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Mitbestimmung im Technischen Facility Management

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Technisches Facility Management (TFM): Schwerpunkt Mitbestimmung

Technisches Facility Management (TFM): Schwerpunkt Mitbestimmung

Das Technische Facility Management (TFM) ist essenziell für den sicheren und effizienten Betrieb von Gebäuden und Anlagen. Es umfasst alle technischen Dienstleistungen, die für den Betrieb, die Wartung und die Optimierung von Gebäuden, Anlagen und Infrastruktur erforderlich sind und vereint technologische Innovationen mit der Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Dazu gehören unter anderem die Instandhaltung von technischen Anlagen, Energiemanagement, Gebäudeautomation und Sicherheitsanlagen. Im Fokus des TFM steht die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit technischer Systeme, die Optimierung von Betriebskosten sowie die Einhaltung gesetzlicher und normativer Anforderungen. Da diese Tätigkeiten oft die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden betreffen und komplexe technische Einrichtungen beinhalten, unterliegt das TFM in vielen Bereichen der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Mitbestimmung des Betriebsrats spielt dabei eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass neue Technologien, Wartungsprozesse und organisatorische Veränderungen sozialverträglich, rechtlich einwandfrei und transparent umgesetzt werden. Durch klare Betriebsvereinbarungen, regelmäßige Schulungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung können die betrieblichen Ziele und die Interessen der Mitarbeitenden harmonisch in Einklang gebracht werden.

Mitbestimmung in der Technischen Betriebsführung: Philosophie der Zusammenarbeit

Ziele und Aufgaben

  • Sicherstellung der Betriebssicherheit: Gewährleistung, dass alle technischen Anlagen und Systeme zuverlässig und effizient arbeiten.

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Umsetzung von Anforderungen wie Arbeitsschutzgesetzen, Brandschutzbestimmungen und technischen Regelwerken.

  • Kostenoptimierung: Reduzierung von Betriebskosten durch präventive Wartung und energieeffiziente Technologien.

  • Nachhaltigkeit: Integration ressourcenschonender und umweltfreundlicher Maßnahmen.

  • Flexibilität: Anpassung technischer Systeme an sich verändernde betriebliche Anforderungen.

Typische Bereiche im TFM

  • Instandhaltung: Regelmäßige Wartung und Reparatur technischer Anlagen.

  • Gebäudeautomation: Steuerung und Überwachung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK).

  • Energietechnik: Optimierung der Energieversorgung und -nutzung.

  • Sicherheitstechnik: Betrieb von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen und Zutrittskontrollen.

  • Technische Prüfungen: Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen, z. B. nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Herausforderungen

  • Technologischer Wandel: Integration neuer Technologien wie IoT und Smart-Building-Lösungen.

  • Gesetzliche Anforderungen: Einhaltung komplexer Vorschriften und Normen.

  • Arbeitsbedingungen: Anpassung technischer Prozesse an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden.

Relevante Paragraphen im BetrVG

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z. B. bei der Wartung von sicherheitsrelevanten Anlagen.

  • § 91 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden erheblich beeinträchtigen.

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Arbeitssicherheit und Umweltschutz.

Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen.

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Spezifische Vorgaben für Prüfungen und Instandhaltung technischer Anlagen.

Datenschutzrechtliche Vorschriften

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung technischer Überwachungseinrichtungen.

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Ergänzende Bestimmungen zur Verarbeitung von Mitarbeitendendaten.

Einführung neuer Technologien

  • Relevanz: Neue Technologien wie Gebäudeautomation oder IoT-Systeme können die Arbeitsweise und die Arbeitsbedingungen erheblich verändern.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass ein neues Gebäudeautomationssystem keine Funktionen zur Überwachung der Mitarbeitenden enthält.

Wartung und Instandhaltung

  • Relevanz: Wartungsarbeiten an technischen Anlagen können Arbeitsabläufe stören oder Risiken für die Mitarbeitenden bergen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat überwacht, dass Wartungsarbeiten sicher und effizient durchgeführt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Wartungsarbeiten außerhalb der Betriebszeiten durchgeführt werden, um Arbeitsprozesse nicht zu beeinträchtigen.

Sicherheits- und Prüftechnik

  • Relevanz: Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, z. B. von Aufzügen oder elektrischen Anlagen, sind essenziell für die Betriebssicherheit.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann auf die regelmäßige Durchführung und Dokumentation solcher Prüfungen bestehen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Mitarbeitende über bevorstehende Prüfungen informiert werden, um mögliche Gefährdungen zu vermeiden.

Energiemanagement

  • Relevanz: Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz können Veränderungen in den Arbeitsabläufen und der Gebäudetechnik erfordern.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat unterstützt die Einführung von Schulungen für Mitarbeitende zur Nutzung energieeffizienter Systeme.

Arbeitszeit und Einsatzplanung

  • Relevanz: Schichtpläne und Bereitschaftsdienste im TFM können die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden beeinflussen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Bereitschaftszeiten fair vergütet werden und Dienstpläne rechtzeitig bekanntgegeben werden.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Technologieeinsatz: Regelungen zur Einführung und Nutzung neuer technischer Systeme.

  • Instandhaltungsprozesse: Vorgaben zur Planung und Durchführung von Wartungsarbeiten.

  • Prüfpflichten: Festlegung von Intervallen und Dokumentationen gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen.

  • Energieeffizienz: Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger und energieeffizienter Prozesse.

  • Arbeitszeit und Einsatzplanung: Festlegung von Schichtplänen, Bereitschaftsdiensten und deren Vergütung.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.

  • Effizienz: Optimierung von Prozessen durch standardisierte Abläufe.

  • Mitarbeiterschutz: Vermeidung von Überwachung und Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Akzeptanz neuer Technologien

  • Herausforderung: Mitarbeitende könnten skeptisch gegenüber neuen Systemen sein.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert transparente Kommunikation und Schulungen.

Datenschutzrisiken

  • Herausforderung: Gebäudeautomationssysteme könnten personenbezogene Daten erfassen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert regelmäßige Datenschutzprüfungen und Protokolle.

Kostendruck

  • Herausforderung: Maßnahmen zur Effizienzsteigerung könnten zu Einsparungen auf Kosten der Arbeitsbedingungen führen.

  • Lösung: Der Betriebsrat