3I3 Energie- & Nachhaltigkeitskonzept
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Energie- und Nachhaltigkeitskonzept
Zweck: Dieses Dokument stellt ein integriertes Konzept zur Energieoptimierung und nachhaltigen Betriebsführung vor. Es beschreibt, wie der Auftragnehmer die Energieeffizienz im betreuten Gebäude steigern und einen umweltgerechten Betrieb sicherstellen wird, unter Berücksichtigung aktueller Best Practices und Nachhaltigkeitsziele.
Geltungsbereich: Das Konzept findet Anwendung auf alle technischen Anlagen, Systeme und Betriebsprozesse, die im Rahmen des Facility-Management-Vertrags für das Objekt betreut werden. Es umfasst sämtliche Gewerke des technischen Gebäudemanagements – von Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK) über die Elektro- und Beleuchtungssysteme bis hin zur Gebäudeleittechnik und weiteren relevanten Einrichtungen.
Zielsetzung: Die Umsetzung dieses Energie- und Nachhaltigkeitskonzepts verfolgt das Ziel, die vorgegebenen Nachhaltigkeitsvorgaben und gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen oder zu übertreffen. Gleichzeitig sollen der Ressourcenverbrauch sowie die Betriebskosten durch effizientes Management reduziert werden. Darüber hinaus trägt das Konzept dazu bei, den ökologischen Fußabdruck des Gebäudebetriebs zu minimieren und die langfristige Werterhaltung der technischen Anlagen durch einen optimierten Betrieb sicherzustellen.
Strukturierte Planung im 3I3 Nachhaltigkeitskonzept
- Grundsätze
- Energieoptimierung
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen
- Gesetzliche
- Verfahrensrahmen
- Überwachung
- Nichteinhaltung
- Erklärung
Allgemeine Grundsätze
die Reduzierung des Energieverbrauchs über alle technischen Gebäudeanlagen hinweg priorisiert,
umweltgerechte Praktiken nahtlos in den täglichen Betrieb integriert,
sich an den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert und die Nachhaltigkeitsziele des Auftraggebers unterstützt.
Maßnahmen zur Energieoptimierung
Regelmäßiges Monitoring und Analyse des Energieverbrauchs: Es wird ein kontinuierliches Energiemonitoring implementiert, um den Verbrauch von Strom, Wärme und weiteren Energieträgern laufend zu erfassen und zu analysieren. Verbrauchsdaten werden systematisch ausgewertet, um Spitzenlastzeiten, Unregelmäßigkeiten oder Einsparpotenziale zu identifizieren. Auf dieser Basis können gezielt Optimierungsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
Vorbeugende und korrigierende Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: Der Auftragnehmer führt proaktive Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durch, um die Effizienz der technischen Anlagen auf hohem Niveau zu halten. Dazu gehören regelmäßige Inspektionen, Reinigungen und Justierungen von Anlagenkomponenten (z.B. Filterwechsel, Kalibrierung von Sensoren), um Energieverluste frühzeitig vorzubeugen. Werden ineffiziente Betriebszustände oder Defekte festgestellt, werden umgehend Korrekturmaßnahmen ergriffen – etwa Reparaturen oder die Anpassung von Steuerparametern –, um den Normalbetrieb wiederherzustellen und unnötigen Mehrverbrauch zu unterbinden.
Optimierung von HLK-, Beleuchtungs- und Gebäudeautomationssystemen: Die Betriebsführung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK) sowie der Beleuchtungs- und Gebäudeautomationssysteme wird fortlaufend optimiert. Dies umfasst eine bedarfsgerechte Regelung der HLK-Technik (z.B. Anpassung von Temperatur-Sollwerten und Lüftungsintensitäten an Nutzungszeiten, Nutzung von Wärmerückgewinnung und Freikühlung) und den Einsatz energieeffizienter Beleuchtungssysteme (vorzugsweise LED-Technik) mit Präsenz- und Tageslichtsensorik. Die Gebäudeleittechnik wird so programmiert und kontinuierlich feinjustiert, dass alle Anlagen nur im notwendigen Umfang betrieben werden – außerhalb der Nutzungszeiten werden Systeme abgesenkt oder abgeschaltet, um keinen unnötigen Energieverbrauch zu verursachen.
