Anwendungsbereich und Fabrikprofil
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Anwendungsbereich und Unternehmensprofil
Das Kapitel beschreibt den räumlichen, funktionalen und betrieblichen Anwendungsbereich des Vorhabens. Erfasst werden der Hauptstandort, die Außenstellen, die einzelnen Gebäude, die Innen- und Außenflächen, die Nutzungscluster, die Schichtmodelle sowie die kritischen Produktions- und Infrastrukturzonen einschließlich besonderer Räume. Die Beschreibung legt verbindlich fest, welche Bereiche in das technische Betriebs- und Servicemodell einbezogen werden. Regelungen zu Leistungsumfang, Betreiberorganisation, Pflichtenmanagement, Betriebs- und Instandhaltungsstrategie, Störungsmanagement, Personalvorhaltung und KPI werden in den hierfür vorgesehenen Kapiteln getroffen.
Das Unternehmensprofil ist durch einen industriellen Betrieb mit produktionsnahen, logistischen, technischen, administrativen und sozialen Nutzungen geprägt. Der Hauptstandort bildet den betrieblichen Schwerpunkt. Außenstellen ergänzen das Gesamtmodell mit jeweils eigener Nutzungs- und Kritikalitätsstruktur. Maßgeblich für die Abgrenzung des Anwendungsbereichs sind die tatsächliche betriebliche Nutzung, die technische Versorgungsstruktur, die Einbindung in die Gesamtorganisation des Auftraggebers und die Bedeutung des jeweiligen Bereichs für Verfügbarkeit, Sicherheit, Qualität und Medienversorgung.
Festlegung von Anwendungsbereich und Betriebsprofil
- Standorte
- Gebäude
- Flächen
- Nutzungscluster
- Schichtmodelle
- Kritische Produktions- und Infrastrukturzonen
- Messräume
- Lager
- Versuchshallen
- Härterei
- Lackierbereiche
- Medienzentralen
- Außeninfrastrukturen
Standorte
Zum Anwendungsbereich gehören alle Standorte, an denen technische Betriebs-, Betreiber-, Instandhaltungs- oder infrastrukturell gebundene Unterstützungsleistungen für das Vorhaben erbracht werden. Standorte sind räumlich, organisatorisch und versorgungstechnisch abgrenzbare betriebliche Einheiten. Hierzu zählen der Hauptstandort, produktionsbezogene Außenstellen, Verwaltungs- und Logistikstandorte sowie sonstige betriebsnotwendige Standorte mit technischer oder infrastruktureller Funktion.
Die Ausschreibung enthält für jeden Standort ein verbindliches Standortprofil. Dieses umfasst mindestens Standortbezeichnung und Standort-ID, Adresse, Hauptnutzung, Betriebszeiten, Anzahl der zugeordneten Gebäude, Flächenumfang, wesentliche Außenanlagen, Erschließung, Medienversorgung, Sicherheits- und Zutrittsregime, Schnittstellen zu internen Bereichen sowie die grundsätzliche Einordnung in die betriebliche Kritikalität. Außenstellen werden nicht als Annex behandelt, sondern als eigenständige Bestandteile des Anwendungsbereichs mit definierter Leistungsgrenze und klarer Anbindung an die zentrale Steuerungslogik.
Standortbezogen werden nur die Merkmale beschrieben, die für die räumliche und betriebliche Einordnung maßgeblich sind. Einzelheiten zu Schichtbetrieb, technischen Leistungsbildern, Betreiberpflichten, Reaktionszeiten, Bereitschaften, Eskalationslogiken und Nachweisführung werden in den hierfür vorgesehenen Kapiteln geregelt. Im Standortkapitel werden diese Themen nur insoweit referenziert, wie sie für die Einordnung des jeweiligen Standorts erforderlich sind.
Gebäude
Gebäude sind die einzelnen baulichen Einheiten innerhalb eines Standorts. Sie bilden die räumliche Bezugsebene zwischen Standort und Fläche. Jedes Gebäude ist als eigenständiges Objekt mit definierter Nutzung, eigener Erschließung, eigenem technischen Versorgungsbezug und eigener Schnittstelle zum Betriebsmodell zu behandeln. Ein Standort kann aus einem oder mehreren Gebäuden bestehen; ein Gebäude kann mehrere Nutzungscluster und mehrere Flächenarten enthalten.
