3I7 Digitalisierungskonzept
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Digitalisierungskonzept für das Technische Facility Management
Der Anbieter legt im Rahmen des Angebots für das technische Facility Management eines neuen Industriegebäudes ein umfassendes Digitalisierungskonzept vor. Dieses Dokument beschreibt systematisch die geplanten digitalen Maßnahmen zur Unterstützung des Betriebs und der Instandhaltung der technischen Anlagen. Es umfasst sämtliche relevanten operativen Abläufe, Berichtsfunktionen und Überwachungsmechanismen, die im Rahmen des Facility Managements anfallen.
Zweck: Ziel des Digitalisierungskonzepts ist die Erhöhung von Effizienz und Transparenz bei technischen Abläufen. Durch die Digitalisierung werden Prozesse beschleunigt und der Arbeitsaufwand reduziert. Das Konzept leistet einen Beitrag zur Nachhaltigkeit, indem Ressourcen besser genutzt und Emissionen verringert werden.
Geltungsbereich: Der Anwendungsbereich umfasst alle technischen Facility-Management-Prozesse im Vertragsobjekt. Dazu gehören insbesondere Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen (Haustechnik, Energieversorgung, Lüftung etc.), Störungs- und Fehlerbehebungsprozesse, Anlageninspektionen, Dokumentation und Reporting. Auch übergeordnete Managementprozesse wie Notfallpläne, Risikomanagement und Qualitätskontrollen werden berücksichtigt.
Ziel: Durch den gezielten Einsatz digitaler Systeme (z. B. CAFM, IoT-Sensorik, mobile Endgeräte) soll eine durchgängige Datenerfassung und -auswertung erreicht werden. Dies verbessert die Planungsgenauigkeit, verkürzt Reaktionszeiten bei Störungen und unterstützt datenbasiertes Management. Das Konzept zielt darauf ab, sowohl die Betriebssicherheit als auch die Kosteneffizienz zu erhöhen und den gesetzlichen Verpflichtungen umfassend gerecht zu werden. Darüber hinaus fördert die Digitalisierung über alle Prozesse hinweg die Skalierbarkeit für künftige Erweiterungen und sichert die langfristige Wirtschaftlichkeit der Facility-Management-Leistungen.
Allgemeine Grundsätze
Optimierung von FM-Prozessen: Durch konsequente Digitalisierung sollen technische Facility-Management-Prozesse effizienter gestaltet werden. Arbeitsabläufe werden analysiert und Engpässe identifiziert. Mithilfe automatischer Planung und digitaler Kommunikation werden Wartungsaufträge zügig vergeben und bearbeitet. Dadurch können Ausfallzeiten der Anlagen reduziert und die Anlagenverfügbarkeit gesteigert werden.
Datenintegrität und Nachvollziehbarkeit: Alle erfassten Daten werden präzise und nachvollziehbar gespeichert. Jede Änderung wird dokumentiert und kann zurückverfolgt werden. Das Konzept sieht Mechanismen zur Plausibilitätsprüfung und Fehlererkennung vor. So wird sichergestellt, dass Managemententscheidungen auf verlässlicher Datenbasis getroffen werden.
Konformität mit Anforderungen: Die Planung und Umsetzung der digitalen Lösungen erfolgt unter strikter Beachtung aller vertraglichen, gesetzlichen und normativen Vorgaben. Dies umfasst beispielsweise einschlägige DIN-Normen (z. B. DIN ISO 41001 für Facility Management) sowie Richtlinien und VDI-Standards. Auch arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben (z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung) werden eingehalten. Die getroffenen Maßnahmen unterstützen somit die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie weiterer Compliance-Anforderungen des Auftraggebers.
Nachhaltigkeit: Das Digitalisierungskonzept trägt zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Anlage bei. Durch digitales Energiemanagement und vorausschauende Instandhaltung werden Ressourcen geschont und der Energieverbrauch optimiert. Recycling- und Entsorgungsprozesse werden digital unterstützt, um Umweltbelastungen zu minimieren. Die Transparenz der Verbrauchsdaten fördert zudem die Erreichung von Klimazielen des Auftraggebers.
