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Ausschreibung TTS: Total Technical Service

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Ausschreibung eines Total Technical Service-Vertrags im TFM

Ausschreibung eines Total Technical Service-Vertrags im TFM

Der Total Technical Service (TTS)-Vertrag ist ein Outsourcing-Modell im Technischen Facility Management, bei dem umfangreiche technische Betriebsführungs- und Instandhaltungsleistungen gebündelt an einen spezialisierten Dienstleister vergeben werden. Dies zielt u. A. auf verringerte Ausfallzeiten und planbare Wartungskosten, Gewährleistung der Betreiberpflichten und Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen. Der initiale erhebliche Aufwand – die Erstellung detaillierter Ausschreibungsunterlagen und das Management des komplexen Start-up-Prozesses – bewirkt die langfristigen Nutzen. Durch einen strukturierten Vergabeprozess und ein wirksames Vertragswerk wird der Total Technical Service den zuverlässigen Betrieb sichern und Mehrwert für die Organisation schaffen, indem er die Unternehmensziele (Verfügbarkeit, Sicherheit, Kostenkontrolle, Nachhaltigkeit etc.) unterstützt.

Der Erfolg ist nicht allein an Kostensenkungen zu messen, sondern an ihrem Mehrwert für das Kerngeschäft und die Stakeholder. Value Management bildet das Leitmotiv. Durch die Betrachtung von Risikomanagement, Lebenszykluskosten, Performancekultur, ESG-Integration bis Transparenz und Steuerungslogik – wird deutlich, dass ein solcher Vertrag weit mehr ist als nur das Outsourcing technischer Dienstleistungen. Er ist ein Management-Instrument, um die Ziele der Organisation im Gebäudebetrieb umzusetzen und Mehrwert zu generieren. Value-Added FM fokussiert auf positiven Impact für Kernprozesse und Stakeholder, Betreiberverantwortung lässt sich rechtssicher delegieren, wenn Sorgfaltspflichten erfüllt sind, Lebenszyklusorientierung ist entscheidend, da 80%+ der Kosten in der Nutzungsphase liegen, Leistungskennzahlen mit Bonus/Malus fördern Qualität und Effizienz, und Nachhaltigkeit im FM wird zum Wettbewerbsfaktor, der gleichzeitig Kosten senken kann. Besonders hervorzuheben ist die Verzahnung von Strategie und operativer Umsetzung. Es bedarf zahlreicher Stellschrauben, um das Optimum zu erreichen: detaillierte Planung, Auswahl des richtigen Partners, ein tragfähiger Vertrag, kontinuierliche Steuerung und die Bereitschaft, sich im partnerschaftlichen Miteinander aktiv zu verbessern (Innovationspartnerschaft). Unser Erfahrungen aus vergangenen Projekten zeigen, dass mit innovativen Ansätzen sowohl Auftraggeber- als auch Auftragnehmerseite profitieren. Die Ausschreibung des Total Technical Service ist nicht nur ein Beschaffungsvorgang, sondern ein gesamtheitliches Organisationsprojekt. Es vereint Elemente des Facility Management, der Organisation, des Rechts, der Betriebswirtschaft und der Technik. Erfolgreich umgesetzt, wird es zum Enabler für das Kerngeschäft, indem es die Immobilie zuverlässig, effizient und zukunftssicher betreibt. Gleichzeitig setzt es ein Zeichen dafür, wie durch professionelles Facility Management Outsourcing moderne Anforderungen – seien es Digitalisierung oder ESG – in Innovationspartnerschaft verwirklicht werden.

Strategische Nutzenaspekte eines Total Technical Service

Ein ganzheitlicher TTS-Vertrag im technischen Gebäudemanagement bietet strategische Vorteile, die über das bloße Outsourcing einzelner Leistungen weit hinausgehen. Im Mittelpunkt stehen dabei die folgenden Kernaspekte:

Risikominimierung und Absicherung der Betreiberverantwortung

Die Übertragung des technischen Gebäudebetriebs an einen externen Dienstleister kann erhebliche Risiken des Betreibers reduzieren – insbesondere im Bereich Compliance und Haftung. Gesetzliche Betreiberpflichten (etwa für die Betriebssicherheit technischer Anlagen, Arbeitsschutz, Verkehrssicherungspflichten etc.) liegen grundsätzlich beim Eigentümer bzw. Betreiber der Immobilie. Durch Outsourcing dieser Pflichten an einen fachkundigen FM-Dienstleister wird die Verantwortung für die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften an Spezialisten delegiert. Dies birgt den Vorteil, dass ein professioneller Dienstleister über aktuelles Fachwissen und erprobte Prozesse verfügt, um Betreiberauflagen zuverlässig zu erfüllen. So stellen z.B. Richtlinien wie VDI 3810 fest, dass Betreiberpflichten delegiert werden können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist eine saubere Delegation: Laut VDI 3810 und juristischer Best Practice umfasst dies die sorgfältige Auswahl eines geeigneten Delegationsempfängers, die klar definierte Abgrenzung aller übertragenen Pflichten inkl. Dokumentation und die laufende Kontrolle der Aufgabenerfüllung. Praktisch bedeutet das: Der Auftraggeber muss einen fachkundigen, leistungsfähigen FM-Dienstleister auswählen, alle übergehenden Betreiberpflichten schriftlich präzisieren und durch geeignete Mechanismen überwachen, ob der Dienstleister diese Pflichten erfüllt. Werden diese Prinzipien beachtet, kann sich der Betreiber im Schadensfall entlasten (Exkulpation), denn er hat nachweislich seine Organisationspflicht erfüllt.

Es wird daher von Beginn an hoher Wert auf die Absicherung der Betreiberverantwortung gelegt. Das Vertragswerk regelt eindeutig, welche Betreiberpflichten (z.B. Prüfungen nach BetrSichV, Wartungen sicherheitsrelevanter Anlagen, Dokumentationspflichten) an den Dienstleister übertragen werden. Ebenso wichtig: der Vertrag verpflichtet den Dienstleister zu regelmäßigen Nachweisen (Prüfberichte, Wartungsprotokolle etc.), die vom Auftraggeber kontrolliert werden können. Durch diese Transparenz und Kontrolle bleibt Körber seiner Garantenstellung als Betreiber gerecht, ohne jedoch alle operativen Aufgaben selbst ausführen zu müssen. Praktisch wird ein Pflichtenmanagement-System etabliert, in dem alle delegierten Aufgaben erfasst sind und deren Erfüllung mittels Reporting und Audits überwacht wird. So kann Körber nachweisen, „dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um Schäden zu vermeiden“ – was im Haftungsfall entscheidend ist.

Zusätzlich muss der Dienstleister ausreichende Haftpflichtversicherungen vorhalten und vertraglich zusichern, Körber von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit sie aus von ihm verantworteten Pflichtverletzungen resultieren. Der Vertrag überträgt also nicht nur Aufgaben, sondern – soweit rechtlich zulässig – auch die daraus folgende Haftung für Schadenfälle auf den FM-Anbieter. Trotzdem bleibt Körber letztverantwortlich; gewisse Kontroll- und Organisationspflichten kann der Betreiber niemals komplett abgeben. Diese verbleibende Aufsichtspflicht wird durch ein strukturiertes Monitoring erfüllt (siehe hierzu Abschnitt Steuerungsinstrumente).

Insgesamt ergibt sich durch das professionelle Outsourcing eine deutliche Risikominimierung: Rechtssicherheit wird erhöht, persönliche Haftungsrisiken des Managements (z.B. für Geschäftsführer bei Personenschäden) werden gesenkt, und Körber reduziert die Gefahr, wichtige Prüftermine oder Wartungen zu versäumen. Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen mit systematischem Betreiberpflichten-Management Unfälle und Haftungsfälle proaktiv verhindern. In diesem Sinne ist der TTS-Vertrag ein Instrument zur Absicherung der Betreiberverantwortung, das gleichzeitig durch die Übertragung operativer Risiken auf den Dienstleister eine Entlastung bringt. Wichtig ist jedoch, dass Körber trotz Delegation „auf der richtigen Seite“ bleibt, indem es die oben genannten Pflichten – Auswahl, klare Aufgabenbeschreibung, Kontrolle – stringent umsetzt.

Optimierung der Lebenszykluskosten (Life Cycle Costing)

Ein zentrales Ziel eines langfristigen technischen FM-Vertrags ist die Optimierung der Lebenszykluskosten (LCC) der Anlagen. Darunter versteht man alle Kosten, die über die gesamte Lebensdauer einer Immobilie oder technischen Anlage anfallen – von Planung und Bau über Betrieb und Instandhaltung bis zum eventuellen Rückbau. Studien zeigen, dass die Betriebs- und Nutzungskosten eines Gebäudes im Laufe der Zeit ein Vielfaches der Errichtungskosten ausmachen können. Typischerweise entfallen nur etwa 10–20% der Gesamtkosten eines Gebäudes auf dessen Erstellung, während 80–90% in der Nutzungsphase (Betrieb, Instandhaltung, Sanierungen) anfallen. Daraus folgt: Effizienzgewinne im Betrieb und kluge Instandhaltungsstrategien bieten enormes Einsparpotenzial über den Lebenszyklus.

Der TTS-Ansatz trägt dem Rechnung, indem er den Dienstleister auf Life-Cycle-Optimierung verpflichtet. Im Ausschreibungskonzept wird vorgesehen, dass der zukünftige FM-Partner Anreize erhält, vorbeugende Wartung und Obsoleszenzmanagement systematisch zu betreiben. Beispielsweise könnten Bonuszahlungen winken, wenn durch Optimierungsmaßnahmen (z.B. Austausch ineffizienter Komponenten, bessere Kalibrierung von Anlagen) nachweislich Energie- oder Instandhaltungskosten eingespart werden. Gleichzeitig werden klare Pflichten definiert: alle Anlagen sind nach Herstellervorgaben zu warten, und der Dienstleister muss dem Auftraggeber Vorschläge unterbreiten, wie die Anlagenperformance verbessert und Ausfälle vermieden werden können (kontinuierliches Verbesserungswesen). Damit wird der Dienstleister vom reaktiven „Reparaturbetrieb“ zum proaktiven Asset-Manager im Sinne der Lebenszyklusbetrachtung.

Theoretisch fundiert ist dieser Ansatz durch das Facility Management-Konzept des Life Cycle Costing: schon bei Planungsentscheidungen sollten künftige Betriebskosten berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall des Neubau-Campus kann der TTS-Dienstleister Input für optimierte Betriebsführung geben (z.B. Vorschläge für Ersatzinvestitionen, bevor Wartungskosten exponentiell steigen). Vertragsklauseln zum Obsoleszenzmanagement stellen sicher, dass der Dienstleister nicht nur „auf Verschleiß fährt“, sondern aktiv zum Werterhalt beiträgt. Letztlich profitiert der AG wirtschaftlich durch reduzierte Gesamtbetriebskosten und eine Glättung der Ausgaben über die Vertragslaufzeit – unplanmäßige Großreparaturen werden seltener, da frühzeitig gegensteuernde Maßnahmen erfolgen.

Wichtig ist dabei die Ausgestaltung des Vergütungsmodells: Der TTS-Vertrag sollte Elemente enthalten, welche die Lebenszyklus-Orientierung belohnen. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass der Anbieter an den Einsparungen beteiligt wird, die aus von ihm initiierten Effizienzmaßnahmen resultieren (Gain Sharing). Das steigert die Motivation, in innovative Lösungen zu investieren – sei es technisch (z.B. Sensorik für Predictive Maintenance) oder organisatorisch (optimierte Wartungsintervalle). Darüber hinaus schafft der Langfristcharakter des Vertrags (z.B. 5+ Jahre Laufzeit) einen Planungshorizont, in dem sich Investitionen in Qualität auszahlen. Der Dienstleister hat ein Interesse, durch nachhaltige Bewirtschaftung Folgekosten zu senken, da er über die Laufzeit sonst selbst von höheren Störfallkosten oder Malus-Regelungen betroffen wäre.

Die Optimierung der Lebenszykluskosten geht Hand in Hand mit Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der technischen Anlagen. Vorbeugende Instandhaltung reduziert Ausfälle, was wiederum teure Betriebsunterbrechungen und Schäden vermeidet. Zudem werden langfristig Budgetrisiken reduziert: Der AG kann besser kalkulieren, da durch den TTS-Vertrag viele Leistungen pauschaliert sind und ein erheblicher Teil des Instandhaltungsrisikos auf den Auftragnehmer übergeht. Sollte der Dienstleister den Aufwand unterschätzt haben, trägt er zunächst die Mehrkosten – es sei denn, es treten vom AG zu vertretende Änderungen oder zusätzliche Leistungen auf. Insgesamt trägt dieser strategische Fokus auf LCC dazu bei, die Immobilie wirtschaftlich optimal zu betreiben und ihren Wert zu erhalten bzw. zu steigern.

