Dach und Fach
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Aufgabenprofil für den Gewerkeverantwortlichen „Gebäude, Dach und Fach
Dies betrrifft praxisnah als bauliches Gewerk des Bestands aus: Gebäudehülle und bauliche Substanz mit Dach, Dachaufbauten, Abdichtungen, Fassaden, Wänden, Fenstern, Außentüren, Oberlichtern, Fugen und Anschlüssen, Entwässerung sowie den dafür erforderlichen Zugangs- und Sicherungseinrichtungen. Organisatorisch wird die Rolle erst dann belastbar, wenn Aufgaben, Befugnisse, Ressourcen und Schnittstellen eindeutig übertragen und dokumentiert sind. Fachlich wird die Rolle vor allem durch die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber, die Koordination auf Baustellen, die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, Regeln zu Absturzschutz und Dachzugängen, Vorgaben für Asbest bei Eingriffen im Bestand, Anforderungen an Verglasungen sowie – soweit bei Hüllenänderungen einschlägig – das Gebäudeenergiegesetz geprägt.
- Stellenzweck
- Geltungsbereich der Funktion
- Aufgabenprofil in Prosa
- Kernaufgaben des Gewerkeverantwortlichen
- Besondere Schwerpunkte bei „Dach und Fach“
- Kritische Pflichtfelder in Tabellenform
- Organisatorische Befugnisse und Grenzen
- Empfohlener Regelprozess
- Schnittstellen
- Anforderungsprofil
- Formulierungsvorschlag in Prosa
Stellenzweck
Der Gewerkeverantwortliche für Gebäude, Dach und Fach stellt im übertragenen Verantwortungsbereich sicher, dass die bauliche Hülle und Substanz eines Gebäudes sicher, funktionsfähig, wirtschaftlich und nachweisbar instand gehalten wird. Er ist die fachliche Leitstelle für Zustand, Risiken, Maßnahmen, Fremdfirmensteuerung und Dokumentation. Sein Schwerpunkt liegt nicht im handwerklichen Selbstausführen, sondern in der fachlichen Steuerung des Gewerks: Er erkennt Mängel, priorisiert Maßnahmen, veranlasst Prüfungen und Instandsetzungen, sorgt für sichere Arbeitsbedingungen an Dach und Fassade, übernimmt die technische Bewertung von Eingriffen in die Gebäudehülle und führt die Dokumentation so, dass Betrieb, Audit und Schadensfall nachvollziehbar bleiben.
Geltungsbereich der Funktion
| Bauteilgruppe | Im Aufgabenprofil enthalten | Typische Themen |
|---|---|---|
| Dachflächen und Dachaufbauten | ja | Dichtheit, Dachhaut, Anschlüsse, Attiken, Lichtkuppeln, Dachausstiege, Laufwege |
| Dachentwässerung | ja | Abläufe, Rinnen, Fallrohre, Notentwässerung, Freihaltung |
| Fassaden und Außenwände | ja | Bekleidungen, Putz, Fugen, Verankerungen, Witterungsschutz, optische und sicherheitsrelevante Schäden |
| Fenster, Außentüren, Verglasungen | ja | Gebrauchstauglichkeit, Beschläge, Dichtheit, Bruchsicherheit, Kennzeichnung, Absturzsicherung |
| Oberlichter, Lichtbänder, Lichtkuppeln | ja | Durchsturzschutz, Dichtheit, Anschlussdetails, Instandhaltungssicherheit |
| Bauliche Anschlüsse und Abdichtungen | ja | Übergänge Dach/Fassade, Sockel, Durchdringungen, Fugensanierung |
| Zugangs- und Sicherungseinrichtungen | ja | Dachausstiege, Steigleitern, Anschlageinrichtungen, Seitenschutz, Laufstege |
| Schadstoffe im Bestand | ja, soweit das Gewerk betroffen ist | Asbest, alte Mineralwolle, schadstoffverdächtige Bauteile vor Eingriffen |
| TGA-Betrieb | nein, nur an Schnittstellen | Koordination mit TGA bei Dachdurchdringungen, Fassadenanschlüssen, GA-/RLT-/PV-Bezügen |