Die Ausschreibung enthält für jedes Gebäude ein Gebäudeprofil. Dieses umfasst mindestens Gebäude-ID, Gebäudebezeichnung, Zuordnung zum Standort, Gebäudekategorie, Hauptnutzung, Ebenen, wesentliche Zugänge, brandschutz- und sicherheitsrelevante Grundstruktur, technische Versorgungsschwerpunkte, besondere Räume, betriebliche Kritikalität und Besonderheiten der Nutzung. Gebäudekategorien sind insbesondere Produktionsgebäude, Lager- und Logistikgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Technik- und Mediengebäude, Sozial- und Nebengebäude sowie Sondergebäude mit entwicklungs-, versuchs- oder prozessspezifischer Nutzung.
Gebäude werden im Konzept nicht nur nach ihrer baulichen Existenz, sondern nach ihrer Funktion im Gesamtbetrieb beschrieben. Maßgeblich sind die im Gebäude vorhandenen Nutzungen, die Einbindung in Produktions- und Medienprozesse, die Bedeutung für Betriebsabläufe und die daraus resultierende Relevanz für das technische Betriebsmodell. Gebäude mit erhöhter technischer Dichte, mit produktionsnaher Nutzung oder mit besonderer Prozesssensibilität sind im Gebäudeprofil entsprechend zu kennzeichnen.
Flächen
Flächen sind die operative Betrachtungsebene des Anwendungsbereichs. Sie konkretisieren, welche Räume, Raumverbünde, Verkehrsflächen und Außenbereiche dem technischen Betriebsmodell zugeordnet sind. Die Flächenbeschreibung erfolgt einheitlich und nachvollziehbar. Jede Fläche wird einem Standort, einem Gebäude oder einer Außenstruktur, einer Nutzung und einem Nutzungscluster zugeordnet. Besondere Merkmale wie Produktionsnähe, eingeschränkter Zutritt, besondere Umgebungsanforderungen, Gefahrstoffbezug oder Medienrelevanz werden als Zusatzmerkmale ausgewiesen.
Flächen innerhalb von Bauwerken
Zu den Flächen innerhalb von Bauwerken gehören insbesondere Produktionsflächen, produktionsnahe Supportflächen, Versuchs- und Entwicklungsflächen, Lagerflächen, Technikflächen, Büro- und Besprechungsflächen, Sozial- und Sanitärräume, Verkehrs- und Erschließungsflächen sowie sonstige Sonderflächen innerhalb der Gebäude. Diese Flächen bilden den Kern des objektnahen Betriebs und sind vollständig in das Flächenregister aufzunehmen.
Jede Innenfläche erhält eine eindeutige Flächen-ID mit Zuordnung zu Standort, Gebäude und Ebene. Zusätzlich werden Nutzung, Flächenart, Primärcluster, Zutrittsstatus und besondere Merkmale ausgewiesen. Produktionsnahe Flächen, Technikflächen und sonstige Sonderflächen werden gegenüber Standardbüro- und Standardverkehrsflächen ausdrücklich abgegrenzt. Die Flächenbeschreibung dient der eindeutigen Zuordnung des betrieblichen Anwendungsbereichs und der späteren Ableitung von Leistungsumfang, Eingriffstiefe und Schnittstellen. Eine Vorwegnahme der Kapitel zu Betreiberverantwortung, Instandhaltungsstrategie, Störmanagement oder KPI erfolgt an dieser Stelle nicht.
Besondere Räume innerhalb von Bauwerken, etwa Messräume, Lagerzonen, Versuchshallen, Härterei- und Lackierbereiche oder Medienzentralen, werden flächenbezogen erfasst und zugleich als kritische Produktions- oder Infrastrukturzonen gekennzeichnet, soweit ihre Nutzung, ihr Risiko oder ihre Versorgungsrelevanz dies erfordert.
Außenflächen
Zu den Außenflächen gehören alle dem Vorhaben zugeordneten Freiflächen und Außenstrukturen, soweit sie betriebsnotwendig sind. Hierzu zählen insbesondere Werkstraßen, innere Verkehrsflächen, Fußwege, Andienungs- und Ladeflächen, Stellplätze, Freilager, Entsorgungsflächen, Feuerwehr- und Rettungsflächen, Außenanlagen technischer Infrastruktur, Medienführungen, Schacht- und Übergabebereiche sowie sonstige betriebsrelevante Außenbereiche.
Außenflächen werden wie Innenflächen eindeutig verortet, bezeichnet und zugeordnet. Maßgeblich sind ihre tatsächliche betriebliche Funktion, ihre Verkehrs- und Sicherheitsrelevanz, ihr Bezug zu Logistik und Medienversorgung sowie ihre Bedeutung für Erreichbarkeit, Rettung, Andienung und Betriebssicherheit. Repräsentative Außenflächen, Verkehrsflächen, logistische Außenbereiche und technische Außeninfrastrukturen sind getrennt auszuweisen. Außenflächen mit erhöhter Kritikalität werden zusätzlich als kritische Infrastrukturzonen gekennzeichnet.
