Elektrotechnik
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Beauftragung als Beauftragte Person Koordinator Fachgewerk Elektrotechnik
Die Rolle „Beauftragte Person (Koordinator) Fachgewerk Elektrotechnik“ im Technischen Facility Management (TFM) ist kein „gesetzlich vordefinierter Titel“, sondern eine organisatorische Funktion, mit der Betreiber‑/Arbeitgeberpflichten im elektrotechnischen Betrieb klar abgegrenzt, nachweisbar delegiert, wirksam gesteuert und auditiert werden. Rechtssicherheit entsteht in der Praxis vor allem durch eine schriftliche Beauftragung mit definiertem Scope (Standorte/Assets/Spannungsebenen), konkret benannten Aufgaben, passenden Befugnissen, Ressourcenzusagen, Stellvertretung, Übergabe und Dokumentationspflichten.
Elektrotechnisch besonders tragend ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3: Der Unternehmer muss sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften (EFK) oder unter Leitung und Aufsicht einer EFK elektrotechnisch regelkonform errichtet, geändert und instand gehalten werden und dass sie entsprechend den elektrotechnischen Regeln betrieben werden. Zudem sind Prüfungen vor Inbetriebnahme/wiederkehrend verpflichtend zu organisieren.
Für Betreiber-/TFM‑Organisationen ist darüber hinaus die Kombination aus BetrSichV + TRBS maßgeblich: Prüfungen sind nach Gefährdungsbeurteilung zu planen und durch zur Prüfung befähigte Personen durchzuführen (TRBS 1201/1203), und Qualifikation/Unterweisung/Beauftragung müssen strukturiert nachweisbar sein (TRBS 1116).
Wichtig für die Ausgestaltung: Die Koordinatorrolle ist nicht automatisch eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Wenn im Unternehmen eine VEFK‑Struktur verwendet wird, muss die Beauftragung klar definieren, ob die Koordinatorrolle unterhalb der VEFK (fachliche Linie) agiert oder zugleich als VEFK bestellt wird (nur bei geeigneter Qualifikation und klarer Fachverantwortung). Der Begriff VEFK ist im Normenumfeld verankert und wird u. a. durch DKE‑Klarstellungen und DGUV‑Schriften praxisnah abgegrenzt.
Da Unternehmensgröße, Branche, Standorte und Asset‑Portfolio vom Auftrag nicht spezifiziert sind, ist das Muster modular aufgebaut: Der Scope wird über eine Anlagenliste (Anlage 1) und ein Übergabeprotokoll (Anlage 2) konkretisiert; elektrotechnische Sonderbereiche (z. B. Hochspannung, Ex‑Bereiche, Blitzschutz, Sicherheitsstromversorgung) werden als Scope‑Module geführt.
Koordination Elektrotechnik im Technischen FM
- Rechts- und Regelwerksrahmen
- Rollen- und Scope-Definition
- Mermaid-Diagramm für Rollenbeziehungen
- Zweck und Grundsätze
- Stellvertretung
- Pflichten, Befugnisse und Qualifikation
- Mängelmanagement (inkl. Stillsetzung)
- Elektrotechnische Scope‑Module
- Befugnisse und Authority‑Matrix
- Qualifikation und Kompetenzanforderungen
- Templates und Compliance-Mapping
- Anlage 2: Übergabeprotokoll Elektrotechnik
- Anlage 5: Prüfplan‑Checkliste (Monatssteuerung)
- Anlage 6: Schulungsnachweis (Unterweisung/Qualifikation)
- Anlage 7: Mängelmeldung (Ticketstandard)
- Compliance-Mapping
- Offizielle Linkliste (zur Ablage/Verlinkung im DOCX, Roh‑URLs in Codeform)
- Implementierung, Onboarding und Risikohinweise
- Musterformulierungen für interne Kommunikation
- Rechtliche Risiken und empfohlene Vertragsklauseln
Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrecht als Basis
Aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben sich die Grundpflichten zur Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisung und zur geeigneten Aufgabenübertragung. Als Kernstellen sind insbesondere § 5 (Gefährdungsbeurteilung), § 6 (Dokumentation), § 7 (Übertragung von Aufgaben – Befähigung beachten), § 8 (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) und § 12 (Unterweisung) ArbSchG praktisch relevant.
Im Betriebssicherheitsrecht sind für TFM‑Elektrotechnik insbesondere die Pflichten zu Unterweisung/Betriebsanweisung und besonderer Beauftragung (§ 12 BetrSichV), Zusammenarbeit und Koordination mit Fremdfirmen (§ 13 BetrSichV) sowie Prüfungen von Arbeitsmitteln (§ 14 BetrSichV) zentral.