| Tragwerksplanung / statische Nachweise | nein, fachliche Mitwirkung ja | Beauftragung und Plausibilisierung, nicht Ersatz des Fachplaners |
Aufgabenprofil in Prosa
Im Betrieb ist der Gewerkeverantwortliche die Person, die den Soll-Zustand der baulichen Hülle definiert und gegen schleichende Verschlechterung verteidigt. Er kennt die kritischen Bauteile, die schadensanfälligen Details, die witterungs- und nutzungsbedingten Belastungen sowie die sicherheitsrelevanten Punkte an Dach, Fassade und Verglasung. Er organisiert Zustandskontrollen, wertet Befunde aus, führt Mängel nach, entscheidet über Prioritäten und veranlasst Instandhaltungs- oder Erneuerungsmaßnahmen. Dabei hat er nicht nur Dichtheit und Optik im Blick, sondern auch Nutzungs- und Verkehrssicherheit, sichere Zugänge, Folgeschadensvermeidung, Energieauswirkungen und die spätere Instandhaltbarkeit. Besonders wichtig ist die Rolle an den Schnittstellen zu Fremdfirmen und Projekten. Sobald mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, müssen Gefährdungen abgestimmt, Verantwortliche benannt und Maßnahmen koordiniert werden. Auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern sind geeignete Koordinatoren zu bestellen; außerdem ist die Unterlage für spätere Arbeiten frühzeitig zu erstellen, fortzuschreiben und an den Bauherrn zu übergeben. Für den Gewerkeverantwortlichen bedeutet das: Er muss Projektlösungen so beeinflussen, dass spätere Dach- und Fassadenarbeiten sicher, wirtschaftlich und ohne Improvisation möglich bleiben.
| Aufgabenfeld | Konkreter Inhalt | Ergebnis / Nachweis |
|---|---|---|
| Bestands- und Zustandsverantwortung | Bauteilbestand kennen, kritische Bereiche identifizieren, Zustände bewerten, Schadensbilder systematisch erfassen | Aktuelles Bauteil- und Zustandsbild, Mängelregister |
| Inspektionssteuerung | Regel- und Anlassbegehungen organisieren, Sichtkontrollen und Fachprüfungen veranlassen, Ergebnisse auswerten | Prüf- und Begehungsprotokolle, priorisierte Maßnahmenliste |
| Instandhaltung | Wartung, Pflege, Instandsetzung und Erneuerung fachlich planen und nachhalten | Jahresplan, Termin- und Qualitätsnachweise |
| Mängel- und Risikomanagement | Mängel klassifizieren, Sofortmaßnahmen festlegen, Folgeschäden verhindern, Eskalation steuern | Risikologbuch, Eskalations- und Sperrvermerke |
| Dach- und Fassadensicherheit | Sichere Zugänge, Anschlageinrichtungen, Seitenschutz, Durchsturzschutz, Rettungswege und Rettungskonzepte im Blick halten | Freigabefähige Arbeitsbedingungen, dokumentierte Sicherheitslage |
| Fremdfirmensteuerung | Leistungsbilder fachlich definieren, Firmen einweisen, Unterlagen anfordern, Qualität überwachen, Leistungen abnehmen | Leistungsverzeichnisse, Einweisungen, Abnahme- und Mängelprotokolle |
| Freigabe- und Erlaubnisverfahren | Gefährliche Arbeiten vorbereiten und abstimmen, z. B. Dacharbeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, Heißarbeiten im Gewerkumfeld | Erlaubnisscheine, Freigaben, Sicherheitsauflagen |
| Projekt- und Änderungsmanagement | Baumaßnahmen fachlich begleiten, Betreibbarkeit und spätere Instandhaltung absichern, Übergabe in den Betrieb organisieren | Stellungnahmen, Mängellisten, Übergabedokumentation |
| Schadstoffmanagement im Bestand | Vor Eingriffen schadstoffrelevante Bauteile prüfen lassen bzw. Schutzregime festlegen | Erkundungs- oder Schutzkonzept, Entsorgungsnachweise |
