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Betriebs- und Instandhaltungsstrategie

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Betriebs- und Instandhaltungsstrategie im Facility Management zur Sicherung von Betrieb Effizienz und Anlagenverfügbarkeit

Betriebs- und Instandhaltungsstrategie

Die Betriebs- und Instandhaltungsstrategie des Objekts ist risikobasiert, lebenszyklusorientiert und an der Funktion des Assets auszurichten. Sie ordnet jede Anlage, Anlagengruppe und technisch relevante Infrastruktur einer definierten Kritikalität zu und leitet daraus das Regime für Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung, Prüfungen, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Ersatzteilvorhaltung und Mängelsteuerung ab. Maßgeblich ist nicht der reine Anlagenwert, sondern die Auswirkung eines Ausfalls auf Sicherheit, Rechtskonformität, Versorgung, Produktionsfähigkeit, Qualität und Wiederanlauf. Die einschlägigen Instandhaltungsnormen verankern diese Logik ausdrücklich: DIN EN 13306 bestimmt als Hauptziele der Instandhaltungsstrategie Verfügbarkeit in geforderter Funktion zu günstigen Kosten, Einhaltung von Sicherheits- und Umweltanforderungen, Haltbarkeit des Objekts sowie Qualität der Produkte bzw. Dienstleistungen; DIN 31051 strukturiert die Instandhaltung in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung; DIN EN 16646 und DIN EN 17485 ordnen Instandhaltung in das Physical Asset Management über den gesamten Lebenszyklus ein. ISO 55000:2024 stellt dafür den übergeordneten Asset-Management-Rahmen bereit.

Die Strategie ist zugleich sicherheits- und rechtsgebunden. Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Instandhaltungsmaßnahmen so zu treffen, dass Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden; notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sind unverzüglich durchzuführen. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen wiederkehrender Prüfungen sind zu ermitteln und so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. TRBS 1112 konkretisiert diese Anforderungen für Planung, Ausführung, Störungssuche und Erprobung nach Instandsetzung und verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, qualifiziertes Personal, abgestimmte Schutzmaßnahmen und eine gesicherte Vorbereitung der Arbeiten.

Betriebs- und Instandhaltungsstrategie im Anlagenbetrieb

Kritikalitätsklassen

Für das Objekt wird eine verbindliche Dreiklassenlogik verwendet. Die Zuordnung erfolgt anhand von Ausfallwirkung, zulässiger Ausfallzeit, Wiederanlaufdruck, Redundanz, regulatorischer Relevanz, Störungshäufigkeit, Ersatzteil- und Beschaffungsrisiko sowie Eingriffsfolgen für Betrieb und Sicherheit. Diese Herleitung entspricht der Zielsystematik der DIN EN 13306 und der lebenszyklusorientierten Asset-Management-Logik aus ISO 55000, DIN EN 16646 und DIN EN 17485. Wiederherstellungsziele werden an der geforderten Wiederanlaufzeit ausgerichtet; das BSI verwendet hierfür im Business-Continuity-Management die Recovery Time Objective als maßgebliche Sollgröße.

Kritikalität A

Kritikalität A umfasst Anlagen und Systeme, deren Ausfall unmittelbar sicherheits-, versorgungs-, produktions- oder qualitätskritisch ist oder deren Versagen einen ungeordneten Anlagenstillstand, einen Rechtsverstoß oder einen wesentlichen Wiederanlaufverlust auslöst. Für diese Klasse gilt eine strikt präventive und zustandsbezogene Strategie. Laufende Überwachung, verdichtete Inspektionsintervalle, definierte Prüf- und Erprobungsregime, kurze Reaktionszeiten, vordefinierte Wiederherstellungsziele, priorisierte Ersatzteile und restriktives Backlog-Management sind verbindlich. Ein ungeplanter Ausfall dieser Klasse wird als prioritäres Ereignis behandelt.

Kritikalität B

Kritikalität B umfasst Anlagen und Systeme mit erheblicher Betriebs- oder Qualitätsrelevanz, deren Ausfall jedoch für eine begrenzte Zeit beherrscht, umfahren oder geordnet kompensiert werden kann. Für diese Klasse gilt eine gemischte Strategie aus planmäßiger präventiver Instandhaltung, zustandsorientierter Überwachung an den ausfallkritischen Komponenten und klar geregelter korrektiver Instandsetzung. Betriebsunterbrechungen sind zu minimieren, Provisorien sind zeitlich eng zu befristen, und wiederkehrende Störungen sind in Verbesserungsmaßnahmen zu überführen.