Die TRBS konkretisieren als „Stand der Technik“ u. a. die Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111), Instandhaltung (TRBS 1112), Qualifikation/Unterweisung/Beauftragung (TRBS 1116) sowie Prüfungssystematik und Prüfbefähigung (TRBS 1201/1203).
Unfallversicherungsträger-Regelwerk als elektrotechnisches Kernsystem
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung‑Regelwerk ist für die praktische Organisation elektrotechnischer Sicherheit im Betrieb zentral. Die DGUV Vorschrift 1 regelt u. a. Pflichtenübertragung: schriftlich, mit festgelegtem Verantwortungsbereich und Befugnissen, vom Beauftragten zu unterzeichnen und auszuhändigen; außerdem enthält sie die Stop‑Logik bei Mängeln sowie Zutritts-/Aufenthaltsverbote bei Gefahren.
Die DGUV Vorschrift 3 liefert die elektrotechnischen Mindestpflichten: Arbeiten/Änderungen/Instandhaltung nur durch EFK oder unter deren Leitung und Aufsicht; Betrieb nach elektrotechnischen Regeln; Prüfpflichten und Grundsatz „keine Arbeiten an aktiven Teilen“ (mit eng definierten Ausnahmen).
Die DGUV Information 203‑071 beschreibt praxisnah die Organisation wiederkehrender Prüfungen (Prüffristen über Gefährdungsbeurteilung; Dokumentation; Kennzeichnung; Vergabe von Prüfaufträgen) und nennt Schalt-/Stromlaufpläne explizit als Unterlagenbestandteil der Ordnungsprüfung.
VDE/DKE- und energierechtliche Bezüge
Das elektrotechnische Normensystem (DIN VDE) ist in der Praxis regelmäßig der Maßstab der „elektrotechnischen Regeln“. Die DGUV Vorschrift 3 setzt hierfür den Rahmen (Betrieb nach elektrotechnischen Regeln; Prüfungen unter Beachtung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln).
DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE stellt Klarstellungen zum Begriff der VEFK bereit und verweist auf Rollen im Betrieb elektrischer Anlagen (u. a. Anlagenbetreiber/Anlagenverantwortlicher/Arbeitsverantwortlicher) im Umfeld der Normenreihe VDE 0105.
Falls im Scope Netzanschluss‑/Zählerplatz‑/Hauptverteilungen‑Änderungen vorkommen, wird zusätzlich Energierecht praxisrelevant: Die NAV verlangt für die elektrische Anlage u. a. Errichten/Erweitern/Ändern/Instandhalten nach den Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik und verweist auf § 49 EnWG.
Annahmen zur Ausgangslage
Unternehmensgröße, Branche/Sektor, Standorte, Spannungsebenen und Asset‑Typen sind nicht spezifiziert. Deshalb muss die Beauftragung den Scope über eine Anlagenliste (Anlage 1) und Standort‑/Zuständigkeitsabgrenzung definieren, damit Verantwortlichkeit, Befugnisse, Prüfkataster und Unterlagenzugriff eindeutig sind.
Rollenabgrenzung zu VEFK und operativen Rollen im Elektro-Betrieb
Die Koordinatorrolle im TFM ist typischerweise eine organisierende Fachgewerk‑Rolle (Sicherstellen des Systems: Prüfkataster, Instandhaltungskoordination, Freigaben, Fremdfirmensteuerung, Dokumentation). Eine VEFK ist hingegen eine fach‑ und aufsichtverantwortliche Funktion; DGUV‑Hinweise betonen, dass VEFK schriftlich zu bestellen ist, dass sie hinsichtlich elektrotechnischer Sicherheitsmaßnahmen keinen fachlichen Weisungen unterliegt und dass auf der Ebene der Rollen u. a. Planen/Organisieren/Festlegen von Arbeitsverfahren, Auswahl Arbeits‑/Aufsichtskräfte, Schulungen und Kontrollen dazugehören.
Für die operative Arbeitssicherheit im elektrotechnischen Betrieb sind außerdem die Rollen „Anlagenverantwortlicher“ und „Arbeitsverantwortlicher“ wichtig; DGUV‑Schriften definieren z. B. Anlagenverantwortliche als Person, die die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage trägt.
Der Scope sollte mindestens nach diesen Dimensionen strukturiert werden:
Standorte/Objekte (Adresse, Gebäudeteile, Technikzentralen)
Spannungsebene (Niederspannung / Hochspannung, sofern vorhanden)
Anlagenkategorien: Schaltanlagen/Verteilungen, USV, Notstromaggregate, Sicherheitsbeleuchtung/Sicherheitsstromversorgung, Erdung/Potentialausgleich, Blitzschutz/Überspannungsschutz, Ladeinfrastruktur, Maschinen‑/Anlagen‑Energieversorgung, Ex‑Bereiche (wenn vorhanden).
