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Arbeitssicherheit: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, PSA, Freigabeprozess

Technisches Facility Management: TFM » Konzept » Anhänge zum Betriebskonzept TTS im TFM » Arbeitssicherheit: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, PSA, Freigabeprozess

Arbeitssicherheit mit Gefährdungsbeurteilungen Unterweisungen PSA und Freigabeprozessen im Facility Management

Anhang Arbeitssicherheit

Geltungsbereich. Der Auftragnehmer hat für sämtliche im Rahmen des TTS-Vertrags erbrachten Leistungen ein arbeitsschutzkonformes Sicherheitsmanagement für Mobilisierung, Regelbetrieb, Störungsbeseitigung, Instandhaltung, Inspektion, Prüfungen, Projektleistungen, Fremdfirmensteuerung und wiederkehrende Sondertätigkeiten einzurichten und fortlaufend zu betreiben. Das Sicherheitsmanagement muss mit den Betreiberpflichten des Auftraggebers, den Standortregeln, den Vorgaben der Baustellen- und Inbetriebnahmephase sowie den Anhängen A12, A13, A29 und A38 abgestimmt sein. Grundlage sind mindestens ArbSchG, BetrSichV, PSA-BV, GefStoffV, ASiG, BaustellV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, TRBS 1111/1112, TRGS 400 sowie ASR A1.3, A2.2 und A2.3.

Anhang Arbeitssicherheit im technischen Betrieb

Gefährdungsbeurteilung (GB)

Der Auftragnehmer hat vor Aufnahme jeder Tätigkeit eine tätigkeits-, arbeitsmittel-, bereichs- und auftragsspezifische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, zu dokumentieren, freizugeben und aktuell zu halten. Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Herstellerunterlagen, Prüf- und Inbetriebnahmedokumente, SiGe-Plan-Unterlagen, Behördenauflagen und sonstige gleichwertige Dokumente des Auftraggebers sind zu übernehmen, auf Eignung zu prüfen und in die objektspezifische Beurteilung zu integrieren; dies gilt ausdrücklich auch für gleichartige Tätigkeiten und vergleichbare Arbeitsplätze. Gefährdungsbeurteilungen müssen mindestens Gefährdungen, Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip, notwendige PSA, Unterweisungserfordernisse, Freigabepflichten, Notfallmaßnahmen, Schnittstellen zu anderen Arbeitgebern, Qualifikationsanforderungen und Prüffristen enthalten. Ohne gültige Gefährdungsbeurteilung dürfen keine Arbeiten mit erhöhtem Risiko ausgeführt werden. Liefergegenstände sind ein GB-Matrixverzeichnis, Tätigkeit-GBs, bereichsbezogene Sonder-GBs, eine Änderungs- und Versionshistorie sowie ein Maßnahmenverfolgungsregister. Abnahmekriterien sind Vollständigkeit, Freigabestatus, Nachvollziehbarkeit der Schutzmaßnahmen und Nachweis der Wirksamkeitskontrolle. KPI: Anteil der Tätigkeiten mit gültiger GB 100 %, fristgerecht geschlossene Maßnahmen ≥ 95 %, überfällige GB-Aktualisierungen 0.

Unterweisungen

Der Auftragnehmer hat alle eingesetzten Personen vor Tätigkeitsaufnahme, bei Tätigkeitsänderung, bei Änderung von Arbeitsmitteln, Verfahren oder Gefährdungslage sowie danach in angemessenen Intervallen, mindestens jedoch jährlich, zu unterweisen. Unterweisungen müssen arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sein; bei PSA gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden sind Unterweisungen mit praktischen Übungen durchzuführen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Für die Ausschreibung wird folgende Mindestmatrix festgelegt:

