Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Besondere Flächen: Produktions-, Labor-, Lager- und Sonderbereiche

Technisches Facility Management: TFM » Konzept » Anhänge zum Betriebskonzept TTS im TFM » Besondere Flächen: Produktions-, Labor-, Lager- und Sonderbereiche

Besondere Flächen wie Produktions-, Labor- und Lagerbereiche im Facility Management

Besondere Flächen

Dieser Anhang gilt für alle Flächen mit erhöhten Anforderungen an Verfügbarkeit, Schutzstufe, Medienversorgung, Umgebungsparameter, Zugriffssteuerung, Alarmierung, Betreiberpflichten oder Nachweisführung. Als besondere Flächen gelten Produktionsflächen, Laborflächen, Reinraumflächen, Lagerflächen sowie Sondertechnikräume der zentralen Energie-, Medien- und Leittechnikversorgung. Für chemisch geprägte Laborflächen sind die Anforderungen aus TRGS 526 zugrunde zu legen; soweit Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen vorgesehen sind, sind zusätzlich die Biostoffverordnung und TRBA 100 zu berücksichtigen. Für Reinräume und kontrollierte Reinraumbereiche sind die Klassifizierungs-, Monitoring-, Prüf-, Inbetriebnahme-, Betriebs- und Reinigungsanforderungen projektbezogen auf Basis der Normenfamilie DIN EN ISO 14644 sowie DIN EN 17141 festzulegen.

Sonderflächen im Technischen Gebäudebetrieb

Geltungsbereich und Flächenkategorien

Für jede besondere Fläche ist vor Betriebsaufnahme ein verbindliches Flächenprofil zu erstellen und im CAFM-/Dokumentationssystem zu hinterlegen. Das Flächenprofil enthält mindestens Flächenkategorie, Raumbezeichnung, Raumgrenzen, zulässige Nutzung, Betriebszustände, Umgebungsparameter, zulässige Personengruppen, erforderliche PSA, freizugebende Medien, Schutz- und Sicherheitsanforderungen, Reinigungsregime, Prüfanlässe, Nachweisdokumente, Freigabepunkte sowie die Schnittstellen zu Betrieb, Instandhaltung, Reinigung, Sicherheit, HSE, Qualität und Fremdfirmen. Die Inhalte sind so zu strukturieren, dass sie für Betrieb, Instandhaltung und Auditierung über den gesamten Lebenszyklus nutzbar bleiben.

Flächenkategorie

Typische Nutzungsanforderungen

Empfohlene betriebliche Kontroll- und Prüffrequenzen

Produktionsflächen

Prozessgebundene Zutrittsfreigabe, definierte Anlagenzustände für Eingriffe, getrennte Personen-, Material- und Entsorgungswege, prozessspezifische Temperatur-, Feuchte-, Partikel- oder Vibrationsgrenzen

schichtweise Sicht- und Statuskontrolle, monatliche strukturierte Flächenprüfung, jährliche integrale Sicherheits- und Verfügbarkeitsreview

Laborflächen

personenbezogene Berechtigung, stoff- oder biostoffbezogene Schutzstufen, Abzüge bzw. Sicherheitswerkbänke, Notfallausstattung, getrennte Lagerung und Entsorgung, dokumentierte Freigabe von Reinigungs- und Wartungseingriffen

arbeitstägliche Statuskontrolle, monatliche flächenbezogene Schutz- und Hygieneprüfung, jährliche Gesamtprüfung der Schutzkonfiguration

Reinraumflächen

definierte Reinraumklasse, Schleusen- und Bekleidungskonzept, Druckstufung, geregelte Materialeinbringung, freigegebene Verbrauchsmaterialien, Partikel- und ggf. Biokontaminationsgrenzen

schichtweise Monitoringreview, tägliche Kontrolle von Differenzdruck/Klima/Status, vierteljährliche Trendprüfung, jährliche Requalifizierung