Betriebszuständigkeiten: Eigentum/Anmietung, Betreiberverantwortung intern, Schnittstellen (z. B. IT/Netzwerk, Brandschutz, HSE, Produktion).
Diese Struktur ist anschlussfähig an die DGUV‑Prüforganisationslogik (Eigentum/Anmietung, ortsfest/ortsveränderlich, besondere Bereiche) und an das Dokumentationsprinzip der Prüfungen (Unterlagen, Schaltpläne, Änderungen).
Mermaid-Diagramm für Rollenbeziehungen
graph TD
A[Arbeitgeber/Unternehmensleitung] --> B[Leitung TFM / Betreiberorganisation]
B --> C[Koordinator Fachgewerk Elektrotechnik (beauftragte Person)]
B --> D[VEFK (optional / falls im Unternehmen bestellt)]
C --> E[Eigenleistung Elektrotechnik / Elektriker / EFK]
C --> F[Fremdfirmen (Elektro) / Rahmenvertragspartner]
C --> G[CAFM/CMMS + DMS: Prüfkataster, Pläne, Nachweise]
B --> H[Sifa/Betriebsarzt (Beratung nach ASiG)]
B --> I [Brandschutzorganisation]
D --> C
C --> H
Unterschriftsfähiger Beauftragungstext
[Unternehmensname]
[Adresse]
[PLZ/Ort]
SCHRIFTLICHE BEAUFTRAGUNG / BESTELLUNG
Beauftragte Person (Koordinator) Fachgewerk Elektrotechnik
im Technischen Facility Management (TFM)
Beteiligte
Arbeitgeber / Unternehmer (bestellende Stelle):
[Unternehmensname, Rechtsform], vertreten durch [Name, Funktion]
Zweck und Grundsätze
Zweck dieser Beauftragung ist die wirksame Organisation und Koordination der elektrotechnischenBetriebssicherheit im TFM-Umfang (sicherer Betrieb, Instandhaltung, Änderungen, Prüfungen, Fremdfirmenkoordination, Dokumentation, Reporting).
Die Gesamtverantwortung des Arbeitgebers/der Unternehmensleitung bleibt unberührt.Die beauftragte Person ist verpflichtet, unverzüglich zu eskalieren, wenn Ziele, Ressourcen,Befugnisse, Qualifikation oder Informationen nicht ausreichen, um Sicherheit und Compliancezu gewährleisten.
Geltungsbereich (Scope)
Standorte/Objekte/Bereiche: gemäß Anlage 1 (Anlagenliste/Objektliste).
Elektrotechnische Anlagen/Assets: gemäß Anlage 1 (inkl. Spannungsebenen).
Tätigkeiten im Scope: Betrieb/Bedienung, Instandhaltung, Umbau/Änderungen, Prüfungen, Fremdfirmenleistungen, Dokumentation und Übergaben (jeweils soweit in Anlage 1 ausgewiesen).
Abgrenzung: Diese Beauftragung ersetzt keine Bestellung/Befugnis anderer Rollen, sofern im Unternehmen, gesondert geregelt (z. B. VEFK; Anlagenverantwortlicher/Arbeitsverantwortlicher; Brandschutz).
Prüfungen dürfen nur durch hierfür qualifizierte und beauftragte Prüfpersonen/Prüfstellen, durchgeführt werden (Regelung in Anlage 3).
Aufgaben und Befugnisse
Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse, Schnittstellen, Eskalationswege und Ressourcenzusagen sind in Anlage 3 (Pflichten- und Befugnisprofil) verbindlich geregelt. Ein Stop-Work-/Stillsetzungsrecht bei akuten Gefährdungen oder sicherheitskritischen Mängeln ist Bestandteil dieser Beauftragung (siehe Anlage 3).
Beginn, Dauer, Widerruf
Beginn: [TT.MM.JJJJ] Dauer: [unbefristet] / [befristet bis TT.MM.JJJJ] Widerruf: Die Beauftragung kann jederzeit schriftlich ganz oder teilweise widerrufen werden, insbesondere bei organisatorischen Änderungen, Wegfall des Aufgabenbereichs, fehlender Eignung oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen. In Fällen akuter Gefahrenabwehr können Befugnisse und Tätigkeiten unverzüglich eingeschränkt oder entzogen werden.
Stellvertretung
Die Stellvertretung ist in Anlage 4 konkret geregelt (Name, Scope, Mindestbefugnisse, Vertretungsfall, Übergabe).
Übergabe, Einarbeitung, Ausfertigung
Übergabe und Einarbeitung erfolgen anhand Anlage 2 (Übergabeprotokoll) inkl. Systemzugängen (CAFM/CMMS, DMS), Prüfkatastern, Schalt-/Stromlaufplänen, offenen Mängeln und Terminen. Eine Ausfertigung dieser Beauftragung inkl. Anlagen wird der beauftragten Person ausgehändigt.
