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CAFM, GLT, Monitoring und Dokumentation

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CAFM GLT Monitoring und Dokumentation zur Steuerung technischer Anlagen im Betrieb

CAFM, GLT, Monitoring und Dokumentation

Für das Vorhaben wird das digitale Betriebsmodell als durchgängiges Führungs-, Nachweis- und Informationssystem festgelegt. CAFM, GLT, Monitoring und betriebliche Dokumentation arbeiten als abgestimmte Systemlandschaft mit eindeutiger Datenführung, definierter Dokumentenlenkung, nachvollziehbarer Änderungsführung und revisionsfähiger Historie. Maßgebliche Referenzrahmen sind die FM-Normenreihe, die Normen zum Informationsmanagement über den Lebenszyklus von Assets, die Richtlinien zur Gebäudeautomation und TGA-Dokumentation sowie die technischen und sicherheitsbezogenen Vorgaben des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des VDI und von BIM Deutschland.

CAFM und Monitoring im Betriebsmanagement

Systemarchitektur und Führungsprinzip

Das CAFM ist das führende System für Anlagen-, Raum-, Flächen-, Dokumenten- und Auftragsbezüge im technischen Betrieb. Die GLT ist das führende System für Automationsfunktionen, Sollwerte, Zeitprogramme, Schaltzustände, Alarmierungen, Trends und Bedienhandlungen der Gebäudeautomation. Das Monitoring ist das führende System für verdichtete Zustands-, Trend-, Energie- und Mediendaten, für Grenzwertüberwachung sowie für analytische Auswertungen hoher zeitlicher Auflösung. Dokumente, Revisionsstände, Freigaben, Protokolle und herstellerbezogene Unterlagen werden in einer zentral gelenkten Dokumentenumgebung geführt; diese muss Rollen, Versionen, Nachvollziehbarkeit und systemübergreifende Referenzen beherrschen. Die FM-Normen behandeln FM-Informationssysteme ausdrücklich als Teil strategischer Beschaffung und Leistungsvereinbarung; die Normen zum Informationsmanagement der Betriebsphase verlangen über den gesamten Lebenszyklus geregelte Rollen, Verantwortlichkeiten und Informationsübergaben; die Richtlinien zur Gebäudeautomation und TGA-Dokumentation binden Übergabe und Dokumentation ausdrücklich in den Betrieb ein.

Für alle Standort-, Gebäude-, Geschoss-, Raum- und Flächenbezüge ist eine einheitliche Referenzsystematik zu verwenden. Flächen- und Raumbezüge werden auf einer konsistenten Grundlage nach DIN 277 geführt. Jede technische Anlage, jede Anlagengruppe, jeder Messpunkt, jedes Dokument und jeder Vorgang erhält eine eindeutige Identifikation, die systemübergreifend stabil bleibt. Eine doppelte Stammdatenhaltung ohne definierte Führungsregel ist unzulässig. Jede Schnittstelle benötigt deshalb eine eindeutige Festlegung, welches System führend ist, welches System konsumiert und unter welchen Regeln Daten synchronisiert, angereichert oder archiviert werden.

Stammdaten

Stammdaten bilden die stabile Grundstruktur des technischen Betriebs. Sie umfassen mindestens Objekt- und Anlagenidentifikation, technische Hierarchie, Raum- und Flächenbezug, Klassifikation, Hersteller- und Typangaben, Seriennummern, Baujahr, Inbetriebnahmedatum, Gewährleistungs- und Vertragsbezüge, Prüf- und Wartungspflichten, verknüpfte Messpunkte, kritische Betriebsgrenzen, Verantwortlichkeiten sowie die Verlinkung auf freigegebene Dokumente. Stammdaten werden nur über geregelte Änderungsprozesse verändert. Jede Änderung ist versionsgeführt, freigabepflichtig und mit Änderungsgrund, Bearbeiter, Zeitstempel und Wirksamkeitsdatum zu dokumentieren. Die DIN 277 gibt die Referenz für Flächen- und Raumbezüge vor; die Normenreihe ISO 19650 verlangt strukturierte Daten, geregelte Rollen und Informationskontinuität über den Lebenszyklus; die FM-spezifische Dokumentation nach VDI 6026 Blatt 1.1 richtet Unterlagen ausdrücklich auf die Bedürfnisse des Facility Managements aus.

