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Betriebsführung im Tagesgeschäft

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Betriebsführung im Tagesgeschäft im technischen Facility Management mit operativen Prozessen

Betriebsführung im Tagesgeschäft - Regelungsgegenstand

Die Betriebsführung im Tagesgeschäft umfasst die laufende operative Führung der technischen Gebäude- und Medieninfrastruktur im bestimmungsgemäßen Betrieb. Sie schließt sämtliche wiederkehrenden Bedien-, Überwachungs-, Schalt-, Stell-, Kontroll-, Dokumentations- und Abstimmungshandlungen ein, die erforderlich sind, um Anlagenverfügbarkeit, Betriebssicherheit, Medienversorgung, Nutzer- und Prozessunterstützung sowie einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb im Vorhaben sicherzustellen. Die fachliche Grundlage hierfür bilden im vorliegenden Zusammenhang insbesondere Richtlinien des VDI Verein Deutscher Ingenieure, Regelwerke der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Informationen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Bausteine des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie einschlägige Normen von DIN Media. VDI 3810 ordnet den Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung ausdrücklich dem sicheren, bestimmungsgemäßen, bedarfsgerechten und nachhaltigen Betrieb zu; der BSI-Baustein INF.13 ordnet dem technischen Gebäudemanagement die Aufgaben und Prozesse für Planung und Betrieb der TGA-Anlagen zu.

Die Betriebsführung ist in eine geeignete Organisationsstruktur einzubinden und auf dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen, betrieblichen Festlegungen, Herstellerangaben, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen aufzubauen. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine geeignete Organisation, die Verknüpfung von Technik und Arbeitsorganisation, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Dokumentation der Ergebnisse sowie die Berücksichtigung der Befähigung bei der Aufgabenübertragung. Die Betriebssicherheitsverordnung ergänzt dies um die Pflicht, Arbeitsmittel sicher zu verwenden, sicherheitstechnisch erforderliche Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen vorzuhalten sowie Beschäftigte vor der Verwendung tätigkeitsbezogen zu unterweisen und die Unterweisungen mindestens jährlich zu wiederholen.

Betriebsführung im Tagesgeschäft der Anlagen

Bedienen, Überwachen, Schalten und Stellen

Bedienhandlungen im Tagesbetrieb sind alle planmäßigen Eingriffe in den laufenden Anlagenzustand. Hierzu gehören insbesondere Starten, Stoppen, Quittieren, Freigeben, Umschalten von Betriebsarten, Anpassen von Sollwerten, Aktivieren oder Deaktivieren von Zeitprogrammen sowie das kontrollierte Umschalten zwischen Automatik-, Hand- und Notbetrieb. Überwachung umfasst die laufende Beobachtung von Betriebszuständen, Messwerten, Alarmen, Trends, Grenzwertverletzungen und Regelfehlern. Schalt- und Stellhandlungen sind als sicherheitsrelevant zu behandeln, sobald sie Energiequellen, Bewegungen, Druckzustände, Lüftung, Temperaturführung, Medienflüsse oder Sicherheitsfunktionen beeinflussen. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für solche Arbeitsmittel klar erkennbare und sichere Befehlseinrichtungen, Schutz gegen unbeabsichtigtes oder unbefugtes

Betätigen sowie die sichere Möglichkeit des Stillsetzens und der Trennung von Energiequellen.

Solche Handlungen dürfen nur durch ausdrücklich berechtigte, fachkundige, beauftragte und unterwiesene Personen erfolgen. Für elektrische Anlagen verlangt die DGUV Vorschrift 3 den Betrieb nach elektrotechnischen Regeln; festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben, und mangelhafte Anlagen oder Betriebsmittel dürfen bis zur Mangelbeseitigung nicht verwendet werden. Für mediensicherheitsrelevante Anlagen ist die Trennung zwischen Anlagenverantwortung und Arbeitsverantwortung verbindlich festzulegen. Die DGUV beschreibt diese Rollen am Beispiel von Gasanlagen als unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage einerseits und für die Durchführung der Arbeiten andererseits; dieses Rollenprinzip ist für sicherheitskritische Schalt- und Freigabesituationen im Tagesbetrieb auf alle vergleichbar kritischen Medien- und Versorgungsanlagen zu übertragen.

