Kennzeichnung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) ist ein zentrales Element jeder baulichen Anlage und umfasst sämtliche technischen Systeme für die Versorgung, Entsorgung, Steuerung und Regelung. Eine einheitliche und umfassende Kennzeichnung aller TGA-Komponenten ist unerlässlich, um den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung sowie das Störungsmanagement effizient und sicher zu gestalten. Eine systematische, vollständige und normgerechte Kennzeichnung der TGA ist essenziell für den sicheren Betrieb, die effiziente Wartung, die eindeutige Dokumentation, die Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben, sowie die schnelle Fehlersuche im Störfall.
Durch die konsequente Anwendung eines Anlagenkennzeichnungssystems (AKS), eines Betriebs-Mittel-Kennzeichnungs-Systems (BMKS), die Anbringung von Flussrichtungspfeilen, Medien-Bezeichnungsschildern und der Sicherheits- sowie Brandschutzkennzeichnung entstehen klare Strukturen und Transparenz. Die Einbindung in digitale Managementsysteme (z. B. CAFM/BIM) erleichtert zudem die langfristige Pflege und Anpassung. Letztlich sind auch Arbeitsanweisungen, Betriebsbücher und Hilfsstoffauflistungen unverzichtbare Bestandteile, um eine rundum professionelle und sichere TGA-Dokumentation zu gewährleisten.
Eindeutigkeit:Jede Anlage, jedes Gerät und jede Rohrleitung sollen eindeutig identifizierbar sein. Hierzu dient ein Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) in Kombination mit einem Betriebs-Mittel-Kennzeichnungs-System (BMKS).
Vollständigkeit:Alle relevanten TGA-Komponenten, von Armaturen und Ventilen über Mess- und Steuereinrichtungen bis hin zu Brandschutzkomponenten, sind zu kennzeichnen.
Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit:Schilder, Aufkleber oder Gravuren müssen gut sichtbar und witterungs- oder medienbeständig sein.
Digitalisierbarkeit:Neben den klassischen Schildern oder Etiketten ist eine Barcode- oder QR-Code-Kennzeichnung zu verwenden, um eine effiziente digitale Dokumentation, Auslesung und Verwaltung (z. B. in CAFM-/BIM-Systemen) zu ermöglichen.
Normen- und Regelwerksverweise
DIN 2403: Farbliche Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem beförderten Medium.
ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010: Gestaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen, Piktogrammen (Warn-, Gebots- und Verbotsschilder etc.).
BG-Vorschriften (ehemals BGV A8): Weitere Vorgaben zur Sicherheitskennzeichnung, sofern sie im betrieblichen Kontext noch relevant sind.
GHS/CLP-Verordnung: Kennzeichnung von Gefahrstoffen (z. B. Kältemittel, Chemikalien zur Wasseraufbereitung).
Landesbauordnungen (LBO): Regelungen zur Brandschutzbeschilderung (z. B. Brandschutzklappen, Kabelschotts).
Gefahrstoffverordnung, TRGS (insb. TRGS 555): Erstellung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffkennzeichnung.
Berücksichtigung von Abweichungen und zusätzlichen Anforderungen
Bei Abweichungen oder zusätzlichen Anforderungen sind jeweils projekt- oder nutzerspezifische Vorgaben und Behördenanforderungen zu beachten.
AKS (Anlagen-Kennzeichnungs-Schlüssel)
Basis für die Anlagen- und Gerätekennzeichnung:
- Enthält die systematische Benennung aller TGA-Anlagen (Heizkreise, Lüftungsgeräte, Wärmeerzeuger, Kälteerzeuger usw.) gemäß den Nutzeranforderungen.
Integration in Planunterlagen und Dokumentationen:
- Sämtliche Unterlagen (R+I-Schemata, Grundrisse, Betriebsbücher) übernehmen die AKS-codierten Bezeichnungen.
