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Dach und Fach

Technisches Facility Management: TFM » Strategie » Gewerkeverantwortlicher » Dach und Fach

Verantwortungsbereich Dach und Fach im technischen Facility Management

Aufgabenprofil für den Gewerkeverantwortlichen „Gebäude, Dach und Fach

Dies betrrifft praxisnah als bauliches Gewerk des Bestands aus: Gebäudehülle und bauliche Substanz mit Dach, Dachaufbauten, Abdichtungen, Fassaden, Wänden, Fenstern, Außentüren, Oberlichtern, Fugen und Anschlüssen, Entwässerung sowie den dafür erforderlichen Zugangs- und Sicherungseinrichtungen. Organisatorisch wird die Rolle erst dann belastbar, wenn Aufgaben, Befugnisse, Ressourcen und Schnittstellen eindeutig übertragen und dokumentiert sind. Fachlich wird die Rolle vor allem durch die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber, die Koordination auf Baustellen, die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, Regeln zu Absturzschutz und Dachzugängen, Vorgaben für Asbest bei Eingriffen im Bestand, Anforderungen an Verglasungen sowie – soweit bei Hüllenänderungen einschlägig – das Gebäudeenergiegesetz geprägt.

Stellenzweck

Der Gewerkeverantwortliche für Gebäude, Dach und Fach stellt im übertragenen Verantwortungsbereich sicher, dass die bauliche Hülle und Substanz eines Gebäudes sicher, funktionsfähig, wirtschaftlich und nachweisbar instand gehalten wird. Er ist die fachliche Leitstelle für Zustand, Risiken, Maßnahmen, Fremdfirmensteuerung und Dokumentation. Sein Schwerpunkt liegt nicht im handwerklichen Selbstausführen, sondern in der fachlichen Steuerung des Gewerks: Er erkennt Mängel, priorisiert Maßnahmen, veranlasst Prüfungen und Instandsetzungen, sorgt für sichere Arbeitsbedingungen an Dach und Fassade, übernimmt die technische Bewertung von Eingriffen in die Gebäudehülle und führt die Dokumentation so, dass Betrieb, Audit und Schadensfall nachvollziehbar bleiben.

Geltungsbereich der Funktion

Bauteilgruppe

Im Aufgabenprofil enthalten

Typische Themen

Dachflächen und Dachaufbauten

ja

Dichtheit, Dachhaut, Anschlüsse, Attiken, Lichtkuppeln, Dachausstiege, Laufwege

Dachentwässerung

ja

Abläufe, Rinnen, Fallrohre, Notentwässerung, Freihaltung

Fassaden und Außenwände

ja

Bekleidungen, Putz, Fugen, Verankerungen, Witterungsschutz, optische und sicherheitsrelevante Schäden

Fenster, Außentüren, Verglasungen

ja

Gebrauchstauglichkeit, Beschläge, Dichtheit, Bruchsicherheit, Kennzeichnung, Absturzsicherung

Oberlichter, Lichtbänder, Lichtkuppeln

ja

Durchsturzschutz, Dichtheit, Anschlussdetails, Instandhaltungssicherheit

Bauliche Anschlüsse und Abdichtungen

ja

Übergänge Dach/Fassade, Sockel, Durchdringungen, Fugensanierung

Zugangs- und Sicherungseinrichtungen

ja

Dachausstiege, Steigleitern, Anschlageinrichtungen, Seitenschutz, Laufstege

Schadstoffe im Bestand

ja, soweit das Gewerk betroffen ist

Asbest, alte Mineralwolle, schadstoffverdächtige Bauteile vor Eingriffen

TGA-Betrieb

nein, nur an Schnittstellen

Koordination mit TGA bei Dachdurchdringungen, Fassadenanschlüssen, GA-/RLT-/PV-Bezügen

Tragwerksplanung / statische Nachweise

nein, fachliche Mitwirkung ja

Beauftragung und Plausibilisierung, nicht Ersatz des Fachplaners

Die Tabelle ist eine praxisnahe Ausgestaltung des organisatorischen Gewerks „Gebäude, Dach und Fach“ aus den genannten Pflicht- und Regelwerken.

