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Anlagenkataster: Anlagenstruktur, Stammdaten, Klassifikation (AKS/CAFM)

Technisches Facility Management: TFM » Konzept » Anhänge zum Betriebskonzept TTS im TFM » Anlagenkataster: Anlagenstruktur, Stammdaten, Klassifikation (AKS/CAFM)

Anlagenkataster mit Struktur Stammdaten und Klassifikation im CAFM System dargestellt

Anlagenkataster

Das Anlagenkataster ist als führender, versionsgesicherter Stamm- und Strukturdatensatz für alle im TTS-Leistungsumfang enthaltenen technischen Anlagen, Teilanlagen, Assets, Messpunkte und zugeordneten Referenzobjekte zu führen. Es ist so aufzubauen, dass Betrieb, Instandhaltung, Nachweisführung, Schnittstellenbedienung, Reporting und spätere Vergabe- und Abnahmevorgänge auf einer einheitlichen Objektlogik, belastbaren Stammdaten und technisch eindeutigen Identifikationen beruhen.

Die Katasterlogik ist als technische Spezifikation des Auftragsgegenstands auszugestalten. Flächen-, Raum- und Objektbezüge sind konsistent, systemübergreifend und über den gesamten Lebenszyklus fortschreibbar zu führen; historische FM-Terminologie aus der EN-15221-Reihe ist dabei sachlich nutzbar, der aktuelle Begriffsrahmen liegt in der DIN EN ISO 41011.

Strukturierte Anlagenverwaltung im Facility Management

Ziel und Anwendungsbereich

Das Anlagenkataster bildet die vollständige technische Objekt- und Anlagenstruktur des Leistungsumfangs ab. Es umfasst alle technischen Anlagen und Systeme der Ver- und Entsorgung, der Gebäudeautomation, der elektrotechnischen und mechanischen Infrastruktur, der sicherheits- und schutzrelevanten technischen Systeme, der technischen Außenanlagen sowie der für den technischen Betrieb erforderlichen Referenzobjekte wie Standorte, Gebäude, Ebenen, Räume, Zonen, Außenbereiche und Dokumentenobjekte. Produktionsspezifische Maschinen, OEM-gebundene Anlagen oder sonstige Objekte außerhalb des TTS-Leistungsumfangs werden nur dann als Katasterobjekte geführt, wenn sie für Schnittstellen, Abgrenzungen, Meldewege, Medienbezüge oder Betreiberpflichten relevant sind. In diesen Fällen sind sie eindeutig als Fremd- oder Schnittstellenobjekte zu kennzeichnen.

Das Anlagenkataster dient als führende Strukturgrundlage für Instandhaltung, Störungsbearbeitung, Prüf- und Nachweisführung, Ersatzteil- und Erneuerungsplanung, Budget- und Kostenbezug, Dokumentenlenkung, Berichtswesen, KPI-Bildung, Systemintegration und Übergabeprozesse. Es muss einen konsistenten Objektbezug zwischen CAFM, GLT, Monitoring, Dokumentenmanagement und SAP/ERP herstellen. Für die initiale Datenlieferung wird kein fixer Zeitraum festgelegt; der Zeitpunkt der Erstbefüllung und die Phasierung der Datenübergabe bleiben vergabeseitig offen und sind in den endgültigen Auftraggeberunterlagen festzuschreiben. Die Annahme für die Übergabephase lautet, dass zunächst nur ein teilweiser Zugriff auf Metadaten aus CAFM, GLT und ERP bereitgestellt wird.

Anlagenstruktur und Hierarchie

Die Anlagenstruktur wird objekthierarchisch aufgebaut und in allen Systemen identisch verwendet. Die Mindeststruktur lautet: Standort, Gebäude, Bauabschnitt oder Cluster, Ebene, Raum oder Zone beziehungsweise Außenbereich, Gewerk, Anlagengruppe, System, Teilanlage, Asset, Komponente oder Messpunkt. Jede Hierarchiestufe ist parent-child-fähig zu modellieren; jede Einheit besitzt genau eine übergeordnete Referenz, einen stabilen Primärschlüssel und eine lesbare fachliche Katasterkennung. Die Hierarchie darf keine verwaisten Elemente, keine mehrfachen führenden Zuordnungen und keine parallelen, voneinander abweichenden Objektstrukturen enthalten.