Anlagen (Bestandteil dieser Beauftragung)
Anlage 1: Anlagenliste / Scope-Liste (Standorte, Assets, Spannungsebenen, Prüfpflichten)
Anlage 2: Übergabeprotokoll (Dokumente, IT-Zugriffe, offene Risiken/Mängel, Fristen)
Anlage 3: Pflichten- und Befugnisprofil (inkl. Budgetgrenzen, Stop-Work, Fremdfirmenregeln)
Anlage 4: Stellvertretungsregelung
Anlage 5: Prüf- und Fristenplan (Checklisten, Jahres-/Monatsplanung, Dokumentenstandards)
Anlage 6: Schulungs- und Unterweisungsnachweise (Vorlagen)
Anlage 7: Mängelmeldung / Maßnahmenverfolgung (Vorlagen)
Anlage 8: Reporting & KPI-Set
[Ort], den [TT.MM.JJJJ] ____________________________________ [Name], [Funktion] (für den Arbeitgeber/Unternehmer) ____________________________________ [Name], [Funktion] (Leitung TFM / Betreiberorganisation) ____________________________________ [Name], Beauftragte Person (Annahme) ____________________________________ [Name], Stellvertretung (zur Kenntnisnahme)
Betriebssicherheit und Elektro‑Betriebsorganisation
Die beauftragte Person muss im Scope organisatorisch sicherstellen, dass elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand betrieben werden und dass Errichtung/Änderung/Instandhaltung ausschließlich durch Elektrofachkräfte oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgt; das ist ein Kerngebot der DGUV Vorschrift 3.
Instandhaltungskoordination (planbar + störungsgetrieben)
Instandhaltungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen erzeugen häufig besondere Risiken (Abschaltungen, Lichtbogenrisiken, Rückspeisung, Fremdfirmenkoordination). TRBS 1112 konkretisiert, dass Instandhaltung so zu organisieren ist, dass Gefährdungen beherrscht werden, einschließlich Unterbrechung der Arbeiten bei nicht abgedeckten Gefährdungen und klarer Informations-/Anweisungslogik.
Umbau-/Änderungskoordination (Change‑Gate)
Für elektrotechnische Änderungen ist ein definierter Prozess erforderlich: „Änderung“ → Prüfung, ob prüfpflichtig → festgelegter Prüfumfang/Prüfperson → Nachweisdokumentation → Aktualisierung Schalt-/Stromlaufplan/Revisionsunterlagen → Freigabe zur Wiederinbetriebnahme. DGUV Vorschrift 3 verlangt Prüfungen vor Inbetriebnahme und nach Änderungen/Instandsetzungen vor Wiederinbetriebnahme.
Prüfungen und Fristenmanagement
Die wiederkehrenden Prüfungen sind als Systemaufgabe zu steuern: Prüfkategorien (ortsveränderlich/ortsfest, Anlagen/ Betriebsmittel), Prüffristen (risikobasiert), Prüfumfang (Ordnungsprüfung + technische Prüfung), Dokumentation, Kennzeichnung. DGUV Information 203‑071 beschreibt genau diese Organisationspflichten und nennt als Teil der Ordnungsprüfung u. a. Schalt-/Stromlaufpläne, Dokumentation vorheriger Prüfungen und Prüfung auf zwischenzeitliche Änderungen/Erweiterungen.
Für die Festlegung der Prüffristen gilt: Sie liegt in der Verantwortung des Unternehmers, erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und darf nicht schematisch ohne betriebliche Bewertung aus Tabellen übernommen werden; zugleich können Richtwerte aus den Durchführungsanweisungen herangezogen werden.
Mängelmanagement (inkl. Stillsetzung)
Bei Mängeln mit nicht anders abwendbarer Gefahr muss organisatorisch die Benutzung entzogen bzw. stillgelegt oder der Arbeitsablauf abgebrochen werden, bis behoben ist; das ist in der DGUV Vorschrift 1 ausdrücklich geregelt und bildet die rechtliche Basis für eine „Stop‑Work“‑Befugnis im Auftrag.
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen
Gefährdungsbeurteilungen sind nach ArbSchG und BetrSichV zu erstellen/zu aktualisieren; Unterweisung ist arbeitsplatz-/aufgabenspezifisch auszurichten und vor Aufnahme der Tätigkeit sowie bei Änderungen/Einführung neuer Arbeitsmittel zu wiederholen. Für Arbeitsmittel fordert die BetrSichV ausdrücklich Informationen und mindestens jährliche Unterweisung mit Dokumentation.