Bewegungsdaten

Bewegungsdaten bilden alle zeitbezogenen Vorgänge des Betriebs ab. Dazu gehören Tickets, Arbeitsaufträge, Entstörungsmaßnahmen, Wartungs- und Prüfaufträge, Freigaben, Schalt- und Bedienhandlungen, Materialentnahmen, Mängelbearbeitungen, Statuswechsel, Rückmeldungen aus mobilen Endgeräten sowie Abschluss- und Abnahmevermerke. Bewegungsdaten sind immer einer eindeutigen Anlagen- oder Raum-ID zuzuordnen. Ein Vorgang ohne Bezug zu Objekt, Anlage, Ort, Bearbeiter, Zeit und Ergebnis ist nicht nachweisfähig und damit nicht führungsfähig. Die Instandhaltungsnormen verlangen einen zweckentsprechenden Informationsfluss zwischen den beteiligten Funktionen, eine allgemeine Beschreibung des Instandhaltungsprozesses und eine dokumentierbare Überwachung von Aktivitäten und Leistungsfähigkeit.

Zustandsdaten

Zustandsdaten beschreiben den aktuellen oder zeitlich aufgelösten Zustand von Anlagen, Räumen und Medien. Dazu gehören Alarmzustände, Trendwerte, Betriebsstunden, Zählerstände, Verbrauchswerte, Soll-Ist-Abweichungen, Zustandsklassifikationen, Effizienzwerte, Kommunikationszustände, Ausfälle, Quittierungen, Sensordaten und analytisch abgeleitete Kennwerte. Zustandsdaten werden nicht im CAFM erzeugt, aber dort referenziert, verdichtet und für Vorgangssteuerung und Berichtswesen nutzbar gemacht. Die Kennzahlennorm der Instandhaltung fordert die Messung von Zustand, Vergleich, Diagnose, Zielbildung und Verbesserung; die Norm zu Gebäudeautomation und Gebäudemanagement beschreibt strukturierte Funktionen der Gebäudeautomation; die VDI 3814 ordnet Überwachung, Optimierung, Bedienung und Management ausdrücklich der Gebäudeautomation zu.

Rechte, Rollen und Dateneigentum

Rechte- und Rollenkonzept. Für CAFM, GLT, Monitoring und Dokumentenumgebung ist ein durchgängiges Rollen- und Berechtigungskonzept festzulegen. Es trennt mindestens Lesen, Erfassen, Bearbeiten, Freigeben, Administrieren und Auswerten. Personenbezogene Konten sind verbindlich; Sammel- oder Funktionskonten sind auf eng definierte technische Ausnahmefälle zu begrenzen. Administrationsrechte sind von operativen Nutzerrechten strikt zu trennen. Für GLT- und Monitoringzugriffe gilt zusätzlich, dass Fernzugriffe, Parametrierungen, Alarmunterdrückungen und Änderungen an Automations- oder Sicherheitsfunktionen nur über geregelte Rollen, definierte Schnittstellen und vollständig protokollierte Verfahren zulässig sind. Das Berechtigungsmanagement des BSI beschreibt den Zugriff auf Informationen und Dienste als Regelungsgegenstand des Rollenmodells; der allgemeine IT-Betrieb verlangt die Trennung von IT-Nutzung und IT-Betriebsaufgaben; CDE-Grundsätze fordern rollenbasierte Zugriffsrechte und die sichere Einbindung externer Systeme.

