3a2 Versicherungsnachweise
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Versicherungsnachweis Technisches Facility Management
Dieses Dokument dient als förmlicher Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des unterzeichnenden Unternehmens im Rahmen der Ausschreibung für technische Facility-Management-Dienstleistungen an einem Industriegebäude. Der Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung ist eine grundlegende Voraussetzung, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten, finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und alle Parteien vor möglichen Risiken und Schäden im Zuge der Vertragserfüllung zu schützen.
Im Folgenden werden alle erforderlichen Informationen und Erklärungen bereitgestellt, die belegen, dass das Unternehmen über einen ausreichenden Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt. Diese Darstellung stellt sicher, dass die Teilnahmebedingungen der Ausschreibung vollumfänglich erfüllt werden und der Auftraggeber die Gewissheit hat, dass im Schadensfall ein verlässlicher Versicherungsschutz besteht.
- Anwendungsbereich
- Gesetzliche
- Deckungsvoraussetzungen
- Verfahrensvorschriften
- Konformitätserklärung
- Unterlagen
- Unterschrift
Anwendungsbereich
Die vorliegenden Versicherungsnachweise und -angaben gelten für sämtliche im Rahmen des technischen Facility Managements zu erbringenden Leistungen des Unternehmens. Das technische Facility Management umfasst in der Regel die Betreuung und Instandhaltung aller technischen Anlagen und Einrichtungen des betreffenden Industriegebäudes. Dies schließt beispielsweise Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, elektrische Anlagen und Gebäudeleittechnik sowie brandschutztechnische Einrichtungen und sonstige technische Infrastrukturen mit ein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich demnach auf alle Tätigkeiten, die in diesem Kontext vom Unternehmen ausgeführt werden.
Durch diesen Nachweis wird abgedeckt, dass für alle genannten Aufgabenbereiche ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Sowohl potenzielle Personenschäden (z.B. durch Unfälle oder Verletzungen), Sachschäden (z.B. durch Beschädigungen an Gebäuden oder technischen Anlagen) als auch etwaige reine Vermögensschäden (z.B. durch Betriebsunterbrechungen oder sonstige finanzielle Folgeschäden) sind im Rahmen der Police berücksichtigt. Damit wird den rechtlichen, finanziellen und betrieblichen Anforderungen der Ausschreibung entsprochen, und der Auftraggeber erhält einen umfassenden Überblick über den Geltungsbereich des Versicherungsschutzes.
Gesetzliche Anforderungen
Das unterzeichnende Unternehmen bestätigt hiermit, dass eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die von einem anerkannten und zugelassenen Versicherungsanbieter ausgestellt wurde. Die Police wurde von einem in Deutschland bzw. der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben für Haftpflichtversicherungen in der vorliegenden Branche.
Der Versicherungsschutz ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Kraft und bleibt über die gesamte voraussichtliche Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Sämtliche Vertragsbedingungen der Police sind so gestaltet, dass ein lückenloser Schutz vom Beginn der Leistungserbringung bis zum Abschluss aller vertraglichen Verpflichtungen gewährleistet ist.
In der vorgelegten Versicherungsbescheinigung werden explizit folgende Deckungsarten ausgewiesen: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Somit wird dokumentiert, dass alle relevanten Schadenskategorien abgedeckt sind. Der Auftraggeber hat das Recht, die Echtheit und den Umfang des Versicherungsschutzes direkt beim Versicherer zu verifizieren. Das Unternehmen erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, gegebenenfalls notwendige Auskünfte oder Bestätigungen des Versicherers einzuholen und vorzulegen.