Elektrotechnisch sind Betriebsanweisungen und Schalt-/Betriebsanweisungen besonders relevant: DGUV‑Schriften erläutern u. a., dass eingeschränkte Schaltbefugnisse und Gefahrenhinweise über Betriebsanweisungen bekannt zu machen sind.
Fremdfirmen (Elektro) und Koordination mehrerer Arbeitgeber
Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am selben Arbeitsplatz tätig sind, müssen Arbeitgeber zusammenarbeiten und Gefahren/Schutzmaßnahmen abstimmen. Im Betriebssicherheitsrecht ist bei erhöhter Gefährdung Beschäftigter anderer Arbeitgeber ein Koordinator schriftlich zu bestellen; die beteiligten Arbeitgeber müssen ihm sicherheitsrelevante Informationen und Schutzmaßnahmen bereitstellen.
Brandschutz‑Schnittstelle (elektrische Brandgefährdung, Abschaltungen, Sicherheitsstromversorgung)
ASR A2.2 fordert, Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich Verhaltensregeln im Brandfall festzulegen und zu dokumentieren; elektrotechnisch betrifft das u. a. Abschaltungen, Heißarbeiten im Elektrobereich, Provisorien, Brandabschottungen/Kabelwege und die Verfügbarkeit sicherheitsrelevanter Stromversorgung.
Niederspannung und Hochspannung
Der Scope muss trennscharf festlegen, ob Hochspannungsanlagen (z. B. Trafostationen, Mittelspannungsschaltanlagen) enthalten sind, weil sich daraus redaktionelle Anforderungen an Rollen, Schaltorganisation, Zutrittsregeln und Prüf-/Betriebsanweisungen ergeben. DGUV‑Schriften definieren zudem „abgeschlossene elektrische Betriebsstätten“ (z. B. Schaltanlagen, Trafostationen) und beschränken Zutritt grundsätzlich auf Elektrofachkräfte/unterwiesene Personen, Laien nur in Begleitung.
Schaltanlagen / Schalthandlungen / Rückspeisungen (USV/Notstrom)
Schalthandlungen und Arbeiten zum Feststellen der Spannungsfreiheit erfordern klare Zuständigkeiten und Verfahren; DGUV‑Schriften weisen darauf hin, dass bei umfangreichen Schalt-/Verteilungsanlagen Verwechslungsrisiken bestehen und dass Spannung über Messleitungen/elektrische Geräte/Notstromaggregate u. a. an die Arbeitsstelle gelangen kann. Daraus folgt als Pflicht im Auftrag: Verfahren zur Schaltfreigabe, Schaltberechtigung, Rückspeisungs-/USV-/Notstrom‑Sperrlogik, eindeutige Kennzeichnung und Unterweisung.
Ex‑Bereiche (falls vorhanden)
Ex‑Bereiche sind ein eigener Compliance‑Modul‑Scope: Prüfungen der Explosionssicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen werden durch TRBS 1201 Teil 1 konkretisiert; bei prüfpflichtigen Änderungen darf sich die Prüfung auf die vorgenommenen Änderungen beschränken, es ist u. a. zu prüfen, ob die Anlage im explosionsgefährdeten Bereich entsprechend der Verordnung geändert wurde und vorschriftsmäßig funktioniert.
Blitzschutz / Überspannungsschutz (falls im Scope)
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik bzw. DKE weist darauf hin, dass Beiblatt 3 zu VDE 0185‑305‑3 Informationen über regelmäßige Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen durch eine Blitzschutz‑Fachkraft enthält. Zusätzlich ordnen LASI‑Leitlinien die Prüfung der Blitzschutzanlage dem Prüfumfang im Kontext BetrSichV (Anhang 2 Abschnitt 3) zu. Für die Koordinatorrolle heißt das praktisch: Blitzschutz als Asset im Prüfkataster führen, Qualifikation der prüfenden Stelle regeln und Dokumentation zentral ablegen.