Aufgabenprofil in Prosa

Im Betrieb ist der Gewerkeverantwortliche die Person, die den Soll-Zustand der baulichen Hülle definiert und gegen schleichende Verschlechterung verteidigt. Er kennt die kritischen Bauteile, die schadensanfälligen Details, die witterungs- und nutzungsbedingten Belastungen sowie die sicherheitsrelevanten Punkte an Dach, Fassade und Verglasung. Er organisiert Zustandskontrollen, wertet Befunde aus, führt Mängel nach, entscheidet über Prioritäten und veranlasst Instandhaltungs- oder Erneuerungsmaßnahmen. Dabei hat er nicht nur Dichtheit und Optik im Blick, sondern auch Nutzungs- und Verkehrssicherheit, sichere Zugänge, Folgeschadensvermeidung, Energieauswirkungen und die spätere Instandhaltbarkeit. Besonders wichtig ist die Rolle an den Schnittstellen zu Fremdfirmen und Projekten. Sobald mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden, müssen Gefährdungen abgestimmt, Verantwortliche benannt und Maßnahmen koordiniert werden. Auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern sind geeignete Koordinatoren zu bestellen; außerdem ist die Unterlage für spätere Arbeiten frühzeitig zu erstellen, fortzuschreiben und an den Bauherrn zu übergeben. Für den Gewerkeverantwortlichen bedeutet das: Er muss Projektlösungen so beeinflussen, dass spätere Dach- und Fassadenarbeiten sicher, wirtschaftlich und ohne Improvisation möglich bleiben.

Aufgabenfeld

Konkreter Inhalt

Ergebnis / Nachweis

Bestands- und Zustandsverantwortung

Bauteilbestand kennen, kritische Bereiche identifizieren, Zustände bewerten, Schadensbilder systematisch erfassen

Aktuelles Bauteil- und Zustandsbild, Mängelregister

Inspektionssteuerung

Regel- und Anlassbegehungen organisieren, Sichtkontrollen und Fachprüfungen veranlassen, Ergebnisse auswerten

Prüf- und Begehungsprotokolle, priorisierte Maßnahmenliste

Instandhaltung

Wartung, Pflege, Instandsetzung und Erneuerung fachlich planen und nachhalten

Jahresplan, Termin- und Qualitätsnachweise

Mängel- und Risikomanagement

Mängel klassifizieren, Sofortmaßnahmen festlegen, Folgeschäden verhindern, Eskalation steuern

Risikologbuch, Eskalations- und Sperrvermerke

Dach- und Fassadensicherheit

Sichere Zugänge, Anschlageinrichtungen, Seitenschutz, Durchsturzschutz, Rettungswege und Rettungskonzepte im Blick halten

Freigabefähige Arbeitsbedingungen, dokumentierte Sicherheitslage

Fremdfirmensteuerung

Leistungsbilder fachlich definieren, Firmen einweisen, Unterlagen anfordern, Qualität überwachen, Leistungen abnehmen

Leistungsverzeichnisse, Einweisungen, Abnahme- und Mängelprotokolle

Freigabe- und Erlaubnisverfahren

Gefährliche Arbeiten vorbereiten und abstimmen, z. B. Dacharbeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, Heißarbeiten im Gewerkumfeld

Erlaubnisscheine, Freigaben, Sicherheitsauflagen

Projekt- und Änderungsmanagement

Baumaßnahmen fachlich begleiten, Betreibbarkeit und spätere Instandhaltung absichern, Übergabe in den Betrieb organisieren

Stellungnahmen, Mängellisten, Übergabedokumentation

Schadstoffmanagement im Bestand

Vor Eingriffen schadstoffrelevante Bauteile prüfen lassen bzw. Schutzregime festlegen

Erkundungs- oder Schutzkonzept, Entsorgungsnachweise

GEG-/Hüllenänderungen

Prüfen, ob Änderungen an Dach, Fassade, Fenstern energetische Anforderungen auslösen

technische Bewertung, Planungsfreigabe, Nachweisunterlagen

Dokumentation

Pläne, Detailzeichnungen, Freigaben, Prüfberichte, Herstellerunterlagen, Wartungs- und Mängelnachweise aktuell halten

Revisionssichere Gewerkedokumentation

Budget- und Maßnahmenplanung

Maßnahmen bewerten, priorisieren und budgetseitig unterlegen

Jahresbudget, Investitionsvorschläge, Entscheidungsunterlagen

Diese Matrix übersetzt die Pflichten aus Arbeitsschutz, Koordination, späteren Arbeiten, Dachsicherheit, Verglasungssicherheit, Schadstoffrecht und Hüllenänderungen in ein operatives FM-Profil.