Einsatz digitaler Tools und Berichtssysteme: Moderne digitale Werkzeuge werden eingesetzt, um das Energiemanagement effektiv zu unterstützen. Sämtliche relevanten Verbrauchsdaten werden über zentrale Systeme (z.B. Gebäudeleittechnik oder spezialisierte Energiemanagement-Software) erfasst und analysiert. Digitale Berichtssysteme und Dashboards stellen dem Auftraggeber in regelmäßigen Intervallen (z.B. monatlich oder quartalsweise) transparente Berichte zu Energieverbräuchen, Kosten und erzielten Einsparungen bereit. Automatische Alarmfunktionen ermöglichen ein sofortiges Eingreifen bei ungewöhnlichem Mehrverbrauch. Durch die digitale Dokumentation aller Kennzahlen ist die Nachverfolgbarkeit gewährleistet und es können fundierte Entscheidungen für kontinuierliche Verbesserungen getroffen werden.
Nachhaltigkeitsmaßnahmen
Ressourcenschonender Einsatz von Wasser, Energie und Verbrauchsmaterialien: Es wird auf einen sparsamen Umgang mit sämtlichen Ressourcen geachtet. So wird beispielsweise der Wasserverbrauch durch den Einsatz effizienter Armaturen und die umgehende Behebung von Leckagen minimiert. Elektrische Verbraucher und Beleuchtungen werden nur bei Bedarf betrieben; unnötiger Stand-by-Verbrauch wird vermieden. Auch bei Verbrauchsmaterialien (z.B. Büromaterial, Reinigungsmittel) wird Verschwendung konsequent vermieden und wo möglich Mehrfachnutzung oder Recycling praktiziert.
Einsatz umweltfreundlicher Materialien und Produkte: Der Auftragnehmer verwendet bevorzugt umweltverträgliche Produkte und Materialien. Beispielsweise kommen Reinigungsmittel mit ökologischen Zertifizierungen zum Einsatz, die biologisch abbaubar und frei von schädlichen Chemikalien sind. Bei Beschaffungen von Geräten oder Gütern wird auf Nachhaltigkeitskriterien geachtet (z.B. langlebige, energieeffiziente Geräte, Materialien mit hohem Recyclinganteil). Zudem wird – wo immer möglich – der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien bevorzugt, um den CO₂-Fußabdruck des Gebäudebetriebs weiter zu reduzieren.
Abfallvermeidung, Trennung und Recycling: Der Auftragnehmer implementiert ein konsequentes Abfallmanagement. In allen Bereichen wird auf Abfallvermeidung geachtet – etwa durch die Nutzung wiederverwendbarer Produkte und Verpackungen. Anfallende Abfälle werden strikt getrennt (z.B. Papier, Kunststoffe, Glas, Bioabfall, Sondermüll) und einer ordnungsgemäßen Wiederverwertung zugeführt. Es werden geeignete Sammelsysteme bereitgestellt und das Personal in korrekter Mülltrennung geschult. Für Sonder- oder Gefahrstoffe werden gesetzeskonforme Entsorgungswege genutzt, sodass Umweltbelastungen durch den Betrieb auf ein Minimum reduziert werden.
Förderung nachhaltiger Mobilität (wo anwendbar): Der Auftragnehmer unterstützt – sofern im Rahmen des Auftrags relevant – Konzepte für umweltfreundliche Mobilität. Dies kann beispielsweise die Einrichtung von Fahrradstellplätzen und von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge am Objekt umfassen, um die Nutzung emissionsarmer Verkehrsmittel zu erleichtern. Mitarbeiter und Nutzer des Gebäudes werden über entsprechende Mobilitätsangebote informiert und zu deren Nutzung motiviert. Falls Dienstfahrzeuge für den Betrieb erforderlich sind, wird auf den Einsatz kraftstoffsparender bzw. emissionsarmer Fahrzeuge (z.B. Elektro- oder Hybridfahrzeuge) sowie auf eine effiziente Routenplanung Wert gelegt.
Gesetzliche und regulatorische Konformität
Der Auftragnehmer versichert die uneingeschränkte Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltschutz. Insbesondere werden die Vorgaben des deutschen Energie- und Gebäuderechts (z.B. die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes) sowie relevante Umweltgesetze und -verordnungen strikt beachtet. Sämtliche im Rahmen dieses Konzepts durchgeführten Maßnahmen werden zudem unter Einhaltung der geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften umgesetzt; dies umfasst die Beachtung des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller einschlägigen technischen Regeln und Sicherheitsstandards.
Der Auftragnehmer stellt darüber hinaus sicher, dass auch alle beauftragten Nachunternehmer und Lieferanten diese Verpflichtungen und Standards gleichermaßen einhalten. Entsprechende Anforderungen werden vertraglich an Partner weitergegeben und deren Befolgung regelmäßig überprüft. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die gesetzliche Konformität und hohe Qualitätsstandards entlang der gesamten Leistungskette gewahrt bleiben.