Nutzungscluster
Nutzungscluster ordnen Flächen und Räume nach ihrer Primärnutzung und dem daraus resultierenden betrieblichen Anforderungsprofil. Sie bilden die funktionale Struktur des Anwendungsbereichs. Maßgeblich ist nicht die bauliche Lage eines Bereichs, sondern seine überwiegende Nutzung im Gesamtbetrieb. Ein Gebäude kann mehrere Nutzungscluster enthalten. Gleichartige Nutzungen an unterschiedlichen Orten können demselben Cluster zugeordnet sein.
Als Primärcluster werden mindestens ausgewiesen: Verwaltung und Büro, Produktion, produktionsnahe Supportflächen, Lager und Logistik, Technik und Medien, Sozial- und Allgemeinflächen, Außen- und Verkehrsflächen sowie Sonderflächen. Sonderflächen sind Bereiche mit abweichendem Nutzungs- und Anforderungsprofil, insbesondere Messräume, Versuchshallen, Härtereien, Lackierbereiche oder vergleichbare Spezialumgebungen.
Jede Fläche wird genau einem Primärcluster zugeordnet. Zusätzliche Eigenschaften wie Produktionsnähe, Reinheitsanforderung, Ex-Schutz, Temperaturführung, eingeschränkter Zutritt, erhöhte Dokumentationspflicht oder besondere Medienabhängigkeit werden als ergänzende Attribute geführt. Dadurch bleibt die Clusterstruktur eindeutig und zugleich auswertbar. Schichtmodelle und kritische Zonen werden nicht im Nutzungscluster beschrieben, sondern gesondert ausgewiesen.
Die Nutzungscluster dienen der einheitlichen Beschreibung des Vorhabens im Ausschreibungs- und Betriebsmodell. Sie bilden die Grundlage für die systematische Zuordnung von Flächen, für die spätere Gliederung der Leistungsbeschreibung und für die klare Abgrenzung unterschiedlicher betrieblicher Anforderungen innerhalb des Objekts und der zugehörigen Standorte.
Schichtmodelle
Die Schichtmodelle beschreiben die zeitliche Nutzung des Vorhabens. Sie legen fest, in welchen Betriebsfenstern Produktion, Logistik, Entwicklung, technische Versorgung und sonstige Funktionen tatsächlich stattfinden. Im Anwendungsbereich werden die vorhandenen Betriebsregime als 1-Schicht-, 2-Schicht-, 3-Schicht- oder durchgehender 24/7-Betrieb ausgewiesen. Ergänzend werden Wochenend- und Feiertagsbetrieb, Hochlauf- und Abfahrphasen sowie geplante Stillstandsfenster erfasst.
Das Schichtmodell wird standort-, gebäude- oder clusterbezogen beschrieben, wenn innerhalb des Vorhabens unterschiedliche Betriebszeiten gelten. Maßgeblich sind die tatsächlichen Nutzungs- und Betriebszeiten der betroffenen Bereiche. Damit wird erkennbar, in welchen Teilen des Vorhabens Regelbetrieb, verlängerter Betrieb oder durchgehender Betrieb stattfindet und welche Bereiche zeitlich nur unterstützend oder bedarfsbezogen genutzt werden.
Zeitlich befristete Sonderaktionen werden als abweichende Betriebsfenster ausgewiesen. Hierzu zählen insbesondere Inbetriebnahmen, Umbauten, Probebetriebe, Wartungsfenster, Inventuren, Verlagerungen, Anlaufphasen, Umzüge, Audits oder produktionsbedingte Sondereinsätze. Diese Zeiträume verändern den Anwendungsbereich nicht, führen jedoch zu temporär veränderten Nutzungs- und Verfügbarkeitsmustern.
Kritische Produktions- und Infrastrukturzonen
Kritische Produktions- und Infrastrukturzonen sind Bereiche, deren Störung, Ausfall oder eingeschränkte Verfügbarkeit unmittelbare Auswirkungen auf Produktion, Qualität, Sicherheit, Medienversorgung, Logistik oder Rechtskonformität hat. Diese Zonen werden im Anwendungsbereich gesondert gekennzeichnet und gegenüber Standardbereichen eindeutig abgegrenzt. Maßgeblich sind die betriebliche Funktion, die Ausfallwirkung, die Prozessnähe, die technische Abhängigkeit und die Sensibilität des jeweiligen Bereichs.
