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3C6 Jährlicher Schulungs- & Entwicklungsplan

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Jahres-Schulungs- und Entwicklungsplan

Diese Dokumentation stellt den Jahres-Schulungs- und Entwicklungsplan des Auftragnehmers dar, der im Rahmen der Angebotsabgabe für die technischen Facility-Management-Dienstleistungen eines Industriegebäudes vorgelegt wird. Der Plan beschreibt detailliert, mit welchen Maßnahmen der Auftragnehmer die kontinuierliche Qualifizierung, Schulung und berufliche Weiterentwicklung aller Mitarbeiter sicherstellt, die an der Erbringung der technischen FM-Leistungen beteiligt sind. Eine gut ausgebildete Belegschaft ist für die sichere, gesetzeskonforme und effiziente Bewirtschaftung der Immobilie unerlässlich. Daher wird im Folgenden dargelegt, wie Schulungsbedarf ermittelt wird und welche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen jährlich umgesetzt werden.

Geltungsbereich

Der Schulungs- und Entwicklungsplan gilt für sämtliches vom Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages eingesetztes Personal, einschließlich aller direkt angestellten Mitarbeiter sowie gegebenenfalls eingesetzter Nachunternehmer. Das Schulungskonzept umfasst sowohl verpflichtend vorgeschriebene Qualifikationen (z.B. erforderliche Befähigungsnachweise und Unterweisungen) als auch kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen, die für ein modernes technisches Facility Management relevant sind. Hierunter fallen insbesondere Bereiche der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes, der Compliance (Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Normen) sowie der Qualitätssicherung im laufenden Betrieb.

Gesetzliche und regulatorische Anforderungen

Alle Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen werden unter strikter Beachtung der in Deutschland geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben geplant und durchgeführt. Dies umfasst die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (z.B. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und berufsgenossenschaftliche DGUV-Vorschriften), der betrieblichen Sicherheitsauflagen (etwa der Betriebssicherheitsverordnung für den Umgang mit Arbeitsmitteln) sowie relevanter Umweltauflagen und arbeitsrechtlicher Bestimmungen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche eingesetzten Mitarbeiter die gesetzlichen Anforderungen an Qualifikationen, Berechtigungen und wiederkehrende Schulungspflichten erfüllen. Alle Beschäftigten werden mindestens einmal jährlich gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen, um ein hohes Sicherheitsniveau dauerhaft zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist für bestimmte Fachaufgaben eine spezialisierte Ausbildung vorgeschrieben. Elektrotechnische Arbeiten dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften mit entsprechendem Befähigungsnachweis durchgeführt werden. Mitarbeiter in der Kälte- und Klimatechnik verfügen über die gesetzlich erforderliche Sachkundebescheinigung für den Umgang mit Kältemitteln. Tätigkeiten mit Absturzgefahr werden nur von Personen mit nachgewiesener Qualifikation für Arbeiten in Höhen und der Nutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ausgeführt.

Der Auftragnehmer überwacht zudem die Gültigkeit aller wichtigen Zertifikate und Nachweise (z.B. Erste-Hilfe-Ausbildungen, Prüfberechtigungen) und sorgt dafür, dass notwendige Auffrischungsschulungen rechtzeitig absolviert werden. Sämtliche durchgeführten Schulungen werden in einem Schulungsregister dokumentiert; entsprechende Teilnahmebestätigungen und Zertifikate werden archiviert und können auf Verlangen des Auftraggebers oder zuständiger Aufsichtsorgane jederzeit vorgelegt werden.

Technische und organisatorische Anforderungen

  • Erstunterweisung und Einarbeitung: Neue Mitarbeiter durchlaufen zu Beginn eine umfassende Einführung. Dies beinhaltet eine Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz, die Vorstellung der betrieblichen Richtlinien und Prozesse sowie eine technische Einweisung in die für ihre Tätigkeit relevanten Anlagen und Systeme. Hierdurch wird gewährleistet, dass neues Personal von Anfang an mit den notwendigen Vorschriften, Abläufen und technischen Gegebenheiten vertraut ist.