Nicht zuletzt leistet dies auch einen ökologischen Beitrag: Anlagen, die effizient betrieben und instand gehalten werden, verbrauchen weniger Ressourcen (Energie, Ersatzteile) über ihre Lebensdauer. So ergänzen sich ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit (dazu mehr im Abschnitt ESG). Moderne Facility-Manager sehen sich als Enabler für solche Optimierungen – gemäß dem Motto, dass FM nicht nur Kosten verursacht, sondern Werte schafft, indem es die Kernprozesse unterstützt und z.B. Ausfälle minimiert. Die Lebenszykluskosten-Orientierung ist ein zentraler Hebel dafür.

Performanceorientierung und Servicequalität

Ein weiterer wesentlicher Vorteil des TTS-Modells liegt in der Performanceorientierung des FM-Vertrags. Anstelle einer rein input-orientierten Beauftragung (nach Aufwand) wird eine Ergebnisorientierung angestrebt: Der AG definiert die erwarteten Leistungsniveaus klar, und der Dienstleister wird an der Erreichung dieser Ziele gemessen. Dieses Prinzip wird in der Ausschreibung durch detaillierte Service Level Agreements (SLAs) und Key Performance Indicators (KPIs) umgesetzt.

Klare Leistungskennzahlen machen die Qualität und Effektivität der FM-Leistungen objektiv bewertbar. Beispielsweise könnten KPIs festlegen: maximale Reaktionszeit auf Störmeldungen (z.B. <30 Minuten bei kritischen Anlagen in 95% der Fälle), minimale Anlagenverfügbarkeit (z.B. >99% Uptime pro Monat für zentrale Systeme), Einhaltung von Wartungsfristen (100% aller geplanten Wartungen termingerecht durchgeführt), und Nutzerzufriedenheit (z.B. >90% positive Rückmeldungen im Helpdesk-System). Solche KPIs werden im Vertrag verbindlich festgeschrieben und dienen als Soll-Vorgaben für den Auftragnehmer. Die Erfüllung wird laufend überwacht (z.B. monatliches Reporting der Störungsstatistik, quartalsweise Kundenzufriedenheitsbefragung etc.). Dadurch entsteht Transparenz: Beide Parteien haben ein gemeinsames Bild der Leistungsqualität, anhand von Daten statt subjektiver Eindrücke.

Entscheidend ist, dass diese KPIs sinnvoll gewählt sind und die strategischen Ziele des AG widerspiegeln. Für den Campus stehen z.B. Maximierung der Betriebszeit und Vermeidung von Ausfällen an oberster Stelle – entsprechend wird der KPI Anlagenverfügbarkeit stark gewichtet. Außerdem ist die Einhaltung aller Compliance-Termine (Prüfungen, Wartungen) ein Muss – auch hier kann ein KPI „Anzahl überzogener Prüfintervalle = 0“ eingeführt werden. Weiterhin relevant: Reaktions- und Behebungszeiten bei technischen Störungen, da ein schneller Service den Campusbetrieb aufrechterhält. Indirekte Indikatoren wie Nutzerzufriedenheit (z.B. Befragung der Mitarbeiter oder Mieter am Campus zu den erbrachten Services) geben Aufschluss über die wahrgenommene Servicequalität.

Die Leistungskultur wird zusätzlich durch ein vertragliches Bonus-Malus-System gefördert. Dieses koppelt finanzielle Anreize an die KPI-Ergebnisse. Typischerweise wird für zentrale KPIs ein Schwellenwert definiert, ab dem ein Bonus gezahlt wird (bei Übererfüllung) bzw. ein Malus fällig wird (bei Unterschreitung des Mindestniveaus). Ein einfaches Beispiel: Wird die vereinbarte Verfügbarkeitsrate von 99% im Jahresmittel übertroffen (z.B. tatsächlich 99,7%), erhält der Dienstleister einen Bonus von X% der Jahrespauschale. Fällt die Verfügbarkeit unter 97%, wird ein Malus (Vergütungsabschlag) von Y% verhängt. In der Praxis liegen solche Malus-Komponenten häufig bei etwa 5–10% der Jahresvergütung für einen bestimmten Leistungsbereich. Bonus-Regelungen werden seltener oder moderater eingesetzt, um keine übermäßigen Mehrkosten zu verursachen, aber in einem innovativen Vertragsmodell können durchaus beide Komponenten vorkommen – getreu dem Carrot-and-Stick-Prinzip. Entscheidend ist, dass Messung und Berechnung klar definiert sind, damit es keine Streitigkeiten gibt. Beispielsweise muss die Datenquelle für die Anlagenverfügbarkeit festgelegt sein (etwa über das Gebäudeleitsystem oder manuellen Logbüchern).

Der Nutzen eines solchen performancebasierten Modells ist mehrfach: Zum einen wird der Dienstleister motiviert, Exzellenz anzustreben, da gute Leistungen sich finanziell lohnen. Gleichzeitig schützen Malusregelungen den Auftraggeber vor Minderleistungen – der Dienstleister hat einen starken Anreiz, Schlechtleistung zu vermeiden, um keine Abschläge zu riskieren. Studien und Praxisberichte bestätigen, dass Bonus/Malus-Systeme zu höherer Servicequalität und Effizienz führen, indem sie Transparenz und Verantwortlichkeit schaffen. Beide Seiten wissen genau, welche Konsequenzen Leistung hat. Dies fördert auch eine Partnerschaft: Auftraggeber und Auftragnehmer sitzen „im selben Boot“ und arbeiten gemeinsam auf Zielwerte hin. Bei sehr ambitionierten Modellen spricht man von Gainsharing, wo bis zu ~15–25% der Vergütung variabel sein können, sodass beide Parteien an Erfolg wie Misserfolg gleichermaßen teilhaben. Für den technischen Betrieb eines Campus sind jedoch moderate variable Vergütungsanteile üblich (einstelliger Prozentbereich), fokussiert auf die kritischsten KPIs.

Neben den harten Kennzahlen fördert der TTS-Vertrag auch kontinuierliche Verbesserung. Geplant sind regelmäßige Performance-Review-Meetings (z.B. monatlich), in denen die KPI-Ergebnisse gemeinsam analysiert werden. Hierbei werden Ursachen für etwaige Zielverfehlungen erörtert und Korrekturmaßnahmen beschlossen. Dieses Vorgehen entspricht dem PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act), einem etablierten Qualitätsmanagement-Ansatz. Der Dienstleister präsentiert in den Meetings Vorschläge, wie sich Prozesse verbessern lassen, während der Auftraggeber Feedback aus Nutzerperspektive gibt. Beispielsweise könnte eine Häufung von Klimaanlagen-Störungen erkannt und daraufhin ein zusätzlicher Wartungsgang in besonders beanspruchten Monaten eingeführt werden. Über die Vertragslaufzeit entsteht so eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung. Der FM-Vertrag wird nicht statisch verwaltet, sondern dynamisch gemanagt – mit dem Ziel, die Servicequalität stetig zu steigern und an veränderte Anforderungen anzupassen.

Es garantiert die Performanceorientierung, dass der AG für sein Geld eine messbar hochwertige Dienstleistung erhält. Anstatt nur Mindeststandards abzusichern, wird eine proaktive Leistungssteuerung etabliert, die zu höherer Anlagenverfügbarkeit, schnelleren Reaktionszeiten und insgesamt zufriedeneren Nutzern führt. Auch für den Dienstleister hat dies Vorteile: Er kann sich durch gute Performance profilieren und hat klare Kriterien, woran sein Erfolg gemessen wird – was in der FM-Branche oft als fairer und motivierender empfunden wird als reine Kostendrücker-Verträge. In Summe wandelt sich die Beziehung zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe, in der beide Seiten Qualität und Effizienz zum gemeinsamen Ziel erklären.

ESG-Integration und Nachhaltigkeit

In jüngerer Zeit gewinnen Environmental, Social & Governance (ESG)-Aspekte auch im Facility Management stark an Bedeutung. Zukunftsorientierte Unternehmen legt Wert darauf, dass der Campus-Betrieb nachhaltig, sozial verantwortungsvoll und regelkonform erfolgt. Ein Total Technical Service-Vertrag bietet die Chance, Nachhaltigkeitskriterien von Anfang an in die FM-Leistungen zu integrieren.

Bereits im Ausschreibungsverfahren werden daher ESG-Anforderungen formuliert. So könnte die Ausschreibung z.B. verlangen, dass der Bieter ein Energiekonzept für den Campus vorlegt: Wie sollen durch optimierte Steuerung der Gebäudetechnik Energieverbräuche gesenkt und CO₂-Emissionen minimiert werden? Denkbar ist die Forderung nach Einsatz moderner Technologien wie intelligenter Gebäudeleittechnik, präsenzabhängiger Beleuchtungs- und Klimasteuerung oder Sensorik für einen bedarfsgerechten Anlagenbetrieb. Solche Maßnahmen führen nachweislich zu handfesten ökonomischen Vorteilen, da sie den Energie- und Ressourcenverbrauch reduzieren. In der Nutzungsphase eines Gebäudes fallen rund 80% des gesamten Energieverbrauchs an – hier schlummern entsprechend große Einsparpotenziale. Ein FM-Dienstleister mit Expertise in Energieeffizienz kann z.B. erreichen, dass durch Optimierungen an HVAC-Anlagen, bessere Isolierung im Betriebsablauf (Nachtabsenkungen etc.) und konsequentes Energiecontrolling die Betriebskosten deutlich sinken. Solche Einsparungen kommen unmittelbar dem AG zugute (Nebenkostenreduzierung), während zugleich die ökologischen Ziele unterstützt werden.

Neben ökologischen Aspekten werden auch soziale und Governance-Kriterien im Vertrag verankert. Sozial bedeutet etwa: Der Dienstleister muss bestimmte Standards bei Arbeitsbedingungen einhalten (z.B. tarifgerechte Bezahlung, Arbeitssicherheitsprogramme für sein Personal, Aus- und Weiterbildung). Dies ist nicht nur ethisch wünschenswert, sondern fördert auch die Qualität – denn gut geschultes und motiviertes Personal erbringt bessere Leistung. Der AG kann u.A. verlangen, dass ein bestimmter Anteil des Personals eine FM-spezifische Qualifizierung hat oder regelmäßige Schulungen (z.B. in Arbeitsschutz, Umweltmanagement) durchläuft. Governance-Gesichtspunkte umfassen Themen wie IT-Sicherheit und Datenschutz im FM (z.B. beim Betrieb von IT-gestützten Gebäudesystemen oder beim Umgang mit Zugangsdatensätzen) sowie Compliance mit einschlägigen Normen. Hier kann der Vertrag vorschreiben, dass der Dienstleister ein Compliance-Management-System nutzt und regelmäßige Audits ermöglicht.

Ein praktisches Mittel zur Verankerung von ESG-Themen ist eine ESG-Kriterienmatrix in der Ausschreibung. Die Bieter müssten darin darstellen, wie sie Nachhaltigkeit umsetzen – etwa: Energiecontrolling-System vorhanden? (Ja/Nein), CO₂-Reduktionsziele pro Jahr?, Konzept zur Förderung von Diversität und Gleichstellung im On-site-Team?, Verwendung umweltfreundlicher Reinigungsmittel? etc. Diese qualitativen Kriterien fließen in die Angebotsbewertung ein (neben Preis und klassischen Qualitätskriterien). Somit entsteht ein Anreiz für die Anbieter, innovative Nachhaltigkeitslösungen anzubieten, um im Vergabeverfahren zu punkten.

Nach Zuschlag werden die ESG-Maßnahmen dann im Vertrag festgeschrieben. Beispielsweise könnte vereinbart werden, dass der FM-Dienstleister jährlich einen Nachhaltigkeitsreport vorlegt, der Kennzahlen zu Energie, Wasser, Abfall und ggf. sozialen Indikatoren (Mitarbeiterfluktuation, Weiterbildungstage etc.) enthält. So hat der AG Transparenz über die ESG-Performance des Gebäudebetriebs.

