3E2 Wartungsplan
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 Präventiver Instandhaltungsplan (gemäß DIN 31051)
Der vorliegende Instandhaltungsplan wird als Teil des Angebots für die Betreuung eines Industriegebäudes im Bereich Technisches Facility Management vorgelegt. Er beschreibt die geplanten präventiven Instandhaltungsmaßnahmen für alle relevanten technischen Anlagen des Gebäudes, um einen sicheren, effizienten und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Dabei orientiert sich der Plan an den Anforderungen der DIN 31051, welche die Instandhaltung in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung gliedert, mit Fokus auf vorbeugende Maßnahmen (Wartung und Inspektion).
Ziel dieses Instandhaltungsplans ist es, alle technischen Einrichtungen des Industriegebäudes proaktiv instand zu halten und Ausfällen vorzubeugen. Durch regelmäßige Wartungen und Inspektionen gemäß diesem Plan sollen die Lebensdauer der Anlagen verlängert, die Betriebssicherheit erhöht und die gesetzlichen Vorgaben sowie Herstellervorschriften erfüllt werden. Der Plan umfasst zudem grundlegende Prozessabläufe zur Durchführung der Instandhaltung, die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Die Struktur des Dokuments gliedert sich in die Bereiche Einleitung, Geltungsbereich, inhaltliche Anforderungen, Prozessanforderungen, rechtliche Grundlagen, Prüfverfahren, Anhang und Unterschriftsbereich. Alle Angaben sind aus Sicht des Bieters formuliert und mit generischen Bezeichnungen versehen. Der Instandhaltungsplan wird im Falle einer Beauftragung fortgeschrieben und jährlich aktualisiert, um Veränderungen im Anlagenbestand oder neue gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen.
- Geltungsbereich
- Anforderungen
- Prozessanforderungen
- Rechtliche
- Prüfverfahren
- Anhang
- Unterschriftsbereich
Dieser Instandhaltungsplan gilt für das gesamte technische Anlageninventar des betreffenden Industriegebäudes. Im Geltungsbereich sind alle Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) enthalten, die für den Betrieb und die Sicherheit der Liegensc
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK-Technik) für die Gebäudekonditionierung, 
- Elektroinstallationen und Energieversorgungseinrichtungen (z.B. Hauptverteilungen, Unterverteilungen, Notstromaggregate, Beleuchtungssysteme), 
- Sanitär-, Wasser- und Pumpensysteme (inkl. Druckerhöhungsanlagen, Abwasserpumpen), 
- Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Sprinkleranlagen, Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Blitzschutz), 
- Gebäudeleit- und Automationssysteme (Mess-, Steuer- und Regeltechnik) sowie sonstige technische Anlagen im Gebäude. 
Nicht in den Geltungsbereich fallen produktionsspezifische Maschinen und Anlagen der Fertigung, sofern im Auftrag nicht anders vereinbart. Ebenfalls nicht umfasst sind bauliche Instandhaltungen am Gebäude selbst oder infrastrukturelle Dienstleistungen (wie z.B. Reinigung), soweit diese nicht Teil der ausgeschriebenen Leistung sind.
Der Instandhaltungsplan erfüllt alle in der Ausschreibung geforderten inhaltlichen Anforderungen. Er legt im Detail fest, welche präventiven Maßnahmen an welcher Anlage in welchen Intervallen durchzuführen sind. Die Instandhaltungsmaßnahmen werden ge
- Wartung: Umfasst alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustands einer Anlage. Dazu gehören Reinigung, Schmierung, Nachstellen und der rechtzeitige Austausch von Verschleißteilen, um Abnutzung vorzubeugen. Wartungen werden nach vorgegebenen Intervallen (z.B. monatlich, vierteljährlich oder jährlich gemäß Herstellerempfehlung) durchgeführt. 
- Inspektion: Beinhaltet die Überprüfung des Ist-Zustands einer Anlage zur Früherkennung von Abweichungen. Dies umfasst Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen und Messungen (z.B. Temperatur, Druck, elektrische Parameter), um Verschleiß oder Defekte frühzeitig zu identifizieren. Sicherheitsüberprüfungen (z.B. Prüfung von Notabschaltungen und Schutzeinrichtungen) sind integraler Bestandteil der Inspektionen. 
- Instandsetzung: Darunter fallen Reparaturen und Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustands bei festgestellten Mängeln oder Ausfällen. Im Rahmen des präventiven Plans wird sichergestellt, dass kleinere Mängel, die bei Wartung oder Inspektion entdeckt werden, kurzfristig behoben werden. Größere Instandsetzungen, die über den präventiven Umfang hinausgehen, werden dem Auftraggeber gemeldet und in Abstimmung durchgeführt. 