Lagerflächen

Zonierung nach Materialart und Gefahrklasse, Zusammenlagerungs- und Separationsregeln, geregelte Entnahme- und Retourenprozesse, verschließbare Gefahrstoffbereiche, Rückhalteeinrichtungen

tägliche Sichtkontrolle, monatliche Kontrolle von Lagerordnung, Rückhaltung und Lüftung, jährliche Layout- und Gefahrstoffreview

Sondertechnikräume

restriktiver Zutritt, Fernüberwachung und Alarmweiterleitung, definierte Schalthandlungen, Redundanz- und Wiederanlaufkonzepte, dokumentierte Eingriffe nur nach Freigabe

tägliche Zustandskontrolle über Leit-/Monitoringsystem, monatliche Funktionsprüfung vor Ort, jährliche Notfall- und Wiederanlaufprobe

Die vorstehenden Frequenzen sind Ausschreibungswerte für betriebliche Sicht-, Funktions- und Zustandskontrollen der Flächen. Gesetzliche, behördliche, herstellerseitige und anlagenbezogene Prüffristen bleiben unberührt und sind flächen- und anlagenspezifisch aus Gefährdungsbeurteilung, Betriebsbedingungen und den einschlägigen Regeln abzuleiten. Die Zuordnung der Flächenanforderungen orientiert sich insbesondere an TRGS 526, TRBA 100, TRGS 510, DIN EN ISO 14644, DIN EN 17141 und den Grundsätzen des technischen Monitorings.

Nutzungs- und Betriebsanforderungen

Für jede besondere Fläche ist eine flächenspezifische Zutrittsregelung mit klar definierten Berechtigungsgruppen festzulegen. Zutritt erhalten ausschließlich berechtigte, unterwiesene und flächenspezifisch freigeschaltete Personen; für Fremdfirmen ist zusätzlich eine Anmelde-, Einweisungs-, Freigabe- und ggf. Begleitpflicht vorzusehen. Sicherheitszonen sind räumlich, organisatorisch und systemseitig abzubilden. Bereiche mit Gefahrstoffen oder erhöhtem Schutzbedarf sind unter Verschluss zu halten oder so zu sichern, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang erhalten. Soweit Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen vorgesehen sind, ist der Zutritt auf berechtigte, fachkundige und über die Sicherheitsanforderungen unterwiesene Beschäftigte zu beschränken; Zugangsbeschränkungen und Kennzeichnungen sind dauerhaft auszuweisen.

Die Betriebsanforderungen sind je Fläche nach Betriebszuständen zu gliedern. Mindestens zu unterscheiden sind Regelbetrieb, Anfahrbetrieb, Abfahrbetrieb, Reinigungszustand, Wartungszustand, Störungszustand, Notfallzustand und Inbetriebnahmezustand. Für jeden Betriebszustand sind zulässige Anwesenheiten, freigeschaltete Medien, erlaubte Tätigkeiten, Sperrungen, Alarmgrenzen, Eskalationswege, Meldeketten und Wiederanlaufschritte festzulegen. Für Bereiche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder abweichender Fluchtwegsituation sind besondere Maßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung verbindlich vorzusehen. Für explosionsgefährdete Sonderflächen ist ein dokumentiertes Explosionsschutzkonzept anzulegen; die zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in der Betriebsdokumentation und in den Zustandswechseln der Fläche abzubilden.