  • Regelmäßige Auffrischungsschulungen: Bestehende Mitarbeiter werden in festgelegten Intervallen kontinuierlich geschult, um ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten und neue Entwicklungen zu berücksichtigen. So finden beispielsweise jährlich Sicherheitsunterweisungen für alle Beschäftigten statt. Je nach Fachgebiet werden außerdem spezifische Trainings angeboten, etwa Updates zu neuen technischen Standards, Änderungen in gesetzlichen Vorgaben oder Herstellerschulungen bei Einführung neuer Anlagentechnik.

  • Funktionsspezifische Weiterbildung: Für unterschiedliche Funktionen und Qualifikationsstufen innerhalb des Teams werden gezielte Weiterbildungsmaßnahmen bereitgestellt. Technische Fachkräfte (z.B. Elektriker, Heizungs-/Lüftungs-/Klimatechniker) erhalten vertiefende Schulungen zu ihren Fachgebieten einschließlich der aktuellen Normen und Richtlinien. Führungskräfte im Objektmanagement werden z.B. in Betreiberverantwortung, Berichtswesen und Kundenkommunikation geschult. Auch für Hilfskräfte oder Quereinsteiger werden bedarfsgerechte Trainings angeboten, um deren Qualifikationsniveau schrittweise zu steigern.

Darüber hinaus deckt der jährliche Schulungsplan alle wesentlichen Themenbereiche des technischen Facility Managements ab, darunter zum Beispiel:

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Vermeidung von Unfällen, ergonomisches Arbeiten, Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen (inklusive Brandschutzübungen und Erste-Hilfe-Schulungen).

  • Betrieb und Wartung technischer Anlagen: Bedienung, Überwachung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Systeme (Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Elektroanlagen, Aufzüge, Gebäudeleittechnik). Schulungen stellen sicher, dass das Personal effizient und sachgerecht mit den Anlagen umgeht, Störungen frühzeitig erkennt und geeignete Maßnahmen zur Fehlerbehebung einleitet.

  • Energiemanagement und Nachhaltigkeit: Bewusster Umgang mit Ressourcen und Energie, Kenntnisse über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Anlagen und zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks im Gebäudebetrieb.

  • Qualitätssicherung und Compliance: Einhaltung von Prozessstandards, Dokumentationspflichten, einschlägigen Normen (z.B. DIN- und ISO-Standards) und internen Arbeitsanweisungen. Die Mitarbeiter werden in den unternehmensspezifischen Qualitätsmanagement-Vorgaben geschult, um eine gleichbleibend hohe Dienstleistungsqualität zu gewährleisten.

  • Soft Skills – Kommunikation und Serviceorientierung: Förderung der sozialen Kompetenz im Umgang mit Auftraggebern, Nutzern und Kollegen. Dies umfasst z.B. Trainings zur kundenorientierten Kommunikation, Konfliktlösung und Teamarbeit, damit das FM-Team als kompetenter und serviceorientierter Ansprechpartner auftritt.

Verfahrensanforderungen

  • Schulungsthema und Zielsetzung: Beschreibung des Inhalts der Maßnahme (z.B. Sicherheitsunterweisung, Anlagenschulung, Soft-Skill-Workshop) und des angestrebten Lernziels.

  • Zielgruppe: Angabe, welche Mitarbeiter oder Funktionsrollen an der Schulung teilnehmen müssen (z.B. alle Haustechniker, bestimmtes Fachpersonal oder die gesamte Belegschaft).

  • Turnus/Frequenz: Geplanter Durchführungsintervall bzw. Termin der Schulung (z.B. zu Vertragsbeginn, anschließend jährlich, quartalsweise oder nach Bedarf).

  • Dauer und Umfang: Voraussichtliche Dauer der Schulungseinheit (z.B. 2 Stunden, halbtägig, ganztägig) und ggf. Hinweis, ob eine praktische Übung vorgesehen ist.

  • Format: Durchführungsform der Schulung (Präsenzveranstaltung im Schulungsraum, Online-Training/E-Learning, praktische Vor-Ort-Einweisung am Objekt).

