Leistungsmodell Total Technical Services
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Leistungsmodell Total Technical Services
Zielsetzung des Leistungsmodells ist die Übersetzung des Betreiberzielbilds in eine klare, kalkulierbare und steuerbare Leistungsarchitektur. Vergabefähig bedeutet das: Das Betriebsmodell definiert, welche Leistungen als dauerhafter Regelbetrieb geschuldet werden, welche ereignis- oder abrufbezogen sind, an welchen Schnittstellen die Leistung endet, welche Reaktions- und Verfügbarkeitszusagen gelten und welche Rechte und Pflichten die retained organisation behält. DIN EN ISO 41012 stützt hierfür ausdrücklich die strategische Beschaffung und die Entwicklung von Vereinbarungen, DIN EN ISO 41014 die Ableitung des Betriebsmodells aus dem Kerngeschäft, und DIN EN ISO 41011 den begrifflichen Rahmen. Für eine Zentrale mit Satelliten ist typischerweise ein zentrales Steuerungsmodell mit differenzierter operativer Tiefe sachgerecht; im Generalunternehmermodell liegt der Schwerpunkt stärker auf Integrations- und Nachunternehmersteuerung durch einen Hauptauftragnehmer, beim Bündelmodell stärker auf Auftraggeberkoordination zwischen mehreren Leistungspaketen.
Leistungsmodell Total Technical Services im Überblick
- Umfang der Regelleistungen und Nicht-Regelleistungen
- Leistungsgrenzen
- Eigen- versus Fremdleistung
- Vorhaltepflichten
- Bereitschaften
- Rufbereitschaften
- Entstördienst
- Unterstützung von Projekten und Sonderleistungen
- Vergabeanlagen und Umsetzung
- Konkret bei der Ausschreibung spezifizieren
Umfang der Regelleistungen und Nicht-Regelleistungen
Zielsetzung ist eine marktgängige und konfliktarme Leistungsabgrenzung. In der Vergabe sollten Regelleistungen als wiederkehrende, planbare, im Grundpreis enthaltene Leistungen definiert werden; Nicht-Regelleistungen als zusätzliche, auslöserbezogene oder projektartige Leistungen, die nur nach gesonderter Beauftragung oder nach definierten Abrufregeln geschuldet sind. DIN EN 13269 unterstützt die strukturierte Erstellung von Instandhaltungsverträgen, DIN EN 15331 die Planung und Kontrolle von Instandhaltungsleistungen, ISO 41012 die Vereinbarungslogik. Regelleistungen sind in einem industriellen Betriebsmodell typischerweise Inspektion, Wartung, Regelüberwachung, Störannahme, Standardentstörung, periodische Betreiberbegehungen, Daten- und Nachweisführung, Ersatzteilbewirtschaftung in vereinbartem Umfang, Berichtswesen und definierte Bereitschaftsleistungen. Nicht-Regelleistungen sind typischerweise größere Instandsetzungen, Umbauten, CAPEX-nahe Maßnahmen, Sondergutachten, Hersteller- oder Behördenbegleitung außerhalb des Standards, Sonderreinigungen nach Schadensfall oder außergewöhnliche Projektunterstützung.
Leistungsgrenzen
Zielsetzung ist die Vermeidung grauer Zonen zwischen Betreiber, Dienstleister, Produktion, OEM, internen Werkstätten und IT/OT. Vergabefähig sind Leistungsgrenzen nur, wenn sie je Assetklasse und Schnittstelle beschrieben werden: Was ist Vertragsbestandteil, wo endet der Zugriff, wer gibt frei, wer trägt Daten- und Nachweispflichten, wer bleibt für Sicherheits- und Produktionsentscheidungen zuständig. VDI 3810 betont die Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten und den sicheren Betrieb der TGA; die BSI-Hinweise zu TGM und Gebäudeautomation betonen die Abgrenzung zwischen TGA, TGM und GA sowie den ganzheitlichen Sicherheitsansatz. Praktisch heißt das beispielsweise: Gebäudeautomation, Medienverteilung bis zum definierten Handover-Point und gebäudeseitige Versorgung sind Regelleistungsgegenstand; der Eingriff in produktionsspezifische Maschinensteuerungen oder in OEM-reservierte Systeme ist es nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Eigen- versus Fremdleistung
Zielsetzung ist eine belastbare Make-or-Buy-Architektur. ISO 41012 stellt die Entwicklung von Vereinbarungen und Lieferoptionen in den Mittelpunkt; daraus folgt für die Vergabe, dass Eigen- und Fremdleistungsanteile nicht opportunistisch, sondern nach Kritikalität, Know-how-Bedarf, Vertraulichkeit, Verfügbarkeitsanforderung, Marktverfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit festgelegt werden sollten. Für HQ- oder werknahe kritische Medien und zentrale Governance-Themen ist ein höherer Eigenleistungs- oder retained-Anteil typischerweise sachgerecht; für standardisierte Regelwartung, mobile Entstörung oder gebündelte Serviceprozesse kann Fremdleistung effizienter sein. Bei Leistungsbündeln steigt allerdings der Integrationsaufwand; bei einem Generalunternehmer sinkt zwar die Anzahl direkter Vertragsschnittstellen, dafür steigen Anforderungen an Audit, Transparenz, Nachunternehmerkontrolle und Exit-Fähigkeit. Diese Abwägung ist eine praxisnahe Synthese aus FM-Sourcing, Betreiberpflichten und Fremdfirmenkoordination.
