Grundlegende Anlagenbeschreibung TGA
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Grundlegenden Anlagenbeschreibung TGA (HLKS)
Mit einer Grundlegenden Anlagenbeschreibung TGA (HLKS) sind Rahmenbedingungen, Schnittstellen, Qualitätsvorgaben und Ausführungshinweise definiert. Sie erstreckt sich über bauliche Anforderungen der Technikräume über Heizung, Lüftung, Kühlung und Sanitär bis zu Brandschutz, Havarieschutz und MSR/GA-Einbindungen. Alle Maßnahmen müssen den jeweils aktuellen Gesetzes- und Normenstand erfüllen und bei Bedarf an neue rechtliche Vorgaben angepasst werden.
Der Auftragnehmer (AN) hat sicherzustellen, dass alle Anforderungen in sein Planungskonzept, seine Kalkulation und Ausführung vollumfänglich einfließen. Im Sinne einer termingerechten und mangelfreien Gesamtbaumaßnahme sind Abstimmungen mit allen Schnittstellengewerken frühzeitig herbeizuführen und die Kommunikation mit dem Bauherrn bzw. dem beauftragenden Generalunternehmer kontinuierlich aufrechtzuerhalten. Ziel ist die termingerechte, funktionsfähige und schlüsselfertige Ausführung aller TGA-Leistungen unter Berücksichtigung aller relevanten Normen, Vorschriften, Sicherheits- sowie Umweltaspekte.
- Referenzdokumente
- Verantwortlichkeiten
- Raumanforderungen
- Aufstellflächen
- Installationshöhen
- Wasserschäden
- Ausführungen
- Dachentwässerung
- Havariemaßnahmen
- Redundanzen
- Reserven
- Übergabezustand
- Gebäudeautomation
- Abnahmen
- Betreiberpflichten
- Aufmaße
- Trinkwasserhygiene
- Entrauchung
- Kältetechnik
- Nachhaltigkeit
- Schwingungsschutz
- Prüfverfahren
- Sonderthemen
Zur Planung und Ausführung sind neben dieser Beschreibung folgende Dokumente und Regelwerke heranzuziehen:
Raum- und Funktionsprogramm inkl. Equipmentliste mit Medienbedarfen
Medienbedarfsliste
Planungsunterlagen LP3 Architektur (Grundrisse, Schnitte, Lagepläne, Übersichten)
Material- und Dämmmatrix
Kabelmatrix
Gesetzliche und normative Vorgaben:
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
WHG, AwSV (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
VDI-Richtlinien, u.a. VDI 2050, VDI 6026
DIN-, EN- und ISO-Normen (insbesondere zu Brandschutz, Schallschutz, Hygiene, Trinkwasser)
Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen und Bebauungsplan-Vorgaben
Schnittstellen und Verantwortlichkeiten
Vertragsgegenstand ist die Planung und Ausführung aller HLKS-Systeme und -Anlagen gemäß diesem Dokument und den Einzelbeschreibungen der Bauteile (2–5).
Externe Schnittstellen (z.B. zur Elektroversorgung, Fördertechnik, Baukonstruktion, Freianlagenplanung) werden nach Absprachen abschließend festgelegt.
Der Anlagenerrichter ist verantwortlich, sämtliche Nachunternehmer in Kenntnis zu setzen und die Gesamtkoordination zu gewährleisten.
Widersprüche oder Unklarheiten sind spätestens vor Angebotsabgabe mitzuteilen; andernfalls gilt die höherwertige Ausführung.
TGA-Räume und Raumanforderungen
Dimensionierung gemäß VDI 2050 Blatt 1: ausreichende Flächen für Aufstellung, Wartung, Bedienung.
Mindestraumhöhe: so ausführen, dass sämtliche Leitungsführung, Trassenbildung und Wartungswege im oberen Bereich übersichtlich und zugänglich realisiert werden können (keine Kollision mit Gebäudenutzungen).
Zugänge:
Wenn möglich direkter Außenzugang für TGA-Hauptzentralen.
Türen zu Technikräumen mindestens T30 RS (rauchdicht, selbstschließend) und generell feuerbeständig (Raumumfassungen i.d.R. F90).
Schallschutz:
Minimierung von Körperschall (schwingungsgedämpfte Lagerung).