  • Verantwortlicher Durchführer: Zuständiger Dozent bzw. Leiter der Schulung (z.B. interner Sicherheitsingenieur, externer zertifizierter Trainer oder Schulungsleiter des Anlagenherstellers).

Diese detaillierte Planung stellt sicher, dass Ablauf und Umfang der Mitarbeiterschulungen transparent sind und allen Beteiligten frühzeitig bekannt gemacht werden. Der Schulungsplan kann dem Auftraggeber auf Wunsch vorgelegt und zu Vertragsbeginn gemeinsam abgestimmt werden.

Nach jeder durchgeführten Schulungsmaßnahme sorgt der Auftragnehmer für eine lückenlose Dokumentation der Teilnahme. Alle Teilnehmer bestätigen ihre Anwesenheit durch Unterschrift auf einer Teilnehmerliste oder mittels elektronischer Erfassung. Erworbene Zertifikate (z.B. Bescheinigungen über Prüfungen oder Befähigungen) werden in den Personalakten bzw. einer zentralen Schulungsdatenbank hinterlegt. Somit kann jederzeit nachgewiesen werden, dass alle Schulungspflichten erfüllt sind.

Falls sich während der Vertragslaufzeit Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben, den anerkannten Regeln der Technik oder den Anforderungen des Auftraggebers ergeben, wird der Schulungsplan unverzüglich aktualisiert. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber zeitnah über notwendige Anpassungen und legt gegebenenfalls eine überarbeitete Fassung des Plans zur Abstimmung vor. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Schulungsmaßnahmen stets dem neuesten Stand sowie den vertraglichen Vorgaben entsprechen.

Verpflichtung zur Einhaltung

Mit der Vorlage dieses Jahres-Schulungs- und Entwicklungsplans verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle eingesetzten Mitarbeiter kontinuierlich und entsprechend den in dieser Ausschreibung definierten gesetzlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen zu schulen und weiterzubilden. Der Auftragnehmer bestätigt ausdrücklich, dass er die Schulungs- und Unterweisungspflichten während der gesamten Vertragsdauer vollumfänglich erfüllen wird. Jegliche Nichteinhaltung der vereinbarten Schulungsverpflichtungen gilt als wesentlicher Vertragsverstoß und kann entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Einreichungsformat

  • Schulungskonzept: Das vorliegende Dokument beschreibt den grundsätzlichen Aufbau und die Strategie des Auftragnehmers für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im technischen Facility Management.

  • Jahres-Schulungskalender: In einer beigefügten Übersicht (Kalender oder Tabelle) sind sämtliche geplanten Schulungs- und Unterweisungstermine für das erste Vertragsjahr aufgelistet, inklusive Thema, geplantem Datum sowie den jeweiligen Zielgruppen/Teilnehmern.

  • Qualifikationsnachweise: Als Anlage werden Kopien relevanter Zertifikate, Befähigungsnachweise und Teilnahmebescheinigungen der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter bereitgestellt. Diese Unterlagen belegen, dass das Personal über alle erforderlichen Qualifikationen verfügt und die vorgeschriebenen Pflichtschulungen (z.B. Sicherheitsunterweisungen, Ersthelferkurs) absolviert hat.

  • Erklärung des Auftragnehmers: Eine unterschriebene Bestätigung, in der der Auftragnehmer die Gültigkeit und Vollständigkeit des eingereichten Schulungs- und Entwicklungsplans erklärt und dessen Konformität mit den Ausschreibungsanforderungen versichert (siehe nachfolgendes Kapitel 8).

Unterschrift und Erklärung

Hiermit bestätigt der Unterzeichnende, dass der vorgelegte Jahres-Schulungs- und Entwicklungsplan inhaltlich korrekt, vollständig und vollumfänglich konform mit den Anforderungen dieser Ausschreibung ist.

Ort: ______________________

Datum: ______________________

Unterschrift: ________________

Name: _______________________

Position: ____________________

Firma: ______________________