3E4 Energiemanagementplan
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Energiemanagementplan – Technisches Gebäudemanagement (Ausschreibungsdokument)
Dieses Dokument definiert die Anforderungen an den Auftragnehmer, einen umfassenden Energiemanagementplan für das betreute Objekt vorzulegen. Ziel ist es, dass der Auftragnehmer ein dokumentiertes Energiekonzept erstellt, das den Grundsätzen der Norm DIN EN ISO 50001 entspricht und einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Steigerung der Energieeffizienz, zur Kostensenkung sowie zur nachhaltigen Betriebsführung leistet.
Der Energiemanagementplan muss sicherstellen, dass Energieaspekte in alle relevanten Betriebsabläufe integriert werden. Der Auftragnehmer wird verpflichtet, die energiebezogene Leistung der technischen Anlagen kontinuierlich zu überwachen und Optimierungsmaßnahmen umzusetzen, um langfristig Einsparungen zu erzielen und die Umweltbelastungen zu reduzieren.
Durch die konsequente Berücksichtigung von Energieeffizienz im täglichen Betrieb unterstützt der Auftragnehmer die Energie- und Klimaschutzziele des Auftraggebers. Darüber hinaus bildet der Plan die Grundlage dafür, alle einschlägigen gesetzlichen Vorgaben im Bereich Energiemanagement einzuhalten und fortlaufende Verbesserungen der energiebezogenen Leistung zu ermöglichen.
Strukturiertes Energiemanagement mit dem 3E4-Plan
Geltungsbereich
Der Energiemanagementplan gilt für alle technischen Anlagen, Systeme und Prozesse, die im Rahmen des Wartungs- und Betriebsvertrags betreut werden.
Er erstreckt sich damit auf sämtliche Einrichtungen des zu bewirtschaftenden Industriegebäudes, insbesondere:
Elektrische Anlagen: z.B. Energieversorgungssysteme, Schaltanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV-Anlagen) und sonstige elektrische Infrastruktur.
Heizungs-, Lüftungs- und Klimasysteme (HLK): sämtliche Heizungsanlagen, Lüftungsgeräte, Kälte- und Klimaanlagen des Objekts.
Beleuchtungsanlagen: alle Innen- und Außenbeleuchtungssysteme einschließlich zeit- oder präsenzgesteuerter Beleuchtungstechnik.
Gebäudeautomations- und Kontrollsysteme: z.B. bestehende Gebäudeleittechnik sowie Mess-, Steuer- und Regelungssysteme (MSR) zur Überwachung und Steuerung der energieintensiven Anlagen.
Sonstige energiebezogene Installationen: alle weiteren Einrichtungen mit erheblichem Energieverbrauch oder Einfluss auf den Energiehaushalt (z.B. Druckluftsysteme, Wärmeerzeuger, ggf. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien).
Inhaltliche Anforderungen- Der Auftragnehmer hat als Teil seines Angebots einen detaillierten Energiemanagementplan vorzulegen, der mindestens die folgenden Inhalte abdeckt:
Ausgangssituation/Baseline: Ermittlung und Darstellung des aktuellen Energieverbrauchs als Ausgangsbasis. In der Angebotsphase können hierzu Platzhalterwerte genutzt werden, die der Auftragnehmer nach Vertragsbeginn durch tatsächliche Messdaten und Analysen präzisiert und aktualisiert.
Wesentliche Energieverbraucher (SEUs): Identifizierung der Haupt-Energieverbraucher (Significant Energy Users) innerhalb der Liegenschaft. Es ist darzustellen, welche Anlagen oder Prozesse die größten Anteile am Gesamtenergieverbrauch haben und daher vorrangig optimiert werden sollten.
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sowohl präventiver Art (proaktive Optimierungen, vorbeugende Wartungen zur Effizienzsteigerung) als auch korrektiver Art (umgehende Behebung ineffizienter Betriebsweisen oder technischer Mängel). Der Plan soll konkrete Vorschläge enthalten, wie Energieverbrauch reduziert und Energieverluste vermieden werden können.
Kennzahlen (KPIs) und Ziele: Festlegung von Kennzahlen und Leistungsindikatoren für den Energieverbrauch und die Einsparziele. Diese Kennzahlen (z.B. kWh pro m² Nutzfläche, prozentuale Reduktion gegenüber der Baseline, spezifischer Verbrauch pro Anlage) dienen der Überwachung des Fortschritts und der Erfolgskontrolle der Energieeinsparmaßnahmen.
Monitoring, Dokumentation und Reporting: Beschreibung der Methoden für die kontinuierliche Überwachung und Dokumentation der Verbräuche sowie für das regelmäßige Reporting an den Auftraggeber. Es ist darzulegen, wie Energiedaten erhoben (z.B. durch Zähler, Sensorik oder ein Energiemonitoring-System), aufgezeichnet und in Form von Berichten (z.B. monatlich oder quartalsweise) an den Auftraggeber kommuniziert werden.
Integration neuer Technologien: Ansätze zur möglichen Integration erneuerbarer Energiequellen (z.B. Nutzung von Solarenergie oder Abwärme) und zum Einsatz innovativer Technologien zur Energieeinsparung, sofern für das Objekt relevant. Der Auftragnehmer sollte aufzeigen, inwieweit solche Technologien den externen Energiebezug verringern oder die Energieeffizienz weiter erhöhen können.
Mitarbeiterbewusstsein und -schulung: Geplante Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern und Nutzern des Gebäudes, um ein energieeffizientes Verhalten zu fördern. Dies kann Schulungen des Betriebspersonals im energieoptimierten Anlagenbetrieb sowie Bewusstseinskampagnen für die Gebäudenutzer umfassen, damit Energieeffizienz als gemeinsames Ziel verankert wird.