Vorhaltepflichten
Zielsetzung ist, sicherzustellen, dass der Dienstleister die zur Vertragserfüllung notwendigen Mittel nicht nur theoretisch zusagt, sondern real vorhält. Vergabefähig zu regeln sind daher Personalvorhaltung, Ersatzteil- und Verbrauchsmittelvorhaltung, Tooling, Messmittel, digitale Zugänge, Leitstand- oder Service-Desk-Fähigkeit sowie Dokumentations- und Meldefähigkeit. Der notwendige Umfang richtet sich nach Kritikalität, Anfahrtslogik, Störhäufigkeit und der Frage, ob Satelliten durch mobile Teams oder lokale Präsenz versorgt werden. VDI 3810 und DIN 31051 stützen die Ableitung aus sicherem und bedarfsgerechtem Betrieb sowie systematischer Instandhaltung; im industriellen Umfeld ergänzen BSI-Bausteine die Anforderungen für sichere Fernzugriffe und GA-/OT-nahe Leistungen. Beispielhaft kann für einen innerstädtischen HQ-Standort ein zentrales Dispatching mit lokaler Erstreaktion genügen, während ein Hauptwerk kritische Ersatzteile und definierte Spezialkompetenz lokal oder regional im Nahbereich vorhalten muss.
Bereitschaften
Zielsetzung ist nicht die arbeitszeitliche Gestaltung im Detail — diese gehört in das Kapitel Schichtmodelle —, sondern die vertragliche Festlegung, welche technische Leistung außerhalb des Regelbetriebs in welcher Form gesichert sein muss. Vergabefähig sollten Bereitschaften deshalb nach Auslöser, Leistungsinhalt, Aktivierungsweg, Reaktionszeit, Eintrittskriterien, örtlicher Reichweite, Qualifikation, Entscheidungsbefugnissen und Dokumentationspflichten beschrieben werden. Für kritische Funktionen mit hoher Schadenswirkung, aber begrenzter Ereignisdichte, ist ein Bereitschaftsmodell oft sachgerecht; für Dauerstörungen oder permanent kritische Prozesse kann es unzureichend sein. Die belastbare Beschreibung solcher Modelle folgt aus ISO 41012 und DIN EN 13269 als Vereinbarungsrahmen sowie aus den Branchenanforderungen an sicheren Betrieb.
Rufbereitschaften
Zielsetzung ist die vertragliche Abgrenzung zur Präsenz- oder Bereitschaftsleistung. Rufbereitschaft eignet sich nur dort, wo Fernanalyse, Diagnose oder Anfahrt innerhalb der zulässigen Reaktionszeit realistisch sind und die Gefährdungslage dies zulässt. Für vernetzte Anlagen und Gebäudeautomation ist zusätzlich die Informationssicherheit maßgeblich; der BSI-Baustein zur Fernwartung im industriellen Umfeld stellt klar, dass Fernwartung in der OT ein eigener Sicherheitsgegenstand ist. Vergabefähig ist Rufbereitschaft daher nur, wenn technische Erreichbarkeit, sichere Zugangswege, Protokollierung, Vertretung, Eskalation und Übergang zur Vor-Ort-Intervention festgelegt sind. Für hochkritische Standorte oder Medienzentralen darf Rufbereitschaft eine notwendige Präsenz nicht ersetzen.
Entstördienst
Zielsetzung ist ein klar definiertes Incident-Modell für technische Störungen, nicht eine Wiederholung der Kapitel zu Schichtmodellen oder Notfallmanagement. Vergabefähig zu regeln sind Meldeweg, Priorisierung, Annahme, Vorqualifikation, Fernhilfe, Ausrücken, Wiederherstellung, Provisorien, Eskalation, Produktions- oder Sicherheitsfreigabe, Dokumentation und Ursachenrückmeldung. Die BetrSichV verlangt Vorkehrungen gegen instabile Betriebszustände, sichere Instandhaltung und geeignete Maßnahmen bei Betriebsstörungen; VDI 3810 und DIN EN 15341 stützen die Ableitung geeigneter KPI- und Leistungslogiken.
Die Ausschreibung soll klare Reaktions- und Wiederherstellungswerte sowie eine Pflicht zur Übergabe offener Störungen in das reguläre Mängel- und Verbesserungsmanagement enthalten.
Beispiel: Ein Ausfall der gebäudeseitigen Druckluftversorgung ist Stördienst und Regelleistung; eine daraus resultierende produktionsseitige Neukalibrierung einer OEM-Maschine ist es ohne Sondervereinbarung nicht.