| Befugnis | Inhalt (empfohlen) | Grenzen (typisch) | Primäranker |
|---|---|---|---|
| Weisungsbefugnis im Scope | Sicherheitsbezogene Weisungen zu Freischalt-/Sperrregeln, Zutritt, Arbeitsfreigaben, Dokumentation, Prüfnachweisen; gegenüber Fremdfirmen im Rahmen der Koordination/Verträge | Keine generelle HR Weisung außerhalb Scope | Schriftliche Pflichtenübertragung mit Befugnissen; Koordination/Unterstützung im Regelwerk. |
| Stillsetzung/Stop Work | Stillsetzen/Sperren bei akuter Gefahr, bei sicherheitskritischen Mängeln oder fehlenden Prüfnachweisen; Freigabeprozess definieren | Dokumentations- und Eskalationspflicht (TFM Leitung/Betreiber) | Maßnahmen bei Mängeln. |
| Zutrittsrechte | Zutritt zu Technikzentralen/Schaltanlagen gemäß Betriebsordnung; Begleitung von Aufsicht/Prüfern | Hausrecht/IT /Security Regeln | Zutritts-/Aufenthaltsverbote bei Gefahr; abgeschlossene elektrische Betriebsstätten. |
| Zugriff auf Unterlagen/IT/Schaltpläne | Lese-/Schreibrechte im CAFM/DMS, Zugriff auf Schalt-/Stromlaufpläne, Prüfberichte, Revisionsunterlagen | Need to know, Audit Logs | Ordnungsprüfung inkl. Schaltpläne; Dokumentationspflicht. |
| Beauftragung externer Prüfstellen | Auslösen/Koordinieren von Prüfungen gemäß Prüfplan; Einfordern Prüfberichte; Vergabe von Prüfaufträgen | Einkauf/Vergabeprozesse, Budgetgrenzen | Organisation wiederkehrender Prüfungen und Vergabevorschläge. |
| Budgetfreigaben (mit Limit) | Freigabe von sicherheitskritischen Sofortmaßnahmen bis [€] bzw. nach Mängelklasse | Vier Augen Prinzip / Controlling | Maßnahmen müssen planbar/umsetzbar sein; Organisationspflichten. |
Mindestqualifikation (Koordinatorrolle)
Die Beauftragung muss berücksichtigen, ob die Person befähigt ist, Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten (ArbSchG § 7). Für Arbeitsmittel‑Beauftragung/Qualifikation konkretisiert TRBS 1116, was unter Qualifikation zu verstehen ist und dass Qualifikation/Unterweisung/Beauftragung arbeitsmittel‑ und tätigkeitsbezogen zu gestalten sind.
Elektrotechnische Fachrollen
DGUV‑Schriften beschreiben Anforderungen und Grenzen: Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen keine eigenverantwortlichen Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen; elektrotechnische Arbeiten grundsätzlich nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Für VEFK‑Strukturen: schriftliche Bestellung und fachliche Unabhängigkeit in Sicherheitsmaßnahmen werden betont.
Prüfkompetenz („zur Prüfung befähigte Person“)
Wenn die Koordinatorrolle selbst elektrische Prüfungen durchführen soll, sind die Anforderungen der TRBS 1203 (zur Prüfung befähigte Personen) einzuhalten; TRBS 1201 beschreibt u. a. Ordnungsprüfung und technische Prüfung als Prüfsystematik. Für Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen werden in den Änderungen der TRBS 1203 ausdrücklich elektrotechnische Anforderungen genannt.
Anlage 1: Anlagenliste Elektrotechnik (Scope‑Liste)
| Asset ID | Standort/Objekt | Spannungsebene | Assettyp | Kritikalität | Prüfregime | Prüffrist | Prüfer/Prüfstelle | Letzte Prüfung | Nächste Fälligkeit | Dokumentenlink |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [●] | [●] | NS / HS | Schaltanlage / UV / HV / Trafo | A/B/C | DGUV V3 / BetrSichV / Ex Modul | [●] | intern/extern | [●] | [●] | [DMS/CAFM] |
Anlage 2: Übergabeprotokoll Elektrotechnik
| Übergabepunkt | Mindestinhalt | Quelle/Ablage | Status | Verantwortlich | Datum |
|---|---|---|---|---|---|
| Prüfkataster | vollständige Liste + Fristenampel | CAFM/CMMS | ☐ |
|
|
| Schalt-/Stromlaufpläne | aktuell, revisionssicher | DMS | ☐ |
|
|
| Freigabe-/Schaltorganisation | Rollen, Schaltberechtigung, Notfallkontakte | Betriebsordnung | ☐ |
|
|
| Offene Mängel | Tickets inkl. Risiko/Stop Work | Ticketing | ☐ |
|
|
| Fremdfirmen | Rahmenverträge, Einweisungen, Ansprechpartner | Einkauf/TFM | ☐ |
|
|
| Sonderbereiche | Ex/Blitzschutz/USV/Notstrom | Anlagenakte | ☐ |
|
|
Anlage 5: Prüfplan‑Checkliste (Monatssteuerung)