Die Gewerke- und Anlagengruppenlogik ist auf einer einheitlichen Klassifikationssystematik auszubilden. Für die Grundgliederung ist eine an DIN 276 orientierte Struktur für die technische und bauliche Zuordnung zulässig; für Flächen- und Raumbezüge sind die Begriffs- und Messlogiken aus DIN 277 sowie, soweit für FM-spezifische Flächenbemessung einschlägig, aus DIN EN 15221-6 anzuwenden. Historische Begriffe aus der DIN EN 15221-1 können für Altsysteme, Feldbezeichnungen oder Mappingtabellen weiter berücksichtigt werden; der aktuelle FM-Begriffsrahmen ist in DIN EN ISO 41011 veröffentlicht.

Klassifikationsschema Vorschlag

Es wird ein zweistufiges Identifikationsmodell festgelegt. Jede Einheit erhält zusätzlich zur lesbaren fachlichen Kataster-ID eine systemneutrale UUID als unveränderlichen technischen Primärschlüssel. Die UUID ist über alle Systeme konstant zu halten. Die lesbare Kataster-ID ist nach einem festen Syntaxmodell aufzubauen und enthält mindestens Standortbezug, Gebäudebezug, Gewerk, Anlagengruppe und laufende Nummer. Sofern Räume, Zonen oder Außenbereiche für die Identität fachlich maßgeblich sind, werden diese Segmente ebenfalls in die lesbare Kataster-ID aufgenommen. Die fachliche Kennung dient der täglichen Betriebssteuerung, die UUID der systemübergreifenden Stabilität, Referenzierbarkeit und Historisierung.

Für die Klassifikation wird ein AKS-/CAFM-Schema verwendet, das mindestens folgende Merkmale kombiniert: Gewerk, Anlagengruppe, Systemfunktion, Standortbezug, Hierarchiestufe und Lebenszyklusstatus. Alternative Taxonomien, Herstellerstrukturen oder projektspezifische BIM-/Planungsklassifikationen sind nur über eine dokumentierte Mapping-Tabelle zulässig; ein paralleles Führen konkurrierender Primärstrukturen ist ausgeschlossen.

Die Kataster-ID folgt standardmäßig dem Muster STANDORT-GEBAEUDE-GEWERK-ANLAGENGRUPPE-LFDNR. Für technische Primärschlüssel wird eine UUID verwendet. Für Messpunkte und Unterobjekte wird die Haupt-ID um ein eindeutig dokumentiertes Suffix erweitert. Änderungen an der Syntax sind nur nach Freigabe zulässig und wirken nicht auf bereits vergebene UUIDs.

Eine beispielhafte AKS-Mapping-Tabelle ist nachfolgend vorgegeben:

Gewerk

Anlagengruppe

AKS-Präfix

CAFM-Objektklasse

Beispiel Kataster-ID

Heizung

Wärmeerzeugung

HZ-WE

Wärmeversorgung / Erzeuger

ST01-G01-HZ-WE-0001

Lüftung / Klima

RLT-Zentrale

LT-RLT

Raumlufttechnik / Zentrale

ST01-G02-LT-RLT-0007

Elektro

Niederspannung / Unterverteilung

EL-UV

Elektrische Anlage / Verteilung

ST01-G01-EL-UV-0012

Gebäudeautomation

DDC / Automationseinheit

GA-DDC

Gebäudeautomation / Controller

ST01-G01-GA-DDC-0021

Fördertechnik

Aufzug

FT-AUF

Förderanlage / Aufzug

ST01-G03-FT-AUF-0003

Compliance, Normbezug und Anhänge

Das Anlagenkataster ist als technische Spezifikation des Auftragsgegenstands auszugestalten. Die Leistungsbeschreibung hat den Gegenstand so zu fassen, dass ein klares Bild des geschuldeten Daten- und Strukturmodells entsteht und vergleichbare Angebote möglich werden; technische Spezifikationen können dabei ausdrücklich Qualitätsstufen, Terminologie, Prüfungen, Prüfverfahren, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheitsanforderungen, Kennzeichnung, Produktions- und Erbringungsmethoden sowie Konformitätsbewertungsverfahren umfassen. Soweit auf Normen Bezug genommen wird, ist vergaberechtlich der Zusatz „oder gleichwertig“ zu beachten.

