Anlagen-, Flächen- und Gewerkestruktur
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Anlagen-, Flächen- und Gewerkestruktur
Die Anlagen-, Flächen- und Gewerkestruktur bildet den technischen Betriebsgegenstand des Objekts vollständig, eindeutig und vertragsfest ab. Sie ist in allen Vergabeunterlagen, im Anlagenkataster, in der Gewerkelogik, in den Handover-Matrizen, in den Leistungsgrenzen und in der Betriebsdokumentation identisch zu verwenden. Die Grundstruktur folgt der Kostengliederung nach DIN 276 und den Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung nach § 53 HOAI. Für den technischen Betrieb des Objekts werden deshalb nicht nur die technischen Anlagen der KGR 400, sondern auch betriebsrelevante Baukonstruktionen der KGR 300 sowie technisch relevante Außenanlagen der KGR 500 einbezogen. Die Qualitätsbetrachtung technischer Anlagen nach DIN Media und VDI erstreckt sich ausdrücklich auch auf die KGR 470, 490 und 500; Betreiberstrukturen öffentlicher Liegenschaftshalter führen den Betriebsbestand entsprechend entlang KG 300 sowie KG 410 bis 480.
Die Hierarchie ist vom Objekt bis zum einzelnen Asset durchgängig aufzubauen. Verbindliche Ebenen sind: Objekt, Gebäude oder Gebäudeteil, Ebene oder Bereich, Fläche oder Raum, Gewerk, Anlage oder System, Anlagenteil, Asset, Handover-Point. Jede Einheit erhält einen eindeutigen Schlüssel, eine eindeutige örtliche Zuordnung, ein Primärgewerk, eine Kritikalitätsklasse, eine Verantwortungszuordnung und eine Dokumentationspflicht. Parallel geführte Schattenstrukturen werden ausgeschlossen. Die Dokumentation muss alle Informationen enthalten, die zur Nutzung, zum Betrieb und zur Instandhaltung notwendig sind; unvollständige oder abweichende Strukturen sind als Mangel der Betriebsunterlage zu behandeln.
Systematik der technischen Anlagen- und Flächenstruktur
- Vollständige Gewerkestruktur
- Kritikalitätscluster
- Handover-Points
- Abgrenzung des Leistungsgegenstands
- Vergabe- und Vertragsanlagen
Vollständige Gewerkestruktur
Die Gewerkestruktur des Objekts ist verbindlich nach der folgenden Systematik aufzubauen. Sie verwendet die Kostengruppen der DIN 276, die Anlagengruppen der HOAI und die im Betreiberbetrieb zweckmäßige Differenzierung nach Bauwerk, Technik, Nutzungsspezifik und Außeninfrastruktur.
| Primärgewerk | KGR / Anlagengruppe | Mindestinhalt im technischen Betriebsbestand |
|---|---|---|
| Baukonstruktive Gewerke | KG 300 | Dach, Fassade, Fenster, Außentüren, Tore, raumabschließende Bauteile, Technik- und Schachtbauwerke, betriebsrelevante Innenausbauteile, Schutz- und Oberflächenbauteile in technischen und produktionsnahen Bereichen |
| Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen | KG 410 / AG 1 | Trinkwasser, Löschwasser, Abwasser, Sanitär, allgemeine Gasanlagen, Übergabe- und Verteilnetze der Gebäudever- und -entsorgung |
| Wärmeversorgungsanlagen | KG 420 / AG 2 | Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Heizflächen, Übergabestationen, thermische Netze für die allgemeine Versorgung |
| Lufttechnische und klimatechnische Anlagen | KG 430 / AG 3 | RLT, Lüftung, Klima, anlagenseitige Entrauchung, allgemeine Luftverteilung, anlagenseitige Kälte- und Klimakomponenten |
| Elektrische Anlagen | KG 440 / AG 4 | Mittel- und Niederspannung, Verteilungen, Beleuchtung, Sicherheitsstrom, Netzersatz, Erdung, Blitzschutz, elektrische Infrastruktur |
| Fernmelde- und informationstechnische Anlagen | KG 450 / AG 5 | Kommunikationsnetze, IT-nahe Gebäudesysteme, Gefahrenmelde- und Alarmtechnik, Zutritt, Video, Medientechnik, fernmeldetechnische Infrastruktur |