| GEG-/Hüllenänderungen | Prüfen, ob Änderungen an Dach, Fassade, Fenstern energetische Anforderungen auslösen | technische Bewertung, Planungsfreigabe, Nachweisunterlagen |
| Dokumentation | Pläne, Detailzeichnungen, Freigaben, Prüfberichte, Herstellerunterlagen, Wartungs- und Mängelnachweise aktuell halten | Revisionssichere Gewerkedokumentation |
| Budget- und Maßnahmenplanung | Maßnahmen bewerten, priorisieren und budgetseitig unterlegen | Jahresbudget, Investitionsvorschläge, Entscheidungsunterlagen |
Besondere Schwerpunkte bei „Dach und Fach“
Bei Dächern ist die Rolle besonders sicherheitskritisch. Die Musterbauordnung enthält den Grundsatz, dass für vom Dach aus vorzunehmende Arbeiten sicher benutzbare Vorrichtungen anzubringen sind; eine DGUV-Auswertung zeigt, dass dieser Ansatz in vielen Landesbauordnungen aufgenommen wurde. Für die Auswahl von Absturzschutzsystemen stellt die DGUV inzwischen ausdrücklich auf Nutzungs- und Wartungsintensität, unvorhersehbare Arbeiten und die Personengruppen ab, die eine Dachfläche betreten. Die TRBS 2121 konkretisiert die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung von Absturzgefährdungen; nach den Arbeitsschutzgrundsätzen haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Für das Aufgabenprofil heißt das praktisch: Der Gewerkeverantwortliche muss Dachflächen nicht nur instand halten, sondern auch arbeits- und betreiberseitig begehbar und beherrschbar machen. Dazu gehören sichere Zugänge, funktionsfähige Anschlageinrichtungen, Durchsturzschutz an Oberlichtern und Lichtkuppeln, witterungsabhängige Arbeitsfreigaben, Unterweisungserfordernisse bei PSA gegen Absturz, der Ausschluss von Alleinarbeit mit PSA und ein belastbares Rettungskonzept, wenn Arbeiten nur mit persönlicher Absturzsicherung möglich sind. Bei Fassaden, Fenstern und sonstigen Verglasungen verschiebt sich der Schwerpunkt auf Bruchsicherheit, sichere Nutzung und sichere Instandhaltung. Die DGUV weist darauf hin, dass bei Bauplanung, Montage, Wartung und Nutzung alle sicherheitsrelevanten Aspekte mitzudenken sind. Für Ganzglas- und Verglasungselemente gehören dazu Kennzeichnung, Vermeidung von Hineinstürzen, regelmäßige Kontrolle von Beschlägen und Führungsschienen sowie das Absperren und Austauschen beschädigter Glaselemente. Bei älteren Bestandsgebäuden ist außerdem das Schadstoffthema zwingend mitzudenken. Die TRGS 519 gilt für Tätigkeiten mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Die BAuA-Leitlinie zur Asbesterkundung beschreibt für bauliche Eingriffe an älteren Gebäuden ein stufenweises Vorgehen und macht deutlich, dass bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 vor Eingriffen vorsorglich von asbesthaltigen Bauteilen ausgegangen werden kann, bis Erkundung oder Schutzregime dies anders absichern. Für das Gewerk „Gebäude, Dach und Fach“ ist das besonders relevant bei Fassadenplatten, Dachaufbauten, Putzen, Spachtelmassen, Fugen, Klebern und ähnlichen Bestandsbauteilen. Änderungen an der Gebäudehülle haben oft außerdem energetische Folgen. Soweit § 48 GEG einschlägig ist, müssen erneuerte, ersetzte oder erstmals eingebaute Außenbauteile die dort genannten Höchstwerte einhalten; ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen. Im Aufgabenprofil des Gewerkeverantwortlichen liegt daher mindestens die Pflicht, Hüllenmaßnahmen frühzeitig auf GEG-Relevanz zu prüfen und energetische Anforderungen in Ausschreibung, Freigabe und Abnahme mitzunehmen.
