Bestellung zur anlagenverantwortlichen Person
Technisches Facility Management: TFM » Strategie » Anlagenverantwortlicher » Bestellung anlagenverantwortliche Person
Bestellung zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten für Anlagen und Maschinen
Unternehmen:
______________________________
Standort / Betriebsteil:
______________________________
Dokument-Nr.:
______________________________
Version / Datum:
______________________________
1. Beteiligte
Unternehmer/Betreiber:
______________________________
(Name, vertreten durch)
Beauftragte Person:
______________________________
(Name, Funktion, Organisationseinheit)
Kontakt:
______________________________
(Telefon, E-Mail)
Bestellung zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten
- Zweck und Rechtsgrundlagen
- Geltungsbereich
- Aufgaben der beauftragten Person
- Befugnisse
- Ressourcen und Unterstützung
- Stellvertretung
- Wirksamkeit, Dauer, Widerruf
- Annahme und Qualifikation
- Unterschriften
- Anlage 1: Anlagen- und Maschinenliste (Geltungsbereich)
Zweck und Rechtsgrundlagen
Der Unternehmer/Betreiber bleibt Betreiber im Rechtssinne. Mit dieser Bestellung werden Aufgaben zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten im nachfolgend beschriebenen Verantwortungsbereich in eigener Verantwortung übertragen. Die oberste Auswahl-, Organisations- und Kontrollverpflichtung verbleibt beim Unternehmer/Betreiber.
Diese Bestellung orientiert sich insbesondere an folgenden Regelwerken:
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 13 Pflichtenübertragung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Gefährdungsbeurteilung und Prüfungen von Arbeitsmitteln (z. B. §§ 3 und 14)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ (soweit Prüfungen betroffen sind)
Betriebssicherheit und Organisation
Sicherstellen, dass für den Verantwortungsbereich eine geeignete Gefährdungsbeurteilung vorliegt, aktuell gehalten wird und die abgeleiteten Schutzmaßnahmen umgesetzt sind.
Mitwirken bei Auswahl, Beschaffung, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme von Anlagen/Maschinen; Prüfen der erforderlichen Dokumentation (z. B. Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Unterlagen zu Schutzfunktionen).
Sicherstellen, dass erforderliche Betriebsanweisungen erstellt, bekannt gemacht und verstanden werden; bei Bedarf in geeigneten Sprachen.
Planen und Organisieren von Unterweisungen der Beschäftigten (vor Aufnahme der Tätigkeit sowie regelmäßig; mindestens jährlich, soweit erforderlich).
Instandhaltung, Prüfungen und Mängelmanagement
Veranlassen und Nachhalten von Wartung und Instandhaltung nach Herstellerangaben und betrieblichem Instandhaltungskonzept.
Veranlassen der erforderlichen Prüfungen von Arbeitsmitteln (z. B. vor Inbetriebnahme nach Montage sowie wiederkehrende Prüfungen); Festlegen und Nachhalten von Prüffristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung.
Sicherstellen, dass Prüfungen nur durch geeignete und beauftragte Personen/Unternehmen durchgeführt werden (z. B. „zur Prüfung befähigte Person“ nach TRBS 1203).
Bei Mängeln: Bewertung, Einleitung von Maßnahmen und – bei Gefahr im Verzug – Stillsetzung/Benutzungsverbot bis zur Mängelbeseitigung und Freigabe.
Dokumentation und Nachweisführung
Führen und Pflegen der Anlagendokumentation (z. B. Prüfberichte, Wartungsnachweise, Änderungen, Freigaben).
Sicherstellen, dass Nachweise für interne Stellen und – soweit beauftragt – für Behörden/Unfallversicherungsträger verfügbar sind.
Schnittstellen und Eskalation
Abstimmung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Brandschutz, Instandhaltung, Produktion, Einkauf sowie weiteren beauftragten Funktionen (z. B. VEFK/Elektrofachkraft), soweit erforderlich.
Meldung sicherheitsrelevanter Abweichungen, Unfälle/Beinaheunfälle und wesentlicher Änderungen an: [Funktion/Name, Eskalationsweg].
Zur Erfüllung der Aufgaben werden der beauftragten Person für den Geltungsbereich folgende Befugnisse eingeräumt:
Weisungsbefugnis hinsichtlich sicherem Betrieb und Arbeitsschutz innerhalb des Verantwortungsbereichs.
Recht, Anlagen/Maschinen bei sicherheitsrelevanten Mängeln außer Betrieb zu nehmen und die Wiederinbetriebnahme von der Mängelbeseitigung abhängig zu machen.
Befugnis, erforderliche Prüfungen, Wartungen und Reparaturen gemäß betrieblichen Prozessen zu beauftragen (Budget-/Freigaberegelung: [Regelung eintragen]).
Zugriff auf die hierfür erforderlichen Unterlagen, Systeme und Informationen.
Annahme und Qualifikation
Die beauftragte Person erklärt, die erforderliche Fachkunde für den genannten Verantwortungsbereich zu besitzen oder notwendige Qualifizierungen unverzüglich zu veranlassen. Sie nimmt die Aufgaben in eigener Verantwortung wahr und bestätigt den Erhalt einer Ausfertigung dieser Bestellung.