| Fördertechnische Anlagen | KG 460 / AG 6 | Aufzüge, Hebeanlagen, Befahranlagen und sonstige fördertechnische Einrichtungen |
| Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen | KG 470 / AG 7 | produktionsnahe Medienversorgung, Prozesskälte, Druckluft, Vakuum, technische Gase, Wasseraufbereitung, Labor- und Messraumversorgung, Absaugungen, Sonderversorgungen, soweit gebäude- oder versorgungsseitig |
| Brandschutztechnische Anlagen | KG 475 als eigenständige Untergruppe | Sprinkler, Gaslöschanlagen, Wandhydranten, brandschutztechnische Spezialanlagen und betriebsrelevante Brandschutzschnittstellen |
| Gebäude- und Anlagenautomation | KG 480 / AG 8 | Automationsstationen, Feldgeräte, Managementebene, Netzwerke der GA, Datenpunkte, Bedien- und Beobachtungstechnik, Schnittstellen zu Monitoring und CAFM |
| Sonstige technische Maßnahmen | KG 490 | dauerhaft betriebsrelevante technische Restpositionen, die keiner anderen Hauptgruppe zugeordnet werden können |
| Technisch relevante Außenanlagen und Außeninfrastruktur | KG 500 | technische Außenmedien, Schächte, Kanäle, Rampen, Entwässerung, Werksstraßen, technische Außenflächen, infrastrukturelle Außenbauwerke |
Die Gruppen 410 bis 480 entsprechen der Systematik der Technischen Ausrüstung nach HOAI. Die Zuordnung der KGR 300, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 475 und 480 ist in öffentlichen Betreiberdokumentationen etabliert; Qualitätsrichtlinien zur technischen Gebäudeausrüstung beziehen zusätzlich die KGR 470, 490 und 500 ein.
Für das Objekt ist die Anlagengruppe 7 nicht als Restgruppe, sondern als eigenständige Betriebsstruktur zu führen. Sie ist mindestens in die Untergewerke
Druckluft und Vakuum,
Prozesskälte,
technische Gase,
Wasseraufbereitung,
produktionsnahe Absaugung,
Labor- und Messraumversorgung,
Sondersicherheitstechnik
sowie sonstige produktionsunterstützende Mediennetze
Kritikalitätscluster
Die Kritikalität wird assetbezogen festgelegt. Maßgeblich sind die Ausfallwirkung auf Personen- und Sachschutz, Produktionsfähigkeit, Produktqualität, Medienversorgung, Rechtskonformität, Wiederanlauf, Redundanz, Ersatzteilverfügbarkeit, OEM-Abhängigkeit und Eskalationsbedarf. Für die Klassifikation sind die Business-Impact-Logik und die geforderte Wiederanlaufzeit zugrunde zu legen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik behandelt die Business Impact Analyse und die Recovery Time Objective als zentrale Größen des BCM; die Instandhaltungsnormen DIN EN 13306 und DIN 31051 definieren die Maßnahmenarten und die Funktionslogik der Instandhaltung. Die Richtlinienreihe VDI 3810 stellt den sicheren, bestimmungsgemäßen und bedarfsgerechten Betrieb der TGA in den Vordergrund.
Für das Objekt sind vier Kritikalitätsklassen zu verwenden. Klasse A umfasst sicherheits-, genehmigungs-, medien- oder produktionskritische Anlagen mit sehr kurzer geforderter Wiederanlaufzeit. Klasse B umfasst hochrelevante Anlagen mit erheblicher Betriebs- oder Qualitätswirkung und begrenzten Ausweichmöglichkeiten. Klasse C umfasst betriebsrelevante Standardanlagen ohne unmittelbare Eskalationswirkung. Klasse D umfasst untergeordnete oder zeitlich tolerante Anlagen und technische Außenbestandteile. Jede Klasse ist unmittelbar mit Reaktionsregime, Vorhaltepflicht, Ersatzteilniveau, Prüfintensität, Dokumentationstiefe und Eskalationsweg zu verknüpfen. Eine pauschale Kritikalität je Gewerk reicht nicht aus; die Einstufung erfolgt je Anlage, je System oder je definierter Anlagenfamilie.
