3H4 Tarif- & Mindestlohnerklärung
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Einleitung
Zweck: Abgabe einer formellen Erklärung zur Einhaltung geltender Tarifverträge sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnvorschriften durch den Auftragnehmer.
Geltungsbereich: Erfasst alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – einschließlich des gegebenenfalls eingesetzten Personals von Nachunternehmern – die unmittelbar oder mittelbar an der Erbringung der technischen Facility-Management-Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags beteiligt sind.
Verpflichtung: Zusicherung fairer Arbeitsbedingungen, transparenter Lohn- und Gehaltsgestaltung und der strikten Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsgesetze durch den Auftragnehmer.
Gesetzliche Konformität
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen und tariflichen Vorgaben eingehalten werden.
Insbesondere wird bestätigt:
Alle einschlägigen nationalen Arbeitsgesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn (gemäß Mindestlohngesetz – MiLoG) werden vollumfänglich eingehalten.
Sämtliche anwendbaren, ggf. allgemeinverbindlichen Tarifverträge in der Facility-Management-Branche werden beachtet und umgesetzt.
Kein im Rahmen dieses Vertrags eingesetzter Mitarbeiter erhält eine Vergütung unterhalb der gesetzlichen oder tarifvertraglich festgelegten Mindestentgeltgrenze.
Erklärung zu Arbeitspraktiken
In diesem Abschnitt beschreibt der Auftragnehmer seine betrieblichen Maßnahmen zur Umsetzung der Tariftreue- und Mindestlohnverpflichtungen in der Praxis.
Der Auftragnehmer erklärt unter anderem:
In allen Arbeitsverträgen der eingesetzten Mitarbeiter sind Bestimmungen verankert, welche die Zahlung des jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohns und – sofern einschlägig – der entsprechenden tariflichen Mindestlöhne sicherstellen.
Sofern der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt, verpflichtet er diese vertraglich zur Einhaltung derselben Pflichten in Bezug auf Tarifvergütungen und Mindestlöhne. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche von Nachunternehmern eingesetzten Arbeitskräfte mindestens die vorgeschriebenen Entgeltsätze erhalten.
Änderungen des gesetzlichen Mindestlohns oder einschlägiger Tariflöhne werden vom Auftragnehmer unverzüglich berücksichtigt. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer neuen gesetzlichen oder tariflichen Regelung werden die Löhne der betroffenen Mitarbeiter entsprechend erhöht, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung durch den Auftraggeber bedarf.
Dokumentation und Nachweise- Der Auftragnehmer legt als Teil seines Angebots und der Vertragsdurchführung folgende Nachweise vor, um die Einhaltung der Tariftreue- und Mindestlohnpflichten zu belegen:
Eine schriftliche Erklärung zur Tariftreue, in der der Auftragnehmer die Einhaltung der einschlägigen Tarifverträge bestätigt.
Eine förmliche Bestätigung der Einhaltung der gesetzlichen Mindestlohnvorgaben (z.B. gemäß MiLoG).
Ein internes Konzept zur Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen über die gesamte Vertragslaufzeit. Dieses Konzept umfasst beispielsweise regelmäßige interne Audits, Lohnkontrollen und klare Zuständigkeiten, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an Tariftreue und Mindestlohn dauerhaft erfüllt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Vertragserfüllung zu folgenden Vorgehensweisen, um die fortlaufende Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen sicherzustellen:
Durchführung interner Überprüfungen (Audits) sowie regelmäßiges Monitoring durch die Personal- und Lohnbuchhaltungsabteilung, um eine ständige Konformität mit den Mindestlohn- und Tarifvorgaben zu gewährleisten.
Vorlage relevanter Lohn- und Arbeitszeitdokumentationen auf Verlangen des Auftraggebers. Dies umfasst beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Zeitnachweise oder vergleichbare Unterlagen, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Vergütungsstandards belegen.
Uneingeschränkte Kooperation bei vom Auftraggeber initiierten Audits oder Überprüfungen durch unabhängige Dritte. Der Auftragnehmer ermöglicht den Prüfbefugten Zugang zu den notwendigen Unterlagen und Informationen und arbeitet aktiv an der Klärung etwaiger Fragen mit.
Folgen der Nichteinhaltung
Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass Verstöße gegen die oben genannten Verpflichtungen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Insbesondere gilt:
Jeder Verstoß gegen die Pflichten zur Tariftreue oder zur Zahlung des Mindestlohns kann zu vertraglich festgelegten Sanktionen führen. Dazu zählen insbesondere die Verhängung von Vertragsstrafen, die Aufforderung zur sofortigen Beseitigung des Verstoßes oder – bei erheblichen bzw. wiederholten Verstößen – die fristlose Kündigung des Vertrags.
Ungeachtet etwaiger Maßnahmen des Auftraggebers verbleibt die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Lohn- und Tarifpflichten vollständig beim Auftragnehmer, der für sämtliche Verstöße gegen diese Pflichten und die daraus entstehenden rechtlichen Folgen allein haftet.
Abschließende Bestätigung
Der Unterzeichnende bestätigt die vollumfängliche Einhaltung der oben aufgeführten Anforderungen und verpflichtet sich, diese über die gesamte Vertragsdauer hinweg aufrechtzuerhalten.
Ort: ____________________
Datum: ____________________
Unterschrift (Auftragnehmer) und Firmenstempel: ____________________
Name des Unterzeichners: ____________________
Titel/Position: ____________________