Kontinuierliche Verbesserung: Das Konzept wird als lebender Prozess verstanden. Durch regelmäßige Überprüfung und Feedbackschleifen werden neue technische Entwicklungen, betriebliche Erfahrungen und Änderungen der Anforderungen zeitnah einbezogen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Digitalisierungskonzept fortlaufend weiterzuentwickeln, um die Effizienz und Qualität der FM-Leistungen nachhaltig zu steigern.
Kernbestandteile des Konzepts
Prozessanalyse und -digitalisierung: Zu Beginn werden sämtliche relevanten Abläufe des technischen Facility Managements systematisch erfasst und visualisiert. Dies umfasst Wartungs- und Instandhaltungsprozesse, Inspektionen, Störungsmanagement und Anlagenprüfungen. Manuelle Schnittstellen werden identifiziert, um Optimierungspotenziale aufzudecken. Technische Serviceaufträge werden digital erstellt, sodass Betriebsdaten (z. B. Maschinenzustände oder Sensormesswerte) automatisch in die Workflow-Steuerung einfließen. Auf dieser Grundlage entsteht ein durchgängiges digitales Abbild der Abläufe, das schnelle Reaktionen und kontinuierliche Verbesserungen ermöglicht.
Systemintegration: Ein zentrales CAFM-System bildet das digitale Rückgrat der Facility-Management-Daten. Der Auftragnehmer gewährleistet die Anbindung aller relevanten Systemkomponenten: Gebäudeleittechnik (GLT), Gebäudeautomationssystem, Zutrittskontrolle, Brandschutz- und Sicherheitssysteme sowie das ERP-System der Liegenschaft. Standardisierte Schnittstellen (z. B. OPC UA, REST-APIs) ermöglichen einen bidirektionalen Datenaustausch. Alarme und Zustandsdaten der technischen Anlagen werden direkt in das CAFM-System übernommen und lösen automatische Instandhaltungsaufträge oder Alarmmeldungen aus. So entsteht eine integrierte Systemlandschaft, die den kontinuierlichen Informationsfluss über alle technischen Bereiche sicherstellt.
Datenmanagement: Zur sicheren und effizienten Speicherung wird ein klares Datenbankkonzept implementiert. Alle erhobenen Informationen (Messwerte, Dokumente, Prüfprotokolle usw.) werden zentral verwaltet. Zugriffsrechte werden rollenbasiert vergeben, um eine Bedarfs- und Kenntnissicherung zu gewährleisten. Sensible Daten werden verschlüsselt abgelegt. Regelmäßige automatische Backups und Redundanzmaßnahmen schützen vor Datenverlust. Plausibilitätsprüfungen, Validierungsregeln und Versionierung sorgen dafür, dass Änderungen an Daten jederzeit nachvollziehbar sind. Somit sind alle relevanten Informationen redundant gesichert und revisionssicher archiviert.
Reporting und Analytik: Das Konzept sieht vor, dass automatisierte Berichte alle relevanten Kennzahlen (KPIs) liefern. Interaktive Dashboards visualisieren Kennwerte wie Anlagenverfügbarkeit, Störungsanzahl, Instandhaltungsaufwand, Energieverbrauch und CO₂-Emissionen in Echtzeit. Abweichungen oder Grenzwertverletzungen lösen automatische Warnmeldungen aus (z. B. per E-Mail oder Push-Benachrichtigung). Historische Daten werden für Trend- und Ursachenanalysen herangezogen, um beispielsweise Wartungsintervalle zu optimieren oder wiederkehrende Probleme systematisch zu beseitigen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen können zudem verlässliche Prognosen für Ersatzteilbedarf und Budgetplanung erstellt werden.
Mobiler und Fernzugriff: Den Instandhaltungsteams werden mobile Endgeräte (Tablets, Smartphones) zur Verfügung gestellt, um jederzeit auf das CAFM-System und zugehörige Dokumente zugreifen zu können. Techniker können Arbeitsaufträge orts- und zeitunabhängig abrufen, bearbeiten und abschließen. Eine gesicherte VPN-Verbindung ermöglicht zudem den Fernzugriff auf das System, sodass Supportpersonal oder externe Dienstleister remote auf relevante Daten zugreifen können. Lokale Daten werden bei Ausfall der Verbindung zwischengespeichert und bei Wiederherstellung automatisch synchronisiert. Push-Benachrichtigungen informieren Techniker sofort über neue oder dringende Meldungen, wodurch Reaktionszeiten weiter verkürzt werden.