Die kritischen Zonen sind nicht summarisch, sondern bereichsscharf zu beschreiben. Für jeden dieser Bereiche werden Lage, Nutzung, betriebliche Funktion, Abhängigkeiten, besondere Umgebungsanforderungen, wesentliche Schnittstellen und die Einordnung als kritischer Bereich ausgewiesen. Die Detailregelung zu Leistungsumfang, Freigaben, Betreiberpflichten, Instandhaltung, Notfallmanagement, Dokumentation und Nachweisführung erfolgt in den dafür vorgesehenen Kapiteln.
Messräume
Messräume sind qualitätskritische Bereiche mit definierten Umgebungsbedingungen und eingeschränktem Zutritt. Sie sind gegenüber Standardbüro-, Standardlabor- und Standardproduktionsflächen gesondert auszuweisen. Maßgeblich sind insbesondere Anforderungen an Stabilität der Umgebung, Sauberkeit, Temperatur, Feuchte, Erschütterungsarmut, Zugriffsdisziplin und Schutz vor betriebsfremden Einwirkungen.
Lager
Lager sind nach ihrer betrieblichen Funktion und ihrem Risikoprofil zu unterscheiden. Zum Anwendungsbereich gehören insbesondere Rohmateriallager, Zwischenlager, Versandlager, Ersatzteillager sowie Lager mit besonderen Anforderungen, etwa für Gefahrstoffe oder temperaturgeführte Materialien. Kritisch sind Lagerbereiche dann, wenn sie unmittelbar materialflussrelevant, sicherheitsrelevant, medienrelevant oder produktionserheblich sind.
Versuchshallen
Versuchshallen sind Sonderbereiche mit wechselnden Aufbauten, variablen Medienbedarfen und projektbezogener Nutzung. Sie unterscheiden sich von Standardproduktionsflächen durch ihre hohe Änderungsdynamik, ihre temporären Betriebszustände und ihre enge Kopplung an Entwicklung, Erprobung oder Vorserienprozesse. Versuchshallen werden daher gesondert ausgewiesen und als eigenständige Sondernutzung behandelt.
Härterei
Härtereien und vergleichbare Wärmebehandlungsbereiche sind hochsensible Prozesszonen. Sie sind durch hohe thermische Belastung, besondere Medienführung, prozesskritische Betriebsbedingungen und erhöhte Sicherheitsanforderungen geprägt. Härtereibereiche werden im Flächen- und Objektverzeichnis gesondert gekennzeichnet und gegenüber allgemeinen Produktionsflächen ausdrücklich abgegrenzt.
Lackierbereiche
Lackierbereiche sind prozesskritische Zonen mit besonderen Anforderungen an Lüftung, Medienführung, Sauberkeit, Gefahrstoffumgang und Explosionsschutz. Sie sind wegen ihrer technischen und sicherheitsbezogenen Besonderheiten gesondert auszuweisen. Dies gilt gleichermaßen für eigentliche Lackierbereiche, Vorbereitungszonen, Trocknungsbereiche und sonstige unmittelbar zugehörige Funktionsflächen.
Medienzentralen
Medienzentralen sind versorgungskritische Infrastrukturbereiche. Hierzu zählen insbesondere Zentralen für Strom, Wärme, Kälte, Druckluft, Wasser, Lüftung, Gebäudeautomation oder vergleichbare Medien. Diese Bereiche sind wegen ihrer direkten Bedeutung für die Betriebsfähigkeit des Gesamtobjekts als kritische Infrastrukturzonen zu behandeln. Sie werden im Anwendungsbereich eigenständig erfasst und mit ihren versorgten Bereichen verknüpft.
Außeninfrastrukturen
Außeninfrastrukturen sind betriebsrelevante Außenbereiche mit unmittelbarer Funktion für Erschließung, Sicherheit, Medienversorgung oder Logistik. Hierzu zählen insbesondere Werkstraßen, Ladehöfe, Feuerwehrzufahrten, Rettungsflächen, Medientrassen, Schachtbereiche, Transformatoren- und Übergabeflächen sowie vergleichbare technische Außenpunkte. Außeninfrastrukturen sind gesondert zu erfassen, wenn ihre Funktion über die einer normalen Außenfläche hinausgeht oder ihre Beeinträchtigung Folgewirkungen auf den Betrieb des Objekts auslöst.
Die kritischen Produktions- und Infrastrukturzonen bilden innerhalb des Anwendungsbereichs die besonders sensiblen Teile des Vorhabens. Sie sind standort-, gebäude- und flächenbezogen eindeutig zu verorten und in allen Bestands- und Ausschreibungsunterlagen konsistent zu kennzeichnen. Damit ist sichergestellt, dass das Vorhaben räumlich vollständig, funktional nachvollziehbar und betrieblich zutreffend beschrieben ist.