Die fachlichen Normbezüge orientieren sich an Veröffentlichungen von DIN, ISO und CEN. Für Asset-Management-Grundsätze und Begriffe sind DIN ISO 55000 und DIN ISO 55001 einschlägig; für die Rolle der Instandhaltung im Anlagenmanagement DIN EN 16646; für Instandhaltungsbegriffe DIN EN 13306; für FM-Terminologie historisch DIN EN 15221-1 und aktuell DIN EN ISO 41011; für Flächen- und Raumbezug DIN 277 sowie für FM-spezifische Flächenbemessung DIN EN 15221-6; für die kostengruppenorientierte bauliche Grundstruktur DIN 276. Diese Normbezüge stützen die hier festgelegte Mischung aus stabiler Asset-Identität, durchgängigem Informationsmodell, Lebenszyklusbezug, Flächen- und Raumreferenz sowie systemübergreifender Nachvollziehbarkeit.

Bestandteil dieses Anhangs sind ein Stammdatensatz-Template, eine Mapping-Vorlage für AKS/CAFM/GLT/ERP, eine Validierungscheckliste, ein Beispiel-Export, eine Klassifikationsmatrix, ein Formatkatalog für Voll- und Delta-Lieferungen sowie ein Muster-Abnahmeprotokoll. Offizielle Nachweise zu den maßgeblichen Normseiten und Rechtsquellen ergeben sich aus den vorstehenden Quellenangaben.

Angaben, die im Zuge der Ausschreibung noch zu präzisieren sind:

  • - endgültiger Geltungsbereich der in das Anlagenkataster aufzunehmenden Anlagen, Teilanlagen, Messpunkte, Sonderobjekte und Schnittstellenobjekt

  • - verbindliche Abgrenzung zwischen TTS-Objekten, produktionsspezifischen Anlagen, OEM-verantworteten Anlagen und sonstigen Fremdobjekten

  • finales AKS-Schema einschließlich Syntaxregeln, Präfixe, Hierarchietiefe, reservierter Nummernkreise und Sonderkennzeichen

  • verbindliche Festlegung der führenden Systeme je Attributgruppe sowie endgültige System-of-Record-Matrix

  • Umfang und Zeitpunkt der initialen Datenlieferung einschließlich Bauabschnitten, Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme und Betriebsübergabe

  • konkret verfügbare Leserechte, Exportformate, API-Spezifikationen und technische Zugangswege für CAFM, GLT und ERP

  • projektspezifische Pflichtfeldergänzungen je Gewerk, Anlagengruppe oder Sonderbereich

  • endgültige Kritikalitätslogik, Redundanzklassifikation und daraus folgende Pflichtattribute

  • genaue Anforderungen an Dokumenten-IDs, DMS-Struktur, Dokumentenlinklogik und Revisionsstände

  • objektspezifische Abnahmeprüfungen, Stichprobengrößen, Fristen und Restpunktelogik

  • erforderliche Mappings zu Kostenstellen, Investitionsobjekten, Wartungsplänen, Prüfregistern und Betreiberpflichtenverzeichnissen

  • Umgang mit IFC-, COBie- oder XML-Lieferungen aus Planung, BIM, Generalplanung oder Fachplanung

  • Vorgaben für zusätzliche Datenqualitätskennzahlen, Grenzwerte und Eskalationsmechanismen

  • Mengengerüste und Annahmen für gesondert zu vergütende Datenbereinigung, Nachklassifikation und Nacherfassung in Person-Tagen

  • endgültige Vorgaben zur Archivierung, Aufbewahrungsdauer und revisionssicheren Historisierung außerhalb des Produktivbestands.

Stammdatenfeldkatalog

Das Anlagenkataster ist mit einem verbindlichen Stammdatenfeldkatalog zu führen. Pflichtfelder sind vor Produktivsetzung vollständig zu belegen; optionale Felder sind zu belegen, sobald belastbare Auftraggeber-, Hersteller-, Abnahme- oder Betriebsdaten vorliegen. Leere Pflichtfelder, uneinheitliche Formatierung oder nicht referenzierbare Freitexteinträge sind unzulässig. Für technische Primärdaten gelten maschinenlesbare, validierbare und exportfähige Feldformate.

Der Mindestkatalog wird wie folgt festgelegt:

Feldname

Pflicht/Optional

Format

Bemerkung

UUID

Pflicht

UUID v4

Unveränderlicher technischer Primärschlüssel

Kataster-ID

Pflicht

Alphanumerisch, festes Syntaxmuster

Lesbare fachliche Hauptkennung

Parent-ID

Pflicht

UUID

Referenz auf übergeordnetes Objekt

Objektart

Pflicht

Code / Enum

Standort, Gebäude, Ebene, Raum, Zone, Anlage, Asset, Messpunkt

Standort-ID

Pflicht

Textcode

Referenz auf Standortobjekt

Gebäude-ID

Pflicht

Textcode

Referenz auf Gebäudeobjekt

Ebene

Pflicht

Textcode

Eindeutige Ebenenbezeichnung

Raum-/Zonen-ID

Pflicht, soweit räumlich zuordenbar

Textcode oder n. a.

