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Mitarbeiterschulungskonzept

Technisches Facility Management: TFM » Ausschreibung » Vertrag » Mitarbeiterschulungskonzept

Mitarbeitende besprechen Schulungs‑ und Entwicklungskonzept im Facility‑Management‑Vertrag

Mitarbeiterschulungskonzept für das Technische Facility Management

Die Qualität technischer Facility-Management-Leistungen hängt wesentlich von der fachlichen und organisatorischen Kompetenz der eingesetzten Beschäftigten ab. Ein Mitarbeiterschulungskonzept sollte deshalb bereits in der Ausschreibung darstellen, wie der Auftragnehmer Qualifikationen feststellt, erforderliche Schulungen plant, objektspezifisches Wissen vermittelt und die dauerhafte Befähigung seines Personals nachweist.

Dabei genügt es nicht, einmalig Ausbildungs- und Fachkundenachweise vorzulegen. Anforderungen verändern sich durch neue Anlagen, technische Modernisierungen, geänderte Betreiberpflichten, Softwareupdates und organisatorische Veränderungen.

Mitarbeiterqualifikation im TFM systematisch entwickeln

Ausgangspunkt sollte eine Qualifikationsmatrix sein, die jede relevante Funktion mit den erforderlichen Kompetenzen verbindet.

Rolle

Typische Qualifikationsfelder

Objektleitung

Vertragskenntnis, Betreiberorganisation, Führung, Eskalation

Technische Fachverantwortliche

Gewerkekompetenz, Betreiberpflichten, Anlagenkenntnis

Servicetechniker

Fachkunde, Arbeitsschutz, Störungsdiagnose

Rufbereitschaft

Anlagenkenntnis, Notfallverfahren, Entscheidungswege

Service Desk

Ticketsteuerung, Priorisierung, Nutzerkommunikation

CAFM-Verantwortliche

Datenmodell, Workflows, Reporting

Nachunternehmer

Fachkunde, Standortregeln, Dokumentationsanforderungen

Damit lässt sich nachvollziehbar feststellen, welche Person für welche Aufgabe eingesetzt werden darf und welche Qualifizierung noch erforderlich ist.

Ein TFM-Schulungskonzept sollte mindestens unterscheiden zwischen:

  • beruflicher Grund- und Fachqualifikation,

  • gesetzlich oder technisch erforderlicher Fach- und Sachkunde,

  • Arbeitsschutzunterweisungen,

  • objektspezifischer Einweisung,

  • anlagenbezogenen Herstellerschulungen,

  • CAFM-, GLT- und IT-Schulungen,

  • Betreiberpflichten und Compliance,

  • Notfall-, Alarmierungs- und Eskalationsverfahren,

  • Kunden- und Serviceorientierung,

  • Führungskräfteentwicklung.

Nach § 12 ArbSchG müssen Unterweisungen arbeitsplatz- beziehungsweise aufgabenbezogen erfolgen und unter anderem bei Einstellung, verändertem Aufgabenbereich sowie Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Sie sind an die Gefährdungsentwicklung anzupassen und erforderlichenfalls zu wiederholen.

Start-up-Qualifizierung ausdrücklich einplanen

Vor dem Leistungsbeginn besteht ein besonderer Schulungsbedarf. Das eingesetzte Personal muss nicht nur fachlich qualifiziert sein, sondern den konkreten Standort und das vereinbarte Betriebsmodell kennen.

Vor dem Go-live sollten deshalb insbesondere vermittelt werden:

  • Gebäude- und Anlagenstruktur,

  • kritische Anlagen und Versorgungsprozesse,

  • Vertrags- und Leistungsgrenzen,

  • Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten,

  • Service-Desk- und CAFM-Prozesse,

  • Arbeitsfreigaben und Sicherheitsregeln,

  • Notfall- und Rufbereitschaftsorganisation,

  • Dokumentations- und Nachweispflichten.

Ein geeignetes Schulungsregister sollte mindestens enthalten:

Mitarbeiter → Rolle → erforderliche Qualifikation → vorhandener Nachweis → Schulungsbedarf → absolvierte Schulung → Gültigkeit → Wiederholungstermin.

Damit kann der Auftraggeber nachvollziehen, ob das tatsächlich eingesetzte Personal den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die TFM-Ausschreibungsstruktur von FM-Connect.com sieht Mitarbeiterqualifikationsnachweise und einen jährlichen Schulungs- und Entwicklungsplan bereits als eigenständige Anforderungen vor.

Schulungsplanung dauerhaft fortführen

Nach dem Start-up sollte ein jährlicher Schulungs- und Entwicklungsplan eingerichtet werden. Grundlage können neue technische Anforderungen, Auditfeststellungen, Störungsanalysen, Qualitätsabweichungen oder Änderungen des Anlagenbestands sein.

Ein professionelles Mitarbeiterschulungskonzept folgt damit der Logik:

Rolle definieren → Soll-Qualifikation bestimmen → vorhandene Kompetenz prüfen → Schulungsbedarf ableiten → qualifizieren und unterweisen → Nachweis führen → Einsatzfähigkeit bestätigen → Kompetenz regelmäßig weiterentwickeln.

So wird Qualifizierung vom einmaligen Nachweis im Vergabeverfahren zu einem dauerhaften Bestandteil der Qualitäts-, Sicherheits- und Betreiberorganisation im Technischen Facility Management.