Deckungsvoraussetzungen
Die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bietet eine adäquate Deckung für alle Schäden, die im Rahmen der technischen Facility-Management-Dienstleistungen auftreten könnten. Die Deckungssummen der Versicherung entsprechen mindestens den in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Mindesterfordernissen oder übersteigen diese. Konkret verfügt die Police über folgende Deckungssummen je Schadensfall:
Personenschäden: € 5.000.000 (fünf Millionen Euro)
Sachschäden: € 5.000.000 (fünf Millionen Euro)
Vermögensschäden: € 1.000.000 (eine Million Euro)
Darüber hinaus ist vereinbart, dass diese Deckungssummen mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass die Versicherung im Laufe eines Versicherungsjahres für bis zu zwei Schadensereignisse in voller Höhe der genannten Summen aufkommt, was den branchenüblichen Anforderungen an Großprojekte und industrielle Anlagen entspricht.
Etwaige Ausschlüsse, besondere Begrenzungen oder Selbstbehalte der Versicherung sind in der vorgelegten Versicherungsbestätigung transparent aufgeführt. Der Versicherungsvertrag des Unternehmens enthält keine ungewöhnlichen oder den üblichen Rahmen überschreitenden Ausschlussklauseln, welche die geforderten Bereiche des Versicherungsschutzes einschränken würden. Sofern ein Selbstbehalt vereinbart ist (im Sinne eines Betrages, den das Unternehmen im Schadensfall selbst zu tragen hat), liegt dieser in einem üblichen und vertretbaren Rahmen. Die genaue Höhe des Selbstbehalts ist der Versicherungspolice zu entnehmen und wird in den Nachweisen angegeben.
Für bestimmte Leistungsbereiche des technischen Facility Managements, die einen erhöhten oder spezifischen Risikofaktor aufweisen – wie etwa Arbeiten an sicherheitsrelevanten Brandschutzsystemen, an elektrischen Hochvoltanlagen oder der sachgerechte Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. Kältemittel in Klimaanlagen oder andere chemische Betriebsmittel) – wurde sichergestellt, dass der Versicherungsschutz auch diese Tätigkeiten ausdrücklich mit abdeckt. Die Police beinhaltet entsprechende Klauseln bzw. Zusatzdeckungen für derartige Spezialrisiken oder es wurden ergänzende Versicherungen abgeschlossen. Die Nachweise hierfür sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt, sodass der Auftraggeber nachvollziehen kann, dass auch in diesen speziellen Bereichen ein vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht.
Verfahrensvorschriften
Den Angebotsunterlagen sind beglaubigte Kopien der relevanten Versicherungszertifikate beigefügt. Jedes Zertifikat wurde vom ausstellenden Versicherungsunternehmen oder einem befugten Makler offiziell bestätigt, um die Echtheit der Dokumente zu gewährleisten. Die Nachweise sind in deutscher Sprache verfasst, da dies die offizielle Sprache der Ausschreibung ist. Sofern einzelne Dokumente oder Textauszüge des Versicherungsvertrags ursprünglich in einer anderen Sprache ausgestellt wurden (beispielsweise Englisch bei international agierenden Versicherern), wurden diese von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übertragen und die Übersetzungen entsprechend beglaubigt. Damit wird sichergestellt, dass der Auftraggeber alle Informationen ohne Sprachbarrieren prüfen kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle eingereichten Versicherungsnachweise aktuell und vollständig sind. Die Police ist zum Zeitpunkt der Einreichung weder abgelaufen noch gekündigt, und alle Prämienzahlungen sind ordnungsgemäß geleistet, sodass ununterbrochener Versicherungsschutz besteht. Sollte ein eingereichter Versicherungsnachweis nicht mehr gültig oder lückenhaft sein, wäre dies ein Ausschlussgrund im Vergabeverfahren. Diesem Risiko wird durch die lückenlose Aktualität und Vollständigkeit der vorgelegten Dokumentation begegnet.