| Schritt | Prüffrage | Nachweis | Eskalation |
|---|---|---|---|
| Fristen | Was ist fällig/überfällig? | Fristenreport | Leitung TFM |
| Unterlagen | Schaltpläne, Prüfberichte, Änderungen vorhanden? | Ordnungsprüfung | Koordinator/VEFK |
| Prüfer | Prüfer qualifiziert/beauftragt? | TRBS 1203 Nachweis/Beauftragung | HSE/TFM |
| Durchführung | Besichtigen/Messen/Erproben dokumentiert? | Prüfbericht | Ticket bei Mangel |
| Maßnahmen | Mängelrisiko klassifiziert, Frist gesetzt? | Maßnahmenliste | Stop Work bei Gefahr |
Compliance-Mapping
| Duty/Authority im Auftrag | Paragraph/Quelle | Linkhinweis (amtlich, wo möglich) |
|---|---|---|
| Schriftliche Beauftragung mit Scope/Befugnissen, Unterschrift, Aushändigung | DGUV Vorschrift 1 § 13 | DGUV Publikationsdatenbank (über Zitatlink) |
| Stop Work/Stilllegung bei Gefahr | DGUV Vorschrift 1 § 11 | |
| Zutritts-/Aufenthaltsverbote bei Gefahr | DGUV Vorschrift 1 § 9 | |
| Elektrotechnische Arbeiten nur durch EFK oder unter Leitung/Aufsicht EFK | DGUV Vorschrift 3 § 3 | |
| Prüfpflichten: vor Inbetriebnahme/nach Änderung/wiederkehrend | DGUV Vorschrift 3 § 5 | |
| Organisation wiederkehrender Prüfungen (Prüffristen, Dokumentation, Vergabe) | DGUV Information 203 071 | |
| Ordnungsprüfung inkl. Schalt-/Stromlaufpläne | DGUV Information 203 071 Kap. Prüfumfang | |
| Gefährdungsbeurteilung (was ist erforderlich) | ArbSchG § 5 | |
| Dokumentationspflicht (GBU, Maßnahmen, Wirksamkeit) | ArbSchG § 6 | |
| Aufgabenübertragung nur bei Befähigung | ArbSchG § 7 | |
| Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber | ArbSchG § 8 | |
| Unterweisung (Einstellung, Änderungen, neue Arbeitsmittel) | ArbSchG § 12 | |
| Unterweisung Arbeitsmittel + jährlicher Rhythmus + Dokumentation | BetrSichV § 12 | |
| Fremdfirmen/Koordinatorbestellung bei erhöhter Gefährdung | BetrSichV § 13 | |
| Prüfung von Arbeitsmitteln durch „zur Prüfung befähigte Person“ + Aufzeichnungen | BetrSichV § 14 | |
| Qualifikation/Unterweisung/Beauftragung arbeitsmittelbezogen | TRBS 1116 | |
| Prüf- und Kontrollsystematik, Ordnungsprüfung/technische Prüfung | TRBS 1201 | |
| Anforderungen an „zur Prüfung befähigte Personen“ | TRBS 1203 | |
| VEFK Bezug und Rollen im Betrieb elektrischer Anlagen | DKE Klarstellung VEFK; DGUV Info 203 002 | |
| Brandschutzmaßnahmen dokumentieren | ASR A2.2 | |
| Netzanschluss Änderungen nach a. a. Regeln der Technik | NAV § 13; EnWG § 49 |
Offizielle Linkliste (zur Ablage/Verlinkung im DOCX, Roh‑URLs in Codeform)
DGUV Vorschrift 1: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909
DGUV Vorschrift 3: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052
DGUV Information 203-071: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787
TRBS 1111: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1111.pdf
TRBS 1112: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1112.pdf
TRBS 1116: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1116.pdf
TRBS 1201: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1201.pdf
TRBS 1203: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1203.pdf
ASR A2.2: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-2.pdf
DKE Klarstellung VEFK: https://www.dke.de/resource/blob/1633828/b5dac5455d8baf624d8f39a66f9b280d/vefk-klarstellung-begriff-data.pdf
NAV §13: https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
EnWG (insb. §49): https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/BJNR197010005.html
Einarbeitung, Übergabe und Onboarding-Gantt
Die Einarbeitung sollte nicht „dokumentengetrieben“, sondern risikogetrieben erfolgen: zuerst Prüfkataster/Fristen, kritische Mängel/Stop‑Work, Schalt‑/Freigabeorganisation und Fremdfirmen; danach Planqualität/Revisionsstand, Sondermodule (Ex, Blitzschutz, USV/Notstrom) und KPI‑System. Diese Priorisierung folgt der Mängel‑Stillsetzungslogik und der Prüf‑/Dokumentationslogik der DGUV/TRBS.
gantt title Onboarding Koordinator Elektrotechnik im TFM - Muster (8 Wochen) dateFormat YYYY-MM-DD axisFormat %d.%m.
