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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Technisches Facility Management

Technisches Facility Management: TFM

DIE TECHNISCHE BETRIEBSFÜHRUNG VON GEBÄUDEN UND ANLAGEN STELLT EINE ANSPRUCHSVOLLE AUFGABE DAR, DIE EINE HOHE EXPERTISE BENÖTIGT.

DIE TECHNISCHE BETRIEBSFÜHRUNG VON GEBÄUDEN UND ANLAGEN STELLT EINE ANSPRUCHSVOLLE AUFGABE DAR, DIE EINE HOHE EXPERTISE BENÖTIGT.

Angesichts dieser Gegebenheiten sind wir fest davon überzeugt, dass Innovationen, Standards und Methoden in der technischen Betriebsführung von Gebäuden und Anlagen unverzichtbar sind. Alle betrieblichen Abläufe werden dadurch effizient und transparent gestaltet, was zu einer höheren Flexibilität und Skalierbarkeit führt, um den Anforderungen des Kerngeschäfts gerecht zu werden. Die nahtlose Integration der Technischen Betriebsführung in die FM-IT-Landschaft ermöglicht eine durchgängige Digitalisierung der Technischen Betriebsführung und Instandhaltung, was die Effizienz erheblich steigert.

Technische Gebäudeausstattung betreiben und instand halten

Die Bedeutung der Gebäudetechnik

Gebäudetechnische Anlagen besitzen eine herausragende Bedeutung für unser Kerngeschäft; wir kennzeichnen besonders wichtige Anlagen als A-Anlagen.

Für unsere A-Anlagen ist es entscheidend, und gegebenenfalls lebenserhaltend, die technischen Anlagen in ihrem bestimmungsgemäßen Zustand zu bewahren (Instandhaltung). Um dieses Ziel zu erreichen, betreiben wir diese Anlagen uneingeschränkt und verantwortungsvoll nach den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellerangaben, um Ihr Kerngeschäft zu unterstützen.

Einschränkungen beim bestimmungsgemäßen Betrieb aufgrund von Kosten sind inakzeptabel. Die für die technische Betriebsführung aufzuwendenden Kosten setzen wir gezielt ein, um gesundheitliche oder materielle Schäden zu verhindern, die durch technische Anlagen verursacht werden könnten, und um Ihr Kerngeschäft optimal zu unterstützen.

Die Bedeutung von Nachhaltigkeit und Energiemanagement wächst stetig. Daher sind der Zustand und die Betriebsweise der gebäudetechnischen Anlagen für das Kerngeschäft von entscheidender Bedeutung.

Technische Betriebsführung unterstützen wir durch Audits, Betreiberverträge, Wartungsverträge, Startup-Management, Compliance-Management zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung, Organisationsentwicklung (u. A. Service-Desk, First-Line Services, Cockpit/Controlling, Konzeptionen), Personalentwicklung, Ausschreibungen, Wartungsverträge, Fremdfirmenmanagement, Mediation, Networking, Personal, usw

Technische Gebäudeausstattung

Als Experten im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) tragen wir und unsere technischen Anlagen maßgeblich zur Funktionalität und Sicherheit von Gebäuden und Grundstücken bei und fördern gleichzeitig die Gesundheit, den Komfort und die Sicherheit der Menschen. Wir erkennen an, dass unsere Anlagen potenzielle Risiken darstellen können und eine erhebliche finanzielle Komponente bei der Errichtung und im laufenden Betrieb ausmachen. Daher setzen wir uns für einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang ein.

Für uns bedeutet nachhaltige Praxis, sämtliche relevanten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte während des regulären Betriebs und der Instandhaltung zu berücksichtigen. Unsere Anlagen sind darauf ausgelegt, im normalen Betrieb keine Gefahr für Mensch und Umwelt darzustellen. Wir betreiben unsere Anlagen verantwortungsbewusst und gemäß ihrer Zweckbestimmung, um ihre sichere Funktionalität sicherzustellen.

Wir sind uns der erheblichen Risiken bewusst, die entstehen können, wenn beispielsweise Trinkwasser-Installationen nicht instand gehalten werden und Legionellen freisetzen oder wenn in raumlufttechnischen Anlagen (RLT) verkeimte Filter Bakterien abgeben.

Als Verantwortliche im technischen Gebäudemanagement (TGM) tragen wir zusammen mit dem Eigentümer und den Nutzern die Verantwortung für den Betrieb und die Instandhaltung. Diese Verantwortung teilen wir mit externen Dienstleistern und internen Abteilungen wie Einkauf, Recht und Personal. Unser oberstes Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine fachlich qualifizierte und nachhaltige Dienstleistung erbracht wird.

Die technische Gebäudeausrüstung bietet zunehmend mehr und komplexere Funktionen. Diese sind zu managen:

  • Der Reifegrad der Technischen Betriebsführung wird nach einer einheitlichen Methode bewertet.

  • Besondere betriebliche Anforderungen und Sachverhalte berücksichtigen wir.

  • Risiken bewerten wir methodisch.

  • Wir führen Maßnahmen zur Verbesserung durch.

