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3D4 KVP-Maßnahmenplan

Technisches Facility Management: TFM » Ausschreibung » Funktionalausschreibung » 3D4 KVP-Maßnahmenplan

Kontinuierlicher Verbesserungsplan

Dieser kontinuierliche Verbesserungsplan wird im Rahmen der Ausschreibung für das technische Facility Management einer Industrieanlage vorgelegt. Er beschreibt die Strategie und die konkreten Maßnahmen, mit denen der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit fortlaufend Verbesserungen in der Leistungserbringung identifizieren, umsetzen und überwachen wird. Ziel ist es, langfristige Effizienzsteigerungen, eine hohe Dienstleistungsqualität und die strikte Einhaltung aller geltenden Anforderungen sicherzustellen. Durch die Verankerung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses in den täglichen Abläufen stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Services im technischen Facility Management während der gesamten Vertragsdauer an wechselnde Bedürfnisse und Standards angepasst und stetig optimiert werden. Dieser Plan basiert auf bewährten Methoden des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP), beispielsweise dem Plan-Do-Check-Act-Zyklus, und fördert einen proaktiven Ansatz zur ständigen Weiterentwicklung der Dienstleistungen.

Anwendungsbereich

Alle im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen im technischen Facility Management fallen unter den vorliegenden kontinuierlichen Verbesserungsplan. Dies umfasst den Betrieb und die Instandhaltung sämtlicher technischer Gebäudeanlagen (z. B. Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK), Elektroinstallationen, Sanitärtechnik, Brandschutz- und Sicherheitsanlagen sowie Gebäudeleittechnik) sowie alle zugehörigen unterstützenden Dienste. Der Plan adressiert Verbesserungen in operativen Prozessen, der Servicequalität, der Kosteneffizienz, nachhaltigen Betriebsweisen sowie der Kundenzufriedenheit über den gesamten Leistungsumfang hinweg.

Der kontinuierliche Verbesserungsplan stellt sicher, dass Verbesserungsmaßnahmen ganzheitlich verfolgt werden und sich auf jeden Leistungsbereich auswirken – von den täglichen Wartungsroutinen bis hin zum langfristigen Anlagenmanagement. Durch die Abdeckung des vollständigen Leistungsspektrums werden Verbesserungsbemühungen auf allen Ebenen des Gebäudebetriebs integriert, sodass kein Aspekt der Leistungserbringung unverändert oder unbeachtet bleibt. Ferner erstreckt sich der Plan auch auf eingesetzte Nachunternehmer oder Partner und stellt sicher, dass diese die gleichen Verbesserungsziele und Qualitätsstandards einhalten.

Gesetzliche und regulatorische Anforderungen

Dieser kontinuierliche Verbesserungsplan wird in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben in Deutschland entwickelt. Sämtliche im Plan vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen stehen im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen und branchenspezifischen Standards.

Der Plan trägt unter anderem folgenden Vorgaben Rechnung:

  • den relevanten deutschen Arbeits- und Arbeitsschutzvorschriften (z. B. dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung),

  • den geltenden Bauordnungen, Brandschutzvorschriften sowie der Arbeitsstättenverordnung,

  • den Energieeffizienz- und Umweltauflagen (einschließlich der einschlägigen Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes),

  • sowie allen weiteren gesetzlichen Anforderungen, die für den Betrieb der Anlage maßgeblich sind.

Des Weiteren ist der kontinuierliche Verbesserungsplan an anerkannte Branchenstandards und Qualitätsmanagement-Rahmenwerke angelehnt. Er wurde unter Berücksichtigung der Prinzipien der ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) erstellt, um einen systematischen Verbesserungsansatz sicherzustellen. Soweit zutreffend, wurden auch Standards wie ISO 14001 (Umweltmanagement), ISO 50001 (Energiemanagement) und ISO 41001 (Facility-Management-Systeme) in die Planung einbezogen, um bewährte Verfahren in Qualität, Umweltschutz und Energieeffizienz zu integrieren. Der Plan spiegelt zudem die Vorgaben relevanter deutscher Normen und Richtlinien wider (z. B. einschlägige DIN- und VDMA-Standards für Wartung sowie GEFMA-Richtlinien für Facility Management Services).

Alle in diesem Plan beschriebenen Dokumentationen und Prozesse sind so konzipiert, dass sie jederzeit auditsicher sind. Das bedeutet, sie können bei internen oder externen Audits, behördlichen Überprüfungen und Leistungsreviews lückenlos vorgelegt werden. Aufzeichnungen über umgesetzte Verbesserungsmaßnahmen, Leistungskennzahlen und Compliance-Prüfungen werden sorgfältig geführt, um nachzuweisen, dass die Betriebsführung des Auftragnehmers zu jeder Zeit den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich entspricht.

Technische und organisatorische Anforderungen

  • Effizienzsteigerung: Optimierung von Prozessen, um die Betriebsabläufe effizienter zu gestalten und unnötige Wartezeiten oder Ausfallzeiten zu reduzieren.

  • Energieoptimierung: Senkung des Energieverbrauchs und Steigerung der Energieeffizienz technischer Anlagen, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Betriebskosten zu senken.