Bedienstellen, Bedienbilder, Schaltpunkte und Stellwerte sind eindeutig zu kennzeichnen, gegen Fehlbedienung zu sichern und in einer einheitlichen Bedienlogik zu führen. Für die Gebäudeautomation ist ein freigegebenes Bedienkonzept mit konsistenten Benutzeroberflächen, eindeutiger Adressierung und vollständigen Listen aller relevanten Punkte, Meldungen und Objekte zu hinterlegen. VDI 3814 behandelt Bedienkonzept, Benutzeroberflächen, Systemintegration sowie Kennzeichnung, Adressierung und Listen ausdrücklich als eigenständige Grundlagen; die BSI-Umsetzungshinweise zu INF.14 verlangen darüber hinaus, dass mindestens die zentralen Komponenten der Gebäudeautomation in eine zentrale Protokollierung eingebunden werden.

Funktionskontrollen, Betriebsbücher und Nachweisführung

Funktionskontrollen sind integraler Bestandteil des Regelbetriebs. Sie dienen der frühzeitigen Erkennung von Abweichungen im bestimmungsgemäßen Betrieb und umfassen mindestens Sicht-, Plausibilitäts- und Zustandskontrollen an Anzeigen, Alarmen, Stellgliedern, Verriegelungen, Schutzfunktionen, Messwerten, Grenzwerten und Freigabebedingungen. Sie ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, sind aber die operative Vorstufe für Störungsbehandlung, Sicherungsmaßnahmen und Instandhaltung. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt sichere Zustände über die gesamte Verwendungsdauer von Arbeitsmitteln; TRBS 1201 konkretisiert die Dokumentation und Aufbewahrung von Prüfaufzeichnungen, differenziert damit aber ausdrücklich zwischen Prüfung, Kontrolle und sicherer Verwendung im Betrieb.

Im Tagesbetrieb sind Funktionskontrollen an den betrieblich relevanten Grundfunktionen des Objekts systematisch durchzuführen. Für Beleuchtungsanlagen verlangt ASR A3.4 den sicheren Betrieb, die unverzügliche Beseitigung auftretender Mängel, die regelmäßige Überprüfung sowie orientierende Messungen bei Auswahl

oder Prüfung von Beleuchtungseinrichtungen. Für Raumtemperatur und Lüftung konkretisieren ASR A3.5 und A3.6 die Anforderungen an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen, an raumlufttechnische Anlagen sowie an technische und organisatorische Maßnahmen bei thermischen Abweichungen. Für Fluchtwege, Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtung und Flucht- und Rettungspläne konkretisiert ASR A2.3 die Anforderungen an Einrichtung und Betrieb. Daraus folgt für den Tagesbetrieb, dass Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Temperaturführung, Lüftung und Fluchtwegwirksamkeit nicht nur instandzuhalten, sondern im laufenden Betrieb fortlaufend auf Wirksamkeit und Plausibilität zu überprüfen sind.

Für Ex- und Gefahrstoffumgebungen ist das Kontrollniveau zu erhöhen. TRBS 1201 Teil 1 verlangt bei entsprechenden Anlagen, dass die Aufzeichnungen der Prüfungen von Geräten, Schutzsystemen sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, Gaswarneinrichtungen, Inertisierungseinrichtungen und Lüftungsanlagen vorhanden und plausibel sind. Daraus folgt, dass in solchen Bereichen Funktionskontrollen nicht bei der Sichtkontrolle enden dürfen, sondern systematisch die technische und dokumentarische Plausibilität der sicherheitsrelevanten Betriebsfunktionen zu prüfen haben.