Innenraum, Technikzone oder Außenbereich

Gewerkcode

Pflicht

Code

Einheitliches Gewerkeschema

Anlagengruppe

Pflicht

Code

Einheitliche Anlagengruppenlogik

Anlagenbezeichnung

Pflicht

Text

Fachlich eindeutige Kurzbezeichnung

Hersteller

Optional

Text

Pflicht ab Verfügbarkeit Herstellerunterlagen

Typ / Modell

Optional

Text

Pflicht ab Einzelanlagenebene

Seriennummer

Optional

Text

Pflicht für identifizierbare Einzelassets mit Typenschild

Baujahr

Optional

YYYY

Pflicht ab vorliegender Hersteller- oder Abnahmedokumentation

Inbetriebnahmedatum

Optional

YYYY-MM-DD

Pflicht ab erfolgter Inbetriebnahme

Leistungsdaten

Pflicht für aktive TGA, sonst optional

Strukturierte Key-Value-Felder

z. B. Leistung, Druck, Volumenstrom, Spannung, Kapazität

Kritikalitätsklasse

Pflicht

Enum A/B/C oder projektspezifisch

Gemäß festgelegter Kritikalitätslogik

Redundanzstatus

Pflicht

Enum

Keine, 1+1, N+1, 2N, Stand-by, unbekannt

Prüfpflichtstatus

Pflicht

Enum / Bool

Prüfpflichtig ja/nein mit Regelwerksbezug

Gewährleistungsstatus

Optional

Enum + Datum

Laufend, abgelaufen, unbekannt

Lebenszyklusstatus

Pflicht

Enum

Geplant, in Übergabe, in Betrieb, außer Betrieb, demontiert, archiviert

Dokumenten-ID / Dokumentenlink

Pflicht für abnahme-, prüf- oder betriebsrelevante Assets

DMS-ID / URL / Pfadreferenz

Keine unkontrollierten Freitextlinks

CAFM-Objektklasse

Pflicht

Code

Führende Objektklassifikation im CAFM

GLT-/Punktgruppen-ID

Optional

Textcode

Bei Automation und Monitoringbezug

ERP-/Kostenstellenreferenz

Optional

Textcode

Bei Budget-, Kosten- und Beschaffungsbezug

Freigabestatus

Pflicht

Enum

Entwurf, geprüft, freigegeben, gesperrt

Änderungsstand

Pflicht

Version / Revisionsstand

Systematischer Revisionsbezug

Letzte Änderung

Pflicht

ISO-8601-Zeitstempel

Änderungsnachweis

Änderungsgrund

Pflicht ab erstem Revisionslauf

Text / Code

Nachvollziehbare Änderungsursache

Datenqualität und Validierungsregeln

Das Anlagenkataster ist vor jeder Übernahme in ein Produktivsystem einer formalen und fachlichen Validierung zu unterziehen. Geprüft werden Vollständigkeit der Pflichtfelder, Eindeutigkeit der Primärschlüssel, referenzielle Integrität der Hierarchien, Plausibilität von Datums- und Statusfolgen, Feldformatkonformität, logische Konsistenz zwischen Gewerk, Anlagengruppe und Objektart, Dublettenfreiheit, Dokumentenreferenzierbarkeit und Übereinstimmung mit freigegebenen Quellsystemen. Datensätze mit fehlender Parent-Referenz, doppelter Kataster-ID, unzulässiger Statuskombination oder nicht auflösbarem Dokumentenbezug werden nicht produktiv gesetzt.

Für Pflichtfelder gilt eine Vollständigkeit von mindestens 95 Prozent für den ersten importfähigen Übergabestand und 100 Prozent für den produktiven Endstand aller in Betrieb genommenen, prüfpflichtigen oder kritischen Assets. Für kritisch klassifizierte Anlagen gelten 100 Prozent Vollständigkeit der Pflichtfelder bereits vor operativer Freigabe. Die zulässige Dublettenquote im aktiven Anlagenbestand beträgt maximal 0,5 Prozent. Die zulässige Fehlerquote bei Format- und Plausibilitätsprüfungen in Pflichtfeldern beträgt maximal 1,0 Prozent je Datenpaket. Ungültige Dokumentenverknüpfungen dürfen im Endstand 2,0 Prozent nicht überschreiten. Die Datenaktualität beträgt maximal fünf Arbeitstage zwischen freigegebener technischer Änderung und fortgeschriebenem Katasterstand. Die Bildung und Fortschreibung solcher Qualitätskennzahlen folgt der KPI-orientierten Logik der DIN EN 15341.

