Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

3A1 Gewerbeanmeldung / Betriebslizenz

Technisches Facility Management: TFM » Ausschreibung » Ausschreibungsverfahren » 3A1 Gewerbeanmeldung / Betriebslizenz

Anforderungen an Gewerbeanmeldung und Betriebserlaubnisse

Dieses Dokument legt die verbindlichen Anforderungen für die Vorlage gültiger Gewerbeanmeldungen und Betriebserlaubnisse im Rahmen der Ausschreibung für Technisches Facility Management fest. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Bieter rechtlich, technisch und fachlich dazu befähigt ist, die geforderten Facility-Management-Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Durch klare Vorgaben soll sichergestellt werden, dass nur qualifizierte und gesetzeskonform operierende Dienstleister am weiteren Verfahren beteiligt werden.

Anwendungsbereich

Die in diesem Dokument dargelegten Anforderungen gelten für alle Bieter, die im Rahmen dieser Ausschreibung ein Angebot für Dienstleistungen des Technischen Facility Managements einreichen. Diese Bestimmungen umfassen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, erforderliche technische Berechtigungen sowie verfahrensbezogene Pflichten, die für die rechtmäßige und sichere Ausführung der Leistungen innerhalb des Vertragsumfangs notwendig sind. Sie definieren, welche Nachweise und Unterlagen im Zuge der Angebotsabgabe vorzulegen sind, um die Eignung und Zulassung des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen zu belegen.

Rechtliche Anforderungen

  • Gewerbeanmeldung: Der Bieter hat eine gültige Gewerbeanmeldung vorzulegen, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde. Diese Gewerbeanmeldung muss aktuell sein und das Unternehmen für die angebotenen Dienstleistungen registrieren.

  • Berechtigungsnachweis: Ein Nachweis der aktuellen Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als technischer Facility-Management-Dienstleister ist beizufügen. Abhängig von Unternehmensform und Tätigkeit kann dies z.B. ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, eine Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder eine Mitgliedsbestätigung der Industrie- und Handelskammer sein. Der Nachweis muss belegen, dass das Unternehmen berechtigt ist, die ausgeschriebenen technischen Leistungen zu erbringen.

  • Gültigkeit der Dokumente: Alle vorzulegenden Dokumente müssen amtlich anerkannt und für die Dauer des vorgesehenen Vertragszeitraums gültig sein. Dokumente mit Befristungen dürfen nicht vor Vertragsende ablaufen oder es ist rechtzeitig eine Verlängerung nachzuweisen. Ungültige oder abgelaufene Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

  • Zusätzliche gesetzliche Genehmigungen: Sofern nationale, regionale oder kommunale Vorschriften zusätzliche Genehmigungen oder Erlaubnisse für die angebotenen Dienstleistungen vorschreiben, muss der Bieter entsprechende Nachweise über die Erfüllung dieser Vorgaben vorlegen. Dies umfasst beispielsweise spezielle Betriebsgenehmigungen nach Landesrecht oder kommunale Erlaubnisse, falls diese für bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des Facility Managements erforderlich sind.

Technische Anforderungen

  • Abdeckung des Leistungsumfangs: Die eingereichten Betriebserlaubnisse müssen ausdrücklich alle Leistungen abdecken, die im Rahmen des Technischen Facility Managements gefordert sind. Dazu zählen insbesondere der Betrieb, die Wartung und die Verwaltung aller gebäuderelevanten technischen Anlagen und Systeme. Die Befugnisse des Bieters müssen den kompletten vorgesehenen Leistungsumfang abdecken, damit sichergestellt ist, dass kein Teil der Aufgaben außerhalb seiner genehmigten Tätigkeitsbereiche liegt.

  • Uneingeschränkte Nutzbarkeit der Lizenzen: Die Betriebserlaubnis(se) des Bieters dürfen keine Einschränkungen, Aussetzungen oder Auflagen enthalten, die die Durchführung der geforderten Leistungen beeinträchtigen oder ausschließen würden. Der Bieter hat sicherzustellen, dass keine behördlichen Beschränkungen gegen ihn vorliegen, die der ordnungsgemäßen Leistungserbringung entgegenstehen. Etwaige Bedingungen oder Begrenzungen, die mit den Genehmigungen verbunden sind, müssen offen gelegt und im Zweifel vor Angebotsabgabe bereinigt werden.

  • Spezielle Fachgenehmigungen: Wo besondere fachliche Berechtigungen erforderlich sind – z.B. für elektrotechnische Arbeiten, Arbeiten an Heizungs- oder Lüftungsanlagen oder für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen – sind Kopien solcher Genehmigungen dem Angebot beizufügen. Dies umfasst unter anderem Konzessionen oder Zulassungen für Elektroinstallationen (etwa der Nachweis als eingetragener Elektrofachbetrieb), Qualifikationsnachweise für den Betrieb von Heizungs- und Kälteanlagen (wie Sachkundenachweise gemäß ChemKlimaschutzV für Kälteanlagen) sowie Zertifikate im Bereich Brandschutz oder Sicherheitsüberprüfungen (z.B. VdS-Zertifizierungen für Brandmeldeanlagen), sofern diese für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind.