Schalldämmung Raumhülle mind. Rw_w = 45 dB (Wände), Rw_w = 42 dB (Türen), Rw_w = 54 dB (Decken).
Oberflächen:
Dauerhaft, abriebfest, feucht abwischbar (Wände, Decken).
Bodenbelag: chemisch beständig, rutschhemmend, umlaufender Sockel.
Freianlagen-Aufstellungen
Wartungsflächen nach VDI 2050 (i.d.R. 1,5 m vor Bedienseiten, 0,7 m umlaufend).
Zugangssicherung gegen unbefugte Benutzung, ggf. Einhausungen oder Zäune.
Fundamente mind. 200 mm über OK-Gelände, entkoppelt (Schallschutz, Vermeidung von Schwingungsübertragung).
Entwässerung nicht direkt ins Gelände; Anschluss an Schmutz-/technische Abwasserleitungen.
Frostschutz für frostgefährdete Medien (z.B. Begleitheizungen, Frostschutzmittel).
Wind-/Schneelast berücksichtigen, Betriebsgewicht inkl. Havariemaßnahmen in der Statik.
Dachaufstellungen
Wartungsflächen ähnlich Freianlagen-Aufstellung.
Zugänglichkeit über feste Aufstiege, Laufstege, Geländer; ganzjährige Begehbarkeit ohne persönliche Schutzausrüstung.
Höhenbeschränkungen nach Bebauungsplan einhalten.
Dachdurchführungen mind. 500 mm über OK Dachoberfläche, mit zwei Dichtebenen, wärmebrückenfrei.
Notentwässerung sichtbar frei über das Gelände.
Havarierückhaltesysteme (siehe Kapitel Havariemaßnahmen).
Dachentwässerung / Anstauhöhen
Normal- und Notabläufe in jedem Tiefpunkt, max. Anstauhöhen: ~45 mm (Normalablauf) + 10 mm Niveauunterschied + 45 mm (Notablauf) = 100 mm.
Unterdruckentwässerungen: Entspannen vor dem Grundleitungsübergang.
Notabläufe sichtbar und frei über Gelände, um Wasserabfluss im Havariefall zu überprüfen.
Überflutungsnachweis nach Jahrhundertregen erstellen.
Havariemaßnahmen (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
WHG, AwSV und Landesverordnungen einhalten.
Füll-, Lager- und Umschlagflächen: Im Freien WHG-Flächen mit Rückhaltungen (z.B. Tankstellenbereich, Dieselaggregate).
Im Gebäude: Auffangwannen unter Kälteerzeugern, Heiz- oder Kühlkreisläufen (Glykol), Dimensionierung für max. Systeminhalt zzgl. Sicherheitszuschlag.
Bodenbeschichtung mit WHG-Zulassung in Technikräumen mit höheren Gefahrstoffen.
Auf Dach: Rückhaltesystem je Außeneinheit (RLT, Kälte, Split etc.) im Gegenstromprinzip; elektronischer Überwachung mit schnellschließenden Ventilen (stromlos geschlossen).
Auslegung für max. Havarievolumen + Starkregen, Dauerbeheizung gegen Einfrieren.
RLT-Havarielüftung: Kältemaschinenräume ggf. mit erhöhtem Luftwechsel bei Leckage (Sensorik, Alarmierung).
Je nach Nutzeranforderung und Anlagenart sind folgende Konzepte vorgesehen:
n+1: Mehrere Grundaggregate + 1 Standby-Aggregat. Bei Ausfall einer Einheit kann Gesamtlast weiter 100 % bedient werden.
n–1: Zwei Aggregate, jedes kann alleine 100 % Leistung erbringen (komplette Redundanz).
n50: Zwei Aggregate zu je 50 % Leistung. Bei Ausfall einer Einheit zeitweise Einschränkung, bis Reparatur erfolgt.
Reserven und Vorhaltungen
+20 % für öffentliche Ver-/Entsorgungs-Anschlussleistungen
+20 % bei Haupt-Energieerzeugungen und -verteilungen
+20 % bei Trassen, Installationsschächten, Rohr- und Kabelwegen
+20 % für Lagerung technischer Gase (mind. 1 Zusatzflasche)
+20 % Kapazität in Auffang-/Rückhaltesystemen
+25 % Lastreserven bei Aufstell- und Anhängelasten (Konsolen, Podeste)
+30 % in Schaltanlagen / Schaltschränken / ISPs (Informationsschwerpunkten)
Erstbefüllungen, Reinheitsgrade und Übergabezustand
Erstbefüllungen sämtlicher Behälter, Kreisläufe, Spender etc. (z.B. Frostschutz, Kraftstoff für Notstrom, Hygieneartikel).