Alle Änderungen an Stammdaten sind in einem unveränderbaren Änderungslog zu führen. Das Änderungslog enthält mindestens Objektbezug, alte und neue Werte, Änderungsgrund, Bearbeiter, Zeitstempel, Freigabestatus und Wirksamkeitsdatum. Hard Deletes aktiver oder historisch relevanter Objekte sind unzulässig. Demontierte, ersetzte oder stillgelegte Objekte werden historisiert, eindeutig als inaktiv gekennzeichnet und archiviert, bleiben aber für Nachweis-, Gewährleistungs-, Prüf- und Kostenrückverfolgung recherchierbar.

Import- und Exportformate sowie Schnittstellen

Für die strukturierte Datenübergabe sind CSV und XLSX als Mindestformate vorzusehen. Soweit vorhanden oder vom Auftraggeber gefordert, sind zusätzlich XML, IFC, COBie oder dokumentierte API-basierte Übergaben zulässig. Strukturierte Datenpakete sind mit Feldkatalog, Datendefinition, Zeichensatz, Trennzeichen, Dezimaltrennlogik, Datumsformat, Version, Exportzeitpunkt, Systemherkunft und Voll-/Delta-Kennzeichnung zu liefern. Für Zeitstempel ist ISO 8601 zu verwenden. Bei CSV-Übergaben ist UTF-8 verbindlich; das verwendete Trennzeichen ist im Datenpaket eindeutig festzulegen.

CAFM ist führend für Stamm- und Strukturinformationen des technischen Anlagenbestands. GLT ist führend für Betriebszustände, Automationsreferenzen, Alarm- und Trendbezüge. ERP ist führend für Kostenstellen, kaufmännische Referenzen, Bestell- und Beschaffungsbezüge, soweit diese für den technischen Betrieb freigegeben sind. Ein Datensatz darf nur einen fachlichen System-of-Record-Status je Attributgruppe haben. Mehrfach führende Datenfelder in mehreren Systemen sind unzulässig. Die Übergabe erfolgt zunächst unter der Annahme eines teilweisen Metadatenzugriffs; direkte Schreibrechte in Fremdsysteme werden nicht vorausgesetzt.

Das Mindestmapping zwischen den Systemen umfasst UUID, Kataster-ID, Parent-ID, Objektart, Gewerk, Anlagengruppe, Raum-/Zonenbezug, Kritikalität, Redundanz, Prüfpflichtstatus, Lebenszyklusstatus, Dokumentenreferenz, GLT-Bezug, ERP-Bezug und Freigabestatus. Jeder Import oder Export ist zu protokollieren. Importprotokolle enthalten mindestens Datensatzanzahl, Fehleranzahl, Warnungen, abgewiesene Datensätze, Regelverstöße, Prüfergebnis und Importfreigabe.

Der Datenübergabeprozess wird wie folgt festgelegt:

Darstellung des Datenübergabeprozesses für Anlagenstruktur und CAFM-Stammdaten

Strukturierter Datenübergabeprozess

Definierter Ablauf zur Übergabe, Prüfung und Integration relevanter Betriebs- und Bestandsdaten im Facility Management.

Such- und Filterfunktionen sowie Reporting-Attribute

Das Anlagenkataster muss Such- und Filterfunktionen mindestens nach UUID, Kataster-ID, Standort, Gebäude, Ebene, Raum oder Zone, Gewerk, Anlagengruppe, Hersteller, Typ, Seriennummer, Kritikalitätsklasse, Redundanzstatus, Prüfpflichtstatus, Gewährleistungsstatus, Lebenszyklusstatus, Dokumentenstatus, ERP-Bezug, GLT-Bezug und Freigabestatus bereitstellen. Für das Reporting sind zusätzlich Berichtsfelder für Übergabestatus, Datenvollständigkeit, Dublettenstatus, Dokumentenverfügbarkeit, Änderungsstand, letzte Aktualisierung, letzte Prüfung, letzte wesentliche Maßnahme und offener Korrekturbedarf vorzuhalten.