Die Verzahnung von FM und ESG ist ein Branchentrend: Laut Branchenanalysen sind nachhaltige FM-Services längst keine optionalen Zusatzaspekte mehr, sondern zentrale Erfolgsfaktoren. Facility Services werden zunehmend als strategischer Partner gesehen, um Unternehmens-Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Der Dienstleister kann z.B. beratend tätig werden, um die EU-Taxonomie-Konformität des Gebäudebetriebs sicherzustellen, oder innovative Projekte vorschlagen (etwa ein Pilotprojekt mit Photovoltaik-Batteriespeichern vor Ort). Gerade weil der FM-Dienstleister „Macher vor Ort“ ist und die Immobilie in- und auswendig kennt, kann er praxisnahe Lösungen entwickeln – z.B. auch soziale Initiativen wie lokale Community-Programme am Campus (falls relevant).

ES wird durch die ESG-Integration erreicht, dass der TTS-Vertrag mehr als nur Technik-Betrieb abdeckt: Er stellt sicher, dass der Betrieb im Einklang mit Werten und zukunftsgerichteter Unternehmensstrategie erfolgt. Nachhaltigkeit ist hier kein externes Add-on, sondern Teil der vertraglichen Leistungspflicht. Und dies rechnet sich auch finanziell: Ein datenbasiertes Energiemanagement bietet langfristige Kostenvorteile, wie Lünendonk in einem Whitepaper feststellt. Zudem werden Risiken reduziert, etwa im Hinblick auf kommende Regulierungen (CO₂-Preis, Berichtspflichten). Der Campus kann durch ein nachhaltiges FM auch sein Image als moderner, grüner Standort stärken – was z.B. für Mitarbeiter und Besucher zunehmend wichtig ist.

Transparenz und Steuerbarkeit des FM-Betriebs

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem FM-Dienstleister ist Transparenz über Leistungen, Kosten und Probleme sowie eine hohe Steuerbarkeit der Prozesse entscheidend. Im TTS-Vertrag werden daher vielfältige Instrumente etabliert, um jederzeit Klarheit über den Stand der Dinge zu haben und bei Bedarf gezielt eingreifen zu können.

Bereits während der Ausschreibung liegt der Fokus auf Transparenz: Klare Leistungsbeschreibungen definieren, welche Aufgaben der Dienstleister übernehmen soll (siehe nächster Abschnitt). Unklarheiten werden möglichst im Vorfeld eliminiert – z.B. durch Bieterfragen und Verhandlungsrunden, in denen interpretierbare Passagen präzisiert werden. Das Ziel ist, dass spätere Interpretationsspielräume minimiert werden. Je genauer beide Parteien vor Vertragsstart ein gemeinsames Verständnis entwickeln, desto weniger Streit gibt es im laufenden Betrieb.

Ein häufiges Problem bei unzureichend vorbereiteten Vergaben sind teure Nachträge oder Leistungslücken nach Vertragsbeginn. Insbesondere im Bauwesen kennt man das Phänomen, dass zu billig ausgeschrieben wird und der Dienstleister dann versucht, über Nachforderungen seine Marge zu sichern. Im FM-Bereich ist dieses Risiko ähnlich: Fehlen Leistungen im Vertrag oder sind sie unklar, kann es zu Zusatzangeboten oder Friktionen kommen. Um dies zu vermeiden, wird hier großer Aufwand in hochwertige Ausschreibungsunterlagen investiert. Diese enthalten spezifische, maßgeschneiderte Leistungspläne für alle Gewerke (von Sprinkleranlagen über MSR-Technik und Elektroanlagen bis Heizung/Lüftung/Klima, Aufzüge, Brandschutz, Sicherheitstechnik, Druckluft, Krananlagen, Gebäudeleittechnik, Sanitär, Trinkwassertechnik, Außenanlagen-Technik, Gasversorgung, Fluid-Management, Zutrittskontrolle, Mängelmanagement etc.). Sämtliche erwarteten Leistungen – inklusive Wartungsfrequenzen, Prüfpflichten und Reaktionszeiten – werden darin aufgeführt. Aus der Praxis gibt es ein schönes Beispiel: In einer FM-Ausschreibung im Grünflächenmanagement bewerteten Auftragnehmer die neue, sehr ausführliche Leistungsbeschreibung als so umfassend, dass „grundsätzlich keine Nachträge gegeben hätte“ – aus Bietersicht fast ein „Risiko“, weil man keine Änderungen mehr geltend machen kann. Für den Auftraggeber jedoch bedeutet dies Budgetsicherheit und Planbarkeit. Genau diese Budgetsicherheit strebt der AG an: Durch hohe Spezifizität soll erreicht werden, dass der vereinbarte Pauschalpreis hält und keine bösen Überraschungen auftreten.

Neben den vertraglichen Dokumenten wird im Betrieb ein Reporting-System implementiert, das Transparenz schafft. Geplant ist ein digitales Dashboard (evtl. über ein CAFM-System oder zumindest in Form einer strukturierten Excel-Liste), welches alle vereinbarten KPIs und Pflichten abbildet. Dieses System – im Angebot als „Ampel-Tool“ beschrieben – ordnet jedem Leistungsbereich einen aktuellen Status zu (Grün = erfüllt, Gelb = im Toleranzbereich, Rot = kritisch/unerfüllt). Der erhält dadurch monatlich einen Managementbericht, in dem auf einen Blick erkennbar ist, wo es Probleme gibt. Das Prinzip des Management by Exception kann so umgesetzt werden: Das Top-Management kann seine Aufmerksamkeit auf die rot markierten Punkte fokussieren, statt hunderte von Einzelthemen durchgehen zu müssen. Bewährt hat sich ein solches Ampelmonitoring beispielsweise darin, dass nur noch die Abweichungen intensiver geprüft werden müssen, während Routineerfüllungen nicht unnötig Ressourcen binden.

Wesentlicher Bestandteil der Steuerbarkeit ist auch ein klar definiertes Eskalationsverfahren. Nicht jede gelbe oder rote Ampel erfordert sofortige Eskalation – aber wenn definierte Schwellen überschritten werden (z.B. KPI „Sicherheitsprüfungen durchgeführt“ fällt unter 95%), muss eine höhere Managementebene einbezogen werden. Im Vertrag wird festgelegt, welche Themen ab welcher Kritikalität ans Steuerungsgremium (Steering Committee) des AG bzw. an die Geschäftsführung des Dienstleisters gemeldet werden. So wird sichergestellt, dass schwerwiegende Leistungsprobleme (etwa wiederholte Nichteinhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften) zeitnah auf Leitungsebene diskutiert und gelöst werden. Dieses Eskalationsmodell schafft Verbindlichkeit: Beide Seiten wissen, dass ungelöste Probleme nicht „versickern“, sondern transparent gemacht werden und ggf. Vertragsstrafen oder andere Konsequenzen folgen.

Ein anderer Aspekt von Transparenz ist die Dokumentation aller erbrachten Leistungen. Der AG wird vertraglich das Recht haben, jederzeit Einsicht in relevante Dokumente zu nehmen: Wartungsprotokolle, Prüfberichte, Qualifikationsnachweise des Personals, Störungslogs, etc. Gerade im Hinblick auf Betreiberpflichten ist schriftlicher Nachweis im Zweifelsfall Gold wert. Daher wird der Dienstleister verpflichtet, ein Betriebsbuch zu führen und alle gesetzlichen Prüfungen fristgerecht in einem Rechtskataster zu überwachen. Sollte der AG oder ein Auditor dies prüfen wollen, müssen die Unterlagen lückenlos vorliegen. Diese Transparenz schützt wiederum den AG: Im Schadensfall kann nachgewiesen werden, dass der Dienstleister seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkam – oder aber man entdeckt frühzeitig Versäumnisse und kann reagieren (z.B. Abmahnung, Nachbesserung verlangen).

Zu guter Letzt verbessert eine hohe Transparenz auch die Partnerschaftlichkeit. Offen gelegte Daten und ein strukturiertes Qualitätssicherungs- und Steuerungssystem schaffen Vertrauen, weil sie Willkür ausschließen. Wenn z.B. die Vergütung teilweise variabel ist, wird durch das Monitoring klar belegt, wie der Leistungsstand ist – das vermeidet Streit über Geld. Ebenso wirkt sich eine transparente Ausschreibung positiv aus: Bieter wissen genau, nach welchen Kriterien sie bewertet werden (z.B. Gewichtung von Preis vs. Konzeptqualität), was als fair empfunden wird. Insgesamt entsteht eine Vertragsbeziehung mit klaren „Leitplanken“ und Spielregeln, in der jeder seine Rolle kennt. Erfahrungsgemäß legt dies den Grundstein für eine langfristig stabile und konfliktarme Zusammenarbeit.

Schließlich ermöglicht Transparenz auch Flexibilität: Wenn sich Anforderungen ändern (z.B. neue Nutzerbedürfnisse am Campus, geänderte gesetzliche Vorgaben), können diese Änderungen offen kommuniziert und über ein Change-Request-Verfahren in den Vertrag integriert werden. Da der Leistungsumfang zu Beginn detailliert erfasst wurde, ist es im Bedarfsfall leichter, den Mehr- oder Minderbedarf zu quantifizieren und fair zu vergüten. Überraschungen werden so vermieden oder zumindest beherrschbar gemacht. Der Leitsatz lautet: Klare Strukturen und vollständige Informationen machen den FM-Betrieb steuerbar – der AG behält die Kontrolle über sein Gebäude, auch wenn die Durchführung outgesourct ist.

Leistungsumfang und Vorgehen bei der Ausschreibung

Um den passenden Total Technical Service-Dienstleister zu finden und einen belastbaren Vertrag abzuschließen, ist ein mehrphasiges, strukturiertes Ausschreibungsverfahren erforderlich. Im Folgenden werden die einzelnen Phasen des Vergabeprozesses beschrieben. Dabei werden sowohl methodische Ansätze als auch inhaltliche Schwerpunkte (technische Gewerke etc.) erläutert.

Phase 1: Projektvorbereitung und Bedarfsanalyse

Zu Beginn steht eine umfassende Bestandsaufnahme und Zieldefinition. In Workshops mit den Stakeholdern (Facility Management, Immobilienverantwortliche, Nutzervertretungen etc.) wird erhoben, welche technischen Anlagen und Leistungen vom TTS-Vertrag abgedeckt werden sollen. Der neue Campus besteht aus verschiedenen Gebäudebereichen (Büros, Entwicklungs-/Laborflächen, ggf. Produktionsbereiche, Veranstaltungsflächen usw.), die jeweils spezifische FM-Anforderungen haben. Ebenso sind etwaige Bestandsflächen oder Außenanlagen einzubeziehen. Es wird ein Leistungsprofil erstellt, das sämtliche technischen Gewerke umfasst, die der Dienstleister betreuen soll.

Hierzu zählen typischerweise:

  • Gebäudetechnische Anlagen (TGA): Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK), Sanitärinstallationen, Kälteanlagen, Druckluft- und technische Gas-Versorgung, Medienversorgung.

  • Elektrotechnische Anlagen: Stromversorgung (Mittel- und Niederspannung), USV-Anlagen und Notstrom (Netzersatzanlagen), Beleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, elektrische Türsysteme.

  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) bzw. Gebäudeleittechnik: Das Building Management System, das alle Gewerke überwacht und steuert.

  • Fördertechnik: Aufzugsanlagen, ggf. Fahrtreppen, sowie spezielle Hebezeuge oder Krananlagen auf dem Campus.

  • Brandschutz- und Sicherheitstechnik: Brandmeldeanlagen, Sprinkler- und Gaslöschanlagen, Feuerlöschgeräte, RWA (Rauch-Wärme-Abzug), Zutrittskontrollsysteme, Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung.

  • Infrastruktur: Gebäudenahe Infrastruktur wie Notrufsysteme, Leit- und Orientierungssysteme, Schranken/Tore, externe Beleuchtung, sowie haustechnische Einrichtungen in Außenanlagen.

  • IT- und Kommunikationsinfrastruktur (soweit betrieblich relevant): Serverräume-Klimatisierung, strukturierte Verkabelung (hier meist nur Infrastruktur, nicht Betrieb der IT selbst).

  • Sonstige technische Services: Mängelmanagement gegenüber Bauunternehmen (in der Gewährleistungsphase), Dokumentationspflege (Zeichnungen, Schaltpläne), Energie- und Umweltmanagement, Prüfmittelmanagement etc.

Nachdem der Status Quo erfasst ist (idealerweise werden Anlagendaten vom Generalunternehmer und aus der Inbetriebnahme-Dokumentation bereitgestellt), erfolgt die Bedarfsanalyse: Welche Leistungen sollen in welcher Tiefe vergeben werden? Beispiel: Wird der Dienstleister nur Wartung und Inspektion übernehmen, oder auch den Betrieb (Betätigen, Überwachen) der Anlagen? Soll er einen 24/7-Stördienst stellen? Welche Reaktionszeiten sind an welchem Wochentag gefordert? Diese Entscheidungen hängen von Körbers strategischen Zielen ab. In dieser Phase wird ein Zielbild definiert: etwa „One Face to the Customer“ – ein Hauptansprechpartner für alle Technikbelange – und Welche Leistungen bleiben ggf. inhouse? (z.B. ein kleines internes Haustechnik-Team für einfache Tätigkeiten oder First-Level-Support).