Filter, Dichtungen, Verschleißteile: sauber bzw. neuwertig übergeben. Ggf. Austausch verschmutzter Teile nach Bauphase.
Anlagen sind komplett gespült, entlüftet, dicht und betriebsbereit in Betrieb zu nehmen.
Allgemeine Anforderungen
Einbindung aller HLKS-Anlagen in eine Gebäudeleittechnik (GLT) bzw. MSR-System (BACnet, KNX, LON, Modbus oder gleichwertig).
DDC-/SPS-Konzept für Anlagenautomation, Raumautomation wo sinnvoll (z.B. Single-Room-Control in Büroräumen).
Inbetriebnahmeplanung
Stufenplan zur Inbetriebnahme der Anlagenteile (Heizung, Kälte, Lüftung, Sanitär) inkl. MSR-Funktionen.
Erstellung von Prüf- und Testplänen: Dichtheits-, Druck- und Funktionsprüfungen.
Wartungsplanung
Wartungsintervalle nach VDI, DIN, Herstellerempfehlungen (z.B. VDI 6022 bei RLT-Hygiene).
Detaillierte Wartungspläne für alle Anlagen, Wartungspflichten ggf. vertraglich regeln.
Technische Dokumentation
As-Built-Pläne (Revisionsstand) aller Gewerke (Grundrisse, Schnitte, Schemen, R&I).
Betriebs- und Wartungsanleitungen, Inbetriebnahmeprotokolle, Mess- und Prüfberichte.
Legionellenschutz
Umsetzung von DVGW W 551, W 553: Zirkulationssystem, Temperaturen (≥ 60 °C Vorlauf), Entleerungen bei Stagnation.
Probenahmestellen für gesetzlich geforderte Untersuchungen.
F-Gase-Verordnung
Einhaltung geltender Bestimmungen zu Kältemittel-Handhabung, Leckage-Überwachung, Dokumentationspflichten.
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Einhaltung GEG (Primärenergiefaktor, Anlagentechnik, Wärmebrücken).
Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Wärmepumpen, Solarthermie, KWK), sofern wirtschaftlich und projektspezifisch gefordert.
ggf. Zertifizierung (DGNB, LEED, BREEAM) – Nachweisdokumentation entsprechend.
Minimierung von Standby-Verbrauch und Einsatz energieeffizienter Komponenten (Pumpen, Motoren mit Frequenzumrichter).
Schall- und Schwingungsschutz
Körperschallentkopplung (z.B. Feder- oder Gummi-Metall-Lagerungen) bei Lüftungszentralen, Pumpen, Kälteaggregaten.
Einhaltung von Raum- und Außenlärmgrenzwerten (Bebauungsplan, TA Lärm etc.).
Bei Bedarf Schallschutzhauben oder Schalldämpfer an RLT-Kanälen und Ventilatoren.
Genehmigungs- und Prüfverfahren
Baugenehmigung: Einhaltung der Landesbauordnung, ggf. Sonderbauverordnungen (Industrie-, Versammlungsstättenverordnung, Garagenverordnung).
Wasserrechtliche Erlaubnisse bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG, AwSV).
Sachverständigenprüfungen: TÜV / DEKRA / AwSV-Sachverständige für Druckbehälter, Auffangsysteme, Sicherheitsventile.
Emissionsschutzrechtliche Prüfungen (z.B. bei Kesselanlagen, Lösemitteln).
Sonstige Detail- und Sonderthemen (projektabhängig)
Prozessabluft, Labor- oder Reinraumbedingungen (spezielle Filter, Luftfeuchte- und Partikelüberwachung).
ATEX-Bereiche bei explosionsgefährdeten Prozessen/Lagerbereichen.
Fettabscheider, Ölabscheider in Kantinen, Werkstätten.
Besondere Hygieneanforderungen (Lebensmittelverarbeitung, Reinräume, Pharma).