- Verbesserung: Maßnahmen zur Steigerung der Zuverlässigkeit, Sicherheit oder Effizienz der Anlagen. Obwohl Verbesserungen (Optimierungen oder Modernisierungen) nicht regelmäßig planbar sind, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber proaktiv Vorschläge unterbreiten, falls im Zuge der Instandhaltung Potenziale zur Verbesserung erkennbar werden. 
- Ersatzteile und Verbrauchsmaterial: Der Plan berücksichtigt den Einsatz von geeigneten Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien. Es werden bevorzugt Originalteile bzw. vom Hersteller freigegebene Teile verwendet, um die Funktionsfähigkeit und Gewährleistungsansprüche zu erhalten. Kritische Verschleißteile werden nach Bedarf vorrätig gehalten oder frühzeitig beschafft, um Ausfallzeiten zu minimieren. 
- Dokumentation: Für jede durchgeführte Wartungs- oder Inspektionsmaßnahme werden Protokolle erstellt, in denen Umfang der Arbeiten, Prüfergebnisse und festgestellte Mängel festgehalten sind. Diese Dokumentation erfüllt sowohl interne Qualitätsanforderungen als auch die Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber und Behörden. Der Auftragnehmer führt ein Wartungsjournal (Instandhaltungsbuch), in dem alle Maßnahmen chronologisch erfasst werden. 
- Personal und Qualifikation: Die Instandhaltungsarbeiten werden ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt. Zum Einsatz kommen z.B. Elektrofachkräfte für elektrische Anlagen, zertifizierte Servicetechniker für spezifische Anlagen (etwa Kälteanlagen) sowie befähigte Personen gemäß BetrSichV für prüfpflichtige Einrichtungen. Regelmäßige Schulungen des Personals stellen sicher, dass neueste Vorschriften und Technologien berücksichtigt werden. 
Die Umsetzung der Instandhaltungsleistungen erfolgt nach definierten Prozessen, um Qualität und Termintreue sicherzustellen. Im Folgenden wird der Ablauf schematisch beschrieben:
- Jahresplanung und Abstimmung: Zu Beginn des Vertragszeitraums und danach jährlich erstellt der Auftragnehmer einen Wartungsjahresplan. Darin sind alle vorgesehenen Wartungs- und Inspektionstermine für jedes Gerät aufgeführt. Dieser Plan wird mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten dem Auftraggeber zur Durchsicht und Zustimmung vorgelegt. Bei der Planung werden Produktionszeiten und betriebliche Belange des Auftraggebers berücksichtigt, um Stillstandszeiten zu minimieren. Ebenso werden behördlich vorgeschriebene Prüfintervalle (z.B. TÜV-Termine) eingetaktet. 
- Vorbereitung der Einsätze: Vor jedem geplanten Instandhaltungstermin sorgt der Auftragnehmer für die Einsatzbereitschaft der Techniker und die Verfügbarkeit der benötigten Materialien. Der Auftraggeber wird rechtzeitig über anstehende Arbeiten informiert. Falls eine Anlage vorübergehend außer Betrieb genommen werden muss, wird dies mit dem Auftraggeber abgestimmt. Ebenfalls wird sichergestellt, dass Arbeitsfreigaben, Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Lockout-Tagout) und Zugangsberechtigungen organisiert sind. 
- Durchführung der Wartung/Inspektion: Die Servicetechniker führen die vorgesehenen Arbeiten vor Ort gemäß Plan und den spezifischen Checklisten durch. Dabei wird großen Wert auf Arbeitssicherheit gelegt (PSA-Ausrüstung, Absperrungen, etc.). Die durchgeführten Tätigkeiten umfassen Reinigung, Prüfungen und gegebenenfalls kleinere Justagen oder Komponententausch gemäß den Vorgaben. Unvorhergesehene Befunde oder dringend erforderliche außerplanmäßige Maßnahmen werden umgehend intern kommuniziert und mit dem Auftraggeber abgestimmt. 
- Dokumentation und Freigabe: Nach Abschluss der Arbeiten wird jede Maßnahme dokumentiert (siehe Dokumentation). Der zuständige Techniker füllt das Wartungsprotokoll aus und bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung durch Unterschrift. Anschließend erfolgt eine Funktionsprüfung der Anlage, um sicherzustellen, dass sie im Soll-Zustand übergeben wird. Etwaige Restmängel oder Empfehlungen (z.B. mittelfristig erforderliche Reparaturen) werden vermerkt. Die vollständigen Unterlagen werden dem Auftraggeber zeitnah in geeigneter Form (digital oder Papier) zur Verfügung gestellt. 