Parallel wird die Projektorganisation aufgesetzt: Es wird ein Steuerkreis (Steering Committee) benannt, dem wichtige Entscheider angehören (z.B. der HoFM, der Einkaufsleiter, TFM-Leiter etc.), um die Weichenstellungen abzustimmen. Ein Zeitplan wird erstellt, der alle Schritte bis zum Vertragsabschluss enthält – mit Milestones wie „Freigabe Ausschreibungsunterlagen“, „Abgabe Angebote“, „Verhandlungsrunde 1“ etc. Diese Planungsphase schließt mit einem Kick-off-Workshop, in dem alle Beteiligten ein gemeinsames Verständnis vom Projektauftrag erlangen. Am Ende von Phase 1 steht ein abgestimmtes Leistungsprofil und ein dokumentierter Bedarf. Dieses bildet die Grundlage für die weiteren Phasen.

Phase 2: Ausschreibungsstrategie und Marktansprache (Teilnahmewettbewerb)

Angesichts der Größe und Komplexität des Auftrags (ein ganzer Campus mit gebündeltem technischen FM) wird ein geeignetes Vergabeverfahren gewählt. Im öffentlichen Sektor würde man vermutlich ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführen; private Unternehmen sind hier freier, aber auch dort bietet es sich an, zunächst eine Bietervorauswahl durchzuführen.

Dazu wird ein Teilnahmewettbewerb gestaltet: Zunächst definiert man Eignungskriterien, welche die Bieter erfüllen müssen, um in die engere Auswahl zu kommen. Typische Kriterien sind: Referenzen (der Anbieter sollte vergleichbare Objekte – z.B. High-Tech-Campus oder Industriestandort ähnlicher Größe – betreuen), Unternehmensgröße und Ressourcen (genug qualifiziertes Personal in relevanter Nähe, 24/7-Dispositionsmöglichkeit), Zertifizierungen (z.B. ISO 9001 Qualitätsmanagement, ISO 45001 Arbeitssicherheit, eventuell ISO 50001 Energiemanagement, ISO 14001 Umweltmanagement), finanzielle Bonität, Erfahrung mit Start-up-Phasen, technische Qualifikationen in den Gewerken (z.B. eigene Meister für Elektro und HKLS) etc. Auf Basis dieser Kriterien wird ein Fragebogen oder Formular erstellt, in dem interessierte Firmen ihre Eignung nachweisen.

Der AG lädt dann in geeigneten Medien oder direkt am Markt potenzielle Anbieter zur Teilnahme ein. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Firmen in Frage kommen, da Total FM in diesem Umfang meist von größeren, überregional tätigen FM-Anbietern oder spezialisierten technischen Dienstleistern (ggf. in Bietergemeinschaft) erbracht wird. Dennoch soll der Wettbewerb offen genug sein, um verschiedene Angebote zu erhalten. Nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist wertet das Vergabeteam die Einsendungen aus und erstellt eine Shortlist der qualifizierten Bieter (ca. 5 bis 8 Unternehmen). Diese kommen in die nächste Phase und erhalten die Ausschreibungsunterlagen. Eine sorgfältige Eignungsprüfung in dieser Phase ist wichtig: Sie stellt sicher, dass nur leistungsfähige und zuverlässige Kandidaten ins Rennen gehen. Bereits hier kann man anhand von Referenzbesichtigungen oder Bilanzen gewisse Risiken ausschließen (Stichwort: sorgfältige Auswahl des Delegationsempfängers, siehe Betreiberverantwortung).

Phase 3: Erstellung der Ausschreibungsunterlagen

Nun wird das vollständige Vergabepaket für die ausgewählten Bieter erarbeitet. Dies ist der arbeitsintensivste Schritt, da hier alle Anforderungen schriftlich fixiert werden.

Die Unterlagen beinhalten typischerweise:

  • Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Ein detailliertes Dokument, das alle vom TTS abgedeckten Leistungen aufführt. Hier werden sämtliche technischen Gewerke und Aufgaben beschrieben (siehe Phase 1 Liste). Für jede Anlage bzw. jedes Gewerk sind der Umfang der Betreiberleistungen, die Wartungs- und Prüfzyklen, sowie die Servicelevel (z.B. Reaktionszeiten, erlaubte Ausfallzeiten, Prüfnormen) angegeben. Wo möglich, werden Mengen und Frequenzen quantifiziert (z.B. „Wartung von 10 Aufzugsanlagen, jeweils vierteljährlich nach DIN EN 13015“ etc.). Außerdem werden Verantwortungsabgrenzungen dokumentiert – etwa: Der Auftragnehmer stellt das Wartungspersonal, der Auftraggeber stellt bei Bedarf Zugang zu den Räumen sicher; oder: Instandsetzungen >X € bedürfen Freigabe des Auftraggebers. Um nichts zu vergessen, greift man oft auf bewährte Templates zurück, die an das Projekt angepasst werden. In diesem Fall können vorhandene Dokumente aus früheren Ausschreibungen (ähnliche TFM-Verträge) als Grundlage dienen. Sie werden aber projektspezifisch überarbeitet, redundante oder irrelevante Punkte gestrichen und unklare Formulierungen präzisiert (unter Berücksichtigung der Lessons Learned, die man aus dem letzten Start-up-Prozess gewonnen hat). So entsteht eine maßgeschneiderte Leistungsbeschreibung, die dennoch auf erprobten Standards fußt.

  • Vertragsentwurf: Herzstück ist der TTS-Vertrag, der sämtliche juristischen und kommerziellen Bedingungen regelt. Der Auftraggeber wird einen Vertragsentwurf vorgeben, den die Bieter in ihren Angeboten akzeptieren bzw. mit wenigen markierten Änderungen zurückgeben (um Einheitlichkeit zu wahren). Der Vertrag enthält u.a.: Leistungsgegenstand und -umfang (Verweis auf die Leistungsbeschreibung), Vertragslaufzeit (z.B. 5 Jahre mit Verlängerungsoption), Pflichten des Auftragnehmers (einschließlich Übernahme der Betreiberverantwortung in definiertem Rahmen), Pflichten des Auftraggebers (z.B. Zutritt gewähren, Medien liefern), Qualitäts- und Leistungskennziffern (KPI/SLA, Bonus-Malus-Regelung), Reportingpflichten, Vergütung und Zahlungsmodalitäten, Haftung und Versicherung, Vertragsstrafen/Malus bei Schlechtleistung, Änderungsmanagement (Change Requests Verfahren bei geänderten Anforderungen), Leistungsstörungen und Eskalation, Kündigungsrechte, Übergangs- und Personalklauseln (Stichwort Betriebsübergang, siehe unten) sowie Besondere Bestimmungen (ESG-Klauseln, Datenschutz, IT-Security, Geheimhaltung). Dieser Vertragsentwurf wird idealerweise vorab auch von der Rechtsabteilung geprüft. Besonderes Augenmerk liegt auf der Übertragung von Pflichten: Im Vertrag wird explizit stehen, dass der Dienstleister bestimmte Betreiberpflichten übernimmt und wie die Delegation erfolgt (inkl. Hinweis auf Einhaltung von VDI 3810-Grundsätzen). Klar wird auch geregelt, dass der Dienstleister für die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen verantwortlich ist und Körber im Innenverhältnis von etwaigen Folgen entbindet (soweit zulässig).

Ebenfalls wichtig: Arbeitsrechtliche Klauseln. Falls beim AG bisher eigenes Personal technische Aufgaben erledigt hat, könnte ein Betriebsübergang nach §613a BGB vorliegen, d.h. die Mitarbeiter gehen auf den Dienstleister über. Dies muss geprüft werden (ggf. schon in Phase 1) und im Vertrag berücksichtigt werden (Übernahmekonditionen, Personalinformation etc.). Viele FM-Outsourcing-Verträge in Deutschland sehen eine Mitarbeiterübernahme vor – große FM-Firmen werben mit ihrer Erfahrung bei solchen Betriebsübergängen und dem sensiblen Umgang mit dem Personal. Der Vertrag könnte z.B. regeln, dass der Dienstleister verpflichtet ist, bestimmtes Personal zu übernehmen oder nicht abzuwerben innerhalb von X Monaten.

  • Service Level Agreement (SLA) und KPI-Matrix: Als Anhang zum Vertrag wird tabellarisch festgehalten, welche Leistungskennzahlen gelten und wie sie gemessen werden. Hier werden die oben erwähnten KPIs konkret beziffert: z.B. „Maximale Ausfallzeit einer kritischen Anlage: 4 Stunden pro Monat“ oder „Reaktionszeit bei Havarien: < 60 Min (24/7)“. Ebenso wird definiert, wie gemessen wird (etwa mittels Störmeldesystem-Zeitstempel) und was passiert bei Nichteinhaltung (Malus pro Ausfallstunde etc.). Diese Matrix basiert auf dem vorhandenen Excel-Steuerungstool aus der letzten Ausschreibungsvorlage. Da dieses Tool bereits eine Vielzahl von Pflichten und Sollwerten enthielt, kann man daraus ein konsistentes KPI-System ableiten. Erprobte Kennzahlenlogik fließt so ein: z.B. Schwellenwerte für Boni/Mali, die in ähnlichen Projekten praktikabel waren. Wichtig ist, dass alle vertraglichen Pflichten entweder quantifiziert oder qualitativ bewertbar gemacht werden (siehe auch Abschnitt Steuerungsinstrumente). Das SLA-Dokument ist letztlich die „operationalisierte“ Version der Qualitätsziele des Vertrags.

  • Anforderungskatalog Digitalisierung und ESG: Ein weiterer Anhang listet spezifische Erwartungen an digitale Tools und Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Digitalisierung im FM könnte z.B. bedeuten: Der Dienstleister muss ein CAFM-System einsetzen, das mit Körbers Systemen interoperabel ist, oder er muss eine digitale Ticket-Plattform für Störmeldungen bereitstellen. Ebenso könnte verlangt werden, dass er vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance) durch geeignete Sensorik oder Datenanalyse vorantreibt – was er in seinem Angebot konzeptionell darstellen soll.

  • Bewertungsmatrix für Angebote: Um Transparenz im Vergabeprozess zu gewährleisten, erstellt das Vergabeteam eine Bewertungsmatrix, die die Gewichtung von Preis und Qualitätskriterien festlegt. Beispielsweise könnte man 60% Qualität / 40% Preis werten, um den Fokus auf langfristigen Mehrwert zu legen. Innerhalb der Qualität fließen dann Punkte ein für: Betriebskonzept (z.B. Personalstärke, Organisation, spezifische Maßnahmen für Campus), Qualitätssicherung (vorgeschlagene KPI-Umsetzung, Reporting), ESG-Umsetzung, Digitalisierungskonzept, Transition-Plan (Anlaufphase) etc. Jeder Aspekt erhält Unterkriterien mit Punkteskala. Diese Bewertungsmatrix wird in den Unterlagen (ggf. anonymisiert) den Bietern bekannt gemacht, damit sie wissen, worauf es ankommt. Das erhöht die Fairness und Klarheit.

Nach Erstellung werden alle Unterlagen intern geprüft und vom Steering Committee freigegeben. Das Ergebnis von Phase 3 ist ein vollständiges Ausschreibungspaket, das inhaltlich speziell auf den Körber Campus zugeschnitten ist und alle Besonderheiten berücksichtigt. Es bildet die Grundlage dafür, dass die Bieter in der nächsten Phase qualitativ hochwertige, vergleichbare Angebote abgeben können.

Phase 4: Angebots- und Verhandlungsphase

Mit Versand der Vergabeunterlagen an die shortlist-Bieter beginnt die Angebotsphase. Üblicherweise wird eine angemessene Frist (mehrere Wochen) gegeben, da die Bieter umfangreiche Kalkulationen durchführen und Konzepte erstellen müssen. Während dieser Zeit unterstützt das Ausschreibungsteam die Bieterkommunikation: Fragen der Bieter werden gesammelt und in anonymisierter Form beantwortet (bei privaten Vergaben weniger formal, aber transparente Kommunikation ist trotzdem sinnvoll). Gegebenenfalls wird eine Bieterbesichtigung organisiert, bei der die Interessenten den entstehenden Campus (bzw. die Baustelle und Pläne) anschauen können, um sich ein Bild der technischen Anlagen zu machen.