Wartung, Reinigung und technische Infrastruktur

Wartungsarbeiten in besonderen Flächen sind ausschließlich in definierten Eingriffsfenstern und nach flächenspezifischer Arbeitsfreigabe durchzuführen. Vor Beginn sind Anlagenzustand, Medienabsperrung, Schalthandlungen, Restenergien, Druckentlastung, Kontaminationszustand, Lüftungszustand, Messanforderungen und Wiederanlaufbedingungen zu prüfen und zu dokumentieren. Arbeiten mehrerer Arbeitgeber oder mehrerer Betriebsbereiche sind vorab hinsichtlich Zuständigkeiten, Schutzmaßnahmen und Übergabepunkten abzustimmen. In explosionsgefährdeten Bereichen sind Besonderheiten der Instandhaltung in Arbeitsanweisungen, Arbeitsfreigaben oder Erlaubnisscheinen niederzulegen; Reinigung, Lüftung, Konzentrationsüberwachung und der sofortige Arbeitsabbruch bei unwirksamer Lüftung sind verbindlich zu regeln.

Für Reinigung und Dekontamination sind flächenspezifische Reinigungspläne mit Reinigungszonen, Frequenzen, Verfahren, Reinigungsmitteln, Freigaben, Verantwortlichkeiten und Protokollen festzulegen. In Labor- und Schutzbereichen sind kontaminierte Apparate und PSA vor Wartung, Transport oder Entsorgung in den geforderten sicheren Zustand zu überführen. Arbeits- und Schutzkleidung ist getrennt von Straßenkleidung aufzubewahren; die Reinigung kontaminierter Kleidung erfolgt durch den Betreiber oder durch beauftragte, dafür geeignete Stellen. Für Reinräume sind ausschließlich freigegebene Reinigungs- und Verbrauchsmaterialien einzusetzen; Reinigungsregime, Oberflächenanforderungen und Freigabekriterien sind an Raumklasse, Prozesszustand und Kontaminationsrisiko auszurichten.

Die technische Infrastruktur besonderer Flächen ist je Raum und Nutzung vollständig zu definieren. Dies umfasst gesicherte Stromversorgung, Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Einrichtungen, Raumluft- und Klimaführung, Differenzdruckhaltung, Filtration, Ab-/Zuluftführung, Prozessabluft, Druckluft, technische Gase, Vakuum, Kühl- und Heizmedien, Wasserqualitäten, Abwasserbehandlung, Leckageerkennung, Gaswarntechnik, Medienabschaltungen und Schnittstellen zur Gebäudeautomation. Für raumlufttechnische Anlagen in kritischen Flächen sind Planung, Betrieb, Instandhaltung und Hygienekontrolle nach den einschlägigen Hygieneanforderungen zu organisieren. Soweit Schutzstufenbereiche mit biologischen Arbeitsstoffen vorgesehen sind, sind Notstromversorgung sicherheitsrelevanter Einrichtungen sowie ggf. prozessspezifische Abluft- und Abwassernachbehandlung vorzusehen. Für Flächen mit Brennstoff-, Lösungsmittel-, Gas- oder Staubrisiken ist der Explosionsschutz in die Medien- und Lüftungsplanung zu integrieren.

Prüfungen, Nachweise und Sicherheitsanforderungen

Das Prüfregime besonderer Flächen ist flächen- und anlagenbezogen aufzubauen und umfasst Erstprüfungen vor Aufnahme der Nutzung, wiederkehrende Prüfungen, anlassbezogene Prüfungen nach Änderungen, Prüfungen nach Störungen sowie Wirksamkeitsprüfungen sicherheitsrelevanter Maßnahmen. Prüffristen sind so festzulegen, dass der sichere Zustand bis zur nächsten Prüfung gewährleistet bleibt; zusätzlich sind betriebliche Kontrollen in den festgelegten Intervallen durchzuführen. Prüfaufzeichnungen müssen mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie die prüfende befähigte Person bzw. die elektronische Signatur enthalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung verfügbar bleiben. Für explosionsgefährdete Bereiche ist das Explosionsschutzdokument als gesonderter Bestandteil der Gefährdungsdokumentation zu führen.