Besondere Schwerpunkte bei „Dach und Fach“

Bei Dächern ist die Rolle besonders sicherheitskritisch. Die Musterbauordnung enthält den Grundsatz, dass für vom Dach aus vorzunehmende Arbeiten sicher benutzbare Vorrichtungen anzubringen sind; eine DGUV-Auswertung zeigt, dass dieser Ansatz in vielen Landesbauordnungen aufgenommen wurde. Für die Auswahl von Absturzschutzsystemen stellt die DGUV inzwischen ausdrücklich auf Nutzungs- und Wartungsintensität, unvorhersehbare Arbeiten und die Personengruppen ab, die eine Dachfläche betreten. Die TRBS 2121 konkretisiert die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung von Absturzgefährdungen; nach den Arbeitsschutzgrundsätzen haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Für das Aufgabenprofil heißt das praktisch: Der Gewerkeverantwortliche muss Dachflächen nicht nur instand halten, sondern auch arbeits- und betreiberseitig begehbar und beherrschbar machen. Dazu gehören sichere Zugänge, funktionsfähige Anschlageinrichtungen, Durchsturzschutz an Oberlichtern und Lichtkuppeln, witterungsabhängige Arbeitsfreigaben, Unterweisungserfordernisse bei PSA gegen Absturz, der Ausschluss von Alleinarbeit mit PSA und ein belastbares Rettungskonzept, wenn Arbeiten nur mit persönlicher Absturzsicherung möglich sind. Bei Fassaden, Fenstern und sonstigen Verglasungen verschiebt sich der Schwerpunkt auf Bruchsicherheit, sichere Nutzung und sichere Instandhaltung. Die DGUV weist darauf hin, dass bei Bauplanung, Montage, Wartung und Nutzung alle sicherheitsrelevanten Aspekte mitzudenken sind. Für Ganzglas- und Verglasungselemente gehören dazu Kennzeichnung, Vermeidung von Hineinstürzen, regelmäßige Kontrolle von Beschlägen und Führungsschienen sowie das Absperren und Austauschen beschädigter Glaselemente. Bei älteren Bestandsgebäuden ist außerdem das Schadstoffthema zwingend mitzudenken. Die TRGS 519 gilt für Tätigkeiten mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Die BAuA-Leitlinie zur Asbesterkundung beschreibt für bauliche Eingriffe an älteren Gebäuden ein stufenweises Vorgehen und macht deutlich, dass bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 vor Eingriffen vorsorglich von asbesthaltigen Bauteilen ausgegangen werden kann, bis Erkundung oder Schutzregime dies anders absichern. Für das Gewerk „Gebäude, Dach und Fach“ ist das besonders relevant bei Fassadenplatten, Dachaufbauten, Putzen, Spachtelmassen, Fugen, Klebern und ähnlichen Bestandsbauteilen. Änderungen an der Gebäudehülle haben oft außerdem energetische Folgen. Soweit § 48 GEG einschlägig ist, müssen erneuerte, ersetzte oder erstmals eingebaute Außenbauteile die dort genannten Höchstwerte einhalten; ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen. Im Aufgabenprofil des Gewerkeverantwortlichen liegt daher mindestens die Pflicht, Hüllenmaßnahmen frühzeitig auf GEG-Relevanz zu prüfen und energetische Anforderungen in Ausschreibung, Freigabe und Abnahme mitzunehmen.