Fachgerechte Wartung nach DIN 31051:2019-06

Grundlagen der Wartung nach DIN 31051:2019-06

Übersicht zur Wartungsnorm DIN 31051:2019-06, betont Inspektion und Instandhaltung.

Als Wartungsspezialisten nehmen wir DIN 31051:2019-06 sehr ernst. Unsere umfassenden Richtlinien strukturieren die technischen, administrativen und instandhaltungsbezogenen Maßnahmen, die erforderlich sind, um den funktionalen Zustand unserer technischen Ausrüstungen während ihres gesamten Lebenszyklus zu erhalten oder wiederherzustellen.

Unser Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass jedes technische System seine vorgeschriebene Funktion erfüllt. Daher decken wir die zusammenhängenden Tätigkeiten ab, die in der DIN 31051:2019-06 festgelegt sind. Dies beginnt mit der Inspektion, bei der wir die technischen Gebäudesysteme oder deren Komponenten gründlich untersuchen, um festzustellen und zu bewerten, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Die daraus resultierende regelmäßige Wartung ist ein zentraler Bestandteil unserer Instandhaltung. Wir garantieren, dass das System oder die gewartete Komponente bis zum nächsten anstehenden Wartungsintervall so reibungslos wie möglich funktioniert. Dabei halten wir uns stets an die geltenden Regeln und Richtlinien und berücksichtigen die Vorgaben der Hersteller. Ob wir die Wartung nach einem festen Zeitplan oder basierend auf dem aktuellen Zustand der Ausrüstung organisieren, hängt von den Ergebnissen der Inspektion ab.

Wir sind uns bewusst, dass selbst sogenannte „wartungsfreie“ technische Systeme von Inspektionen profitieren und oft auf sie angewiesen sind. Daher nehmen wir die Zustandsbestimmung durch die Inspektion sehr ernst.

Unsere fachkundige Betreuung der technischen Gebäudesysteme trägt nicht nur dazu bei, die Energiekosten zu senken, sondern verlängert auch die Lebensdauer der technischen Systeme und Anlagen erheblich. Um diesen optimalen Betrieb sicherzustellen, setzen wir auf gut ausgebildetes Personal und professionelle Vertragspartner. Wir setzen die DIN 31051:2019-06 in unserem täglichen Geschäft um und garantieren somit die bestmögliche Wartung.

Instandhaltungsstrategie im Einklang mit dem Kerngeschäft

  • die Verfügbarkeit der TGA für die geforderte Funktion zu sichern,

  • die Haltbarkeit und/oder die Qualität der TGA zu erhalten und

  • die mit der TGA verbundenen Sicherheitsanforderungen zu beachten und - wenn erforderlich - alle Einflüsse auf die Umwelt.

Wartung als wesentlicher Beitrag zur Funktionalität der Gebäudetechnik

Wartung spielt eine entscheidende Rolle für die Funktionalität der Gebäudetechnik. Klare Definitionen der Wartungsanforderungen verhindern Fehlentscheidungen und maximieren die Effizienz. Sie gewährleisten die Verfügbarkeit, Langlebigkeit und Sicherheit der Systeme. Diese Begriffe sind entscheidend bei der Erstellung von Wartungsverträgen und stellen sicher, dass alle Systeme ihre Funktionen erfüllen und Umweltanforderungen berücksichtigt werden. Durch präzise Wartungsanforderungen können Betreiber und Dienstleister den optimalen Zustand der Gebäudetechnik erhalten und langfristig den Wert der Anlagen steigern.

Die Instandhaltung wird nach DIN 31051 in die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung unterteilt. Sie schließt ein:

  • Berücksichtigung inner- und außerbetrieblicher Forderungen

  • Abstimmung der Instandhaltungsziele mit den Unternehmenszielen

Berücksichtigung entsprechender Instandhaltungsstrategien

Entscheidungsprozess für die Instandhaltung von Ausrüstungen

Diagramm zum Entscheidungsprozess für Instandhaltung und Reparatur von Ausrüstungen.

Die DIN 31051:2019-06 (Grundlagen der Instandhaltung) enthält zusätzliche Termini im Vergleich zur DIN EN 13306 und erläutert unter anderem den Prozess der Fehleranalyse, gefolgt von der Überprüfung, ob eine Verbesserung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Fehlerdiagnose zielt darauf ab, Fehler zu erkennen, ihren Ort zu lokalisieren und die Ursachen festzustellen.

VDI 3810: Optimale Gebäudetechnik Sicherstellen

Die VDI 3810 Richtlinienreihe bietet Empfehlungen für verschiedene Systeme der Gebäudetechnik, um einen sicheren, bedarfsgerechten und nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten. Diese Richtlinien sind entscheidend für die Optimierung und Aufrechterhaltung der Funktionalität von Gebäudetechniksystemen.

