Mitbestimmung im Technischen Facility Management
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Mitbestimmung in der Technischen Betriebsführung: Philosophie der Zusammenarbeit
Ziele und Aufgaben
Sicherstellung der Betriebssicherheit: Gewährleistung, dass alle technischen Anlagen und Systeme zuverlässig und effizient arbeiten.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Umsetzung von Anforderungen wie Arbeitsschutzgesetzen, Brandschutzbestimmungen und technischen Regelwerken.
Kostenoptimierung: Reduzierung von Betriebskosten durch präventive Wartung und energieeffiziente Technologien.
Nachhaltigkeit: Integration ressourcenschonender und umweltfreundlicher Maßnahmen.
Flexibilität: Anpassung technischer Systeme an sich verändernde betriebliche Anforderungen.
Typische Bereiche im TFM
Instandhaltung: Regelmäßige Wartung und Reparatur technischer Anlagen.
Gebäudeautomation: Steuerung und Überwachung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK).
Energietechnik: Optimierung der Energieversorgung und -nutzung.
Sicherheitstechnik: Betrieb von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen und Zutrittskontrollen.
Technische Prüfungen: Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, z. B. nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Relevante Paragraphen im BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z. B. bei der Wartung von sicherheitsrelevanten Anlagen.
§ 91 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden erheblich beeinträchtigen.
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
Arbeitsschutzrechtliche Aspekte
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Spezifische Vorgaben für Prüfungen und Instandhaltung technischer Anlagen.
Einführung neuer Technologien
Relevanz: Neue Technologien wie Gebäudeautomation oder IoT-Systeme können die Arbeitsweise und die Arbeitsbedingungen erheblich verändern.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass ein neues Gebäudeautomationssystem keine Funktionen zur Überwachung der Mitarbeitenden enthält.
Wartung und Instandhaltung
Relevanz: Wartungsarbeiten an technischen Anlagen können Arbeitsabläufe stören oder Risiken für die Mitarbeitenden bergen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat überwacht, dass Wartungsarbeiten sicher und effizient durchgeführt werden.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Wartungsarbeiten außerhalb der Betriebszeiten durchgeführt werden, um Arbeitsprozesse nicht zu beeinträchtigen.
Sicherheits- und Prüftechnik
Relevanz: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, z. B. von Aufzügen oder elektrischen Anlagen, sind essenziell für die Betriebssicherheit.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann auf die regelmäßige Durchführung und Dokumentation solcher Prüfungen bestehen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Mitarbeitende über bevorstehende Prüfungen informiert werden, um mögliche Gefährdungen zu vermeiden.
Energiemanagement
Relevanz: Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz können Veränderungen in den Arbeitsabläufen und der Gebäudetechnik erfordern.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat unterstützt die Einführung von Schulungen für Mitarbeitende zur Nutzung energieeffizienter Systeme.
Arbeitszeit und Einsatzplanung
Relevanz: Schichtpläne und Bereitschaftsdienste im TFM können die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden beeinflussen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Bereitschaftszeiten fair vergütet werden und Dienstpläne rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Technologieeinsatz: Regelungen zur Einführung und Nutzung neuer technischer Systeme.
Instandhaltungsprozesse: Vorgaben zur Planung und Durchführung von Wartungsarbeiten.
Prüfpflichten: Festlegung von Intervallen und Dokumentationen gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.
Energieeffizienz: Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger und energieeffizienter Prozesse.
Arbeitszeit und Einsatzplanung: Festlegung von Schichtplänen, Bereitschaftsdiensten und deren Vergütung.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.
Effizienz: Optimierung von Prozessen durch standardisierte Abläufe.
Mitarbeiterschutz: Vermeidung von Überwachung und Schutz der Persönlichkeitsrechte.
Akzeptanz neuer Technologien
Herausforderung: Mitarbeitende könnten skeptisch gegenüber neuen Systemen sein.
Lösung: Der Betriebsrat fordert transparente Kommunikation und Schulungen.