Eigentum an Daten

Sämtliche im Rahmen des technischen Betriebs erzeugten oder angereicherten Stammdaten, Bewegungsdaten, Zustandsdaten, Dokumente, Trendhistorien, Alarmhistorien, Parametrierdaten, Arbeitsnachweise, Prüfaufzeichnungen, Revisionsstände und Cockpitdaten stehen im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erhält ausschließlich ein zweckgebundenes Nutzungsrecht zur Vertragserfüllung. Die Ausschreibung muss festlegen, dass alle Daten jederzeit vollständig, strukturiert, maschinenlesbar und ohne proprietäre Sperren exportiert werden können. Dies gilt besonders für Asset-Informationen, historische Vorgänge, Alarm- und Trenddaten, Dokumentenmetadaten, Rollen- und Berechtigungsstände sowie Audit-Logs. Die Normen zur Betriebsphase des Informationsmanagements betonen die Kontinuität des Informationsmanagements und empfehlen ausdrücklich die Übertragbarkeit des Asset-Informationsmodells auch bei Besitzerwechseln; offene Datenumgebungen verlangen Interoperabilität, Herstellerneutralität und Schnittstellenfähigkeit; die FM-Normen zur Beschaffung und Vereinbarungsentwicklung stützen die ausdrückliche vertragliche Regelung solcher Informations- und Übergabepflichten.

Digitale Nachweise

Alle prüf-, wartungs-, instandsetzungs-, schalt-, freigabe- und funktionsbezogenen Nachweise werden digital, objektbezogen und revisionsfähig geführt. Das Nachweissystem muss mindestens Anlagenidentifikation, Datum, Art des Vorgangs, Prüf- oder Arbeitsgrundlage, Umfang, Ergebnis, Abweichungen, Maßnahmen, Fristen, nächsten Termin und Identität der ausführenden oder prüfenden Person abbilden. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt Prüfaufzeichnungen; die TRBS 1201 konkretisiert Inhalt und Nachvollziehbarkeit; zusammenfassende Prüfaufzeichnungen sind nur zulässig, wenn die bewerteten Prüfobjekte nachvollziehbar bleiben; die TRBS

1111 und die TRBS 1115 lassen elektronische Dokumentation ausdrücklich zu, verlangen aber Verfügbarkeit, Systematik und Prüfbarkeit.

Arbeitskarten

Arbeitskarten werden ausschließlich systemgestützt aus dem CAFM erzeugt. Sie enthalten mindestens Arbeitskarten-ID, Objekt- und Anlagenbezug, Ortsbezug, Auftragsart, Arbeitsinhalt, Gefährdungs- und Freigabehinweise, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Sollschritte, Mess- und Prüffelder, Fotodokumentation, Zeitbezug, Bearbeiter, Rückmeldepflichten und Abschlussentscheidung. Mobile Erfassung ist zulässig, die führende Rückmeldung erfolgt jedoch immer im System. Eine mündliche oder informelle Abarbeitung ohne digitale Rückmeldung ist nicht zulässig. Diese Festlegung entspricht dem in den Instandhaltungsnormen geforderten Informationsfluss, der allgemeinen Prozessbeschreibung der Instandhaltung und der Anforderung, Aktivitäten systematisch zu überwachen und nachzuweisen.

Anlagenbücher

Für jede technische Anlage und jede kritische Anlagengruppe ist ein digitales Anlagenbuch zu führen. Es enthält die freigegebene Beschreibung des physischen Assets, seine Hierarchie, technische Merkmale, Betriebsgrenzen, Prüf- und Wartungspflichten, Gewährleistungs- und Vertragsbezüge, Ersatzteilreferenzen, verknüpfte Dokumente, Messpunkte, Mängel- und Störungshistorie, Eingriffs- und Prüfverlauf sowie den aktuellen Revisionsstand. Das Anlagenbuch ist nicht nur Dokumentenablage, sondern das objektbezogene Gesamtbild der genehmigten und im Betrieb gültigen Informationslage. Dass Dokumentation alle für Nutzung, Betrieb und Instandhaltung erforderlichen Informationen umfassen muss, wird in den Umsetzungshinweisen des BSI zum technischen Gebäudemanagement ausdrücklich hervorgehoben; VDI 6026 Blatt 1 und Blatt 1.1 richten Revisions- und FM-Dokumentation genau auf diese Betriebsnutzung aus.