- Überprüfung und kontinuierliche Verbesserung: Der gesamte Instandhaltungsprozess unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung. Der Auftragnehmer wertet in festgelegten Abständen (z.B. jährlich im Rahmen eines Service-Meetings) die Instandhaltungsberichte und Anlagenzustände aus. Dabei wird geprüft, ob die Intervalle und Maßnahmen weiterhin angemessen sind oder angepasst werden müssen. Erfahrungen aus Störungen oder Beinahe-Vorfällen fließen in die Verbesserung des Plans ein. Ebenso hält der Auftragnehmer Rücksprache mit dem Auftraggeber, um dessen Feedback aufzunehmen und die Instandhaltungsstrategie kontinuierlich zu optimieren. 
Rechtliche Grundlagen
- DIN 31051 – Grundlagen der Instandhaltung: Die Vorgehensweise entspricht den Begrifflichkeiten und Grundsätzen dieser Norm. Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung sind gemäß DIN 31051 klar definiert und finden in diesem Plan Berücksichtigung. 
- DIN EN 13306 – Instandhaltungsterminologie (EU-Norm): Der Plan lehnt sich an die in DIN EN 13306 enthaltenen Begriffe und Definitionen an, um eine einheitliche Verständlichkeit zu gewährleisten. 
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Alle Instandhaltungsarbeiten erfolgen unter Einhaltung der BetrSichV. Insbesondere werden vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen an prüfpflichtigen Anlagen (z.B. Druckbehälter, Aufzüge) fristgerecht durchgeführt bzw. veranlasst. Befähigte Personen gemäß BetrSichV werden eingebunden, wo immer erforderlich. 
- DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel): Die elektrischen Anlagen und Geräte werden in den vorgegebenen Intervallen nach DGUV V3 auf ihre Sicherheit geprüft. Entsprechende Messungen und Funktionsprüfungen (z.B. Schutzleiterwiderstand, Auslösung von FI-Schutzschaltern) werden dokumentiert, um die Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen. 
- VDMA 24186 – Wartungsstandard Gebäudetechnik: Die Auswahl und Häufigkeit der Wartungsmaßnahmen orientiert sich an branchenüblichen Richtlinien wie dem VDMA-Einheitsblatt 24186. Dieses enthält empfohlene Tätigkeiten und Intervalle für die Wartung verschiedener Gewerke der Gebäudetechnik, was in den Wartungsplänen berücksichtigt wird. 
- Weitere technische Regelwerke: Zusätzlich fließen relevante technische Regeln und Normen in die Planung ein. Beispielsweise werden für raumlufttechnische Anlagen die Hygieneanforderungen der VDI 6022 berücksichtigt. Für Brandschutzeinrichtungen gelten die Vorgaben der DIN 14675 (Brandmeldeanlagen) sowie ggf. VdS-Richtlinien. Generell stellt der Auftragnehmer sicher, dass alle einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften (inkl. Arbeitsschutzbestimmungen) eingehalten werden. 
- Herstellerangaben: Ergänzend zu den vorgenannten Regelwerken richten sich Umfang und Frequenz der Maßnahmen nach den Vorgaben der Hersteller der jeweiligen Anlagen. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Hersteller bilden die Grundlage für spezifische Prüfpunkte und Wechselintervalle von Verschleißteilen, um Garantieansprüche zu erhalten und einen optimalen Betrieb zu gewährleisten. 
Um die Wirksamkeit der Wartungsmaßnahmen sicherzustellen und die Betriebsbereitschaft der Anlagen zu überprüfen, kommen verschiedene Prüfverfahren zum Einsatz:
- Checklisten und Protokolle: Für jede Wartung und Inspektion werden standardisierte Checklisten verwendet. Alle Prüfschritte (Sollwerte, Toleranzen, Sichtprüfpunkte) sind darauf verzeichnet. Abweichungen vom Sollzustand und gefundene Mängel werden im Prüfprotokoll festgehalten, das von der Fachkraft abzuzeichnen ist. 