Betriebsbücher sind als verbindliche Betriebsdokumentation zu führen. Sie enthalten mindestens aktuelle Betriebszustände, aktive Alarme, manuelle Eingriffe, Überbrückungen, Freigaben, Sperrungen, Sollwertänderungen, offene Abweichungen, Zählerstände, besondere Beobachtungen, laufende Arbeiten und den Status aller provisorischen Maßnahmen. Die BAuA beschreibt Betriebshandbücher und Arbeitsanweisungen als Teil des Arbeitssystems; in der Prozessführung gehören Schichtbuch, Dokumentation von Prozessparametern und Berichtswesen ausdrücklich zu den operativen Aufgaben. Der BSI-Umsetzungshinweis zu INF.13 verlangt zudem, dass die Dokumentation von Gebäudeeinrichtungen alle Informationen umfasst, die für Nutzung, Betrieb und Instandhaltung notwendig sind. Aufzeichnungen dürfen elektronisch geführt werden; zugleich stellt TRBS 1201 klar, dass Prüfplaketten oder Stempel allein keine Aussage darüber zulassen, ob ein Arbeitsmittel sicher verwendet werden kann.

Betriebsoptimierung, saisonale Betriebsweisen und Fahrschemata

Betriebsoptimierung ist Teil des Regelbetriebs und keine gelegentliche Zusatzleistung. Sie erfolgt datenbasiert innerhalb freigegebener Betriebsgrenzen und verfolgt die gleichzeitige Sicherung von Verfügbarkeit, Schutzfunktion, Komfort, Hygiene und Energieeffizienz. DIN EN ISO 50001 legt für Organisationen einen systematischen Rahmen zur fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung fest; DIN ISO 50006 ordnet Energieleistungskennzahlen und energetische Ausgangsbasen als Schlüsselelemente der Messung und Steuerung ein. VDI 6041 beschreibt das technische Monitoring ausdrücklich einschließlich der Schnittstellen zum Gebäudemanagement und zum Betrieb. Für das Tagesgeschäft ist

Betriebsoptimierung daher als fortlaufender Soll-Ist-Abgleich mit dokumentierten Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle und Rückverfolgbarkeit auszugestalten.

Saisonale Betriebsweisen sind vorab freigegeben und in einem verbindlichen Jahres- und Ereigniskalender zu führen. Sie umfassen insbesondere Heiz- und Kühlperioden, Sommer-/Winterumschaltungen, warm- und kaltwetterabhängige Sollwertbänder, Nacht- und Wochenendabsenkungen, Ferien- und Stillstandsbetrieb, Nachtauskühlung, morgendliche Lüftungsfenster, Sonnenschutzsteuerung sowie kontrollierte An- und Abfahrprogramme. ASR A3.5 nennt ausdrücklich Nachtauskühlung, morgendliche Lüftung, Reduzierung innerer thermischer Lasten und zusätzliche technische oder organisatorische Maßnahmen bei höheren Raumtemperaturen; ASR A3.6 definiert die betriebliche Rolle von freier Lüftung und raumlufttechnischen Anlagen. Saisonale Betriebsweisen sind deshalb nicht informell, sondern als freigegebene, dokumentierte und überwachte Fahrschemata zu betreiben.

Fahrschemata sind gewerkeübergreifend aufeinander abzustimmen. Zeitprogramme, Freigaben, Verriegelungen, Führungsgrößen, Grenzwerte, Prioritäten und Rückfallebenen der Gebäudeautomation sind so zu parametrieren, dass widersprüchliche Betriebszustände vermieden werden. VDI 3814 behandelt Systemintegration, Schnittstellen, Bedienkonzept, Benutzeroberflächen sowie Kennzeichnung und Listen als zusammenhängende Grundlagen der Gebäudeautomation; die Richtlinie betont ausdrücklich, dass eine geordnete Systemintegration Voraussetzung für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung ist. Daraus folgt, dass Änderungen an Fahrschemata nur nach Freigabe, mit dokumentierter Parametrierung, Test, Rückfallverfahren und Protokollierung in den Regelbetrieb übernommen werden dürfen.