Nach fristgerechtem Eingang der Angebote erfolgt eine strukturierte Auswertung. Zunächst werden die Angebote auf Vollständigkeit geprüft und summarisch erfasst (Preisspiegel). Dann wird anhand der vorher definierten Matrix eine Bewertung der Qualitätskriterien vorgenommen. Jeder Anbieter erhält Punkte z.B. für die Qualität seines Personalkonzepts: Hat er ausreichend Personal eingeplant? Wie qualifiziert sind die vorgeschlagenen Objektleiter? Ist ein plausibles Schichtmodell für den 24/7-Service dabei? Etc. Ebenso das technische Betriebskonzept: Versteht der Bieter die komplexen Anlagen und hat er sinnvolle Wartungspläne vorgelegt? ESG: Werden innovative Maßnahmen angeboten? usw. Diese Bewertungen erfordern mitunter Experteneinschätzungen und das Lesen vieler Dokumente (z.B. Method Statements der Bieter). Die Ergebnisse hält man in einem Bewertungsbericht fest, der auch eine Rangfolge zeigt. Meist kristallisieren sich 1–3 Favoriten heraus und ggf. einige, die zurückfallen (z.B. weil zu teuer oder qualitativ schwach).

In einem privaten Verhandlungsverfahren kann der AG nun mit mehreren Bietern in Verhandlungen eintreten, um Angebote zu optimieren. Geplant sind hier zwei Verhandlungsrunden. In Verhandlungsrunde 1 bekommt jeder qualifizierte Bieter getrennt die Gelegenheit, sein Angebot zu präsentieren und kritische Punkte zu diskutieren. Auf Auftraggeberseite wird man gezielt Unklarheiten ansprechen: Beispielsweise, wenn ein Bieter gewisse Leistungen ausgeschlossen hat oder Annahmen getroffen hat, die so nicht akzeptabel sind. Auch Preisverhandlungen sind üblich – etwa indem man Kostentreiber identifiziert und nach Alternativen fragt (z.B. „Sie haben 3 Vollzeit-Techniker vorgesehen, wäre durch höhere Automatisierung auch 2 ausreichend?“ – natürlich nur, wenn Qualität nicht leidet). Der Auftraggeber gibt in dieser Phase häufig ein Feedback, wo die Angebote stehen: z.B. welche Bereiche unbedingt nachgebessert werden sollten (Leistungslücken schließen, Personal erhöhen, etc.).

Nach Runde 1 können die Bieter ihre Angebote überarbeiten und ein Best and Final Offer (BAFO) einreichen. Diese finalen Angebote werden erneut bewertet. In Verhandlungsrunde 2 (falls nötig) werden nur noch Restpunkte und finale Preise verhandelt, im Prinzip auf Basis der BAFOs. Ziel ist, am Ende mit allen Unklarheiten bereinigte, vergleichbare Angebote zu haben. Das Ausschreibungsteam aktualisiert währenddessen kontinuierlich den Vertragsentwurf und die Leistungsbeschreibung, um Änderungen, die in Verhandlungen beschlossen wurden, einzubauen. Jede Zusage eines Bieters sollte schriftlich fixiert werden (z.B. in einem Verhandlungsprotokoll oder direkt im Vertragstext).

Nach Abschluss der Verhandlungen wird abschließend bewertet. Oft ist die Rangfolge danach eindeutig – falls nicht, könnte noch eine letzte Bewertungsstufe (z.B. Hearing mit der Geschäftsführung der Bieter) helfen. In jedem Fall mündet Phase 4 in einen Vergabevorschlag: Die Projektleitung erstellt für das Steering Committee einen Bericht mit Zusammenfassung aller Angebote, Bewertungsergebnissen und einer empfohlenen Zuschlagsentscheidung. Darin werden neben dem Preis auch langfristige Überlegungen einbezogen: Wer bietet das beste Gesamtpaket aus Qualität und Kosten? Welcher Bieter birgt die geringsten Risiken (technisch, wirtschaftlich)? Mit welchem Partner will man potenziell 5–10 Jahre zusammenarbeiten?

Phase 5: Zuschlag und Vertragsabschluss

Sobald der AG die finale Entscheidung getroffen hat (den Zuschlag an einen bestimmten Bieter zu erteilen), wird dies formal umgesetzt. In der Praxis bedeutet das: Das Gewinner-Unternehmen wird informiert, und man vereinbart schnellstmöglich die Unterzeichnung des Vertrages. Davor erfolgen eventuell letzte rechtliche Prüfungen: Die finale Vertragsversion, in die alle Verhandlungsergebnisse eingearbeitet wurden, wird juristisch gegengelesen (ggf. Abgleich mit Konzernrichtlinien, finaler Input der Rechtsabteilung, vor allem wenn gegenüber dem Ursprungsentwurf Änderungen gemacht wurden). Erfahrungsgemäß sind in dieser Phase nur noch kleine Anpassungen nötig, da die Hauptpunkte in Verhandlungen schon gelöst wurden.

Themen, die hier noch auftauchen können, sind z.B.: Betriebsübergang nach §613a BGB – wurde die Personalübernahme korrekt geregelt und mitbestimmungsrechtlich (Betriebsrat) beachtet? Falls ja, kann der Vertrag das entsprechend ausführen (inkl. Anhänge mit Listen des übergehenden Personals etc.). Versicherungsklauseln – sind alle geforderten Deckungssummen aktuell und realistisch? Haftungsfreistellungen – hat der Dienstleister Einwände? In Verhandlungen wird sowas schon bereinigt, aber final muss es konsistent sein. Auch Schnittstellenverträge können relevant werden: Z.B. wenn noch separate Wartungsverträge (Herstellerwartung für Spezialanlagen) existieren, muss der TTS-Vertrag regeln, wie diese integriert werden (der Dienstleister soll sie steuern). Solche Anlagen fügt man idealerweise dem Vertrag bei.

Nach Klärung aller Punkte erfolgt die Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien. Üblich ist die zweifache Ausfertigung, Unterschrift auf Papier (oder in manchen Konzernen digital). Mit der Gegenzeichnung durch den Auftragnehmer kommt der Vertrag rechtswirksam zustande – der Zuschlag ist erteilt. Körber hat nun einen Vertragspartner für das Technische Facility Management.

In dieser Phase wird oft auch intern kommuniziert: Das Unternehmen informiert seine Mitarbeiter (und ggf. Mieter/Nutzer am Campus), dass ab Stichtag X die Firma Y den technischen Betrieb übernimmt, mit entsprechenden Kontaktwegen etc. Gute Kommunikation erhöht die Akzeptanz und einen reibungslosen Übergang.

Phase 6: Start-up- und Übergangsphase (optional mit externer Begleitung)

Nach Vertragsbeginn startet die Transition, d.h. die Übergabe der Leistungen vom bisherigen Zustand (ggf. Bauphase oder Eigenbetrieb) an den neuen Dienstleister. Diese Start-up-Phase ist kritisch für den langfristigen Erfolg des Modells. Fehler und Versäumnisse zu Beginn können später teuer werden (z.B. wenn Wartungsrückstände nicht aufgeholt werden oder Wissen verloren geht). Daher bietet es sich an, diese Phase besonders zu begleiten.

Körber kann entweder intern ein starkes Transition-Team stellen oder – wie im Angebot vorgeschlagen – den Berater, der die Ausschreibung geleitet hat, noch für einige Monate hinzuziehen. Diese Person fungiert dann als Start-up-Manager, der an der Seite von Körber sicherstellt, dass der Dienstleister alle vertraglichen Anlaufverpflichtungen erfüllt. Dazu gehört zunächst ein gemeinsamer Transition-Plan: In Kick-off-Meetings wird mit dem Dienstleister ein detaillierter Plan erarbeitet, welche Schritte in den ersten z.B. 3–6 Monaten erfolgen müssen.

Typische Aufgaben in der Start-up-Phase:

  • Personalübergang und -Einarbeitung: Falls Mitarbeiter übernommen werden, müssen ihre Arbeitsverträge umgestellt und sie in das neue Unternehmen integriert werden. Gleichzeitig stellt der Dienstleister evtl. zusätzlich eigenes Personal ein (z.B. der Objektleiter). Diese Leute müssen mit den Besonderheiten des Standorts vertraut gemacht werden – oft hilft es, wenn der bisherige Haustechniker (so vorhanden) sein Wissen über Anlagen teilt. Körber sollte hier unterstützen, z.B. indem bei Stellenbesetzungen mitwirkt oder Einweisungen ermöglicht.

  • Dokumenten- und Datenübergabe: Alle relevanten technischen Unterlagen (Pläne, Prüfberichte, Wartungsprotokolle, Schaltpläne, Software-Zugangsdaten, Gewährleistungslisten) müssen an den Dienstleister übergeben werden. Ggf. richtet man ein gemeinsames Dokumentenmanagement ein. Falls der Campus neu ist, kommen viele Unterlagen vom Generalunternehmer – diese müssen geprüft und sortiert werden (Anlagenverzeichnis, Wartungskalender etc.).

  • Aufsetzen des CAFM-/Steuerungssystems: Der Dienstleister wird sein Instandhaltungsmanagement-System aufsetzen, die Anlagendaten importieren, Wartungspläne einstellen und das Meldesystem konfigurieren. Hierbei muss die Schnittstelle zu Körber definiert werden: Welche Software wird verwendet? Bekommt Körber einen Zugang? Wie sollen Tickets gemeldet werden? – Das alles sollte möglichst vor Betriebsstart feststehen und getestet werden.

  • Abarbeitung von Anlaufpaketen: In vielen Verträgen vereinbart man sogenannte Initialleistungen. Beispielsweise eine Initialinspektion aller Anlagen (um den Zustand zu dokumentieren und Mängel direkt festzustellen), oder die Übernahme offener Mängel aus der Bauphase (Mängelanspruchsmanagement). Gerade bei Neubauten kommt es häufig vor, dass während der ersten Betriebsmonate noch Gewährleistungsmängel auftreten – der Dienstleister muss diese identifizieren und gegenüber dem Bauunternehmen rügen. Ebenso könnten Initialwartungen vereinbart werden: d.h. der Dienstleister führt kurz nach Übernahme eine Vollwartung aller kritischen Systeme durch, um einen sicheren Ausgangszustand zu haben.

  • Feinjustierung der Prozesse: Zwar wurden im Vertrag die meisten Prozesse beschrieben, aber in der Praxis müssen sie „gelebt“ werden. Daher sollten Auftraggeber und Auftragnehmer in den ersten Wochen detailliert abstimmen, wer was wie meldet und dokumentiert. Beispielsweise: Wie läuft die Freigabe eines technischen Änderungswunsches? Wie wird mit kleineren Reparaturen verfahren (Sofortmaßnahmen bis Betrag X eigenständig durch Dienstleister?) – Solche Dinge klärt man im Betriebsführungshandbuch, das gemeinsam erstellt wird.

  • Aufsetzen des KPI-Monitorings: Das Ampel-Dashboard muss initial gefüllt werden. Alle vertraglichen Pflichten werden nochmal als Liste erfasst, Verantwortlichkeiten zugeordnet und erste Soll-/Ist-Werte eingetragen. Oft zeigt sich hier, dass manche Pflichten noch präzisiert werden müssen, um messbar zu sein. Diese Feinjustierung passiert im Start-up in Absprache. Danach wird definiert, in welchem Rhythmus der Dienstleister das Dashboard aktualisiert (z.B. monatlich) und wie berichtet wird.

  • Regelkommunikation etablieren: Es sollten regelmäßige Jour Fixe Termine eingerichtet werden – etwa wöchentliche Abstimmung vor Ort mit dem Objektleiter, monatliche Review-Meetings auf Managementebene. Die Teilnehmer, Agenda und Berichtsmuster dafür werden initial festgelegt.

  • Risiko- und Notfallmanagement: Der Dienstleister erstellt im Start-up Notfallpläne (z.B. was tun bei Stromausfall, Brand, Kältemaschinenausfall etc.) in Abstimmung mit Körber. Diese Pläne geben Sicherheit, dass in Krisen adäquat reagiert wird. Auch ein Kontaktbaum (24/7 Rufbereitschaft) wird kommuniziert.