Zielgruppe

Mindestinhalte

Frequenz

Nachweis

Alle TTS-Beschäftigten

Standortregeln, Verkehrswege, Meldewege, Notruf, Fremdfirmenregeln, Basic-LOTO, Meldepflichten, Verhalten im Brand-/Störfall

vor Erstaufnahme, danach jährlich, zusätzlich anlassbezogen

elektronischer oder unterschriebener Unterweisungsnachweis

Objektleitung / Schichtleitung / Teamleitung

Führungsverantwortung, Freigabesystem, Eskalation, Koordination mehrerer Arbeitgeber, Maßnahmenverfolgung

vor Funktionsübernahme, danach jährlich

Rollenbezogener Nachweis

Instandhaltung / Störungseinsatz

Arbeitsmittel, Energieisolation, Wiederinbetriebnahme, sichere Instandhaltung, Permit-to-Work

vor Erstaufnahme, danach jährlich und anlassbezogen

Tätigkeitsbezogener Nachweis

Elektrofachkräfte / elektrotechnisch unterwiesene Personen

Freischalten, Sichern gegen Wiedereinschalten, Spannungsfreiheit, Grenzen der Beauftragung, Dokumentation

vor Erstaufnahme, danach jährlich und anlassbezogen

Qualifikations- und Unterweisungsnachweis

Arbeiten mit Heißarbeiten / Brandwachen

Heißarbeitsschein, Brandschutzmaßnahmen, Brandwache, Nachkontrolle

vor erster Tätigkeit, danach jährlich und vor jeder Freigabe

Heißarbeitsunterweisung / Permit-Protokoll

Arbeiten in engen Räumen / Behältern / Schächten

Freimessen, Rettungskette, LOTO, Atemschutz, Sicherungsposten

vor erster Tätigkeit, danach jährlich und vor jeder Freigabe

Sachbezogener Freigabe- und Unterweisungsnachweis

PSA gegen Absturz / Atemschutz / sonstige PSA Kat. III

Auswahl, Anlegen, Benutzung, Grenzen, Aufbewahrung, Erkennen von Schäden, praktische Übungen

vor Erstbenutzung, danach mindestens jährlich mit Übung

Praktischer Unterweisungsnachweis

Die Unterweisungsmatrix beruht auf ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 31 sowie den einschlägigen DGUV-Regeln zu PSA und speziellen Tätigkeiten.

PSA

Der Auftragnehmer hat die erforderliche PSA aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten, bereitzustellen, personen- und tätigkeitsbezogen auszugeben, ihren ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen und die Benutzungsinformationen in verständlicher Form bereitzuhalten. PSA muss individuell passen und ist grundsätzlich personengebunden zu verwenden. Für das TTS-Leistungsmodell werden mindestens folgende standardisierte PSA-Kategorien als Ausschreibungsbasis festgelegt; die tatsächliche Bereitstellung erfolgt risikobasiert je Tätigkeit und Bereich.

PSA-Kategorie

Typische Normreferenz

Typische Einsatzfälle im TTS

Anforderungen an Lagerung und Prüfung

Sicherheitsschuhe

DIN EN ISO 20345

Regelbetrieb Technikflächen, Werkstatt, Außenanlagen, Materialhandling

sauber, trocken, beschädigungsfrei; Sichtkontrolle vor Benutzung

Industrieschutzhelm

DIN EN 397

Technikzentralen, Baustellen-Schnittstellen, Montage-/Wartungsbereiche

trocken/UV-geschützt; Sichtkontrolle vor Benutzung

Augenschutz

DIN EN 166

Schleifen, Trennen, Bohren, Umgang mit Partikeln/Flüssigkeiten

in Schutzbehälter; Sichtkontrolle vor Benutzung

Warnschutzkleidung

DIN EN ISO 20471

Außenflächen, Verkehrs- und Andienbereiche, Nacht-/Dämmerungseinsätze

sauber und funktionsfähig; Austausch bei Reflexionsverlust

Schutzhandschuhe mechanisch

DIN EN 388

Montage, Instandhaltung, Handling von Bauteilen/Werkzeugen

trocken, sauber; Austausch nach Verschleiß

Schutzhandschuhe chemisch

DIN EN ISO 374-1

Chemikalien-, Reinigungs- und Medienkontakte

getrennte Lagerung; Austausch gemäß Herstellerangaben

PSA gegen Absturz

DIN EN 361, DIN EN 363, DIN EN 365

Dachflächen, Steigleitern, erhöhte Arbeitsplätze

dokumentierte regelmäßige Überprüfung nach anwendbarer Norm und Herstellerangaben