Für Lager- und Bereitstellflächen mit Gefahrstoffen sind regelmäßige Kontrollen von Behältern, Regalsystemen, Rückhalteeinrichtungen, Lüftung, Gaswarntechnik, Augen- und Körperduschen sowie der Lagerorganisation verbindlich vorzusehen. Zugangsbeschränkungen, Separationsregeln und Zusammenlagerungsverbote sind in die Flächenkennzeichnung, Lagerkennzeichnung und das Berechtigungssystem zu übernehmen. Zusätzliche Freigaben sind vorzusehen, wenn Umfüllen, Probenahme, Behälterreinigung oder Instandhaltungsarbeiten innerhalb des Lagerbereichs stattfinden.

Sicherheits- und Brandschutzanforderungen sind flächenspezifisch in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept festzulegen. Besondere Flächen sind brandschutztechnisch abzugrenzen; für Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung sind über die Grundausstattung hinaus zusätzliche Maßnahmen zur Erkennung, Alarmierung und Bekämpfung von Entstehungsbränden vorzusehen. Fluchtwege, Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtung und Flucht- und Rettungspläne sind entsprechend Lage, Ausdehnung, Art der Nutzung und Gefährdung der Fläche auszugestalten; sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich abzustellen. Gefahrbereiche sind abzugrenzen und mit Warn- und Sicherheitszeichen zu kennzeichnen. Soweit Gefahrstofflager betroffen sind, ist eine frühzeitige Brandentdeckung und sofortige Alarmierung sicherzustellen.

Übergaben, Inbetriebnahme und Schnittstellen zu Dienstleistern

Die Übergabe besonderer Flächen in den Regelbetrieb erfolgt erst nach vollständiger Abnahme der Raum- und Anlagenfunktionen, Nachweis der Sollwerte, erfolgreicher Alarm- und Abschaltprüfungen, vollständiger Dokumentationsübergabe und Freigabe der betrieblichen Zustandswechsel. Abnahmeunterlagen umfassen je nach Flächenkategorie insbesondere Messprotokolle zu Luftmengen, Differenzdruck, Temperatur, Feuchte, Partikelwerten, Raumklima, Medienqualität, Sicherheitsfunktionen, Alarmketten, Verriegelungen und Wiederanläufen. Für Reinräume sind Erst-Inbetriebnahme, Klassifizierung, Überwachung und Prüfverfahren an den einschlägigen Teilen der DIN EN ISO 14644 auszurichten. Für technische Sonderflächen sind gewerkeübergreifende Inbetriebnahme, Mängelabwicklung, Einregulierung und Betriebsoptimierung strukturiert zu dokumentieren.

Die Schnittstellen zu Dienstleistern sind pro Fläche über Leistungsabgrenzung, Zugangsprozess, Freigabeverfahren, Bereitschaftsmodell, Reaktionszeiten, Begleitpflichten, Qualifikationsanforderungen und Nachweisführung zu regeln. In Schutz- und Sonderbereichen dürfen nur Personen eingesetzt werden, deren Qualifikation der Aufgabenstellung und der Schutzstufe entspricht; für prüfpflichtige Tätigkeiten bleiben die Anforderungen an befähigte Personen unberührt. Externe Reinigung, Wartung und Störungsbeseitigung in sensiblen Bereichen erfolgen ausschließlich nach freigegebenen Arbeitsunterlagen, flächenspezifischen Schutzvorgaben und dokumentierter Rückübergabe. Sämtliche Planungs-, Ausführungs-, Revisions- und Betriebsunterlagen sind FM-gerecht zu strukturieren, damit Nutzung, Betrieb und Instandhaltung der Flächen ohne Medienbruch möglich sind.