Revisionsdokumentation

Jede funktions-, sicherheits-, prüf- oder nachweisrelevante Änderung an Anlagen, Messpunkten, Automationsfunktionen, Parametern, Sollwerten, Zeitprogrammen, Verdrahtungen, Netzwerktopologien, Softwareständen, Dokumenten, Kennzeichnungen und Prüfgrundlagen löst eine Revisionspflicht aus. Die Revisionsdokumentation umfasst mindestens geänderten Gegenstand, Alt-/Neu-Stand, Änderungsgrund, Freigabe, Wirksamkeitsdatum, beteiligte Systeme, betroffene Dokumente, erforderliche Folgeprüfungen und geschlossene Rückmeldung im Anlagenbuch. Für Anlagen mit sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen sind auch Schutzmaßnahmen, Prüfungsfestlegungen und Fristen zu dokumentieren; elektronische Form ist zulässig. Die Gebäudeautomationsrichtlinie VDI 3814 Blatt 4.3 verankert Übergabe und Dokumentation ausdrücklich in den Arbeitsmitteln der GA; die TRBS 1115 fordert die Dokumentation von Schutzmaßnahmen und Festlegungen für Prüfungen und Fristen.

Schnittstellenlogik

Die Schnittstellen zwischen CAFM, GLT und Monitoring werden objektbezogen, ereignisbezogen und dokumentbezogen definiert. Objektbezogene Schnittstellen synchronisieren Anlagen-IDs, Raum- und Flächenbezüge, Messpunktbezüge und Klassifikationen. Ereignisbezogene Schnittstellen überführen qualifizierte Alarme, Störungen, Grenzwertverletzungen und Zustandsabweichungen in bearbeitbare Vorgänge. Dokumentbezogene Schnittstellen verknüpfen Anlagen, Arbeitskarten, Alarme, Trends und Revisionsunterlagen. Kommunikation zwischen GLT und externen Systemen ist ausschließlich über definierte Schnittstellen und zu definierten Systemen zulässig. Das BSI beschreibt GA-Systeme ausdrücklich als mit TGM, Büro-IT und weiteren Systemen vernetzt und verlangt definierte externe Schnittstellen; offene Datenumgebungen fordern Schnittstellen- und API-Fähigkeit; die VDI 3814 ordnet Übergabe und Dokumentation systematisch in den GA-Betrieb ein.

Alarm-, Ticket- und Änderungsflus

Ein technisch relevanter Alarm erzeugt nach definierter Qualifizierung entweder unmittelbar ein Ticket oder wird über eine dokumentierte Vorprüfung bewertet. Ticketstatus, Alarmstatus, Quittierung, Maßnahme und Abschlussmeldung sind logisch zu verknüpfen. Eine Störung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die technische Ursache dokumentiert, der Zustand verifiziert und der Vorgang im CAFM rückgemeldet ist. Änderungen an Sollwerten, Zeitprogrammen, Parametern, Punktlisten, Softwareständen, Kommunikationsbeziehungen oder Automationsfunktionen dürfen nicht allein in der GLT verbleiben, sondern müssen eine dokumentierte Änderungs- und Revisionskette auslösen. Für Energie- und Medienmonitoring werden Zähler-, Trend- und Betriebsdaten automatisiert übernommen, aggregiert und in die Berichtsebene eingebunden. Die Norm zum Informationsaustausch behandelt den Informationsaustausch in der Nutzungsphase ausdrücklich als geregelten Prozess; die Norm zur Energieeffizienz beschreibt strukturierte Funktionen von Gebäudeautomation und technischem Gebäudemanagement; fehlende oder fehlerhafte Zeitsynchronisation kann nach BSI die Protokollierung für die Beweissicherung entwerten, weshalb eine systemübergreifend einheitliche Zeitbasis verpflichtend ist.