Basis für die Anlagen- und Gerätekennzeichnung:
Einheitliche Kürzel und Bezeichnungen für sämtliche Medien und Betriebsmittel, z. B.
- TWK = Trinkwasser kalt
- TWK-VE = Trinkwasser kalt, vollentsalzt
- WW = Warmwasser usw.
Dient der eindeutigen Zuordnung von Stoffen, Medien und Betriebsmitteln in allen Gewerken (Heizung, Sanitär, Lüftung, Kälte, Elektro).
Umfang und Ausführung
Pflicht zur Kennzeichnung: Alle Anlagen und Geräte erhalten neben der herkömmlichen Beschriftung einen Barcode oder QR-Code, der ein automatisiertes Auslesen ermöglicht.
Ausnahme: Rohrleitungen für Ver- und Entsorgung sind von der Barcode-/QR-Code-Kennzeichnung ausgenommen, nicht jedoch von der textlichen Kennzeichnung mithilfe von Schildern (siehe Flussrichtungspfeile).
Farbgebung: Eine eventuelle Farbcodierung nach DIN 2403 dient als zusätzliche Orientierung, hat jedoch keine Vorrangstellung gegenüber dem AKS/BMKS.
Flussrichtungspfeile
Positionierung:Im Abstand von max. 10 m in Längsrichtung der Installation
Vor und nach jeder Wand- bzw. Deckendurchführung
An jeder Strangabsperrung
Von normaler Standhöhe aus lesbar in Flussrichtung des Mediums
Gestaltung:
Farbgebung nach DIN 2403 (passend zum geförderten Medium)
Farbgebung nach DIN 2403 (passend zum geförderten Medium)
Schriftgröße: 40 mm (Schriftfarbe Schwarz, ggf. Weiß bei dunklen Pfeilen)
Text dem Medium entsprechend (z. B. „TWK“, „WW“, „VL“/„RL“ bei Heizkreisen etc.)
Material und Größe
Aluminium (natureloxiert) oder Resopal (hellgrau) in eigensteifer Ausführung
Standardformat 80 × 50 mm
Beschriftung
3-zeiliges Schriftfeld (z. B. Zeile 1 = Hauptmedium / Kürzel, Zeile 2 und 3 = weitere Infos)
Schriftart Arial oder ähnlich, gut lesbar
Schriftgrößen: Zeile 1: 120 mm, Zeilen 2 und 3: 80 mm (Maßangaben können als „Schrifthöhen“ verstanden werden)
Dauerhafter Druck oder Gravur, Schriftfarbe Schwarz (ggf. Weiß bei dunklem Untergrund)
Befestigung
Geschraubt oder dauerhaft geklebt an Armaturen, Pumpen, Ventilen, Wänden
Mittels verzinktem Lochband an Rohrleitungen
An Schilderleisten der Hauptverteilungen
An Wand-/Deckendurchführungen und an Lüftungskanälen (ohne Dämmung)
Inhalt:
Art der Maßnahme (z. B. BSK = Brandschutzklappe)
Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI90, EI120)
Zulassungsnummer (bauaufsichtliche Zulassung)
System (Hersteller, Typ)
Errichter (Firma, ausführendes Unternehmen)
Prüfdatum (Datum der letzten bzw. nächsten Prüfung)
Hinweis: Landesbauordnungen und ggf. spezifische Anforderungen der Feuerwehr oder des Sachversicherers müssen beachtet werden.
Betriebsbücher der TGA
Erstellung: Durch den Anlagenerrichter gemäß behördlichen Vorgaben.
Lieferung und Übergabe: Vor der Einweisung des Betreibers/Nutzers in die Anlagentechnik.
Dokumentation von Reparaturen, Umbauten und Erweiterungen
Regelmäßige Aktualisierung: Verantwortlichkeit klar definieren (z. B. Betreiber oder Facility Management).