Compliance und Nachweisführung

Für jede besondere Fläche ist eine vollständige und revisionssichere Betriebsakte zu führen. Die Betriebsakte umfasst mindestens Gefährdungsbeurteilungen, flächenspezifische Betriebs- und Freigaberegelungen, Berechtigungsmatrix, Unterweisungsnachweise, Prüffristenliste, Prüfbücher, Messprotokolle, Wartungs- und Reinigungsprotokolle, Alarm- und Ereignisprotokolle, Abweichungs- und CAPA-Nachweise, Entsorgungsnachweise, Änderungsdokumentation und Freigaben nach Störungen oder Umbauten. Bestehen überlagernde Anforderungen aus Gefahrstoff-, Biostoff- oder Explosionsschutzrecht, sind die jeweiligen Nachweise gesondert ausweisbar und eindeutig der Fläche, dem Raum, der Anlage und dem verantwortlichen Leistungserbringer zuzuordnen.

Die Nachweisführung ist so aufzubauen, dass Audits, Behördenanfragen, Betreiberkontrollen, Störungsanalysen und Leistungsbewertungen jederzeit auf Flächenebene möglich sind. Änderungen an Nutzung, Medien, Anlagenzustand, Schutzstufe, Zutrittskonzept, Reinigungsverfahren oder Dienstleistereinsatz lösen eine dokumentierte Neubewertung der Fläche aus; erforderliche Prüfungen und Aktualisierungen der Unterlagen sind vor Wiederfreigabe abzuschließen.

Angaben, die im Zuge der Ausschreibung noch zu präzisieren sind

  • die finale Raum- und Flächenliste einschließlich Raumbuch, Raumgrenzen und Zuordnung der Einzelräume zu Produktions-, Labor-, Reinraum-, Lager- oder Sondertechnikflächen

  • das verbindliche Nutzungsprofil je Fläche einschließlich Prozessbezug, Schutzstufe, Reinraumklasse, Materialfluss, Personalfrequenz und zulässiger Fremdnutzung

  • die flächenspezifische Zutritts- und Berechtigungsmatrix einschließlich Anforderungen an Fremdfirmen, Begleitpflichten und digitale Zutrittsmedien

  • die Betriebszeiten, Schichtmodelle, Stillstandsfenster, Wartungsfenster und Eskalationszeiten je Flächenkategorie

  • die Sollwerte und Toleranzbänder für Temperatur, Feuchte, Differenzdruck, Partikel, Luftwechsel, Beleuchtung, Lärm, Vibration und Medienqualitäten

  • die vollständige Medienliste je Fläche einschließlich Stromqualität, Notstromversorgung, technische Gase, Druckluft, Vakuum, Kühlwasser, Reinstwasser, Prozessabluft und Abwasserbehandlung

  • die stoff- und prozessbezogenen Verzeichnisse zu Gefahrstoffen, Biostoffen, brennbaren Medien, Brandlasten und explosionsgefährdeten Bereichen einschließlich ggf. erforderlicher Zoneneinteilungen

  • die flächenspezifischen Reinigungs-, Dekontaminations- und Desinfektionsanforderungen einschließlich freigegebener Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien und Protokollformate

  • die anlagen- und flächenbezogenen Pflichtprüfungen mit konkreten Fristen, Prüfumfängen, Nachweisformaten und Zuordnung zu befähigten Personen, Sachverständigen oder Prüfdienstleistern

  • die Alarm- und Wirkprinzipien einschließlich Cause-and-Effect-Matrix, Alarmweiterleitung, Störfallketten, Schalthandlungen und Wiederanlaufszenarien

  • die Abnahme- und Inbetriebnahmekriterien je Flächenkategorie einschließlich erforderlicher Messprotokolle, Witness Tests, Requalifizierungen und Freigabedokumente

  • die konkrete Leistungsabgrenzung zwischen Betreiber, TTS-Auftragnehmer, Reinigungsdienst, Sicherheitsdienst, Produktionsverantwortung, Qualität, HSE und sonstigen Spezialdienstleistern

  • die verbindlichen Vorgaben zur Dokumentationsstruktur, Systemablage, revisionssicheren Archivierung und CAFM-/GA-seitigen Verknüpfung der Flächendaten mit Anlagen-, Prüf- und Ereignisdaten