  • Qualitätsverbesserung: Erhöhung der Servicequalität und Zuverlässigkeit mit dem Ziel, eine fehlerfreie Leistungserbringung zu gewährleisten und Störungen schneller zu beheben.

  • Risikominimierung: Identifikation und Minderung betrieblicher Risiken, um die Sicherheit zu erhöhen und die Wahrscheinlichkeit von Ausfällen oder Betriebsunterbrechungen zu verringern.

  • Kundenzufriedenheit: Kontinuierliche Verbesserung der Kommunikation, Reaktionszeiten und Serviceanpassung, um eine hohe Zufriedenheit des Auftraggebers sicherzustellen.

Beispiele für kontinuierliche Verbesserungsinitiativen sind:

  • Implementierung eines optimierten Instandhaltungsprogramms (z. B. Verfeinerung der Wartungspläne mittels Datenanalyse, um Ausfälle vorzubeugen und Stillstandzeiten zu verkürzen).

  • Regelmäßige Durchführung von Energieaudits und Umsetzung von Energiesparprojekten (z. B. Feinsteuerung der HLK-Anlagen, Umrüstung auf energieeffiziente Beleuchtung, Nutzung der Gebäudeleittechnik zur Verbrauchsoptimierung).

  • Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems für die Facility-Services (inkl. Nutzung von Checklisten, Standard-Arbeitsanweisungen und regelmäßigen internen Audits der Wartungsprozesse).

  • Fortlaufende Schulung und Qualifizierung des technischen Personals, um sicherzustellen, dass neueste Technologien und Best Practices effizient eingesetzt werden.

  • Einrichtung eines strukturierten Feedback-Mechanismus (z. B. eines Ideen- und Beschwerdemanagements oder regelmäßiger Workshops) für Mitarbeiter und den Auftraggeber, um Verbesserungsvorschläge aufzunehmen und gemeinsam auszuarbeiten.

Beispiele für relevante KPIs in diesem Vertrag sind:

  • Anlagenverfügbarkeit: Prozentsatz der Zeit, in der kritische technische Systeme betriebsbereit sind.

  • Wartungsquote: Anteil der planmäßigen Wartungsaufgaben, der fristgerecht durchgeführt wird (Termin- und Qualitätstreue der Instandhaltung).

  • Durchschnittliche Reparaturdauer (MTTR): Durchschnittliche Zeitspanne zur Behebung von Störungen oder Defekten an Anlagen.

  • Energieverbrauch: Gemessener Energieverbrauch (z. B. in kWh pro Monat oder pro Quadratmeter), verglichen mit Basiswerten und definierten Zielwerten zur Reduktion.

  • Kundenzufriedenheit: Ergebnismessung der Zufriedenheit des Auftraggebers, z. B. anhand periodischer Umfragen oder Feedback-Gespräche.

  • Sicherheitskennzahlen: Anzahl von Unfällen, Beinahevorfällen oder anderen HSE-Vorkommnissen, mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verringerung solcher Ereignisse.

Verfahrensanforderungen

Der kontinuierliche Verbesserungsplan ist mit einem klaren Ablaufplan und definierten Zeitvorgaben für die Umsetzung ausgestattet. Er enthält einen Maßnahmenfahrplan mit festgelegten Meilensteinen und messbaren Zielen. Kurzfristige Maßnahmen (die innerhalb der ersten 6–12 Monate umgesetzt werden) sind von mittelfristigen (für einen Zeithorizont von 1–2 Jahren) und langfristigen Initiativen (über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg) unterschieden. Jede im Plan aufgeführte Maßnahme ist einem bestimmten Zeitrahmen zugeordnet und mit einem Zieltermin versehen (z. B. Abschluss eines ersten Energieaudits bis zum Ende des 2. Quartals; Inbetriebnahme eines neuen Wartungsmanagement-Softwaresystems bis Quartal 4).

Vorgesehen ist insbesondere ein quartalsweiser Fortschrittsbericht, der detailliert:

  • welche Verbesserungsmaßnahmen im jeweiligen Berichtszeitraum umgesetzt wurden,

  • den aktuellen Stand der definierten KPIs im Vergleich zu den Zielwerten,

  • erzielte Erfolge, Einsparungen oder sonstige positive Effekte,

  • sowie die Planungen für den folgenden Berichtszeitraum darstellt.

Der Auftragnehmer wird Rückmeldungen aus verschiedenen Quellen systematisch erfassen:

  • Feedback des Auftraggebers – wird in vorgesehenen Abstimmungsrunden, Service-Meetings und regelmäßigen Zufriedenheitsbefragungen eingeholt.

  • Rückmeldungen der Nutzer des Objekts (soweit anwendbar) – werden berücksichtigt, insbesondere in Bezug auf Arbeitsumgebung, Komfort und Reaktionszeiten auf Meldungen.

  • Internes Mitarbeiter-Feedback – wird durch Teambesprechungen und ein strukturiertes Vorschlagswesen gefördert, sodass das technische Personal aktiv Verbesserungsideen einbringen kann.