Berichtsebene

Die Berichtsebene wird dreistufig aufgebaut. Auf operativer Ebene werden offene Alarme, überfällige Arbeitskarten, fällige Prüfungen, gesperrte Anlagen, Medienabweichungen und Dokumentationslücken täglich dargestellt. Auf Steuerungsebene werden periodisch Erfüllungsgrade, Fristtreue, Alarmdominanten, Wiederholstörungen, Datenqualitätsstatus, Revisionsrückstände sowie Energie- und

Medienverläufe verdichtet. Auf Managementebene werden Verfügbarkeit, Zustandsentwicklung, Backlog, Dokumentationsvollständigkeit, Wiederholfehler, Betreiber- und Nachweisstatus sowie strukturierte Trend- und Verbesserungsinformationen berichtet. Die Instandhaltungs-KPI-Norm verlangt die Messung von Zustand, Benchmarking, Diagnose, Zielbildung und Veränderung über die Zeit; sie gilt ausdrücklich auch für gewerbliche Anlagen, Infrastrukturen und Zivilgebäude.

Cockpits

Cockpits sind rollenbezogen aufzubauen. Das operative Cockpit zeigt Ereignisse und Fristen in Echtzeit oder nahe Echtzeit. Das technische Führungscockpit verdichtet Zustände, Trends, Rückstände, Datenqualität und kritische Abweichungen. Das Auftraggebercockpit bildet die freigegebenen Kennzahlen des technischen Betriebs ab und enthält ausschließlich validierte, freigegebene Daten. Jede Cockpitkennzahl muss auf eine definierte Datenquelle, einen eindeutigen Berechnungsstand und einen nachvollziehbaren Aktualisierungszyklus zurückführbar sein. Instandhaltungsprozesse und Informationsflüsse sind nach den einschlägigen Normen auf Prozessbeschreibung, Bewertungsbögen, Kennzahlenfestlegung und dokumentierbare Überwachung auszurichten.

Audit-Trail

Für CAFM, GLT, Monitoring und Dokumentenumgebung ist ein durchgehender Audit-Trail verpflichtend. Protokolliert werden mindestens Login und Logout, Rechteänderungen, Anlegen, Ändern und Löschen von Stammdaten, Freigaben, Parametrierungen, Alarmquittierungen, Ticketstatuswechsel, Dokumentrevisionen, Imports und Exports, Archivierungsvorgänge, Fernzugriffe und Schnittstellenfehler. Audit-Daten sind zeitgestempelt, personen- oder systembezogen, unveränderbar oder manipulationssicher archiviert und jederzeit auswertbar vorzuhalten. Digitale Dokumente sind langfristig sicher, unveränderbar und reproduzierbar zu archivieren; das Archivsystem muss sämtliche Archivierungsvorgänge protokollieren und nachvollziehbar machen. Das BSI fordert Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse, beschreibt Archivierung als langfristig sichere und unveränderbare Aufbewahrung digitaler Dokumente und weist ausdrücklich darauf hin, dass fehlerhafte oder fehlende Zeitsynchronisation die Beweissicherung beeinträchtigen kann.

Damit ist für das Vorhaben festgelegt: Das CAFM führt die Betriebsobjekte und Vorgänge, die GLT führt die Automations- und Betriebszustände, das Monitoring verdichtet Zustands- und Mediendaten, und die Dokumentenumgebung führt die freigegebenen Unterlagen. Zwischen diesen Systemen bestehen definierte Schnittstellen, eindeutige Datenführungen, vertraglich gesicherte Datenhoheit des Auftraggebers, digitale Nachweislogik und ein lückenloser Audit-Trail. Die Ausschreibung muss diese Architektur mit Systemrollen, Datenstrukturen, Exportformaten, Protokollierungsregeln, Archivanforderungen und Übergabepflichten ausdrücklich festschreiben.