Sicherheitskennzeichnung der TGA
Warnschilder (z. B. Hochspannung, Explosionsgefahr, Absturzgefahr)
Verbotsschilder (z. B. Rauchen verboten, kein offenes Feuer)
Gebotsschilder (z. B. Persönliche Schutzausrüstung tragen)
Hinweisschilder (z. B. Kein Zutritt für Unbefugte, Vorsicht Stufe)
Ausführung:
Größe und Piktogramme gemäß den Normvorschriften
Selbstklebende Folien oder starre Schilder, ggf. langnachleuchtend
An allen Zugängen zu technischen Betriebsräumen, nicht nur dem Hauptzugang
Arbeitsanweisungen der TGA
Zweck: Sicherer und normgerechter Betrieb sowie Minimierung von Gefahren.
Erstellung: Durch den Anlagenerrichter in Abstimmung mit dem Nutzer; Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV etc.).
Umfang:Geltungs- und Anwendungsbereich
Gefährdungen für Menschen und Anlagen
Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen
Erstellungsdatum und Aussteller
Platzierung: Vor Ort in A4-Größe, laminiert, in einer Registerhalterung (bei mehrseitigen Dokumenten) gut sichtbar angebracht.
Hilfs- und Betriebsstoffauflistungen
Inhalt:Gewerk, Fabrikat, Typ, Inhaltsmenge im System
Kalkulierter Verschleiß, Vorhaltung vor Ort
Dosierung und Einspeisungsstelle
Bezugsquelle (Lieferant)
Sicherheitsdatenblätter (SDB): sollten als Anhang oder digitales Dokument verfügbar sein
Lagervorschriften: Kennzeichnung und Aufbewahrung nach GHS/CLP-Verordnung, ggf. weitere Vorschriften (z. B. Ex-Schutz, Fachräume).
Digitales Management und QR-Code-Nutzung
QR-Code-Erweiterung:Anstelle oder zusätzlich zu klassischen Barcodes können QR-Codes verwendet werden, die mehr Informationen speichern (z. B. direkte Verlinkung zu Online-Dokumentationen, Prüfprotokollen usw.).
Schnittstelle zu digitalen Modellen:Integration des AKS und BMKS in BIM-Datenmodelle (IFC-Schnittstelle), um eine durchgängige digitale Dokumentation zu erhalten.
Aktualitätsprüfung:Zuständigkeiten für das Einpflegen neuer oder geänderter Kennzeichnungen in die Datenbanken sind eindeutig festzulegen.
Aktualisierung und Pflege der Kennzeichnung
Verantwortlichkeiten:Festlegung, wer bei Änderungen, Umbauten, Komponenten-Austausch o. Ä. die Kennzeichnung anpasst (z. B. Betreiber, Facility Management, Fachfirma).
Regelmäßige Kontrolle:Im Zuge der Wartung oder Revision sind Beschriftungen, Schilder, Aufkleber auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Dokumentation:Änderungen oder Ergänzungen der Kennzeichnung sollten in den Betriebsbüchern, Plänen und ggf. im CAFM-System nachgeführt werden.
Rettungswege und Notfalleinrichtungen:Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen gehört zwar nicht zur TGA-Kennzeichnung im engeren Sinne, ist aber in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept und der Bauordnung zu berücksichtigen (z. B. Position von Not-Aus-Schaltern, Rauch-Wärme-Abzugs-Bedienelementen).
EX-Zonen:Sofern Explosionsschutz nach ATEX (z. B. in Batterieräumen, Tankbereichen, Laboren) erforderlich ist, sind entsprechende Zone- und Gerätegruppen-Kennzeichnungen sowie Explosionsschutzdokumente zu erstellen.
Energiekennzeichnungen:Bei Pumpen, Ventilatoren und anderen Geräten können Energieeffizienz-Labels (gemäß ErP-Richtlinie / Ökodesign) verlangt werden. Diese sollten ebenfalls in die Anlagenkennzeichnung integriert werden.