Verfahrensrahmen
Der Auftragnehmer legt einen strukturierten Energie- und Nachhaltigkeitsplan vor, der klare Ziele, Zeitpläne und Zuständigkeiten definiert. In diesem Plan werden alle vorgesehenen Maßnahmen sowie die jeweiligen Verantwortlichen und Meilensteine festgehalten. Der Plan dient als Leitfaden für die Umsetzung des Konzepts und stellt sicher, dass alle Beteiligten über ihre Aufgaben und die zeitliche Abfolge der Schritte informiert sind.
Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer regelmäßigen Berichterstattung über Fortschritte und erzielte Ergebnisse im Bereich Energie und Nachhaltigkeit. Der Auftraggeber erhält in definierten Intervallen umfassende Reports, welche die Entwicklung wesentlicher Kennzahlen (z.B. Energieverbrauch, Kosteneinsparungen, CO₂-Reduktion, Wasserverbrauch, Recyclingquote) transparent darlegen. Dabei wird der Grad der Zielerreichung dokumentiert. Bei Abweichungen von definierten Zielwerten werden die Ursachen analysiert und entsprechende Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Diese Maßnahmen werden inklusive Verantwortlichkeiten und Zeitrahmen dokumentiert und dem Auftraggeber kommuniziert. Zudem wird der Energie- und Nachhaltigkeitsplan in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um sicherzustellen, dass er stets an neue Erkenntnisse oder Anforderungen angepasst ist.
Durch diese klare Verfahrensstruktur – Planung, Umsetzung, Kontrolle und Nachsteuerung (Plan-Do-Check-Act-Zyklus) – wird sichergestellt, dass das Energie- und Nachhaltigkeitskonzept nicht nur auf dem Papier besteht, sondern aktiv gelebt und kontinuierlich verbessert wird.
Überwachung und Prüfbarkeit
Alle im Rahmen dieses Konzepts umgesetzten Maßnahmen und deren Ergebnisse werden vom Auftragnehmer lückenlos dokumentiert. Dadurch ist die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit sämtlicher Aktivitäten jederzeit gewährleistet. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit interne Audits oder unabhängige externe Prüfungen durchzuführen, um die Einhaltung und Wirksamkeit des Energie- und Nachhaltigkeitskonzepts zu überprüfen. Der Auftragnehmer wird diese Audits aktiv unterstützen und sämtliche hierfür benötigten Unterlagen und Informationen bereitstellen.
Sollten im Zuge einer Überprüfung Mängel oder Abweichungen von den Vorgaben festgestellt werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Festgestellte Defizite werden umgehend behoben, und die dafür ergriffenen Korrekturmaßnahmen sowie deren Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Der Auftraggeber wird über die festgestellten Abweichungen und die eingeleiteten Maßnahmen zur Behebung umgehend informiert. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass etwaige Probleme schnell adressiert werden und das Konzept fortlaufend den festgelegten Anforderungen entspricht.
Folgen bei Nichteinhaltung
Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass die in diesem Konzept eingegangenen Verpflichtungen integraler Bestandteil des FM-Vertrags sind und dass eine Nichterfüllung dieser Verpflichtungen vertragsrechtliche Konsequenzen haben kann. Im Falle von Verstößen gegen das Energie- und Nachhaltigkeitskonzept behält sich der Auftraggeber das Recht vor, vereinbarte Vertragsstrafen oder sonstige Sanktionen zu verhängen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist der Auftraggeber berechtigt, weitergehende Schritte bis hin zur teilweisen oder vollständigen Kündigung des Vertrags einzuleiten. Der Auftragnehmer erkennt diese möglichen Folgen ausdrücklich an und wird alles daran setzen, die Bestimmungen des Konzepts jederzeit einzuhalten, um Vertragsstörungen zu vermeiden.
Erklärung der Verbindlichkeit
Der unterzeichnende Auftragnehmer bestätigt hiermit die Vorlage des vorstehenden Energie- und Nachhaltigkeitskonzepts und verpflichtet sich zu dessen vollumfänglicher Umsetzung sowie zu einer kontinuierlichen Verbesserung über die gesamte Vertragslaufzeit.
Ort: ___________________________
Datum: ___________________________
Berechtigter Vertreter des Auftragnehmers: ____________________________
Name: ____________________________
Titel/Position: ____________________________
Unterschrift und Firmenstempel: ____________________________