Kritische Pflichtfelder in Tabellenform

Pflichtfeld

Was der Gewerkeverantwortliche konkret sicherstellt

Dachzugänge und Absturzschutz

Zugangskonzept, sichere Begehbarkeit, Auswahl und Funktionsfähigkeit von Schutzsystemen, Freigaberegeln für Arbeiten

Durchsturzschutz

Schutz an Lichtkuppeln, Lichtbändern, Oberlichtern und ähnlichen Flächen dauerhaft sicherstellen

Dichtheit und Witterungsschutz

Leckagen, Feuchteeinträge, Anschlussmängel und Entwässerungsprobleme früh erkennen und abstellen

Fassaden- und Verglasungssicherheit

Beschädigte oder unsichere Elemente sperren, prüfen und fachgerecht austauschen lassen

Spätere Arbeiten

Zugang, Reinigung, Wartung und Instandsetzung bereits in Planung und Umbau mitdenken; Unterlagen übernehmen und aktuell halten

Fremdfirmen und Freigaben

Verantwortliche benennen, Einweisung organisieren, gefährliche Arbeiten nur unter klaren Auflagen zulassen

Schadstoffe im Bestand

Erkundung bzw. Schutzregime vor Eingriffen auslösen, Fachfirmen und Entsorgungswege absichern

GEG-Relevanz

Hüllenänderungen auf energetische Anforderungen prüfen und Nachweise sichern

Dokumentation

Pläne, Sicherheitskonzepte, Herstellerunterlagen, Mängel- und Prüfregister aktuell führen

Notfall- und Ereignismanagement

Maßnahmen für Sturmschäden, Wassereinbruch, Glasbruch, lose Fassadenteile und Sperrungen beherrschen

Organisatorische Befugnisse und Grenzen

Die Rolle funktioniert nur mit echten Befugnissen. Aus der Arbeitsschutzorganisation folgt, dass Aufgabenübertragung und Zuständigkeiten klar sein müssen. Bei Tätigkeiten mehrerer Arbeitgeber muss eine koordinierende Person benannt und müssen gewerkübergreifende Gefährdungen vor Arbeitsbeginn abgestimmt werden; für gefährliche Arbeiten, zu denen ausdrücklich auch Arbeiten auf Dächern oder mit Absturzgefahr zählen, sind schriftliche Genehmigungen bzw. Freigaben ein sachgerechtes Instrument.

Befugnis

Zweckmäßige Ausgestaltung

Arbeitsstopp bei Gefahr im Verzug

Unsichere Dach-, Fassaden- oder Glasarbeiten sofort unterbrechen lassen

Sperrung von Bereichen

Dachflächen, Verkehrsbereiche, Fassadenzonen oder Zugänge bei Gefahr absperren

Fachliche Freigabe

Beginn kritischer Arbeiten nur nach fachlicher Prüfung der Voraussetzungen

Anforderung von Nachweisen

Herstellerangaben, Prüfprotokolle, Qualifikationsnachweise, Rettungskonzept, Unterweisungen

Einweisung von Fremdfirmen

Gewerkspezifische Regeln, Gefahrenstellen, Sperrzonen, Zugangswege, Wettergrenzen

Mängelpriorisierung

Sofortmaßnahme, kurzfristige Instandsetzung, geplante Erneuerung

Hinzuziehung externer Fachleute

Statik, Bauphysik, Dachdecker-/Fassadenfachplanung, Sachverständige, Schadstoffgutachter

Eskalation an Betreiber/Leitung

Budgetbedarf, Restnutzungsrisiko, Stilllegung, Sanierungsbedarf

Fachliche Abnahme

Leistungen fachlich bewerten, Restmängel dokumentieren, Nachbesserung veranlassen

Empfohlener Regelprozess

Die folgende Taktung ist keine starre Rechtsvorgabe, sondern eine praxistaugliche Organisationsstruktur für den laufenden Betrieb.

Takt

Regelaufgaben

Laufend

Eingangsmeldungen bewerten, akute Schäden sichern, Fremdfirmen steuern, Mängel nachhalten

Monatlich

Offene Mängel und Sperrungen prüfen, kritische Leckage- und Glasereignisse auswerten, Terminstatus kontrollieren

Quartalsweise

Fokusbegehungen kritischer Dach- und Fassadenbereiche, Entwässerung, Anschlüsse, Oberlichter, Beschädigungen

Halbjährlich

Saisonwechsel-Check: Dachabläufe, Laub-/Schmutzbelastung, Sturm- und Wintervorsorge, Fassaden- und Glasrisiken

Jährlich

Systematische Zustandsbegehung, Risikobewertung, Budget- und Maßnahmenplanung, Dokumentationsaudit, Prüfung von Zugangs- und Schutzkonzepten

Anlassbezogen

Nach Sturm, Hagel, Wassereinbruch, Glasbruch, Fassadenschaden, Umbau, Mieterwechsel, Projektübergabe

    • Ein Mindmap-Diagramm mit dem Gewerkeverantwortlichen im Zentrum, verbunden mit acht Schnittstellen, darunter Objektleitung, Einkauf, Bauleitung und Arbeitssicherheit.