Rechtliche und regulatorische Konformität
Datenschutz und Informationssicherheit: Das Konzept erfüllt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten (z. B. von Mitarbeitern, Lieferanten oder Dienstleistern) werden nur im erforderlichen Umfang verarbeitet. Grundsätze wie Datenminimierung und Zweckbindung werden eingehalten. Technische und organisatorische Maßnahmen wie Verschlüsselung (SSL/TLS), Firewalls und rollenbasierte Zugriffskontrollen schützen die Datenintegrität und -verfügbarkeit. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (z. B. nach ISO/IEC 27001) ist implementiert, um den Schutz kontinuierlich zu überwachen und an neue Bedrohungen anzupassen.
Arbeitsschutz und technische Vorschriften: Alle digitalen Prozesse und Systeme entsprechen den einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV. Digitale Checklisten, Risikoanalysen und Prüfpläne gewährleisten, dass Sicherheitskontrollen systematisch durchgeführt und dokumentiert werden. Technische Anlagen dürfen nur von entsprechend geschultem Fachpersonal nach geltenden technischen Normen (z. B. DIN, VDE) betrieben und gewartet werden. Die Einhaltung dokumentierter Arbeitsanweisungen wird durch digitale Freigabe- und Abnahmeprozesse sichergestellt.
Verpflichtung von Subunternehmern: Sofern Subunternehmer eingesetzt werden, bindet der Auftragnehmer diese vertraglich an die Einhaltung dieses Digitalisierungskonzepts. In Verträgen und Leistungsbeschreibungen wird festgelegt, dass auch Zulieferer und Servicepartner die im Konzept genannten Standards und Vorgaben umsetzen müssen. Durch regelmäßige Abstimmung stellt der Auftragnehmer sicher, dass alle Beteiligten dieselben rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllen und keine Abweichungen von den digitalen Vorgaben erfolgen.
Verfahrensrahmen
Digitalisierungsfahrplan: Es wird ein detaillierter Zeit- und Maßnahmenplan erstellt, der die Einführung der digitalen Systeme in klaren Schritten beschreibt. Die Roadmap umfasst Phasen wie Bestandsaufnahme, Systemauswahl, Pilotierung, Roll-out und Evaluation. Jeder Schritt erhält definierte Meilensteine, Verantwortlichkeiten und Zeitvorgaben. Der Fortschritt wird regelmäßig dokumentiert und mit dem Auftraggeber abgestimmt, sodass eine transparente Steuerung des Projekts gewährleistet ist.
Schulung und Qualifizierung: Alle Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Rolle auf die neuen Systeme vorbereitet. Es werden Workshops und E-Learning-Module angeboten, um die Bedienung der Software, digitale Prozesse sowie Datenschutz- und Sicherheitsaspekte zu vermitteln. Zusätzlich wird eine umfassende Anwenderdokumentation (Handbuch) bereitgestellt. Regelmäßige Auffrischungskurse stellen sicher, dass das Personal mit den Systemaktualisierungen und neuen Funktionalitäten vertraut bleibt.
Wartung und Support: Ein strukturierter Supportprozess sichert den reibungslosen Betrieb der Systeme. Ein Helpdesk fungiert als erste Anlaufstelle für Benutzerfragen und Störmeldungen. Kritische Systeme werden proaktiv überwacht und Alarme informieren frühzeitig über Fehlfunktionen. Geplante Systemupdates, Patches und technische Wartungen werden gemäß einem Wartungsplan durchgeführt. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten richten sich nach den vertraglich definierten Service-Level-Agreements (SLAs).
Dokumentation: Sämtliche digitalen Prozesse und Änderungen daran werden lückenlos dokumentiert. Die Dokumentation umfasst technische Spezifikationen, Systemkonfigurationen, Schnittstellenbeschreibungen sowie Protokolle zu Wartungen und Prüfungen. Sie wird strukturiert und revisionssicher archiviert (z. B. in einem Dokumentenmanagementsystem). Dem Auftraggeber werden alle relevanten Unterlagen in vereinbartem Format zur Verfügung gestellt, sodass er jederzeit die Systemarchitektur sowie alle durchgeführten Änderungen und Wartungsmaßnahmen nachvollziehen kann.