Kritikalität C

Kritikalität C umfasst Anlagen und Systeme mit begrenzter Ausfallwirkung, ausreichender Ausweichmöglichkeit oder geringer Prozessrelevanz. Für diese Klasse gilt eine wirtschaftlich gesteuerte Strategie mit planmäßiger Grundwartung, vereinfachter Inspektion und korrektiver Instandsetzung innerhalb der regulären Betriebsorganisation. Ein Run-to-Failure-Ansatz ist nur für solche Komponenten zulässig, bei denen Sicherheit, Rechtskonformität, Folgeanlagen und Wiederanlauf nicht beeinträchtigt werden. Gesetzlich oder technisch vorgeschriebene Prüfungen bleiben hiervon unberührt.

Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung

Die strategieprägende Grundlogik folgt den vier Maßnahmen der DIN 31051. Inspektion dient der Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands; Wartung erhält den Sollzustand; Instandsetzung führt in den Sollzustand zurück; Verbesserung beseitigt Schwächen dauerhaft und verändert das Objekt in Richtung höherer Zuverlässigkeit, Sicherheit, Energieeffizienz oder Beherrschbarkeit. Für das Objekt gilt: Klasse-A-Assets werden primär zustands- und funktionsorientiert geführt, ergänzt um feste Fristen dort, wo dies rechtlich, herstellerseitig oder betrieblich erforderlich ist. Klasse-B-Assets werden nach gemischter präventiver und zustandsbezogener Logik geführt. Klasse-C-Assets werden mit schlanker präventiver Basis und wirtschaftlich getakteter korrektiver Instandsetzung geführt. Wo technisch sinnvoll, wird Zustandsüberwachung eingesetzt; ISO 17359 liefert hierfür die allgemeine Methodik und benennt typische Zustandsparameter wie Schwingung, Temperatur, Verunreinigung, Durchfluss, Leistung und Drehzahl.

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen werden nicht durch Monitoring ersetzt. Für Arbeitsmittel mit schädigenden Einflüssen verlangt § 14 BetrSichV wiederkehrende Prüfungen durch zur Prüfung befähigte Personen nach den festgelegten Fristen; für überwachungsbedürftige Anlagen sind wiederkehrende Prüfungen und Prüfaufzeichnungen nach §§ 15 bis 17 BetrSichV verbindlich. Die Aufzeichnungen müssen mindestens Anlagenidentifikation, Prüfdatum, Art der Prüfung, Prüfungsgrundlagen, Prüfumfang, Eignung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Ergebnis, Frist für die nächste Prüfung sowie Prüferidentität enthalten. Daraus folgt für das Objekt eine zweigleisige Strategie: zustands- und risikoorientierte Instandhaltung zur Beherrschung des realen Ausfallrisikos einerseits, strikt fristengebundene Pflichtprüfungen und deren revisionsfeste Nachweisführung andererseits.

Verbesserung ist im Objekt kein Annex der Instandsetzung, sondern ein eigenständiger Bestandteil der Strategie. Jede wiederkehrende Störung, jeder sich häufende Mangel, jedes systematische Provisorium, jede energierelevante Fehlfahrweise und jedes Obsoleszenzsignal wird auf Verbesserungsbedarf geprüft. Maßnahmen mit nachweisbarer Wirkung auf Verfügbarkeit, Sicherheit, Energieverbrauch, Instandhaltungsaufwand oder Abhängigkeit von Einzelkomponenten werden in ein strukturiertes Verbesserungsprogramm überführt. Diese Logik ist mit DIN 31051 sowie mit DIN EN 17485 kompatibel, die Instandhaltung ausdrücklich als Mittel zur Verbesserung des Asset-Werts über den gesamten Lebenszyklus behandeln.

Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten

Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten werden je Kritikalitätsklasse verbindlich festgelegt. Reaktionszeit ist die Zeitspanne vom qualifizierten Eingang einer Störung beziehungsweise vom technischen Alarm bis zur Einleitung wirksamer Maßnahmen. Wiederherstellungszeit ist die Zeitspanne bis zur Rückkehr in den vereinbarten Normalzustand oder, wenn dies zulässig ist, in einen definierten sicheren Degradations- oder Notbetrieb. Die Herleitung erfolgt aus der zulässigen Ausfallzeit des Assets und dem geforderten Wiederanlaufziel des Betriebs. Im BSI-Standard 200-4 wird diese Sollgröße als Recovery Time Objective geführt; die tatsächlich erreichte Wiederanlaufzeit darf diese Zielgröße nicht überschreiten. Für das Objekt gilt daher: Klasse A erhält die engsten Reaktions- und Wiederherstellungsziele, Klasse B mittlere Ziele mit klaren Übergabepunkten, Klasse C wirtschaftlich orientierte Ziele innerhalb der regulären Betriebsorganisation.

Kleine Instandsetzungen

Kleine Instandsetzungen sind standardisierte Wiederherstellungsmaßnahmen innerhalb des Regelbetriebs. Sie betreffen abgrenzbare Schäden oder Abnutzungen, lösen keine wesentliche technische Änderung und keine prüfpflichtige Änderung aus, überschreiten keine festgelegten Wert- und Freigabegrenzen und können ohne eigenständiges Projektregime geplant, materialisiert und durchgeführt werden. Sie werden mit standardisierten Arbeitskarten, definierter Materiallogik, dokumentierter Funktionsprüfung und unmittelbarer Rückmeldung in das Instandhaltungssystem abgewickelt. Die Trennung von Regelleistung und gesondert zu beauftragender Maßnahme folgt der Vertragslogik von DIN EN 13269; für Änderungen an Arbeitsmitteln gelten zusätzlich die Anforderungen des § 10 BetrSichV einschließlich der Prüfung, ob Herstellerpflichten oder prüfpflichtige Änderungen berührt sind.

Große Instandsetzungen

Große Instandsetzungen sind planungs-, freigabe- und häufig stillstandsrelevante Maßnahmen mit wesentlichem Ressourcenbedarf, längeren Beschaffungszeiten, externer Spezialleistung, umfangreicher Demontage oder hohem Einfluss auf Betrieb und Wiederanlauf. Sie werden als eigenständige Instandhaltungsmaßnahmen mit Arbeitsvorbereitung, Risikobeurteilung, Termin- und Materialplanung, Freigabelogik, Erprobung, ggf. Prüfpflichten und geordneter Rückführung in den Betrieb geführt. Sobald eine Maßnahme die Bauart oder Betriebsweise sicherheitsrelevant beeinflusst, sind die zusätzlichen Anforderungen aus § 10 BetrSichV sowie – bei überwachungsbedürftigen Anlagen – die Prüfregeln der §§ 15 bis 17 BetrSichV anzuwenden.

Die Ersatzteilstrategie

Die Ersatzteilstrategie wird integraler Bestandteil der Instandhaltungsstrategie. Ersatzteile werden nach Kritikalität, Wiederbeschaffungszeit, Ausfallwahrscheinlichkeit, technischer Austauschbarkeit, Herstellerbindung, Lagerfähigkeit und Einbaufolge klassifiziert. Sicherheits- und versorgungskritische Teile, Langläufer, Single-Source-Komponenten und für Klasse-A-Assets betriebsnotwendige Baugruppen sind vorhaltungsfähig zu machen. Für Klasse-B-Assets erfolgt die Bevorratung selektiv nach Risiko und Beschaffungszeit. Für Klasse-C-Assets dominiert die bedarfsgesteuerte Beschaffung. IEC 62550 beschreibt Spare Parts Provisioning ausdrücklich als Teil der Supportability zur Sicherung der continuity of operation; VDI 2892 beschreibt Verantwortlichkeiten, Ziele, Kriterien der Ersatzteilauswahl sowie Verfahren für Lagerung, Bestandsführung und Beschaffung. Für Instandsetzungen gilt zudem, dass vorgegebene Ersatzteile insbesondere solchen Teilen entsprechen, die den Herstellerspezifikationen genügen.