Das Unternehmen verpflichtet sich ferner, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls während der laufenden Ausschreibung oder während der Vertragslaufzeit Änderungen im Versicherungsverhältnis eintreten. Dazu zählen insbesondere eine Kündigung oder Nichtverlängerung der Versicherung, eine Verringerung der Deckungssummen, die Einführung neuer Ausschlüsse oder sonstige wesentliche Veränderungen, welche die hier nachgewiesene Deckung beeinflussen könnten. Im Falle einer solchen Änderung wird das Unternehmen proaktiv geeignete Nachweise erbringen, dass weiterhin ein den Anforderungen genügender Versicherungsschutz besteht (z.B. durch Vorlage einer neuen Police oder Ergänzungspolice). Diese proaktive Kommunikation stellt sicher, dass der Auftraggeber jederzeit über den Status des Versicherungsschutzes informiert ist und keine unbeabsichtigten Deckungslücken entstehen.
Konformitätserklärung
Mit der Einreichung der Versicherungsnachweise bestätigt das unterzeichnende Unternehmen die volle Einhaltung sämtlicher in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen. Insbesondere wird versichert, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen und dass der Versicherungsschutz in Inhalt und Umfang genau den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Das Unternehmen erkennt an, dass die in der Ausschreibung definierten Versicherungsvorgaben verbindliche Voraussetzungen für die Teilnahme und spätere Auftragsausführung sind.
Das Unternehmen akzeptiert ausdrücklich, dass jede falsche Darstellung, das Verschweigen relevanter Tatsachen oder ein Wegfall des geforderten Versicherungsschutzes negative Konsequenzen nach sich ziehen kann. Solche Konsequenzen könnten den Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren, den Verfall eines möglichen Zuschlags oder – sollte bereits ein Vertrag geschlossen worden sein – die fristlose Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber umfassen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich das Unternehmen zu einer wahrheitsgemäßen, transparenten und fortwährenden Kommunikation hinsichtlich des bestehenden Versicherungsschutzes.
Eingereichte Unterlagen
Versicherungszertifikat: Eine offizielle Bescheinigung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, ausgestellt durch die Versicherungsgesellschaft [Name der Versicherungsgesellschaft]. Das Zertifikat enthält Angaben zum Versicherungsnehmer (dem unterzeichnenden Unternehmen), zur Policen-Nummer, zum Gültigkeitszeitraum der Versicherung sowie den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. (Siehe Anhang 1)
Deckungsübersicht: Eine detaillierte Aufstellung der Versicherungsdeckung, inklusive der genannten Deckungssummen je Schadensart, der Gültigkeitsbereiche (örtlich und sachlich) sowie einer Auflistung etwaiger Selbstbehalte, Ausschlüsse oder besonderen Bedingungen der Police. Diese Übersicht erleichtert dem Auftraggeber die schnelle Orientierung über den Umfang des Versicherungsschutzes. (Siehe Anhang 2)
Übersetzungen/Beglaubigungen: Falls Teile der Versicherungsdokumente nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind beglaubigte Übersetzungen beigefügt. In diesem Fall liegt beispielsweise eine Bestätigung der Versicherung auf Englisch vor; die zugehörige deutsche Übersetzung, beglaubigt von einem vereidigten Übersetzer, ist als Anlage beigefügt. (Siehe Anhang 3)
Gültigkeitserklärung: Eine vom vertretungsberechtigten Unterzeichner des Unternehmens unterzeichnete Erklärung, dass der vorgelegte Versicherungsschutz zum Stichtag der Angebotsabgabe gültig ist und dass alle gemachten Angaben korrekt und vollständig sind. Diese Erklärung enthält zudem das Versprechen, eventuelle Änderungen im Versicherungsstatus unverzüglich mitzuteilen, wie in Abschnitt 5 beschrieben. (Siehe Anhang 4)
Unterschrift und Erklärung
Der Unterzeichnende bestätigt hiermit, dass der vorgelegte Versicherungsnachweis inklusive aller Anlagen gültig, vollständig und in vollem Umfang konform mit den Anforderungen der Ausschreibung für technisches Facility Management ist.
Ort: _______________________
Datum: ______________________
Unterschrift: ___________________
Name: _______________________
Position: ____________________
Unternehmen: ____________________