Monitoring und Prüfbarkeit
Nachvollziehbarkeit: Jeder Schritt wird digital erfasst und mit Zeitstempel und Benutzerangaben protokolliert (Audit-Trail). Arbeitsaufträge, Prüfprotokolle, Änderungen und Freigaben sind damit lückenlos rückverfolgbar. Eine revisionssichere Logbuch-Funktion dokumentiert sämtliche Interaktionen, sodass Prozessketten und Verantwortlichkeiten jederzeit klar ersichtlich sind.
Zugriffsrechte und Reporting: Dem Auftraggeber wird, soweit vertraglich vereinbart, Einblick in digitale Aufzeichnungen gewährt. Dies kann durch definierte Lesezugriffe im CAFM-System, Dashboards oder periodische Reports erfolgen. Alle relevanten Kennzahlen und Dokumente (z. B. Wartungsnachweise, Energieverbrauchsberichte, Fehlermeldungen) stehen für den Auftraggeber zur Auswertung und Kontrolle zur Verfügung. Dieser transparente Einblick ermöglicht schnelle Überprüfungen und Berichtspflichten.
Interne Audits und Korrektur: Der Auftragnehmer führt regelmäßig interne Prüfungen durch, um die Einhaltung des Digitalisierungskonzepts sicherzustellen. Abweichungen von den vereinbarten Prozessen werden dokumentiert und analysiert. Bei festgestellten Mängeln werden umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet und im Projektplan aufgenommen. Notwendige Korrekturen werden zeitnah umgesetzt. Der Auftraggeber wird über Abhilfemaßnahmen und deren Fortschritt informiert.
Externe Prüfungen: Der Auftraggeber erhält das Recht, bei Bedarf eigene Audits oder Begehungen durchzuführen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber, indem er Zugang zu Systemen und Dokumentationen gewährt. Alle relevanten Aufzeichnungen, Protokolle und Reports werden auf Verlangen bereitgestellt. Dies stellt sicher, dass auch Dritte (z. B. Auditoren, Zertifizierungsstellen) die Einhaltung der Digitalisierungsanforderungen überprüfen können.
Folgen bei Nicht-Einhaltung
Vertragsstrafen: Werden die vereinbarten Digitalisierungsmaßnahmen nicht fristgerecht oder vollständig umgesetzt, kann der Auftraggeber vertraglich festgelegte Sanktionen verhängen. Dazu zählen beispielsweise Vertragsstrafen bei Ausfall wichtiger digitaler Funktionalitäten oder bei wiederholter Nichterfüllung von Berichtspflichten. Die Höhe und Fälligkeit der Strafen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Kündigung: Eine anhaltende und erhebliche Nichteinhaltung berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Dies gilt insbesondere, wenn trotz Abmahnung und Fristsetzung keine zufriedenstellende Nachbesserung erfolgt. Vor einer Kündigung erfolgt zunächst eine schriftliche Abmahnung mit angemessener Nachfrist.
Schadensersatz: Für Schäden, die dem Auftraggeber durch mangelhafte Umsetzung des Digitalisierungskonzepts entstehen, haftet der Auftragnehmer. Neben den Vertragsstrafen kann der Auftraggeber Ersatz für nachweisbare Schäden verlangen, sofern diese ursächlich auf die Nichteinhaltung der digitalen Vorgaben zurückzuführen sind.
Erklärung der Verpflichtung
Der Unterzeichnende bestätigt die vorliegende Einreichung des Digitalisierungskonzepts im Rahmen des Angebots für das technische Facility Management und verpflichtet sich zur vollständigen Umsetzung aller dargestellten Maßnahmen sowie deren kontinuierlicher Verbesserung während der gesamten Vertragslaufzeit.
Ort: ___________________________
Datum: _________________________
Bevollmächtigter (Auftragnehmer): ___________________________
Name: ___________________________
Position/Funktion: ___________________________
Unterschrift & Firmenstempel: ___________________________