Unterstützung von Projekten und Sonderleistungen
Zielsetzung ist die saubere Einbindung des technischen Betriebs in Umbauten, Retrofit, Inbetriebnahmen, Probebetriebe, Sondermessungen oder externe Prüf- und Auditlagen, ohne den Regelbetrieb zu entkernen. Solche Leistungen sollten in der Vergabe grundsätzlich als Sonderleistungen mit Standardprozessen beschrieben werden: mit Abrufwegen, Stunden- oder Tagessätzen, Rollen, Dokumentationspflichten, Freigabe- und Abnahmeprozess und klarer Priorisierung gegenüber Regelleistungen. VDI 6039 betont die gewerkeübergreifende Koordination bereits in der Inbetriebnahme sowie den Übergang zu Abnahmen, Mängelabwicklung, Einregulierung und Betriebsoptimierung; damit lässt sich Projektunterstützung vergabefähig vom Tagesgeschäft abgrenzen. Für den Betreiber ist wichtig, dass Projektunterstützung nicht verdeckt zur kostenfreien Erweiterung des Regelleistungsumfangs wird.
Die folgende Arbeitstabelle verdichtet das Leistungsmodell in vergabefähige Klassen. Sie ist eine Synthese aus ISO-41012-/13269-Logik, Instandhaltungsnorme
| Leistungsklasse | Typischer Inhalt | Vergütungslogik | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Regelleistung | planbar, wiederkehrend, im Grundpreis | Pauschale / Grundvergütung | Inspektion, Wartung, Standardentstörung, Reporting |
| Regelleistung mit Vorhaltung | dauerhaft verfügbar zu halten | Pauschale plus Vorhaltekosten | Bereitschaft für kritische Medien |
| Nicht-Regelleistung | nicht planbar oder auslöserbezogen | Abruf / Einheitspreis / Stundensatz | größere Instandsetzung, Sonderreinigung |
| Sonderleistung Projekt | projekt- oder CAPEX-nah | gesonderter Call-off | Umbauunterstützung, Begleitung Inbetriebnahme |
| Ausgeschlossene Leistung | bewusst nicht Teil des Vertrags | nur nach Zusatzvereinbarung | OEM-exklusive Eingriffe, produktionsseitige |
Vergabeanlagen und Umsetzung
Für eine belastbare Ausschreibung sollten die beiden Kapitel nicht nur textlich beschrieben, sondern durch verbindliche Vertrags- und Anlagenpakete operationalisiert werden. Für Kapitel Betreiberverantwortung und Pflichtenmanagement sind besonders sinnvoll: Pflichtenübertragungsmuster, Rollen- und Befugnismatrix, Rechtskataster-Struktur, Regelwerks-Change-Log, Prüf- und Fristenmatrix, Nachweiskatalog, Audit- und Kontrollplan sowie ein Muster für Freigaben und Eskalationen. Für das Leistungsmodell sollten mindestens ein Leistungskatalog Regelleistung/Nicht-Regelleistung, eine Leistungsgrenzenmatrix, eine Vorhaltematrix, ein Bereitschafts-/Rufbereitschaftsblatt, ein Incident- und Stördienstschema, eine Projekt- und Sonderleistungslogik sowie definierte KPI-/SLA-Formeln mit Datenquellen beigefügt werden. Diese Logik entspricht der Beschaffungs- und Vereinbarungsorientierung von ISO 41012, den Anforderungen an Instandhaltungsverträge nach DIN EN 13269 und der KPI-Systematik nach DIN EN 15341.
Ein kompakter Übergangsplan für beide Kapitel sollte zuerst die Pflichtenträger- und Leistungsarchitektur, dann Dokumente und Nachweise, anschließend Pilotierung und schließlich Hypercare abbilden. Gerade bei Generalunternehmermodellen ist früh zu testen, ob Pflichtenübertragungen, Prüfregime, Nachweisführung und Stördienst wirklich ineinandergreifen; bei Leistungsbündeln ist der Fokus stärker auf Schnittstellen- und Eskalationstests zu legen. Die Reihenfolge folgt aus Arbeitsschutzorganisation, Inbetriebnahmemanagement und der Notwendigkeit, Prüf- und Dokumentationslogiken vor dem Regelbetrieb zu stabilisieren.
Konkret bei der Ausschreibung spezifizieren
Für die endgültige Vergabefassung noch zu konkretisieren sind insbesondere: objektspezifische Rechtsmaterien außerhalb des allgemeinen Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrechts, konkrete Wert- und Freigabegrenzen, bestehende OEM-Vertrags- und Werkstattgrenzen, numerische Prüffristen soweit sie nicht schon gesetzlich vorgegeben sind, konkrete Reaktions- und Wiederherstellungsziele je Kritikalitätsklasse sowie die System-of-Record-Festlegung für Rechtskataster, Prüfnachweise und Leistungsdaten. Diese Punkte sind für die Endredaktion wesentlich, ändern aber nicht die Grundlogik: Betreiberverantwortung und Pflichtenmanagement müssen organisatorisch eindeutig und kontrollierbar sein; das Leistungsmodell muss abgrenzbar, kalkulierbar und im Übergang robust sein.