section Übergabe Bestellung wirksam / Zugänge :milestone, m1, 2026-03-02, 0d Übergabeprotokoll + Scope bestätigt :a1, 2026-03-02, 10d
section Stabilisierung Prüfkataster/Fristenampel + Overdue-Plan :b1, 2026-03-06, 20d Stop-Work + Stillsetzungsprozess live :b2, 2026-03-06, 20d Fremdfirmen-Standard (Einweisung/Freigabe):b3, 2026-03-10, 20d
section Wirksamkeit Revisionspläne/Schaltpläne bereinigen :c1, 2026-03-20, 30d KPI-Baseline + Monatsreport :c2, 2026-04-10, 20d Stichproben-Audit (Prüfberichte/Docs) :c3, 2026-04-25, 10d
Ein KPI‑Set sollte unmittelbar Prüfpflichten und Risikotreiber abbilden:
Prüffristen‑Compliance (Soll/Ist; überfällige Prüftermine): weil Prüffristen risikobasiert festzulegen und Prüfungen zu dokumentieren sind.
Mängelbestand nach Risiko (kritisch/hoch/mittel/niedrig) inkl. „Time‑to‑Secure“: weil bei nicht abwendbarer Gefahr Stilllegung/Abbruch bis zur Mängelbeseitigung gefordert ist.
Dokumentationsvollständigkeit (Schaltpläne/Prüfberichte/Änderungsnachweise): weil Schaltpläne ausdrücklich Prüfunterlage sind.
Fremdfirmen‑Compliance (Einweisung/Arbeitsfreigabe/Nachweise vorhanden): weil Kooperation und Koordinatorbestellung bei erhöhter Gefährdung normiert sind.
Musterformulierungen für interne Kommunikation
Eine knappe, wirksame Kommunikation zur Rollenakzeptanz sollte die Stop‑Work‑Autorität und die Dokumentations-/Freigabelogik sichtbar machen (ohne juristische Überfrachtung). Inhaltlich stützt sich das auf Pflichtenübertragung (klarer Verantwortungsbereich/Befugnisse) und die Mängel‑Stillsetzungsregel.
Beispiel (intern, kurz)
„Ab [Datum] koordiniert [Name] als beauftragte Person das Fachgewerk Elektrotechnik im TFM‑Scope. Bitte binden Sie [Name] in Prüfungen, Instandhaltungen, Änderungen und Fremdfirmenarbeiten ein. Bei akuter Gefahr oder fehlenden Nachweisen kann [Name] Arbeiten stoppen und Anlagen/Anlagenteile sperren, bis die sichere Situation wiederhergestellt ist.“
Risikowarnungen (konzis)
Eine Beauftragung ist nur dann entlastend im Sinne einer wirksamen Organisation, wenn Befugnisse/Ressourcen der Aufgabe entsprechen; DGUV fordert ausdrücklich, dass Verantwortungsbereich und Befugnisse festgelegt werden. [10]
Prüfungen ohne nachvollziehbare Qualifikation/Beauftragung der Prüfperson sind compliance‑kritisch; TRBS 1203 konkretisiert Anforderungen an befähigte Personen.
Bei Netzanschlussrelevanten Arbeiten (z. B. Änderungen im Zähler-/Hausanschlussbereich) ist zusätzlich die NAV‑Logik zu beachten (allgemein anerkannte Regeln der Technik, Installateurverzeichnis‑Bezug).
Empfohlene Vertragsklauseln für Fremdfirmen (Elektro)
Qualifikationsnachweise (EFK‑Status, Schaltberechtigung, TRBS‑/DGUV‑Prüfbefähigung, falls Prüfungen beauftragt werden) als Eintrittsvoraussetzung.
Stop‑Work‑Klausel (Arbeitgeber/Koordinator kann bei Gefahr oder fehlenden Freigaben stoppen; Wiederaufnahme nur nach Freigabe).
Dokumentations‑Lieferobjekte (Prüfberichte, Messprotokolle, Revisionsunterlagen, Kennzeichnungen) als Abnahmevoraussetzung; Schaltpläne und Prüfberichte sind prüf- und auditwesentlich.
Haftpflicht/Versicherung inkl. Nachweis; für Aufträge mit erhöhtem Risiko (z. B. HS/Ex/Sicherheitsstromversorgung) höhere Deckungsgrenzen und Subunternehmerregel. (Als Organisationsanforderung wird Versicherungsschutz im DGUV‑Regelwerk an verschiedenen Stellen als typische Voraussetzung adressiert; für konkrete Deckungshöhe ist eine vertrags-/versicherungsmathematische Festlegung nötig.)
Hinweis zur Praxis (ohne Rechtsberatung): Die Beauftragung sollte in die arbeits‑ und vergaberechtlichen Unternehmensprozesse eingebettet werden (Einkauf, Arbeitsfreigaben, CAFM, HSE‑Gremien). Entscheidend ist die gelebte Wirksamkeit: Prüfungen, Unterweisungen, Freigaben und Stillsetzungen müssen faktisch durchsetzbar sein.