Verfahrens- und Prozessanforderungen- Folgende Verfahrens- und Prozessanforderungen sind im Zusammenhang mit dem Energiemanagementplan zu erfüllen:
Einreichung des initialen Plans: Mit dem Angebot ist ein erster Entwurf des Energiemanagementplans einzureichen, der die oben genannten Inhalte adressiert. Dieser Plan wird vom Auftraggeber im Zuge der Angebotsbewertung geprüft.
Regelmäßige Aktualisierung: Der Energiemanagementplan ist vom Auftragnehmer mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen an Anlagen oder Nutzungsprofilen zu überprüfen und fortzuschreiben. Aktualisierte Plan-Versionen sind dem Auftraggeber vorzulegen, sodass der Plan stets den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Integration in Managementsysteme: Der Auftragnehmer muss den Energiemanagementplan in die bestehenden Management- und Berichtssysteme des Auftraggebers integrieren. Es ist sicherzustellen, dass der Plan mit anderen betrieblichen Managementsystemen (z.B. vorhandenen Qualitäts-, Umwelt- oder Energiemanagementsystemen des Auftraggebers) kompatibel ist und sich nahtlos einfügt.
Abstimmung mit Wartung und Betrieb: Die im Energiemanagementplan vorgesehenen Maßnahmen sind mit den Wartungs- und Betriebsplänen abzustimmen. Der Auftragnehmer soll Synergien nutzen, um sicherzustellen, dass Energieeinsparmaßnahmen die Betriebszuverlässigkeit nicht beeinträchtigen, sondern idealerweise im Zuge geplanter Wartungen oder Optimierungen umgesetzt werden.
Messung und Verifizierung: Der Auftragnehmer hat geeignete Verfahren zur Messung und Verifizierung von Energieeinsparungen einzusetzen. Dabei sind anerkannte Methoden (z.B. das IPMVP – International Performance Measurement and Verification Protocol) zu berücksichtigen, um nachzuweisen, dass die durchgeführten Maßnahmen die angestrebten Einsparungen tatsächlich erzielen.
Rechtliche und normative Anforderungen- Bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Energiemanagementplans sind folgende rechtliche und normative Vorgaben zu berücksichtigen:
Normen und Energieeffizienzvorgaben: Der Energiemanagementplan und dessen Maßnahmen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 genügen. Darüber hinaus sind alle einschlägigen EU- und deutschen Rechtsvorschriften im Bereich Energieeffizienz und Energiemanagement einzuhalten (einschließlich des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) bzw. des aktuellen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sowie ggf. anwendbarer branchenspezifischer Regelungen).
Energieaudits und Berichtspflichten: Soweit für das Objekt oder den Auftraggeber gesetzlich vorgeschrieben, hat der Auftragnehmer die Durchführung von Energieaudits (z.B. gemäß EDL-G) sowie die Einhaltung etwaiger behördlicher Melde- und Berichtspflichten zu unterstützen. Der Energiemanagementplan soll entsprechende Maßnahmen und Dokumentationsprozesse vorsehen, um die Erfüllung dieser Pflichten sicherzustellen.
Arbeits-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards: Alle im Energiemanagementplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind unter Beachtung der geltenden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie aller einschlägigen Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsstandards umzusetzen. Energieeffizienzmaßnahmen dürfen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz nicht beeinträchtigen und sollen im Einklang mit den Umwelt- und Klimaschutzzielen des Auftraggebers stehen (z.B. Reduktion von Emissionen).
Verantwortung und Haftung: Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die im Energiemanagementplan angegebenen Daten und vorgeschlagenen Maßnahmen zutreffend, vollständig und wirksam sind. Er hat sicherzustellen, dass die Umsetzung der Maßnahmen die vorgesehenen Einsparziele erreicht, und auf Verlangen geeignete Nachweise für die Wirksamkeit zu erbringen. Etwaige Haftungsregelungen oder Konsequenzen bei Nichterreichung vereinbarter Energieziele werden im Vertrag gesondert festgelegt.
Prüfung und Abnahme
Der vom Auftragnehmer vorgelegte Energiemanagementplan wird vor Vertragsabschluss einer gründlichen Prüfung durch den Auftraggeber unterzogen. Dabei überprüft der Auftraggeber den Plan auf Vollständigkeit, Plausibilität und Übereinstimmung mit den gestellten Anforderungen.
Werden im Zuge dieser Prüfung Mängel oder Abweichungen festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Plan entsprechend zu überarbeiten und erneut zur Abnahme vorzulegen. Eine finale Freigabe des Energiemanagementplans durch den Auftraggeber ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Nach der Genehmigung gilt der Energiemanagementplan als verbindlicher Bestandteil der Vertragsdokumentation. Der Auftragnehmer ist an die darin enthaltenen Maßnahmen und Zusagen gebunden, und die Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen wird während der Vertragslaufzeit regelmäßig überprüft.
Anhang (falls zutreffend)- Im Anhang zu diesem Ausschreibungsdokument werden folgende Unterlagen als Hilfestellung bereitgestellt:
Eine Standardvorlage bzw. Muster-Gliederung für den Energiemanagementplan mit Platzhaltern, die der Auftragnehmer durch projektspezifische Angaben ausfüllen kann.
Ein Beispiel einer Kennzahlen-Tabelle (KPI-Übersicht) zur Darstellung wesentlicher Energieleistungsindikatoren, inklusive beispielhafter Verbrauchs- und Einsparkennziffern.
Ein Glossar der wichtigsten Fachbegriffe und Abkürzungen im Kontext des Energiemanagements, um eine einheitliche Verwendung der Terminologie sicherzustellen.