Verfahrensanforderungen

  • Beglaubigte Dokumente: Sämtliche Nachweisdokumente sind als beglaubigte Kopien einzureichen oder – wo verfügbar – mit einem offiziellen Behördensiegel bzw. einer qualifizierten digitalen Signatur zu versehen. Unbeglaubigte Kopien, einfache Fotokopien oder nicht verifizierte Digitaldokumente werden im Vergabeverfahren nicht anerkannt.

  • Ausschreibungssprache und Übersetzungen: Alle Dokumente müssen in der offiziellen Sprache der Ausschreibung (hier: Deutsch) vorgelegt werden. Sollten Originaldokumente in einer anderen Sprache ausgestellt sein, ist eine vollständige Übersetzung in die Ausschreibungssprache beizufügen. Diese Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt sein, um die Gleichwertigkeit und Verbindlichkeit der Inhalte sicherzustellen.

  • Vollständigkeit und Gültigkeit: Unvollständige, formfehlerhafte oder zum Stichtag abgelaufene Unterlagen führen zum Ausschluss des Angebots. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass alle geforderten Nachweise vollständig, aktuell und ordnungsgemäß beglaubigt eingereicht werden. Dies schließt auch die Überprüfung der Gültigkeitsdauer der Dokumente ein. Angebote, denen erforderliche Nachweise fehlen oder die ungültige Dokumente enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

  • Aktualisierungspflicht: Der Bieter hat sicherzustellen, dass etwaige Änderungen oder Aktualisierungen seiner Gewerberegistrierung oder Betriebslizenzen, die während der Ausschreibungsphase oder während der Vertragslaufzeit eintreten, dem Auftraggeber unaufgefordert und unverzüglich mitgeteilt werden. Dazu zählen beispielsweise Änderungen der Rechtsform oder des Unternehmensnamens, Erweiterungen oder Einschränkungen des Geschäftszwecks, der Wechsel verantwortlicher Personen oder jede behördliche Änderung/Neuauflage von Genehmigungen. Solche Änderungen sind umgehend anzuzeigen, damit die Vertragsparteien stets über den aktuellen rechtlichen Status des Auftragnehmers informiert sind.

Bestätigung der Einhaltung

Mit der Einreichung der geforderten Gewerbeanmeldungs- und Betriebserlaubnis-Dokumente bestätigt der Bieter verbindlich die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, technischen und verfahrensbezogenen Vorgaben. Diese Bestätigung ist Bestandteil der Eigenerklärung zur Eignung, die im Rahmen der Angebotsabgabe vom Bieter abzugeben ist. Sie dient dem Auftraggeber als Versicherung, dass der Bieter sämtliche Voraussetzungen für eine Teilnahme am Vergabeverfahren und die spätere Vertragsdurchführung erfüllt.

Überprüfung und Vorbehalt von Rechten

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Echtheit und Gültigkeit der eingereichten Dokumente jederzeit bei den ausstellenden Behörden oder Stellen zu verifizieren. Im Falle einer Fälschung, falschen Angabe oder eines sonstigen Verstoßes gegen die in diesem Dokument formulierten Anforderungen wird der betreffende Bieter umgehend vom Vergabeverfahren disqualifiziert. Zudem behält sich der Auftraggeber in solchen Fällen vor, weitergehende rechtliche Schritte einzuleiten. Bieter werden darauf hingewiesen, dass die vollumfängliche und wahrheitsgemäße Erfüllung dieser Anforderungen eine grundlegende Bedingung für ihre Berücksichtigung im Vergabeverfahren ist.

Format der Einreichung

  • Gewerbeanmeldung: [Platzhalter: Vorgaben zum einzureichenden Format]

  • Betriebserlaubnis(se): [Platzhalter: Vorgaben zum einzureichenden Format]

  • Beglaubigungen/Übersetzungen: [Platzhalter: Vorgaben zum einzureichenden Format]

  • Gültigkeitserklärung: [Platzhalter: Unterschrift und Erklärung des Bieters]

Unterschrift und Erklärung

Der Unterzeichnende bestätigt hiermit, dass alle eingereichten Gewerbeanmeldungs- und Betriebserlaubnisdokumente gültig, vollständig und in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Ausschreibung sind.

Ort:_______________________

Datum:_____________________

Unterschrift:______________

Name:______________________

Position:__________________

Firma:_____________________