Es hat sich als wertvoll erwiesen, wenn der Auftraggeber in der Startphase präsent und ansprechbar ist und etwaige Hürden schnell mit dem Dienstleister aus dem Weg räumt. Hier kann ein externer Start-up-Manager moderieren und fehlende Punkte nachhalten. Beispielsweise zeigte ein früheres Projekt, dass manche vertragliche Pflichten zwar qualitativ beschrieben waren, aber im Alltag initial keiner klaren Messgröße zugeordnet wurden – das konnte durch gezielte Definition nachträglich geschlossen werden. Doppelarbeit wird vermieden, indem klare Verantwortlichkeiten festgelegt sind: Welche Aufgaben übernimmt weiterhin Körbers internes Team und wo übergibt es an den Dienstleister? (z.B. Schlüsselmanagement, Lagerhaltung von Ersatzteilen etc.). Alle Beteiligten, einschließlich z.B. des bisherigen Hausmeister- oder Betriebstechniker-Teams, sollten eingebunden und über die neuen Abläufe informiert sein („Mitnahme der Menschen“).

Eine begleitete und gut gemanagte Start-up-Phase stellt sicher, dass der Übergang in den Regelbetrieb reibungslos erfolgt. Das Ziel ist, möglichst keine Leistungslücken entstehen zu lassen – die Nutzer am Campus sollen idealerweise gar nicht merken, dass ein Wechsel stattfand, außer vielleicht durch verbesserten Service. Nach einigen Monaten, wenn sich Routine eingestellt hat, kann man die Start-up-Phase offiziell abschließen. Oft wird dies mit einem Abnahmegespräch verbunden: Man prüft gemeinsam, ob alle Anlauferfordernisse erledigt sind (Checkliste) und erklärt den Regelbetrieb für aufgenommen. An diesem Punkt kann auch der externe Berater seine Aufgabe abschließen und vollständig an die operativen Verantwortlichen übergeben.

Phase 7: Optionale juristische Begleitung

Obwohl hier nicht primär Fokus, sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass zu solch einer komplexen Ausschreibung oft spezielle juristische Expertise hinzugezogen wird. Das betrifft z.B. Arbeitsrecht (wie erwähnt, §613a BGB Betriebsübergang, eventuelle Betriebsratsanhörung), Vertragsrecht (Haftungsbegrenzungen, AGB-Kontrolle – wobei bei individuell ausgehandelten Verträgen AGB-Recht weniger greift), und Datenschutz (ein Auftragsverarbeitungsvertrag, falls der FM-Dienstleister z.B. Videoüberwachung betreibt oder Nutzer-Daten verarbeitet). Ein weiterer Punkt ist Gewerberecht: Der Dienstleister übernimmt ggf. Betreiberpflichten, was in manchen Bereichen anzeigepflichtig sein kann (z.B. Betreiberwechsel bei Aufzugsanlagen der ZÜS melden).

Der AG hat hier die Möglichkeit, diese Themen von spezialisierten Juristen prüfen zu lassen, um absolut auf Nummer sicher zu gehen. Es genügt hier festzuhalten, dass die vertragliche Gestaltung in Einklang mit deutschem Recht gebracht werden muss. Dazu gehören: die Wahrung der Betreiberpflichten trotz Delegation, Arbeitnehmerüberlassung vermeiden (der Dienstleister soll nicht faktisch wie ein Arbeitnehmer gelenkt werden, sonst könnte es Probleme mit Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geben – daher im Vertrag immer klar: Dienstleister handelt eigenverantwortlich im Rahmen der vereinbarten Ziele), Mitbestimmungsrechte (Interessen des Betriebsrats, falls intern Personal betroffen ist). Im Zweifel sollten strittige Punkte – etwa eine sehr weitgehende Haftungsfreistellung – vermieden oder angepasst werden, um keine rechtliche Angriffsfläche zu bieten.

In Summe lässt sich die Phasen 1–7 als agiler, iterativer Prozess verstehen, in dem kontinuierlich zwischen Fachplanung, Qualitätszielen und rechtlichen Rahmenbedingungen vermittelt wird. Sollte es während des Projekts (Phasen 1–5) neue Anforderungen geben, kann flexibel reagiert werden: etwa wenn das Steering Committee zusätzliche ESG-Kriterien wünscht oder sich bei Abnahme der Neubauten herausstellt, dass gewisse Leistungen doch noch ergänzt werden müssen. Die Vorgehensweise zielt darauf, Termine sicher einzuhalten (Zuschlag im gewünschten Quartal) und trotzdem sorgfältig alle Details zu berücksichtigen, damit der am Ende geschlossene Vertrag ein belastbarer, zukunftsfähiger Rahmen für beide Seiten ist.

Steuerungsinstrumente und Performance-Management im Betrieb

Ein zentraler Bestandteil des TTS-Konzepts ist das Steuerungs- und Kontrollsystem, das während der Vertragslaufzeit zum Einsatz kommt. Dieses System stellt sicher, dass Körber jederzeit den Überblick über die Leistung des Dienstleisters hat und gezielt steuern kann. Es umfasst Kennzahlensysteme (KPIs, SLAs), Bonus-Malus-Mechanismen (bereits erläutert) sowie ein integriertes Reporting- und Pflichtenmanagement-Tool (Ampelsystem).

Kennzahlensystem und Service Level Agreements (SLAs)

Wie bereits angeführt, bildet das Kennzahlensystem das Rückgrat der leistungsorientierten Vertragssteuerung. Alle wesentlichen Leistungen und Pflichten aus dem Vertrag werden mit Messgrößen hinterlegt. Das Service Level Agreement-Dokument spezifiziert diese: Für jeden Leistungsbereich sind Zielwerte festgelegt, sowie die Art der Messung.

Beispiele

  • Reaktionszeit auf Störungen: Ziel 30 Minuten (Notfälle) bzw. 2 Stunden (normal) – gemessen anhand Ticket-System-Zeitstempel.

  • Durchgeführte Wartungen: Ziel 100% laut Wartungsplan – gemessen anhand Wartungsberichte pro Monat.

  • Anlagenverfügbarkeit: Ziel >99% – gemessen als (Soll-Laufzeit - Ausfallzeit)/Soll-Laufzeit.

  • Kundenzufriedenheit: Ziel > 90% zufrieden – gemessen durch quartalsweise Nutzerbefragung (Fragebogen, % positive Antworten).

Diese quantitativen Ziele werden aus den vertraglichen Pflichten abgeleitet. Wo immer möglich, sind die vertraglichen Anforderungen bereits quantitativ gefasst (etwa "alle sicherheitsrelevanten Prüfungen fristgerecht durchführen"). Für solche messbaren Pflichten legt das SLA genau die Kennzahl fest (z.B. "% fristgerecht durchgeführter Prüfungen"). Im Excel-Steuerungstool, das dem Angebot beiliegt, ist vorgesehen, bei jeder Aufgabe anzugeben, ob sie messbar ist. Ist dies der Fall, wird der Erfüllungsgrad prozentual oder durch Zählen ermittelt.

Allerdings gibt es auch Pflichten, die sich nicht ohne weiteres in Zahlen fassen lassen – qualitative Pflichten. Beispiel: "Der Auftragnehmer wird quartalsweise Optimierungsvorschläge im Qualitätsmeeting unterbreiten." – Wenn nichts genauer definiert ist, ist das schwer messbar (es sei denn man sagt "min. 1 Vorschlag pro Quartal"). Für solche Fälle legt man im Steuerungskonzept fest, wie der Erfüllungsgrad bewertet wird. Möglichkeiten sind Selbstbewertungen, Audits oder gemeinsame Beurteilungen. Das Excel-Tool schlägt z.B. vor, in solchen Fällen auf einer Skala 0–100% zu bewerten, wie gut die Pflicht erfüllt wurde. Konkret könnte man vereinbaren: Beide Parteien bewerten subjektiv im Monatsmeeting die Erfüllung und einigen sich auf einen Prozentsatz. Oder man definiert Indikatoren: z.B. für "Optimierungsvorschläge" zählt man einfach die Anzahl der Vorschläge; hat er 3 Vorschläge gemacht, könnte man 100% geben (Ziel war mind. 1).

Wichtig ist, dass jede vertragliche Pflicht erfasst wird, damit nichts unter den Tisch fällt. Auch "weiche" Pflichten (wie "partnerschaftliches Verhalten fördern") können zumindest dokumentiert werden, auch wenn sie nicht sanktioniert werden.

Das Kennzahlensystem differenziert außerdem nach der zeitlichen Relevanz von Aufgaben. Manche Pflichten gelten nur in der Start-up-Phase (z.B. "erstellt bis Ende Monat 3 ein Notfallhandbuch"), andere sind laufend relevant. Das Steuerungstool erlaubt es, Aufgaben, die aktuell nicht anstehen, auszublenden, damit der Fokus auf dem liegt, was jetzt wichtig ist. Beispielsweise: "Führt Sonderinspektionen nach großen Störfällen durch" – wenn kein Störfall, dann ist diese Aufgabe im aktuellen Monat nicht relevant (würde neutral oder grau markiert). Das verhindert, dass das Reporting durch irrelevante Punkte aufgebläht wird.

Durch das SLA und KPI-System werden die Leistungen objektiv und nachvollziehbar dokumentiert. Körber kann dadurch seinen steuernden Pflichten ebenfalls nachkommen: Es wird transparent nachgewiesen, ob der Dienstleister etwa die Betreiberprüfungen erfüllt – was bei einem Audit oder im Schadensfall als Nachweis dient, dass Körber seinen Überwachungsaufgaben nachkam (siehe Betreiberverantwortung: Dokumentation als Entlastungsbeweis).

Bonus-/Malus-Konzept und Anreizmechanismen

Das Bonus-Malus-System wurde bereits im Nutzenkapitel umrissen, hier nochmals im betrieblichen Kontext: Nachdem die KPIs definiert sind, werden für einige davon Schwellenwerte bestimmt, die finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Nicht jeder KPI muss mit Bonus/Malus unterlegt sein – man wählt die Kernleistungsbereiche. Typischerweise eignen sich harte Kriterien wie Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Wartungsquote, Dokumentationsquote.

Ein Beispiel aus der Praxis: In einem FM-Vertrag wurde vereinbart, dass pro nicht fristgerecht nachgewiesener Pflicht ein Malus von 500 € eintritt. Das führte zu sehr hoher Disziplin beim Dienstleister, alle Prüfungen pünktlich nachzuweisen. Auch häufig: Malus pro %-Punkt Abweichung von einer Zielquote (z.B. bei <95% Wartungsquote, pro Prozentpunkt darunter Abzug von 0,1% der Monatsrate). Es gibt vielfältige Modelle, aber alle haben gemeinsam, dass sie klare Verantwortlichkeiten und Messgrößen voraussetzen. Genau diese Voraussetzungen schafft das SLA-System.

Für den AG wird das Bonus-Malus-System so gestaltet, dass es fair und motivierend ist. Maluszahlungen werden oft mit einem Cap begrenzt (z.B. max. 10% der Jahresvergütung), damit der Dienstleister nicht unkalkulierbare Risiken trägt – sonst würde er einen hohen Risikozuschlag einpreisen oder gar nicht bieten. Bonuszahlungen könnten ebenfalls gedeckelt sein oder an das Erreichen exzellenter Werte gebunden (nicht bloß minimal über Soll). So kann man z.B. definieren, dass ein Bonus nur gezahlt wird, wenn der Dienstleister über mehrere Perioden außergewöhnliche Performance zeigt, was nachhaltige gute Arbeit belohnt.

Das Bonus-Malus-System wird im Vertrag rechtlich als variables Entgelt geregelt. Wichtig: In Deutschland dürfen Vertragsstrafen nicht unverhältnismäßig hoch sein, sonst könnten sie als Strafversprechen unzulässig sein. Daher formuliert man es oft als „Minderungsrecht“ des Auftraggebers: Bleibt Leistung X unter Soll, darf er die Vergütung um Y kürzen. Diese Mechanik ist gängig und akzeptiert. Bonus im Umkehrschluss als zusätzlicher Vergütungsbestandteil bei Übererfüllung.

Die Wirkung der Anreize haben wir bereits beleuchtet: Motivation, Qualität, Effizienz, Transparenz, Partnerschaft. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, den langen Zeithorizont des Vertrags mit Leistungskultur zu füllen. Ohne Anreize kann es passieren, dass nach einiger Zeit der „Schlendrian“ einkehrt – der Dienstleister erbringt nur das Nötigste, Innovationen bleiben aus. Durch das stete In-Aussicht-Stellen von Bonus für herausragende Ergebnisse bleibt die Leistungsbereitschaft hoch. Gleichzeitig schützt der Malus Körber vor gravierenden Schlechtleistungen (z.B. Vernachlässigung von Wartungen). Selbst gute Dienstleister stehen mal vor Herausforderungen – dann erinnert der drohende Malus daran, sofort gegensteuern.