Schnittstellen

Schnittstelle

Erwartung an den Gewerkeverantwortlichen

Objektleitung / Betreiber

Lagebild, Risiken, Maßnahmenbedarf, Budget und Eskalation

Arbeitssicherheit / HSE

Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Unterweisungserfordernisse, Sperr- und Freigaberegeln

Einkauf / Vergabe

Fachliche Leistungsbilder, Angebotsprüfung, technische Klärungen

Bau- / Projektleitung

Betreibbarkeit, sichere spätere Arbeiten, Übernahme der Revisions- und Sicherheitsdokumentation

TGA-Verantwortliche

Schnittstellen an Dach und Fassade, Durchdringungen, technische Aufbauten, PV, Lüftungs- und Entrauchungskomponenten

Nutzer / Mieter / Betrieb

Terminabstimmung, Zugang, Beeinträchtigungen, Schutzmaßnahmen

Externe Fachfirmen

Einweisung, Ausführungsvorgaben, Nachweise, Qualität, Abnahme

Sachverständige / Gutachter

Fachliche Beauftragung, Befundauswertung, Maßnahmenableitung

Anforderungsprofil

Aspekt

Anforderung

Grundqualifikation

Meister, Techniker, Ingenieur oder gleichwertige Erfahrung im Bau-/Ausbau-/FM-Umfeld

Fachpraxis

Erfahrung mit Dach, Fassade, Fenster/Verglasung, Abdichtung, Instandhaltung im Bestand

Regelwerkskenntnis

Arbeitsschutz, Baustellenkoordination, Dachsicherheit, spätere Arbeiten, GEG-Bezüge, Schadstoffthemen

Diagnostikfähigkeit

Schadensbilder erkennen: Feuchte, Undichtheit, Risse, Korrosion, lose Teile, Glasbeschädigungen

Steuerungskompetenz

Fremdfirmen führen, Maßnahmen priorisieren, Abnahmen und Mängelmanagement

Dokumentationskompetenz

Pläne, Detailunterlagen, Prüfberichte, Freigaben, Revisionsunterlagen sicher führen

Kommunikationsfähigkeit

Technische Sachverhalte verständlich für Betrieb, Leitung und externe Firmen übersetzen

Entscheidungsvermögen

Gefahr im Verzug erkennen, Sperrungen veranlassen, Experten rechtzeitig hinzuziehen

Formulierungsvorschlag in Prosa

Der Gewerkeverantwortliche Gebäude, Dach und Fach verantwortet im übertragenen Zuständigkeitsbereich die fachliche Steuerung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands der baulichen Hülle und Substanz von Gebäuden. Hierzu gehören insbesondere Dachflächen und Dachaufbauten, Fassaden und Außenwände, Fenster und Außentüren, Verglasungen, Oberlichter, Abdichtungen, Anschlüsse, Entwässerung sowie Zugangs- und Sicherungseinrichtungen für spätere Arbeiten. Er organisiert und bewertet Zustandskontrollen, veranlasst Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen, priorisiert Mängel nach Risiko und Folgeschadenpotenzial, steuert interne und externe Leistungserbringer und stellt die vollständige, nachvollziehbare Gewerkedokumentation sicher. Er achtet darauf, dass Dach- und Fassadenarbeiten sicher vorbereitet und ausgeführt werden können, dass bei Eingriffen in den Bestand schadstoffrelevante Bauteile frühzeitig berücksichtigt werden, dass Projekt- und Umbauleistungen in einen sicher und wirtschaftlich betreibbaren Zustand überführt werden und dass Änderungen an der Gebäudehülle, soweit einschlägig, unter Berücksichtigung energetischer Anforderungen bewertet und umgesetzt werden. Im Ereignisfall veranlasst er Sofortmaßnahmen, Sperrungen, Sicherungen und Eskalationen. Er berichtet an die technische Leitung beziehungsweise den Betreiber über Zustand, Risiken, Maßnahmenbedarf und Budgetauswirkungen.