Rechtliche Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern

Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar definiert und zielen darauf ab, eine sichere Arbeitsumgebung bei der Auftragsvergabe zu gewährleisten. Schon zu Beginn eines Auftrags ist es erforderlich, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer über die spezifischen betrieblichen Risiken aufklärt. Diese Maßnahme ermöglicht es dem Auftragnehmer, die genannten Risiken bei der Ausführung seiner Tätigkeiten zu berücksichtigen und entsprechend zu handeln.

Es ist nicht die Aufgabe des Auftraggebers, den Auftragnehmer über seine allgemeinen beruflichen Pflichten zu unterweisen. Jedoch ist es unabdingbar, dass er ihn über besondere Gefahrenlagen im eigenen Betrieb oder Unternehmen informiert. Diese spezifische Kommunikation fördert eine effektive und abgestimmte Risikobewertung gemäß §5 DGUV V1.

Zusätzlich schreibt das Gesetz vor, dass Unternehmer oder Geschäftsführer – dies schließt öffentliche Unternehmen ein – durch sorgfältige Auswahl, Ernennung und Überwachung von Aufsichtspersonal Pflichtverletzungen vorbeugen oder mindestens deutlich erschweren müssen. Diese Regelung findet sich in § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

Kernanforderungen der VDI 3810 für TGA-Systeme

  • Wahrnehmung der Betreiberpflichten

  • Betriebssicherheit der TGA-Anlagen

  • Wirtschaftlichkeit

  • Umweltverträglichkeit

Es werden berücksichtigt:

Optimierung und Betrieb von TGA-Systemen nach technischen Standards

Die Instandhaltung technischer Anlagen (TGA-Systeme) erfordert von Verantwortlichen eine kontinuierliche Überwachung und Optimierung, um deren optimale Kondition zu gewährleisten. Eigentümer und Betreiber der Systeme sind dazu angehalten, die TGA-Systeme gemäß anerkannten technischen Normen zu betreiben oder in speziellen Fällen den jeweils aktuellen Stand der Technik als Richtlinie zu verwenden. Diese Praxis gewährleistet nicht nur die Betriebssicherheit und Effizienz, sondern trägt auch zur Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit der Anlagen bei.

Betreiberverantwortung

Als Betreiber sind wir rechtlich verpflichtet, für den sicheren Betrieb unserer Anlagen, Gebäudeeinheiten, Gefahrenquellen oder Bereiche mit öffentlichen Nutzungsmöglichkeiten zu sorgen. Diese Verantwortung basiert auf der gesetzlichen Annahme, dass es möglich, nützlich und zielführend ist, die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Gebäudebetrieb koordiniert abzustimmen. Es liegt eindeutig in unserer Zuständigkeit, potenzielle Quellen von Schäden und deren Auswirkungen zu bewältigen.

Unsere Verantwortung gründet sowohl auf gesetzlichen und vertraglichen Pflichten als auch auf dem Grad an Sorgfalt, den wir bei der Ausübung unserer Aufgaben walten lassen. Im Rahmen dieser Verantwortung übernehmen wir die Haftung für mögliche Schäden und tragen die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.

Wir sind dazu verpflichtet, potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, einschließlich der Organisation von Brandschutzvorkehrungen. Es obliegt uns entweder, unsere gesetzlichen Betreiberpflichten eigenständig zu erfüllen oder diese an geeignete Dritte zu übertragen. Wir müssen nachweisen können, dass wir alle angemessenen Möglichkeiten zur Erfüllung unserer Pflichten genutzt und umgesetzt haben.

Unser Maßstab der Sorgfalt richtet sich besonders dann nach dem Grad an Aufmerksamkeit und Vorsicht, wenn wirtschaftliche Interessen im Spiel sind. Dieser Maßstab ist darauf ausgerichtet, voraussichtliche Schäden zu vermeiden und basiert auf dem Wissen, das in Fachkreisen als grundlegend und überzeugend angesehen wird.

Neben Faktoren wie Eigentumsverhältnissen und räumlicher Nähe zur Gefahrenquelle sind vor allem die Einhaltung technischer Regelwerke von Bedeutung. Diese spielen eine entscheidende Rolle, wenn später auftretende Schäden bereits in der Planungs- und Errichtungsphase einer Anlage oder eines Betriebs ihren Ursprung haben.

Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Bezug auf das Bauwerk. Dies umfasst alle Bereiche der Bau- und Gebäudetechnik sowie sonstige Installationen.

Um das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten, das in den jeweiligen Fachkreisen als "grundlegend und einsichtig" betrachtet wird, bedienen wir uns "unbestimmter Rechtsbegriffe". Der Ausdruck "allgemein anerkannte Regeln der Technik" ist gesetzlich nicht genau definiert. Die genauen Definitionen dieser Regelungen finden sich in den technischen Regelwerken (DIN, VDI, DVGW).

Anerkannte Regeln der Technik beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischer Erfahrung und stellen den technologischen Fortschritt dar. Sie spiegeln die Gesamtheit der im Bauwesen anerkannten wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen wider, die als allgemein bekannt, richtig und notwendig anerkannt sind.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden in der Regel freiwillig angewendet, es sei denn, sie sind Bestandteil eines Vertrags oder gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen oder anderer rechtlich bindender Dokumente (VDI 1000).