In den Review-Meetings werden Bonus/Malus-Ergebnisse besprochen, bevor sie gültig werden. Das ist wichtig für die Akzeptanz: Der Dienstleister soll nachvollziehen können, wie der Wert zustande kam, und bei Unstimmigkeiten Gelegenheit zur Klärung haben. Oft einigt man sich, strittige Fälle pragmatisch zu behandeln (z.B. Malus zu halbieren, wenn die Nichterfüllung durch höhere Gewalt beeinflusst war). Ziel ist kein Konfrontationskurs, sondern ein lernender Mechanismus: Der Dienstleister erkennt, wo er sich verbessern muss, und der Auftraggeber sieht transparent, was gut läuft und was nicht.

Als positiven Nebeneffekt schafft ein Bonus-Malus-System auch bei Körber intern eine Sensibilisierung für FM-Qualität: Das Management achtet stärker auf KPI-Berichte, da diese unmittelbar mit Zahlungen verknüpft sind (das zieht Aufmerksamkeit). Daraus entsteht mehr Rückendeckung für FM-Themen auf Leitungsebene, was wiederum dem Dienstleister hilft (z.B. wenn Investitionen nötig sind, hat FM-Daten, um sie zu begründen). In Summe trägt das Anreizsystem maßgeblich dazu bei, dass der TTS-Vertrag kein statisches Outsourcing bleibt, sondern zu einem dynamischen Leistungsprozess wird – im Idealfall mit gemeinsamem Erfolgsstreben aller Beteiligten.

Integriertes Monitoring-Tool (Ampelsystem) und kontinuierliche Verbesserung

Ein Excel-basiertes Steuerungsinstrument, das alle vertraglichen Pflichten und KPIs integriert, fungiert als zentrales Management-Informationssystem im laufenden Betrieb. Es enthält eine Matrix aller Aufgaben, versehen mit Verantwortlichen, Erfüllungsgraden und Statusanzeigen (Ampelfarben). Ein solches Instrument soll zum einen die Komplexität der Vertragspflichten beherrschbar machen und zum anderen frühzeitig Abweichungen signalisieren.

Die Ampellogik ist einfach, aber effektiv: Grün bedeutet, die Pflicht wurde erfüllt (z.B. 100% erreicht oder im Plan); Gelb heißt, es gibt kleinere Abweichungen oder man nähert sich einem Schwellenwert; Rot heißt, Soll nicht erreicht, akuter Handlungsbedarf. Daneben gibt es ggf. Grau/Weiß für „nicht relevant aktuell“. Jeder Eintrag trägt zudem eine Kurzinfo, worauf sich die Bewertung stützt (z.B. „Quartalsreport Q2: 2 von 10 Prüfterminen verpasst -> Rot“).

Dieses Tool wird fortlaufend gepflegt, in der Regel vom Start-up Manager des AG (. Es bietet vielfältige Filtermöglichkeiten: Das Management kann sich z.B. alle roten Punkte anzeigen lassen, um dann mit Priorität diese zu besprechen. Man kann auch nach Verantwortlichkeiten filtern – sollte es z.B. auch Pflichten des Auftraggebers geben (ja, auch der AG hat Pflichten, z.B. Zutritt gewähren, Medien bereitstellen, Entscheide zeitnah treffen etc.), dann könnten bei Versäumnissen auch dort Ampeln auf Rot gehen, und der AG müsste nachbessern. Dies fördert die gegenseitige Verantwortlichkeit: Nicht nur der Dienstleister wird überwacht, auch der AG selbst stellt sicher, seine Zusagen (etwa Informationsbereitstellung) einzuhalten.

Ein besonderes Feature ist die Eskalationsfunktion: So kann z.B. der Projektleiter auf Auftraggeberseite ein „E“ für Eskalation eintragen, um zu markieren, dass dieser Punkt aufs nächste höhere Managementmeeting muss. Genauso kann der Dienstleister Punkte eskalieren, wenn er alleine nicht weiterkommt (z.B. er benötigt vom Auftraggeber Entscheidungen oder es gibt dauerhafte Behinderungen). Diese Kennzeichnung im Tool stellt sicher, dass kritische Probleme systematisch adressiert werden und nicht im Alltagsgeschäft untergehen.

Durch das Ampelsystem entfällt ein großer Teil des mühsamen Kontrollaufwands: Anstatt seitenlange Berichte zu lesen, sieht das Team sofort, wo Handlungsbedarf besteht. Das ist ein perfektes Instrument für das Management by Exception-Prinzip. Tatsächlich wird in der Dokumentation zum vorhandenen Excel-Tool darauf hingewiesen, dass das Management sich im Idealfall nur auf rot markierte Pflichten konzentrieren muss, um den aktuellen Stand des Vertrags zu überblicken. Das erleichtert die Steuerung ungemein und spart Zeit.

Darüber hinaus dient das Tool als Dokumentation der kontinuierlichen Verbesserung. Viele Pflichten werden ja nicht einfach nur erfüllt/nicht erfüllt, sondern verbessert. Beispielsweise: KPI „Anlagenausfälle“ war anfangs 5 pro Monat (gelb), nach Verbesserungen sinkt auf 2 pro Monat (grün) – das kann man über die Zeit im Tool nachverfolgen. So wird sichtbar, wo Fortschritte erzielt wurden.

Vertraglich wird vereinbart, dass der Dienstleister zur Nutzung dieses Steuerungsinstruments verpflichtet ist. Gleichzeitig behält Körber natürlich die Möglichkeit, die Korrektheit zu auditieren. Es empfiehlt sich, einmal pro Jahr einen gemeinsamen Audit-Tag zu machen, wo man stichprobenartig Belege prüft: Stimmen die Ampelberichte mit der Realität überein? (z.B. wenn alles grün gemeldet ist, existieren auch wirklich die Protokolle). Solche Audits (evtl. vom TÜV o.ä.) verstärken die Glaubwürdigkeit des ganzen Systems.

Ein gut gepflegtes Ampel-Dashboard kann auch als Reporting ans Top-Management dienen: Ein zusammengefasster Ampelbericht (z.B. Ampel pro KPI-Gruppe) könnte quartalsweise dem höheren Management oder sogar der Geschäftsführung gezeigt werden, um zu demonstrieren: FM läuft gut / hier gibt es Probleme und wir kümmern uns. Das ist Teil eines modernen Corporate Real Estate & Facility Management Cockpits.

Schließlich ermöglicht das Tool auch Flexibilität bei Änderungen: Neue Pflichten (z.B. durch Änderungsaufträge) können aufgenommen werden, entfallene gestrichen. Es bildet somit stets den aktuellen Vertragsumfang ab. Änderungen am Vertrag werden idealerweise auch über ein formales Change-Request-Verfahren laufen (so im Vertrag vorgesehen), und anschließend ins Tool integriert, sodass nichts vergessen wird.

Es gewährleistet dieses integrierte Steuerungssystem, dass Transparenz, Kontrolle und Reaktionsfähigkeit im technischen Betrieb kontinuierlich gegeben sind. Körber kann dadurch proaktiv steuern statt nur zu reagieren. Probleme werden sichtbar, bevor sie eskalieren (gelbe Phase), und können adressiert werden. Der Dienstleister erhält klares Feedback und weiß, wo er nachlegen muss. Und beide Seiten verfügen über eine gemeinsame Datenbasis, die Vertrauen schafft und die Grundlage für entscheidungsbasierte Verbesserungen bildet. Letztlich unterstützt dies auch Körbers strategische Ziele: Wenn etwa Verfügbarkeit der Anlagen als roter Faden gilt, wird diese im Ampelreport prominent dargestellt – so bleibt das Thema dauerhaft im Fokus bis es grün ist. Das gesamte Performance-Regime, von KPI über Bonus-Malus bis Ampeltool, trägt damit dazu bei, die Betreiberverantwortung abzusichern (Nachweise erbracht -> grünes Licht für Compliance) und gleichzeitig den Mehrwert des FM für Körber zu maximieren (durch Effizienz- und Qualitätssteigerung).

TTS‑Vertrag – Technisches Facility Management

Nr.

Kurzbeschreibung

Typische Unteranhänge / Inhalte

 

01

Vertragsurkunde

Hauptdokument mit Unterschriftenblatt (AG ↔ AN)

02

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Rechtliche Rahmenbedingungen (Haftung, Kündigung, Geheimhaltung, § 613a BGB, Versicherung, Arbeitsschutz)

03

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

projektspezifische Ergänzungen (Betreiberpflichten­über­tragung, Eskalationsregeln, Change‑Request‑Verfahren)

04

Vergütungsvereinbarung

Preisblätter, Indexklausel, Bonus‑/Malus‑Regelungen

05

Service‑Level‑Agreement / KPI‑Matrix

definierte Leistungskennzahlen, Zielwerte, Messmethode, Bonus‑/Malus‑Schwellen

A Messvorgaben / Datenquellen B Monatliches KPI‑Reportingformat

06

Steuerungs‑ & Reporting‑Tool (Ampel‑Dashboard)

Excel‑Datei inkl. Pflichten‑ und Aufgabenmatrix, Ampellogik, Eskalationsmarkierungen

A Pflichtenliste (csv) B Anwenderhandbuch

07

Bewertungsmatrix Vergabeverfahren

Gewichtung Preis / Qualität / ESG / Digitalisierung

08

Anforderungskatalog Digitalisierung

CAFM‑Schnittstellen, Sensorik, Datenformate, IT‑Sicherheit, DSGVO

A Datenfeldliste CAFM B API‑Schnittstellenbeschreibung

09

Anforderungskatalog ESG

Energie‑, Umwelt‑, Arbeitssicherheits‑ und Governance‑Kriterien inkl. Nachweisarten

Technische Vergabelose (jeweils eigenständiger Anhang)

Nr

Vergabelos / Fachgewerk

Typische Unteranhänge

10

Planung, Wartung, Instandhaltung, Prüfungen, 24/7‑Stördienst

A Anlagenliste B Wartungsplan C Ersatzteilkonzept

11

BACS‑System, Sensorik, GLT‑Server, Netzwerk

A Datenpunktliste B Back‑up‑&‑Restore‑Verfahren

12

MS/NS‑Schaltanlagen, USV, Notstrom, Beleuchtung

A Anlagenübersichten B DGUV‑V3‑Prüfplan

13

Überspannungsschutz, Erdungsnetze, Blitzschutzanlagen

A Messprotokolle B Prüffristenübersicht

14

Wärmeerzeuger, Lüftungsgeräte, Kältemaschinen, Regelkreise

A Hydraulikschemata B Filterwechselplan

15

Warm‑/Kaltwasser, Abwasser, Legionellenmanagement

A Spülpläne B Probenahmeprotokolle

16

Kaltwassersätze, Kältemittelmanagement, TA‑Luft

17

Personen‑/Lastenaufzüge, Fahrtreppen, Plattformlifte

A DIN EN 13015‑Wartungsplan B Notbefreiungskonzept

18

Brandmeldeanlage, RWA, Feuerlöscher, Brandschutzpläne

A Alarmmatrix B Evakuierungskonzept

19

Digital Signage, statische Beschilderung, Taktisches Routing

20

Brücken‑/Portal‑/Säulendrehkrane, Anschlagmittel

A UVV‑Prüfkalender B Last­kollektive

21

Kompressoren, Aufbereitung, Druckluftnetze

A Leckage‑Monitoring‑Plan

22

BHKW, PV‑Inseln, Spitzenlastkessel, Batteriepuffer

A Betriebsstunden‑Grenzwerte B Netzparallelbetrieb‑Nachweise

23

Außenbeleuchtung, Bewässerung, Heizbänder, Verkehrstechnik

24

Stickstoff, CO₂, Spezialgase incl. Sicherheitseinrichtungen

25

Schmier‑ und Kühlschmierstoffe, Ölabscheider, Filterpressen

26

Einbruchmelde‑, Zutritts‑, Videoüberwachung, Leitstellenanbindung

A Kameraliste B Datenschutz‑Konzept

27

elektronische Schließanlage, Badge‑Management

28

Überwachung, Fristen, Nach­unternehmer‑Koordination

A Mängelregister B Claim‑Process‑Flow

Weitere Steuerungs‑ und Governance‑Anhänge

Nr

Anhang

Inhalt

Unteranhänge

29

Start‑up‑Plan / Transition‑Roadmap

Meilenstein‑Zeitplan, Personal­übernahme, Schulungs­programm

A RACI‑Matrix B Kick‑off‑Protokoll

30

Change‑Request‑Verfahren

Formularwesen, Genehmigungsprozesse, Preisbildungsregeln

A CR‑Formular .docx B Bewertungslogik

31

Notfall‑ & Krisenmanagement

Notfallpläne (Stromausfall, Wasser, Brand), Ruflisten

A Alarmpläne B Kontaktbaum C Übungskalender

32

Qualitäts‑, Audit‑ & Abnahmeregeln

Prüfpläne, Audit‑Checklisten, Abnahmeformblätter

33

Rechtskataster Betreiberpflichten

Gesetze, Verordnungen, Normen (VDI 3810, BetrSichV, TRBS)