Atemschutz

DGUV Regel 112-190; je nach Gerät einschlägige PSA-Normen

Staub, Dämpfe, Gase, Notfall- oder Sondertätigkeiten

hygienische Aufbewahrung, Funktionskontrolle, Austausch nach Herstellerangaben

Die Normreferenzen und Prüfanforderungen stützen sich auf DIN-Mediennachweise und DGUV-Regeln; für PSAgA und Atemschutz gelten zusätzlich die speziellen Unterweisungs- und Benutzungsanforderungen. Liefergegenstände sind eine PSA-Matrix, Ausgabelisten, Prüflisten, Sperr- und Aussonderungslisten sowie Betriebsanweisungen. Abnahmekriterien sind vollständige Verfügbarkeit, personenscharfe Zuordnung, keine überfälligen Prüfungen und dokumentierte Mängelbeseitigung. KPI: PSA-Verfügbarkeit 100 %, überfällige Prüfungen 0, dokumentierte PSA-Mängel binnen Frist beseitigt ≥ 95 %.

Freigabeprozesse

Für alle risikobehafteten Tätigkeiten ist ein formales Freigabesystem einzuführen. Freigaben sind mindestens für Heißarbeiten, Energieisolation/LOTO, Arbeiten in Behältern/Silos/engen Räumen, Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr, Tätigkeiten an oder in der Nähe elektrischer Anlagen, Eingriffe in brandschutzrelevante Systeme sowie sonstige vom Auftraggeber definierte Sondertätigkeiten zu verwenden. Kein freigabepflichtiger Auftrag darf ohne vollständig ausgefüllte und genehmigte Freigabe, eindeutige Verantwortungszuordnung und dokumentierte Rückgabe/Wiederinbetriebnahme durchgeführt werden.

Freigabeart

Mindestinhalt

Freigabeberechtigte

Abschluss

Allgemeiner Permit-to-Work

Arbeitsort, Tätigkeit, Dauer, Risiken, Schutzmaßnahmen, Verantwortliche

Objektleitung TTS + benannte AG-Seite

Rückgabe mit Status und Abweichungen

Heißarbeitsschein

Brand-/Explosionsgefährdung, Brennstoffe entfernen/abschirmen, Brandwache, Nachkontrolle

AG-Freigabestelle + TTS-Verantwortliche

dokumentierte Nachschau

LOTO-/Energieisolation

Energiequellen, Trennstellen, Verriegelung, Kennzeichnung, Restenergien, Rücknahme

Anlagenverantwortliche + Ausführende

dokumentierte Entsperrung

Enge-Räume-/Behälterfreigabe

Freimessen, Lüftung, Rettungskette, Sicherungsposten, Kommunikation, PSA/Atemschutz

AG-Freigabestelle + fachkundige Person

dokumentierte Räumung und Wiederfreigabe

Elektrische Arbeitsfreigabe

Betriebszustand, Freischalten, Sperren, Prüfen, Abgrenzen

Verantwortliche Elektrofachkraft / beauftragte Person

dokumentierte Wiederinbetriebnahme

Die Permit-Struktur stützt sich auf VdS 2036, VdS 2008, das DGUV-Heißarbeitsmuster, DGUV 113-004 sowie BAuA-Fremdfirmenvorgaben. Liefergegenstände sind Permit-Muster, Rollenmatrix, Freigaberegister, Archiv und Auditnachweise. Abnahmekriterien sind Vollständigkeit der Permit-Muster, digitale Nachverfolgbarkeit und dokumentierte Abschlusslogik. KPI: Permit-Vollständigkeit ≥ 98 %, Permit-Verstöße 0, nicht rückgemeldete Freigaben 0.