Sämtliches gesammeltes Feedback sowie relevante Leistungsdaten (z. B. Wartungsprotokolle, Störungsstatistiken, Energieverbrauchsdaten, Auditberichte) werden anschließend ausgewertet, um Trends, Ursachen von Problemen und neue Potenziale zur Optimierung zu identifizieren. Der Auftragnehmer nutzt hierfür geeignete Management-Werkzeuge, beispielsweise ein Computerized Maintenance Management System (CMMS) und andere Analysetools, um die Daten zu erfassen und anschaulich aufzubereiten. Die Erkenntnisse aus diesen Analysen fließen direkt in den Verbesserungsprozess ein.

Auf Grundlage der Analyseergebnisse und des erhaltenen Feedbacks wird der kontinuierliche Verbesserungsplan laufend aktualisiert. Der Plan sieht einen definierten Prozess zur Identifizierung neuer Verbesserungsmöglichkeiten vor. So wird beispielsweise in den monatlichen Betriebsbesprechungen ein fester Tagesordnungspunkt „Kontinuierliche Verbesserung“ eingerichtet, um Verbesserungsvorschläge zu diskutieren und priorisieren. Zudem findet jährlich ein Workshop mit den Beteiligten statt, um den Verbesserungsplan und die erreichten Fortschritte formal zu überprüfen und neue Maßnahmen für die kommende Periode festzulegen.

Darüber hinaus schreibt der Plan vor, dass jegliche Korrekturmaßnahmen aus Audits, Vorfällen oder Kundenfeedback zeitnah in den Verbesserungsprozess integriert werden. Falls Audits oder Inspektionen (intern oder extern) Abweichungen oder Schwachstellen aufzeigen, wird der Auftragnehmer diese durch geeignete Maßnahmen adressieren und als neue Punkte in den Verbesserungsplan aufnehmen. Ebenso gilt: Tritt ein Betriebszwischenfall ein oder meldet der Auftraggeber einen kritischen Befund, wird die Ursache analysiert und es werden umgehend Maßnahmen umgesetzt, um ein erneutes Auftreten zu verhindern. Der Verbesserungsplan ist somit ein lebendes Dokument, das sich auf Grundlage der Betriebserfahrungen und Kontrollen dynamisch weiterentwickelt und so einen fortlaufenden Verbesserungszyklus sicherstellt.

Konformitätserklärung

Mit der Vorlage dieses kontinuierlichen Verbesserungsplans bestätigt der Auftragnehmer die vollständige Einhaltung der in dieser Ausschreibung definierten gesetzlichen, technischen und verfahrensmäßigen Anforderungen. Der Auftragnehmer erkennt an, dass die Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung eine bindende und fortlaufende Obliegenheit für die gesamte Vertragsdauer darstellt. Alle in diesem Plan beschriebenen Maßnahmen und Prozesse werden wie dargelegt umgesetzt, und der Auftragnehmer ist bereit, für die konsequente Durchführung der Verbesserungsmaßnahmen Verantwortung zu übernehmen. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, die erzielten Fortschritte transparent zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem Auftraggeber darauf hinzuwirken, das gemeinsame Ziel – exzellente Servicequalität bei stetig steigender Effizienz – während der Vertragslaufzeit zu erreichen.

Einreichungsformat und Dokumentation

  • Dokument „Kontinuierlicher Verbesserungsplan“: Das Dokument wird als eigenständiger Bericht eingereicht, ist eindeutig bezeichnet und gemäß den Vorgaben strukturiert. Es enthält alle erforderlichen Abschnitte und beschreibt den Ansatz zur kontinuierlichen Verbesserung detailliert.

  • Ziele und Maßnahmen: Der Plan enthält einen Abschnitt, der die Verbesserungsziele klar aufführt und jedem Ziel die entsprechenden Maßnahmen und Initiativen zuordnet.

  • KPI- und Monitoring-Rahmen: Im Plan ist ein Rahmenwerk mit Key Performance Indicators enthalten. Es wird dargelegt, wie jede Kennzahl definiert und gemessen wird, inklusive Ausgangswerten, Zielwerten, Messmethoden und Überwachungshäufigkeit.

  • Berichtszyklus: Der Plan beschreibt den Turnus und das Format der Berichterstattung über die kontinuierlichen Verbesserungsaktivitäten (z. B. vierteljährliche Fortschrittsberichte und jährliche Reviews). Dabei wird aufgeführt, welche Informationen berichtet werden und wie Rückmeldungen aus den Berichten in den weiteren Verbesserungsprozess einfließen.

  • Erklärung des Auftragnehmers: Am Ende des Plans befindet sich eine vom Auftragnehmer unterzeichnete Erklärung, die bestätigt, dass der Plan vollständig und verbindlich ist und dass der Auftragnehmer sich zur Umsetzung aller genannten Punkte verpflichtet.

Unterschrift und Erklärung

Der Unterzeichnende bestätigt hiermit, dass der vorgelegte kontinuierliche Verbesserungsplan gültig, vollständig und vollumfänglich konform mit den Anforderungen dieser Ausschreibung ist.

Ort: _______________________

Datum: _______________________

Unterschrift: ________________

Name: _______________________

Position: ____________________

Unternehmen: _________________