A Pflichtenübersicht B Aktualisierungs­prozess

34

Versicherungsscheine & Nachweise

Betriebshaftpflicht, Umwelt‑, Produkthaftung, Berufshaftpflicht

35

Compliance‑ & Datenschutzvereinbarung

Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), IT‑Security‑SLA

36

Personal‑ & Qualifikationsmatrix

Organigramm, Schichtpläne, Schulungs‑/Eignungsnachweise

A Mitarbeiter‑Skill‑Matrix B Fortbildungsplan

37

Energie‑ & Nachhaltigkeitsreporting‑Vorlagen

KPI‑Vorlagen CO₂, Energie, Abfall, Wasser

38

Kommunikations‑ & Eskalationsplan

Meetingstruktur, Reportingkalender, Eskalationspfade

39

Verzeichnis Übergabe‑/Übernahmedokumente

Dokumentenliste (Pläne, O&M‑Manuals, Software‑Lizenzen)

40

Betriebs‑ & Instandhaltungs­handbuch (BIH)

Prozesse, Checklisten, Freigabeprozeduren

A BIH‑Regelwerk .pdf

Legende

• AG = Auftraggeber

• AN = Auftragnehmer

• UVV = Unfallverhütungsvorschrift

• CR = Change Request

• BIH = Betriebs‑ & Instandhaltungs­handbuch

Damit liegt ein erstes vollständig strukturiertes Anhangsverzeichnis vor. Es bildet:

1. alle vertraglichen Kernunterlagen (Anhänge 01‑09),

2. alle technischen Vergabelose als eigenständige Anhänge (Anhänge 10‑28) sowie

3. alle Steuerungs‑, Governance‑ und Dokumentationsbeilagen (Anhänge 29‑40).

Die Unteranhänge sind als Platzhalter definiert und werden im Detail mit den jeweiligen Dokumenten (Leistungs­beschreibungen, Pläne, Formulare, Protokolle) gefüllt.

Wirtschaftlichkeit und Erfolgsfaktoren

Ein solch umfangreiches Ausschreibungs- und Betriebsführungsprojekt muss sich auch wirtschaftlich rechtfertigen. Im Folgenden werden die ökonomischen Überlegungen und Erfolgsfaktoren beleuchtet, die sicherstellen, dass der Total Technical Service für Körber ein wirtschaftlicher Erfolg wird.

Investition in Qualität und langfristiger Nutzen

Die Erstellung hochwertiger Ausschreibungsunterlagen und das strukturierte Vergabeverfahren bedeuten zunächst einmal Aufwand – intern und für Beratungshonorare. Doch diese Investition in Qualität zahlt sich typischerweise um ein Vielfaches aus. Warum? Eine präzise Spezifikation und ein durchdachter Vertrag führen zu marktgerechten, aber realistischen Angeboten. Der Wettbewerb stellt sicher, dass der AG einen fairen Preis erhält. Gleichzeitig minimiert die Qualität der Unterlagen das Risiko späterer Kostensteigerungen: Wie weiter oben dargestellt, konnten durch eine detaillierte Leistungsbeschreibung in einer FM-Ausschreibung Nachträge praktisch eliminiert werden, was die Budgetsicherheit deutlich erhöhte. Jeder vermiedene Nachtrag spart potenziell erhebliche Zusatzkosten, die ansonsten häufig den vermeintlich günstigen Angebotspreis im Nachhinein erhöhen. Insofern ist die Maxime: Lieber im Vorfeld etwas mehr Aufwand, um später teure Überraschungen zu vermeiden.

Zudem ermöglicht ein gut definierter Vertrag eine effektive Kontrolle der Kosten im laufenden Betrieb. Der AG weiß genau, wofür es zahlt (etwa eine Pauschale für definierte Leistungen). Sollten Zusatzleistungen nötig werden, gibt es klare Regeln, wie diese zu beauftragen sind (Change-Request mit Angebot etc.). Dadurch behält der AG die Kostenentwicklung in der Hand und kann jederzeit bewerten, ob Mehrleistungen gerechtfertigt sind oder ob man im vereinbarten Rahmen bleibt. Transparente Preise und Kalkulationsgrundlagen (die Bieter können z.B. gebeten werden, Stundenverrechnungssätze und Einsatzstunden offenzulegen) machen es einfacher, Wirtschaftlichkeitsentscheidungen zu treffen – z.B. ob eine Leistung besser zusätzlich beauftragt oder in Eigenregie erledigt wird.

Nutzung von Synergien und Erfahrungswissen

Dank vorhandener Templates und Erfahrungen aus früheren Projekten können Effizienzgewinne bei der Erstellung der Dokumente erzielt werden. Diese Synergien gibt man an den Kunden weiter in Form eines günstigeren Honorars. Allgemeiner gesprochen: Indem man auf bewährte Standards (z.B. Leitfäden, VDI-Richtlinien, vorformulierte Vertragsklauseln) zurückgreift, spart man Zeit und reduziert Fehlerquellen. Dies ist ein ökonomischer Vorteil sowohl in der Ausschreibungsphase (geringerer Planungsaufwand) als auch im laufenden Betrieb (weniger Reibungsverluste durch klarere Regelungen).

Auch die Lessons Learned aus dem letzten Start-up fließen ein, um Mehraufwände zu vermeiden. So weiß man z.B., dass unpräzise Anfangsregelungen später zig Abstimmungen erfordern. Diese Erfahrungen sind immaterielles Kapital, das hier genutzt wird. Das bedeutet, der AG profitiert davon, dass das Beraterteam (und vielleicht auch interne FM-Experten) schon ähnliche Outsourcing-Projekte begleitet haben – man muss das Rad nicht neu erfinden. Ökonomisch resultiert daraus ein schlanker, kosteneffizienter Projektablauf ohne Qualitätsabstriche.

Weiterhin konnten im Angebot durch diese Effizienz z.B. überschaubere Beratertage für Phasen 1–5 kalkuliert werden, was im Verhältnis zum Projektvolumen moderat erscheint (natürlich fiktive Zahl hier). Der Tagessatz wurde mit 1.100–1.200 € beziffert, was marktüblich ist. Wichtig ist aber: Der AG bekommt für diese Summe ein Rundum-sorglos-Paket, das intern wohl kaum günstiger zu bewerkstelligen wäre – vor allem, weil die interne Manpower für so ein spezifisches Projekt oft fehlt und die Lernkurve steil wäre.

Kosten-Nutzen-Abwägung und Mehrwertschöpfung

Der TTS-Vertrag ist nicht nur eine Kostenstelle, sondern eine Maßnahme, die das Kerngeschäft unterstützt. Indem der Campus reibungslos betrieben wird, können sich die Mitarbeiter auf ihre Wertschöpfung konzentrieren (z.B. Maschinenbau, Technologieentwicklung). Ausfallzeiten oder unsichere Betriebsbedingungen hätten viel höhere Opportunitätskosten, als der FM-Vertrag kostet. Daher ist der Mehrwert des FM-Vertrags im Sinne des Value Managements zu sehen: Er bringt positive Effekte, die über reine Kosteneinsparungen hinausgehen – z.B. erhöhte Produktivität, besseres Nutzererlebnis, Ruf des Standorts, geringere Risiken für das Kerngeschäft. Diese Wirkungen sind zwar schwierig zu quantifizieren, aber qualitativ hoch zu bewerten.

Dennoch lassen sich auch harte finanzielle Einsparungen beziffern: Energieeffizienzmaßnahmen können die Nebenkosten spürbar senken. Die Reduktion von Störfällen vermindert ungeplante Produktionsstillstände, die sonst möglicherweise sehr teuer kämen. Zudem können durch Lebenszyklusoptimierung vielleicht Investitionen hinausgezögert oder verkleinert werden (z.B. keine frühzeitige Komplettsanierung nötig, weil vorbeugende Instandhaltung das Leben der Anlagen verlängert).

Ein Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist auch die Planungssicherheit: Mit einem langfristigen Vertrag hat der AG einen fest kalkulierbaren Aufwand pro Jahr (plus evtl. indexierte Anpassungen wegen Inflation, die sind meist vertraglich geregelt). Das Unternehmen kann also seine Budgets für Facility Services zuverlässig vorausplanen. Ohne diesen Vertrag müsste man entweder eigenes Personal aufstocken (was Fixkosten und interne Verwaltung bedeutet) oder viele Einzelaufträge vergeben (mit höherem Verwaltungsaufwand und Unsicherheit bei Preisen). Der Total FM-Ansatz bündelt das in einer Hand – typischerweise führt das auch zu Skaleneffekten: Ein großer Dienstleister kann Leistungen oft günstiger erbringen als viele kleine zusammen, durch bessere Personaldisposition, Mengeneffekte beim Einkauf von Material etc. Diese Skalenvorteile sollten sich in einem kompetitiven Angebot niederschlagen.

Ein punktueller Aufwand entsteht durch das Bonus-Malus-System: Wenn der Dienstleister exzellent arbeitet, könnten Bonuszahlungen fällig werden. Diese sind aber aus Sicht des AG gut angelegtes Geld, da exzellente Performance oft noch größeren impliziten Nutzen stiftet (z.B. Null Ausfälle spart evtl. x-fache des Bonus im Betrieb). Zudem sind Boni gedeckelt, sodass der finanzielle Rahmen immer kontrollierbar bleibt.

Risiken aus wirtschaftlicher Sicht: Der vielleicht größte wäre, wenn der Dienstleister insolvent würde oder versagt – dann müsste man kurzfristig Ersatz beschaffen, was teuer sein kann. Um dem vorzubeugen, achtet man auf Bonität und nimmt Vertragsklauseln wie eine Erfüllungsbürgschaft rein. Ein anderes Risiko: Wenn der Leistungsumfang falsch eingeschätzt wurde. Hier hilft die gründliche Phase 1–3 gerade dies zu vermeiden. Dennoch sollte man in den ersten 1–2 Jahren die Vertragskalkulation überprüfen: Falls sich z.B. herausstellt, dass der Dienstleister massiv drauflegt, weil Planungsannahmen von Körber extrem falsch waren (z.B. deutlich mehr Nutzer, daher mehr Verschleiß) – dann ist es besser, in Kooperation eine Anpassung zu verhandeln, bevor Qualität leidet oder der Anbieter kündigt. Eine gute Partnerschaft erkennt so etwas und findet Lösungen (z.B. Körber übernimmt bestimmte Teilleistungen wieder, oder bezahlt nachträglich für Mehrverbrauch).

Im Gesamtbild ist die Wirtschaftlichkeit des TTS-Projekts positiv zu bewerten, wenn man die langfristigen Effekte berücksichtigt. Die initialen Transaktionskosten (Ausschreibung, Übergang) werden durch laufende Effizienzgewinne und Risikoentschärfung mehr als kompensiert. Wichtig ist, dass die im Angebot dargelegte transparente Kalkulation auch im Projektfortschritt beibehalten wird: Der AG soll stets nachvollziehen können, wofür Gelder eingesetzt werden und welchen Nutzen sie bringen. Das schafft Vertrauen und eine solide Basis für Entscheidungen, auch falls mal Zusatzinvestitionen im FM beantragt werden.

Abschließend kann man den ökonomischen Erfolg eines solchen FM-Outsourcings an ein paar Kennzahlen messen:

  • Kostenentwicklung: Bleiben die Ist-Kosten im Rahmen der Planung? (idealerweise darunter durch Effizienz).

  • Life-Cycle-Cost Reduktion: z.B. nach 5 Jahren Vergleich der kumulierten Instandhaltungskosten vs. einer Baseline ohne TTS – hier erwartet man Einsparungen oder zumindest Kostenglättung.

  • ROI von Verbesserungsmaßnahmen: Wurden durch den FM-Dienstleister empfohlene Projekte umgesetzt (z.B. LED-Umrüstung) und haben diese den prognostizierten Return on Invest erreicht?

  • Vermiedene Schäden/Kosten: Gab es signifikante Schadensfälle? Wenn nein, kann man argumentieren, dass das durch proaktives FM verhindert wurde (schwer monetär zu fassen, aber qualitativ wichtig).

  • Zufriedenheit und Produktivität: sind indirekte, aber wichtige Faktoren; beispielsweise ob es weniger Beschwerden gibt, oder ob die Nutzer sich über ein angenehmes Arbeitsumfeld freuen, was ggf. in besserer Arbeit resultiert.