Handover-Points
Handover-Points sind die verbindlichen technischen, organisatorischen und dokumentarischen Übergabestellen zwischen technischem Betriebsbestand und angrenzenden Verantwortungsbereichen. Sie werden je Anlage, je Mediennetz, je Automationsschnittstelle und je Sonderbereich definiert. Jeder Handover-Point muss mindestens enthalten: eindeutige Bezeichnung, genaue Lage, vorgelagertes und nachgelagertes Asset, Freischalt- oder Absperrpunkt, Mess- und Meldepunkt, Regelungs- oder Datenschnittstelle, Zutritts- und Freigaberegel, OEM-Vorbehalt, Nachweis- und Dokumentationspflicht. Das BSI behandelt das Technische Gebäudemanagement als Aufgaben- und Prozessbereich für Planung und Betrieb der TGA; die Dokumentation muss alle für Nutzung, Betrieb und Instandhaltung erforderlichen Informationen enthalten. Für die Gebäudeautomation fordert das BSI standardisierte Protokolle und Schnittstellen; die AMEV-Empfehlung Gebäudeautomation beschreibt GA-Systeme als zentral für den gebäude- und anlagenbezogenen Informations- und Datenaustausch.
Für das Objekt werden fünf Handover-Modelle verbindlich festgelegt. Erstens Medien-Handover: Die Grenze liegt an der letzten gebäudeseitigen Armatur, dem letzten gebäudeseitigen Messpunkt, der letzten gebäudeseitigen Übergabestation oder dem letzten eindeutig definierten Flansch vor der nachgelagerten Produktions- oder Sonderanlage. Zweitens Elektro-Handover: Die Grenze liegt am eindeutig gekennzeichneten Abgang, Einspeisekreis, Leistungsschalter oder Hauptschalter, der das Produktionsasset oder die Sonderanlage versorgt. Drittens Automations- und Daten-Handover: Die Grenze liegt am freigegebenen Gateway, an der definierten Protokollschnittstelle oder an der Netzsegmentgrenze zwischen Gebäudeautomation und produktionsseitiger Steuerung. Viertens Raum- und Flächen-Handover: Die Grenze liegt an der Raumhülle, an den raumbezogenen Versorgungsanschlüssen und an den technischen Einrichtungen, die den Raum betriebsfähig halten, nicht jedoch an produkt- oder prozessspezifischen Einbauten. Fünftens Sicherheits-Handover: Die Grenze liegt an der Übergabestelle zwischen gebäudeseitiger Sicherheits- oder Brandschutzanlage und der maschinen- oder prozessspezifischen Schutzeinrichtung. Diese Handover-Modelle sind im Objekt nicht beschreibend, sondern je Asset in einer verbindlichen Schnittstellenmatrix auszuweisen.
Für Messräume, Versuchshallen, Lackierbereiche, Härterei, Medienzentralen und produktionsnahe Sonderbereiche wird zusätzlich festgelegt, welche Parameter der technische Betriebsdienst lediglich überwacht und welche er aktiv verändern darf. Änderungen an validierten, kalibrierten oder produktbezogenen Parametern sind als Sonderfreigabe zu führen. Direkte, unkontrollierte Netzbrücken zwischen Gebäudeautomation und Produktions-OT werden ausgeschlossen.
Gegenüber Produktionsmaschinen
Produktionsmaschinen, Werkzeugmaschinen, produktionsspezifische Prüfstände, interne Maschinensteuerungen, werkstück- oder produktberührende Systeme, OEM-Software, produktionsinterne Sicherheitskreise und prozessspezifische Kernaggregate werden nicht in die TFM-Regelgewerke aufgenommen. Sie werden im Objekt als Produktionsassets gesondert geführt. In die technische Gewerkestruktur des Objekts aufgenommen werden die baulichen, medienseitigen, elektrischen, automationsseitigen und sicherheitstechnischen Versorgungen bis zum definierten Handover-Point. Die BetrSichV definiert Arbeitsmittel ausdrücklich als Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden; daraus folgt für das Objekt die gesonderte Führung produktionsseitiger Arbeitsmittel gegenüber dem gebäudeseitigen Betriebsbestand.