Kritische Pflichtfelder in Tabellenform
| Pflichtfeld | Was der Gewerkeverantwortliche konkret sicherstellt |
|---|---|
| Dachzugänge und Absturzschutz | Zugangskonzept, sichere Begehbarkeit, Auswahl und Funktionsfähigkeit von Schutzsystemen, Freigaberegeln für Arbeiten |
| Durchsturzschutz | Schutz an Lichtkuppeln, Lichtbändern, Oberlichtern und ähnlichen Flächen dauerhaft sicherstellen |
| Dichtheit und Witterungsschutz | Leckagen, Feuchteeinträge, Anschlussmängel und Entwässerungsprobleme früh erkennen und abstellen |
| Fassaden- und Verglasungssicherheit | Beschädigte oder unsichere Elemente sperren, prüfen und fachgerecht austauschen lassen |
| Spätere Arbeiten | Zugang, Reinigung, Wartung und Instandsetzung bereits in Planung und Umbau mitdenken; Unterlagen übernehmen und aktuell halten |
| Fremdfirmen und Freigaben | Verantwortliche benennen, Einweisung organisieren, gefährliche Arbeiten nur unter klaren Auflagen zulassen |
| Schadstoffe im Bestand | Erkundung bzw. Schutzregime vor Eingriffen auslösen, Fachfirmen und Entsorgungswege absichern |
| GEG-Relevanz | Hüllenänderungen auf energetische Anforderungen prüfen und Nachweise sichern |
| Dokumentation | Pläne, Sicherheitskonzepte, Herstellerunterlagen, Mängel- und Prüfregister aktuell führen |
| Notfall- und Ereignismanagement | Maßnahmen für Sturmschäden, Wassereinbruch, Glasbruch, lose Fassadenteile und Sperrungen beherrschen |
Organisatorische Befugnisse und Grenzen
Die Rolle funktioniert nur mit echten Befugnissen. Aus der Arbeitsschutzorganisation folgt, dass Aufgabenübertragung und Zuständigkeiten klar sein müssen. Bei Tätigkeiten mehrerer Arbeitgeber muss eine koordinierende Person benannt und müssen gewerkübergreifende Gefährdungen vor Arbeitsbeginn abgestimmt werden; für gefährliche Arbeiten, zu denen ausdrücklich auch Arbeiten auf Dächern oder mit Absturzgefahr zählen, sind schriftliche Genehmigungen bzw. Freigaben ein sachgerechtes Instrument.
| Befugnis | Zweckmäßige Ausgestaltung |
|---|---|
| Arbeitsstopp bei Gefahr im Verzug | Unsichere Dach-, Fassaden- oder Glasarbeiten sofort unterbrechen lassen |
| Sperrung von Bereichen | Dachflächen, Verkehrsbereiche, Fassadenzonen oder Zugänge bei Gefahr absperren |
| Fachliche Freigabe | Beginn kritischer Arbeiten nur nach fachlicher Prüfung der Voraussetzungen |
| Anforderung von Nachweisen | Herstellerangaben, Prüfprotokolle, Qualifikationsnachweise, Rettungskonzept, Unterweisungen |
| Einweisung von Fremdfirmen | Gewerkspezifische Regeln, Gefahrenstellen, Sperrzonen, Zugangswege, Wettergrenzen |
| Mängelpriorisierung | Sofortmaßnahme, kurzfristige Instandsetzung, geplante Erneuerung |
| Hinzuziehung externer Fachleute | Statik, Bauphysik, Dachdecker-/Fassadenfachplanung, Sachverständige, Schadstoffgutachter |
| Eskalation an Betreiber/Leitung | Budgetbedarf, Restnutzungsrisiko, Stilllegung, Sanierungsbedarf |
| Fachliche Abnahme | Leistungen fachlich bewerten, Restmängel dokumentieren, Nachbesserung veranlassen |
| Takt | Regelaufgaben |
|---|---|
| Laufend | Eingangsmeldungen bewerten, akute Schäden sichern, Fremdfirmen steuern, Mängel nachhalten |
| Monatlich | Offene Mängel und Sperrungen prüfen, kritische Leckage- und Glasereignisse auswerten, Terminstatus kontrollieren |
| Quartalsweise | Fokusbegehungen kritischer Dach- und Fassadenbereiche, Entwässerung, Anschlüsse, Oberlichter, Beschädigungen |
| Halbjährlich | Saisonwechsel-Check: Dachabläufe, Laub-/Schmutzbelastung, Sturm- und Wintervorsorge, Fassaden- und Glasrisiken |