- Funktionstests: Nach durchgeführten Wartungsarbeiten wird die Funktion der Anlage getestet. Beispielsweise werden Antriebe zur Probe gefahren, Pumpen in Betrieb genommen, Regelkreise durchgestellt oder Alarmanlagen auf korrekte Auslösung geprüft. Diese Funktionstests stellen sicher, dass die Anlage nach der Instandhaltung ordnungsgemäß arbeitet. 
- Sicherheitsprüfungen: Sicherheitsrelevante Einrichtungen werden einer besonderen Prüfung unterzogen. Dazu zählen z.B. Notabschaltungen, Notstromversorgung, Brandschutzklappen, Sicherheitsventile und Schutzeinrichtungen an Maschinen. Sie werden auf ihre korrekte Funktion getestet und bei Bedarf nachjustiert. Bei elektrischen Anlagen erfolgt die messtechnische Überprüfung gemäß DGUV V3 (z.B. Durchgängigkeit des Schutzleiters, Auslösezeit von FI-Schaltern). 
- Messtechnische Diagnosen: Wo sinnvoll, setzt der Auftragnehmer auch spezielle Messverfahren zur Zustandsüberwachung ein. Dies kann z.B. eine Thermografie-Untersuchung von Schaltschränken sein, um überhitzte Klemmen oder Bauteile frühzeitig zu erkennen, oder eine Schwingungsmessung an großen Motoren/Ventilatoren, um Lagerschäden zu antizipieren. Solche vorausschauenden Prüfmethoden ergänzen die regelmäßigen Inspektionen und dienen der vorbeugenden Instandhaltung. 
- Externe Sachverständigenprüfungen: Falls bestimmte Prüfungen durch unabhängige Sachverständige vorgeschrieben sind (z.B. jährliche TÜV-Abnahme von Aufzugsanlagen, regelmäßige Druckbehälterprüfungen), werden diese vom Auftragnehmer rechtzeitig koordiniert. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Anlagen für die Prüfung vorbereitet sind und begleitet die Prüfer bei Bedarf. Die Ergebnisse externer Prüfungen werden im Instandhaltungsprotokoll dokumentiert und etwaige Mängel unverzüglich behoben. 
- Qualitätssicherung: Alle Prüfergebnisse werden intern ausgewertet. Auffälligkeiten oder wiederkehrende Probleme werden analysiert, um gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Der Auftragnehmer verfügt über ein Qualitätsmanagement-System (z.B. nach ISO 9001), das auch den Instandhaltungsprozess abdeckt. Damit wird gewährleistet, dass Prüfverfahren konsistent angewendet und kontinuierlich verbessert werden. 
Im Anhang ist ein exemplarischer Auszug aus dem präventiven Wartungsplan enthalten. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft einige technische Anlagen des Gebäudes mit den vorgesehenen Wartungs-/Inspektionsmaßnahmen und Intervallen:
| Anlagennummer | Anlagenbezeichnung | Standort | Maßnahme/Umfang | Intervall | 
|---|---|---|---|---|
| A-01 | Lüftungsanlage (AHU) | Dachgeschoss (Lüftungszentrale) | Filter prüfen und reinigen; Lüftungsbauteile Sichtkontrolle; Lüftermotor prüfen | Monatlich (Filterkontrolle); jährlich (große Wartung) | 
| A-02 | Klimakälteanlage | Technikraum EG | Kältemittelstand kontrollieren; Wärmeübertrager reinigen; Dichtheitsprüfung durchführen | Vierteljährlich (Wartung); jährlich (Inspektion durch Fachfirma) | 
| B-01 | Heizkesselanlage | Heizungsraum EG | Brenner und Regelung prüfen; Sicherheitsventile testen; Heizflächen reinigen | Monatlich (Sichtkontrolle); jährlich (Wartung inkl. Emissionsmessung) | 
| C-01 | Elektro-Hauptverteilung | Elektrotechnikraum EG | Lose Verbindungen nachziehen (Sichtprüfung); Thermografie-Scan; Isolationswiderstand messen | Halbjährlich (IR-Scan); alle 4 Jahre (elektr. Prüfung nach DGUV V3) | 
| D-01 | Sprinkler-Druckerhöhungsanlage (Feuerlöschpumpe) | Technikraum UG | Pumpentestlauf durchführen; Ventile und Druck prüfen; Batterie kontrollieren | Monatlich (Testlauf); jährlich (Wartung durch Spezialfirma) | 
| E-01 | Notstromaggregat | Außenbereich | Probestart und Lasttest; Kraftstoff und Ölstand prüfen; Betriebsbereitschaft sicherstellen | Monatlich (Kurztestlauf); jährlich (Wartung inkl. Ölwechsel) | 