Gegenüber OEM-Verträgen
OEM-gebundene Anlagen oder Komponenten erhalten im Anlagenbestand ein eigenes Kennzeichen. Für jedes OEM-Asset sind reservierte Eingriffe, Garantie- und Gewährleistungsgrenzen, Remote-Zugänge, Reaktionswege, Pflichtdokumente, Ersatzteilbindungen und Eskalationspfade hinterlegt. Der technische Betriebsdienst übernimmt bei OEM-Bindung Störungsannahme, Erstsicherung, Zugangssteuerung, Medienfreischaltung, Abschottung, Dokumentation und Wiedereingliederung in den Regelbetrieb. Der reservierte Hersteller- oder Spezialeingriff selbst bleibt außerhalb des allgemeinen Gewerkemandats. Die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber und Fachfirmen ist nach ArbSchG und BetrSichV zu koordinieren; bei Fremdfirmen sind sichere Arbeitsabläufe, angemessene Anweisungen und fachkundige Auftragnehmer sicherzustellen.
Gegenüber internen Werkstätten
Interne Werkstätten des Auftraggebers werden als eigenständige Leistungssphäre geführt. Jedem Werkstattbereich werden feste Anlagenfamilien, Maßnahmenarten und Freigabeschwellen zugeordnet. Eine Doppelzuständigkeit zwischen Werkstatt und Auftragnehmer auf demselben Asset wird ausgeschlossen. Übergaben zwischen Werkstatt und Auftragnehmer erfolgen ausschließlich über Arbeitsauftrag, Freigabe, Statusmeldung, Rückmeldung und dokumentierte Anlagenhistorie. Werkstattleistungen ohne eindeutige Anlagenzuordnung sind unzulässig.
Gegenüber Betreiberleistungen
Beim Auftraggeber verbleiben Freigaben mit Produktions- oder Sicherheitswirkung, Risikoakzeptanzen, Behörden- und Genehmigungsbezug, Priorisierungen bei Zielkonflikten, Beauftragungen von OEM oder Spezialfirmen, budgetwirksame Entscheidungen, Arbeitsfreigaben mit hohem Gefährdungspotenzial sowie die Kontrolle der Pflichtenwahrnehmung. Die Organisations-, Auswahl- und Koordinationsverantwortung verbleibt arbeits- und betriebsschutzrechtlich beim Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber; übertragene oder beauftragte Leistungen ändern diese Grundverantwortung nicht.
Vergabe- und Vertragsanlagen
Die Ausschreibung muss die Anlagen-, Flächen- und Gewerkestruktur in verbindlichen Vertragsanlagen abbilden. Erforderlich sind mindestens: ein Gewerkekatalog mit KGR- und AG-Zuordnung, ein Anlagenkataster mit eindeutigen Asset-IDs, eine Kritikalitätsmatrix, eine Handover-Matrix, eine Abgrenzungsmatrix zu Produktion, OEM, internen Werkstätten und Betreiberleistungen, ein Kennzeichnungs- und Dokumentationsschema sowie eine Liste der retained Assets und OEM-Assets. Ohne diese Anlagen ist der Auftragsgegenstand nicht hinreichend bestimmt. Öffentliche Vergaben müssen die Merkmale des Auftragsgegenstands in der Leistungsbeschreibung festlegen; zugleich sind Leistungen grundsätzlich in Fach- oder Teillose aufzuteilen. Für TGA-nahe Fachlose ist die Bündelung nach Anlagengruppen marktüblich. Der AMEV weist für die Losbildung bei TGA-Planungsleistungen insbesondere die Bündel AG 1 bis 3, AG 4 und 5, AG 6, AG 7 sowie AG 8 aus; AG 8 kann gesondert oder zusammen mit AG 1 bis 3 beziehungsweise AG 4 und 5 vergeben werden.
Für das Objekt ist deshalb folgende Vergabelogik verbindlich: Die Grundstruktur des Anlagenbestands bleibt unabhängig von der späteren Losbildung unverändert. Lose, Leistungsbündel oder Generalunternehmerpakete werden ausschließlich auf dieser Grundstruktur aufgebaut. Jede Vergabevariante muss dieselben Asset-Grenzen, dieselben Handover-Points, dieselben Kritikalitäten und dieselben retained Bereiche verwenden. Die technische Struktur ist damit kein Begleitdokument, sondern die führende Ordnung des Auftragsgegenstands. Dokumentation, Schnittstellenmanagement und Übernahme in den Betrieb richten sich auf dieser Grundlage aus.