Medienmanagement und Zählerwesen

Medienmanagement umfasst die operative Führung aller für das Vorhaben erforderlichen Medienströme, insbesondere Strom, Wärme, Kälte, Wasser, Druckluft, technische Gase und sonstige betriebsrelevante Versorgungsmedien. Es ist auf Versorgungssicherheit, Medienqualität, Leckagevermeidung, Lasttransparenz, wirtschaftlichen Einsatz und schnelle Abweichungserkennung auszurichten. GEFMA beschreibt Energiemanagement in Gebäuden und technischen Anlagen als Optimierung von Verbrauch, Kosten und Energiebereitstellung unter Wahrung von Nutzerkomfort, hygienischen Anforderungen, Anlagenverfügbarkeit und Nutzungsdauer; ISO 50001 ergänzt dies um die Pflicht zur systematischen Verbesserung der energiebezogenen Leistung.

Das Zählerwesen ist als eigenes operatives Teilregime zu führen. Es umfasst eine eindeutige Zählerstruktur, die Zuordnung aller Messstellen zu Medium, Bereich und Zweck, die Trennung zwischen übergeordneten Hauptzählern und betrieblichen Unterzählern, die periodische oder automatisierte Erfassung, die Plausibilisierung der Werte, die Behandlung von Ausfällen und Messwertsprüngen sowie die

Rückverfolgung aller Ersatz- oder Korrekturwerte. ISO 50001 und ISO 50006 bauen die Steuerung der energiebezogenen Leistung auf Messung, Analyse, Kennzahlen und Baselines auf; VDI 3807 schafft hierfür eine methodische Grundlage für Energie- und Wasserverbrauchskennwerte von Gebäuden und für Teilkennwerte elektrischer Energie differenziert nach Verwendungszwecken und Nutzungszonen. Für das Tagesgeschäft ist damit festgelegt, dass Zählerdaten nicht nur erfasst, sondern betriebswirksam ausgewertet und in die operative Steuerung rückgekoppelt werden.

Alle im Betrieb verwendeten Messpunkte sind mit eindeutiger Kennzeichnung, Anlagen- und Standortbezug, Medium, Einheit, Messintervall, Datenquelle, Verantwortlichkeit und Verwendungszweck zu führen. Die Richtlinien zur Gebäudeautomation verlangen eine vollständige und eindeutige Beschreibung von Adressierungssystemen und Komponentenlisten; VDI 6041 beschreibt die Schnittstellen des technischen Monitorings zu Gebäudemanagement und Betrieb; die BSI-Umsetzungshinweise zu INF.14 verlangen die Einbindung zentraler GA-Komponenten in eine zentrale Protokollierung. Daraus folgt, dass Zählerwesen, Gebäudeautomation, Monitoring und Betriebsdokumentation im Tagesbetrieb nicht getrennt, sondern konsistent in einer gemeinsamen Daten- und Nachweislogik zu führen sind.

Schicht- und Übergaberegeln

Schicht- und Übergaberegeln sichern die Kontinuität des Anlagenbetriebs. Gegenstand dieses Kapitels ist die operative Übergabe des technischen und sicherheitsrelevanten Betriebszustands. Zu übergeben sind mindestens die Betriebsarten der Hauptanlagen, aktive Alarme, Störungen, Abschaltungen, Überbrückungen, geänderte Sollwerte, laufende Freigaben, Sperrungen, besondere Medienlagen, offene Sicherungsmaßnahmen, ausstehende Kontrollen sowie der Status laufender Arbeiten. Die BAuA benennt Schichtbuch, Übergabeprotokolle, Dokumentation von Prozessparametern und auftragsbezogenes Berichtswesen ausdrücklich als operative Aufgaben der Prozessführung; der BSI-Umsetzungshinweis zu INF.13 verlangt hierfür eine vollständige, für Nutzung, Betrieb und Instandhaltung ausreichende Dokumentation.