Rollen und Verantwortlichkeiten. Der Auftraggeber stellt Standortregeln, Gefährdungsinformationen, Betreiber- und Freigabestrukturen, Alarmierungswege, brandschutzrelevante Standortvorgaben sowie vorhandene Dokumente bereit und benennt die freigabeberechtigten Funktionen. Der Auftragnehmer erfüllt die Arbeitgeberpflichten für sein eigenes Personal, erstellt und aktualisiert Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, führt Unterweisungen durch, stellt PSA bereit, steuert Nachunternehmer, beantragt Freigaben, setzt Schutzmaßnahmen um und dokumentiert Ausführung sowie Rückgabe. Die Objektleitung TTS ist für das operative Sicherheitsmanagement des gesamten ausgeschriebenen Leistungsumfangs verantwortlich. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind mindestens in die Erstellung/Änderung sicherheitsrelevanter Grundprozesse einzubinden. Während der Restbau-, Inbetriebnahme- und Übergabephase sind die Schnittstellen zu Bauherr, SiGeKo und Errichtern schriftlich festzulegen.

Dokumentation und Nachweisführung. Sämtliche arbeitsschutzrelevanten Dokumente sind revisionssicher, versionsgeführt und objektbezogen in der Dokumentenstruktur nach A38 zu führen. Mindestdokumente sind: GB-Verzeichnis, Einzel-GB, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Qualifikations-/Befähigungsnachweise, PSA-Register, Permit-Register, LOTO-Register, Unfall-/Beinaheunfallmeldungen, Maßnahmenlisten, Begehungsprotokolle, Freigaben zur Wiederinbetriebnahme sowie Auditnachweise. Unterweisungen sind zu dokumentieren; als vertragliche Mindestanforderung sind Inhalte, Datum, Zielgruppe, Unterweisende und Unterwiesene nachweisbar zu führen. Für Unterweisungsnachweise wird eine Aufbewahrung von mindestens zwei Jahren festgelegt; weitergehende gesetzliche oder betriebliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Abnahmekriterien sind Vollständigkeit, Lesbarkeit, Revisionsstatus, Suchbarkeit und Auditfähigkeit. KPI: fristgerecht abgelegte Nachweise ≥ 98 %, fehlende Pflichtdokumente 0, Auditfeststellungen mit Kritikalität hoch 0.

Schnittstellen

Zu Instandhaltungskonzept besteht die Schnittstelle über Wartungs- und Prüfverfahren, sichere Instandhaltung, LOTO, Ersatzteilzugriff und Wiederinbetriebnahme. Zu Service Desk Konzept besteht die Schnittstelle über Ticketklassifikation, freigabepflichtige Aufträge, Störungseskalation und Ereignismeldung. Zu Brandschutz besteht die Schnittstelle über Heißarbeiten, Brandwachen, Abschaltungen brandschutztechnischer Einrichtungen und Alarmorganisation. Zu Dokumentationsstruktur besteht die Schnittstelle über revisionssichere Ablage, Versionierung, Prüf- und Nachweisdokumentation sowie Auditpfade. Diese Schnittstellen sind vom Auftragnehmer in einer A01-Schnittstellenliste im Sinne einer Zuordnung von Prozess, Dokument, System und Verantwortlichkeit auszuweisen.

Muster Gefährdungsbeurteilung – Pflichtfelder

Feld

Mindestinhalt

Dokumentkopf

Standort, Bereich, Tätigkeit, Gewerk, Version, Datum, Ersteller, Freigeber

Tätigkeitsbeschreibung

Arbeitsauftrag, Regel-/Sondertätigkeit, beteiligte Firmen

Arbeitsumgebung

Raum/Anlage, Medien, Nachbargefahren, Parallelgewerke

Arbeitsmittel / Stoffe

Maschinen, Werkzeuge, Gefahrstoffe, Energiequellen

Gefährdungen

mechanisch, elektrisch, thermisch, chemisch, Brand/Explosion, Absturz, Enge Räume, Ergonomie

Maßnahmen

STOP, Abgrenzung, Freigaben, Messungen, Prüfungen, Notfallmaßnahmen

PSA

erforderliche Ausrüstung je Personengruppe

Unterweisung / Qualifikation

notwendige Unterweisungen, Befähigungen, Beauftragungen

Dokumente / Anhänge

Permit-Referenz, Betriebsanweisung, Herstellerangaben, Lageplan

Wirksamkeitskontrolle

Prüfung vor Arbeitsbeginn, Verantwortliche, Termin zur Überprüfung

Die Felder orientieren sich an ArbSchG/BetrSichV/GefStoffV/TRBS/TRGS und an der revisionssicheren Betriebsdokumentation.