Obsoleszenzmanagement

Das Obsoleszenzmanagement wird für das Objekt als permanenter Prozess geführt. Grundlage ist ein Obsoleszenzregister für kritische Komponenten, Steuerungen, Feldgeräte, Firmwarestände, Netzersatz- und Schutzkomponenten sowie OEM-gebundene Baugruppen. Für diese Objekte werden Herstellerinformationen, Abkündigungen, Last-Time-Buy-Fenster, technische Alternativen, Redesign-Bedarf, Freigabeersatztypen und Restbestände fortlaufend bewertet. Die einschlägige Norm IEC 62402 – in Deutschland aktuell als DIN EN IEC 62402:2025-05 veröffentlicht – verlangt hierfür Anforderungen und Anleitungen über alle Lebenszyklusphasen sowie einen kosteneffizienten Obsoleszenzmanagementprozess; sie nennt ausdrücklich die Etablierung einer Obsoleszenzpolitik als Bestandteil des Vorgehens. Für das Objekt bedeutet das: Obsoleszenz wird nicht erst beim Ausfall bearbeitet, sondern vorlaufend erkannt, priorisiert und in technische Maßnahmenpakete überführt.

Umgang mit Mängelrückständen

Mängelrückstände werden als steuerungsfähiger Backlog geführt und nach Risiko bewertet. Jeder offene Mangel erhält mindestens eine Zuordnung zu Asset, Kritikalitätsklasse, Mangelklasse, Sicherheits- oder Rechtsbezug, möglicher Folgewirkung, Termin, Verantwortlichem, vorläufiger Sicherungsmaßnahme und Beschaffungsstatus. Für das Objekt gilt ein hartes Verbot unkontrollierter Rückstände: Mängel mit unmittelbarem Sicherheits-, Rechts- oder Klasse-A-Betriebsbezug verbleiben nicht im offenen Rückstand ohne wirksame Sofortmaßnahme, dokumentierte Risikoentscheidung und terminierte Abarbeitung. Diese Konsequenz folgt unmittelbar aus § 10 BetrSichV, wonach notwendige Instandhaltungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen sind, sowie aus der TRBS-1112-Logik der Gefährdungsbeurteilung und der festzulegenden Schutzmaßnahmen.

Der Backlog wird monatlich nach Alter, Risiko, Kritikalitätsklasse, Wiederholungsfehlern, Materialverfügbarkeit und Stillstandsbezug ausgewertet. Steuerungsrelevant sind insbesondere der Altersverlauf des Rückstands, der Anteil überfälliger A- und B-Mängel, die Wiederholungsrate nach Instandsetzung, die präventive Erfüllungsquote und die Termintreue kritischer Maßnahmen. DIN EN 15341 stellt hierfür den normativen Rahmen für Instandhaltungs-Kennzahlen zur Messung und Verbesserung von Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit bereit; DIN EN 17007 verankert die Instandhaltung als Prozess mit zugehörigen Indikatoren. Damit wird der Mängelrückstand nicht administrativ verwaltet, sondern als Leistungs- und Risikoinstrument geführt.

Objektspezifische Festlegungen

Vor Betriebsaufnahme werden für das Objekt verbindlich festgelegt: die vollständige Zuordnung aller Anlagen und Anlagengruppen zu den Kritikalitätsklassen, die Inspektions- und Wartungsregime je Klasse, die numerischen Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, die Wert- und Freigabegrenzen für kleine und große Instandsetzungen, die Liste vorhaltungspflichtiger Ersatzteile, das Obsoleszenzregister der kritischen Komponenten, die Eskalationslogik für Rückstände sowie die KPI-Systematik für Backlog, präventive Erfüllung, Störungswiederholung und Wiederherstellungsleistung. Die Vertrags- und Leistungslogik hierfür wird nach den Grundsätzen der DIN EN 13269, DIN EN 15341 und DIN EN 17007 ausgestaltet.

Damit ist die Betriebs- und Instandhaltungsstrategie des Objekts als verbindliches, risikobasiertes Steuerungsmodell festgelegt: präventiv und zustandsorientiert bei hoher Kritikalität, wirtschaftlich differenziert bei geringerer Kritikalität, rechtssicher in Prüf- und Nachweisfragen, belastbar in der Reaktions- und Wiederherstellungslogik und dauerhaft beherrscht in Ersatzteilwesen, Obsoleszenzmanagement und Mängelrückständen.