Die Übergabe hat standardisiert, schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar und anhand eines verbindlichen Übergabeprotokolls zu erfolgen. Betriebshandbücher, Arbeitsanweisungen, Schichtbuch und aktuelle Anlageninformationen sind am Bedienplatz verfügbar und aktuell zu halten. Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig tätig, sind Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und Zuständigkeiten abzustimmen; die Betriebssicherheitsverordnung verlangt darüber hinaus die Information anderer Arbeitgeber über Gefährdungen und spezifische Verhaltensregeln sowie die Abstimmung gemeinsamer Schutzmaßnahmen. Für die operative Übergabe ist deshalb verbindlich festzulegen, welche laufenden Arbeiten, Freigaben und Schutzmaßnahmen in jeder Übergabe mitzuteilen und zu bestätigen sind.

In besonders gefährlichen Bereichen dürfen nur unterwiesene Beschäftigte Zugang erhalten. Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr sind die Beschäftigten frühzeitig zu informieren; sie müssen sich in Sicherheit bringen können und dürfen durch daraus folgende Maßnahmen keine Nachteile erleiden. Für Fluchtwege, Notausgänge und Sicherheitsbeleuchtung konkretisiert ASR A2.3 die Anforderungen an Einrichtung und Betrieb. Daraus folgt, dass jede Schicht- und Übergabeinformation auch gesperrte Bereiche, Notbetriebszustände, eingeschränkte Schutzfunktionen, Beeinträchtigungen von Sicherheitsbeleuchtung oder Fluchtwegen sowie sonstige sicherheitsrelevante Betriebsabweichungen enthalten muss.

Vergabefeste Festlegungen

Die Ausschreibung muss die Betriebsführung im Tagesgeschäft je Gewerk, je Anlagengruppe und je relevanter Betriebsfunktion verbindlich beschreiben. Festzulegen sind mindestens: zulässige Betriebsarten, Bedien- und Schaltbefugnisse, Freigabegrenzen, Sollwert- und Fahrplanlogik, Routinekontrollen, Dokumentationsformate, Betriebsbuchpflichten, Zählerstruktur, Protokollierungsregeln, zulässige manuelle Eingriffe, Rückstellregeln, Übergabeprotokolle und Eskalationspunkte. DIN EN ISO 41012 ordnet die strategische Beschaffung und Vereinbarungsentwicklung im Facility Management als eigenständiges Regelungsthema ein; VDI 3810 sowie die BSI-Bausteine zu technischem Gebäudemanagement und Gebäudeautomation zeigen, dass Betrieb, Dokumentation, Rollen und technische Schnittstellen integrale Bestandteile eines belastbaren Betriebsmodells sind.

Für das Vorhaben ist deshalb eine verbindliche Betriebsführungs-Matrix vorzusehen. Diese Matrix ordnet jedem relevanten System mindestens den Betriebszweck, den Regelsollzustand, die zulässigen Betriebsarten, die Bedienorte, die Freigabepunkte, die Mess- und Alarmpunkte, die Routinekontrollen, den Zählerbezug, die Betriebsbuchpflicht, die zulässigen manuellen Eingriffe, die Rückstellungsvorgaben sowie die Kriterien für Abweichung, Eskalation und Wiederherstellung zu. Ergänzend sind für die Gebäudeautomation Bedienkonzept, Systemintegration, Kennzeichnung, Adressierung und Listen verbindlich zu hinterlegen. Ohne diese Unterlagen bleibt die Betriebsführung im Tagesgeschäft in der Ausschreibung inhaltlich unvollständig und betrieblich nicht belastbar.