| Jährlich | Systematische Zustandsbegehung, Risikobewertung, Budget- und Maßnahmenplanung, Dokumentationsaudit, Prüfung von Zugangs- und Schutzkonzepten |
| Anlassbezogen | Nach Sturm, Hagel, Wassereinbruch, Glasbruch, Fassadenschaden, Umbau, Mieterwechsel, Projektübergabe |
Schnittstellen
| Schnittstelle | Erwartung an den Gewerkeverantwortlichen |
|---|---|
| Objektleitung / Betreiber | Lagebild, Risiken, Maßnahmenbedarf, Budget und Eskalation |
| Arbeitssicherheit / HSE | Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Unterweisungserfordernisse, Sperr- und Freigaberegeln |
| Einkauf / Vergabe | Fachliche Leistungsbilder, Angebotsprüfung, technische Klärungen |
| Bau- / Projektleitung | Betreibbarkeit, sichere spätere Arbeiten, Übernahme der Revisions- und Sicherheitsdokumentation |
| TGA-Verantwortliche | Schnittstellen an Dach und Fassade, Durchdringungen, technische Aufbauten, PV, Lüftungs- und Entrauchungskomponenten |
| Nutzer / Mieter / Betrieb | Terminabstimmung, Zugang, Beeinträchtigungen, Schutzmaßnahmen |
| Externe Fachfirmen | Einweisung, Ausführungsvorgaben, Nachweise, Qualität, Abnahme |
| Sachverständige / Gutachter | Fachliche Beauftragung, Befundauswertung, Maßnahmenableitung |
Anforderungsprofil
| Aspekt | Anforderung |
|---|---|
| Grundqualifikation | Meister, Techniker, Ingenieur oder gleichwertige Erfahrung im Bau-/Ausbau-/FM-Umfeld |
| Fachpraxis | Erfahrung mit Dach, Fassade, Fenster/Verglasung, Abdichtung, Instandhaltung im Bestand |
| Regelwerkskenntnis | Arbeitsschutz, Baustellenkoordination, Dachsicherheit, spätere Arbeiten, GEG-Bezüge, Schadstoffthemen |
| Diagnostikfähigkeit | Schadensbilder erkennen: Feuchte, Undichtheit, Risse, Korrosion, lose Teile, Glasbeschädigungen |
| Steuerungskompetenz | Fremdfirmen führen, Maßnahmen priorisieren, Abnahmen und Mängelmanagement |
| Dokumentationskompetenz | Pläne, Detailunterlagen, Prüfberichte, Freigaben, Revisionsunterlagen sicher führen |
| Kommunikationsfähigkeit | Technische Sachverhalte verständlich für Betrieb, Leitung und externe Firmen übersetzen |
| Entscheidungsvermögen | Gefahr im Verzug erkennen, Sperrungen veranlassen, Experten rechtzeitig hinzuziehen |
Formulierungsvorschlag in Prosa
Der Gewerkeverantwortliche Gebäude, Dach und Fach verantwortet im übertragenen Zuständigkeitsbereich die fachliche Steuerung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der baulichen Hülle und Substanz von Gebäuden. Hierzu gehören insbesondere Dachflächen und Dachaufbauten, Fassaden und Außenwände, Fenster und Außentüren, Verglasungen, Oberlichter, Abdichtungen, Anschlüsse, Entwässerung sowie Zugangs- und Sicherungseinrichtungen für spätere Arbeiten. Er organisiert und bewertet Zustandskontrollen, veranlasst Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen, priorisiert Mängel nach Risiko und Folgeschadenpotenzial, steuert interne und externe Leistungserbringer und stellt die vollständige, nachvollziehbare Gewerkedokumentation sicher. Er achtet darauf, dass Dach- und Fassadenarbeiten sicher vorbereitet und ausgeführt werden können, dass bei Eingriffen in den Bestand schadstoffrelevante Bauteile frühzeitig berücksichtigt werden, dass Projekt- und Umbauleistungen in einen sicher und wirtschaftlich betreibbaren Zustand überführt werden und dass Änderungen an der Gebäudehülle, soweit einschlägig, unter Berücksichtigung energetischer Anforderungen bewertet und umgesetzt werden. Im Ereignisfall veranlasst er Sofortmaßnahmen, Sperrungen, Sicherungen und Eskalationen. Er berichtet an die technische Leitung beziehungsweise den Betreiber über Zustand, Risiken, Maßnahmenbedarf und Budgetauswirkungen.