Mindestens auszuwerten sind Bestandszahlen je Gewerk und Anlagengruppe, Vollständigkeitsgrade, Qualitätstrends, Abweichungen zwischen Quellsystemen, offener Nachpflegebedarf, Dokumentationslücken, kritische Assets ohne vollständigen Datensatz, Anlagen ohne Raum- oder Flächenreferenz sowie Objekte ohne gültige Systemzuordnung. Soweit Aufwandsschätzungen für Datenbereinigung, Nachklassifikation oder Nacherfassung vom Auftragnehmer abzugeben sind, werden diese als Grobschätzung in Person-Tagen je Datenpaket oder je definierter Asset-Menge ausgewiesen. Eine verbindliche Genauigkeitsklasse hierfür wird nicht vorgegeben.

Datenpflegeprozesse

Neue Objekte dürfen nur auf Grundlage freigegebener Abnahme-, Änderungs-, Umbau-, Ersatz- oder Demontageereignisse angelegt, geändert oder inaktiv gesetzt werden. Der Änderungsworkflow umfasst Datenauslöser, Prüfstatus, fachliche Bearbeitung, Validierung, Freigabe, Produktivsetzung, Historisierung und Archivierung. Änderungen an Struktur, Klassifikation, Pflichtfeldkatalog, Kataster-ID-Syntax, Gewerkecodes oder Mappingregeln bedürfen stets der ausdrücklichen Freigabe des Auftraggebers. Änderungen an operativen Attributen wie Status, Dokumentenbezug, ERP-Referenz oder Wartungsbezug können im Rahmen des freigegebenen Rollenmodells durch den Auftragnehmer fortgeschrieben werden.

Verantwortlichkeiten sowie Übergabe und Abnahme

Der Auftraggeber stellt die final freigegebene Grundstruktur, die objektspezifische Scope-Abgrenzung, die verfügbaren Quellunterlagen, Exportmöglichkeiten, Leserechte, Systemreferenzen, Dokumentennummernkreise, projektspezifischen Pflichtfelder, Klassifikationsvorgaben und Freigaberegeln bereit. Soweit Datenlücken in Auftraggeberunterlagen bestehen, werden diese als offene Punkte gekennzeichnet; eine konkludente Vollständigkeitsannahme ist ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der bereitgestellten Unterlagen das importfähige Anlagenkataster, führt Mapping, Validierung, Plausibilisierung, Korrekturlisten, Fortschreibung und Dokumentation durch und übergibt ein vollständig protokolliertes Produktivdatenpaket. Er verantwortet die technische und fachliche Konsistenz der von ihm erzeugten oder veränderten Datensätze, nicht jedoch die Richtigkeit solcher Ursprungsaussagen, die ausschließlich aus unvollständigen oder fehlerhaften Auftraggeberunterlagen übernommen wurden und von ihm als ungeprüfte Quellinformation gekennzeichnet sind.

Die Pflegeverantwortung im Regelbetrieb liegt für alle Änderungen innerhalb des übertragenen TTS-Leistungsumfangs beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber bleibt freigabeverantwortlich für Strukturänderungen, Scope-Änderungen, abweichende Taxonomien, neue Hauptgewerke, geänderte System-of-Record-Festlegungen und Änderungen an verbindlichen Berichtsfeldern. Fachliche Reviews werden je Datenpaket und vor jedem Produktivimport durchgeführt.

Die Abnahme des Anlagenkatasters setzt mindestens voraus, dass ein vollständiger Export in den vertraglich vereinbarten Formaten vorliegt, der Pflichtfeld-Vollständigkeitsgrad erreicht ist, keine kritischen referenziellen Fehler bestehen, die Dublettenprüfung abgeschlossen ist, die Dokumentenverlinkung stichprobenfest funktioniert, alle kritischen Assets manuell geprüft wurden und ein Abnahmeprotokoll mit Fehlerstatus, Restpunkten und Freigabeentscheidung vorliegt. Für die Validierungsprobe gilt mindestens eine Stichprobe von 5 Prozent der aktiven Datensätze je Gewerk und Anlagengruppe, mindestens jedoch 20 Datensätze je Cluster; für kritische Assets erfolgt eine 100-Prozent-Prüfung. Liefergegenstände der Abnahme sind mindestens Voll-Export, Delta-Export, Mappingtabelle, Validierungsprotokoll, Fehlerliste, Freigabeliste, Importprotokoll, Änderungslog und ein dokumentierter Soll-Ist-Abgleich.