Muster Unterweisungsnachweis – Pflichtfelder

Feld

Mindestinhalt

Stammdaten

Name, Firma, Funktion, Gewerk, Eintrittsdatum

Unterweisungsart

Erst-, Wiederholungs-, anlassbezogene, PSA-Spezialunterweisung

Inhalte

konkrete Themen und Bezug zur Tätigkeit

Praxisanteil

ja/nein, Art der Übung

Unterweisende

Name, Funktion, Qualifikation

Datum / Ort / Medium

Präsenz, digital, kombiniert

Verständnisnachweis

Rückfragen, Lernerfolgskontrolle, praktische Bestätigung

Freigabestatus

arbeitsfähig ja/nein, Einschränkungen

Die Nachweisstruktur orientiert sich an ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 und DGUV-Unterweisungshilfen.

Muster Freigabeschein – Pflichtfelder

Feld

Mindestinhalt

Auftragsdaten

Ticket-/Auftragsnummer, Bereich, Anlage, Tätigkeit, Zeitraum

Risiken

Brand/Explosion, Energiequellen, Enge Räume, Absturz, Stoffe

Vorbedingungen

GB geprüft, Unterweisung gültig, Qualifikation gültig

Schutzmaßnahmen

Absperrung, LOTO, Gasmessung, Brandwache, Lüftung, PSA

Verantwortliche

Antragsteller, Ausführende, Aufsicht, Freigeber

Freigabe

Datum, Uhrzeit, Gültigkeit, Einschränkungen

Rückgabe

Arbeitsende, Restgefahren, Wiederinbetriebnahme, Abweichungen

Archivierung

Permit-Nummer, Ablageort, Verknüpfung mit DMS/CAFM

Angaben, die im Zuge der Ausschreibung noch zu präzisieren sind

Für den endgültigen Vergabetext sind folgende Punkte objektiv erst nach Vorlage der finalen Auftraggeberunterlagen abschließend festlegbar:

Die anlagenspezifischen Gefährdungen können erst nach Vorlage von Anlagenlisten, GA-/MSR-Unterlagen, Stromlaufplänen, Explosionsschutzdokumenten, Medienlisten, Layouts, Brandschutzkonzept, SiGe-Plan, Inbetriebnahmeszenarien und Herstellerdokumentationen endgültig bewertet werden. Gleiches gilt für die abschließende Festlegung freigabepflichtiger Tätigkeiten, Prüfstellen, Messanforderungen, Rettungsketten und LOTO-Isolationspunkte.

Die rollenbezogene Unterweisungsmatrix ist nach endgültiger Organisationsstruktur, Schichtmodell, Fremdfirmenanteil, Gewerkezuschnitt, Befähigungsprofilen und tatsächlichen Sonderflächen zu konkretisieren; ebenso die personenscharfen Anforderungen an Objektleitung, Freigabestellen, Anlagenverantwortliche, Elektroverantwortung, Brandschutzfunktionen und Notfallrollen.

Die PSA-Matrix ist erst nach Abschluss der endgültigen Gefährdungsbeurteilungen, nach Klärung der Tätigkeitsprofile und nach Festlegung der eingesetzten Arbeitsmittel, Stoffe und Zugangssysteme final zu spezifizieren. Das betrifft insbesondere Atemschutz, PSAgA, chemische Schutzkleidung, elektrische Schutzausrüstung und ex-zonenspezifische Anforderungen.

Die Dokumentations- und Systemvorgaben sind nach Vorlage der endgültigen A38-Dokumentenstruktur, des CAFM-/DMS-Zielbilds, der Rechtekonzepte, der Archivierungs- und Auditvorgaben sowie der Schnittstellen und den Betreiberunterlagen zu finalisieren.