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Energiemanagementplan

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Energiemanagementplan im Technischen Facility Management

Energiemanagementplan im Technischen Facility Management

Im Rahmen der Ausschreibung des Technischen Facility Managements (TFM) für ein modernes Industriegebäude kommt dem Energiemanagementplan nach den Grundsätzen der ISO 50001 eine zentrale Bedeutung zu. Dieser Plan legt die systematische Überwachung und Optimierung der Energieverbräuche im Gebäudebetrieb fest und demonstriert die Verpflichtung zu nachhaltigen Betriebspraktiken. Durch die konsequente Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen sollen Betriebskosten und Emissionen reduziert, gesetzliche Vorgaben und Klimaschutzziele erfüllt sowie ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) eingehalten werden. Dabei werden alle relevanten technischen Bereiche – von der Gebäudeautomation bis hin zur Zutrittskontrolle – in das Energiemanagement einbezogen, um Effizienz und Sicherheit gleichermaßen zu gewährleisten.

Rechtliche und regulatorische Grundlagen

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) und das deutsche Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) bilden den übergeordneten Rahmen für Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Gemäß EDL-G sind große Unternehmen verpflichtet, regelmäßige Energieaudits durchzuführen oder alternativ ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einzuführen, um eine kontinuierliche Verbesserung der energetischen Leistung sicherzustellen. Die ISO 50001 (in Deutschland als DIN EN ISO 50001 veröffentlicht) definiert Anforderungen an ein systematisches Energiemanagement und wird im Facility Management als Best-Practice-Standard für die Planung und Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen angesehen.

Auch im Vergaberecht finden Energieeffizienz und Nachhaltigkeit besondere Beachtung. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) verpflichten öffentliche Auftraggeber dazu, bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Dienstleistungen die Energieeffizienz als wichtiges Kriterium zu berücksichtigen. In Ausschreibungen für Facility-Management-Leistungen können daher Anforderungen an ein Energiemanagementsystem gestellt werden, beispielsweise der Nachweis einer ISO-50001-Zertifizierung oder gleichwertiger Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Zudem sollen Leistungsbeschreibungen gemäß VgV möglichst das höchste verfügbare Effizienzniveau für eingesetzte Geräte und Systeme fordern und Lebenszykluskosten – einschließlich Energieverbrauch und Wartung – bei der Bewertung der Angebote einbeziehen.

Darüber hinaus gewinnen CO₂-Reporting-Pflichten auf EU- und nationaler Ebene an Bedeutung. Im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen viele Unternehmen ihre energiebezogenen Daten und Treibhausgasemissionen offenlegen, was ein strukturiertes Energiemanagement unabdingbar macht. Nationale Klimaschutzgesetze – wie das deutsche Bundes-Klimaschutzgesetz – setzen ambitionierte Emissionsminderungsziele für den Gebäudesektor, weshalb im Facility Management vertraglich vereinbarte Energieeinsparungen und regelmäßige Berichte über CO₂-Emissionen erforderlich sind. Ein umfassender Energiemanagementplan unterstützt die Einhaltung dieser regulatorischen Vorgaben und demonstriert die ESG-Konformität des Gebäudebetriebs.

Umfang des Energiemanagementplans

  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HVAC): Laufende Überwachung des Energieverbrauchs für Heizung und Kühlung sowie Optimierung dieser Anlagen nach anerkannten Richtlinien (z. B. VDI 6022 für hygienische Betriebsführung und DIN EN 16798 für energetische Bewertung von Lüftung und Raumklima). Dazu gehören Maßnahmen wie das Anpassen von Solltemperaturen, Fahrplänen und Lüftungsraten an den tatsächlichen Bedarf, der Einsatz von Wärmerückgewinnung sowie regelmäßige Wartung und Reinigung, um die Effizienz zu maximieren.

  • Elektrische Anlagen: Erfassung und Steuerung des Stromverbrauchs von Beleuchtung, Stromkreisen, Schaltanlagen und Notstromsystemen. Hierzu zählt beispielsweise die Umrüstung auf energieeffiziente Beleuchtung (LED-Technik) mit Präsenz- und tageslichtabhängiger Steuerung, das Lastmanagement zur Vermeidung von Lastspitzen sowie eine optimierte Betriebsweise von Notstromaggregaten oder USV-Anlagen (etwa durch effiziente Testläufe und Vermeidung von unnötigem Leerlaufbetrieb).

  • Gebäudeautomationssystem (BMS): Einsatz der Gebäudeleittechnik zur ganzheitlichen Optimierung aller technischen Anlagen. Durch intelligente Steuerungsalgorithmen werden Lasten verteilt und Spitzenlasten („Peak Shaving“) reduziert, indem z. B. Verbraucher zeitlich versetzt geschaltet oder bei drohenden Lastspitzen temporär gedrosselt werden. Das BMS verknüpft Daten aus verschiedenen Quellen (etwa Temperaturfühler, Zählerstände, Belegungsmeldungen) und passt Betriebsparameter dynamisch an, um den Energieeinsatz kontinuierlich zu optimieren.

  • Integration erneuerbarer Energien: Berücksichtigung und Einbindung vorhandener regenerativer Energiequellen (z. B. Photovoltaikanlagen, Windenergie oder Wärmerückgewinnungssysteme) in das Energiekonzept. Der Energiemanagementplan sieht vor, die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie zu maximieren – etwa durch vorrangige Nutzung selbst erzeugten Solarstroms zur Deckung des Eigenbedarfs oder durch die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Abwärme aus Lüftungsanlagen oder industriellen Prozessen. Dadurch werden externe Energiebezüge reduziert und CO₂-Emissionen gesenkt.

  • Zutrittskontroll- und Sicherheitssysteme: Überwachung des Energieverbrauchs von Zutrittslesern, elektronischen Türschlössern, Überwachungskameras und zugehörigen Server- bzw. IT-Systemen. Es ist sicherzustellen, dass diese Komponenten energieeffizient betrieben werden (z. B. Einsatz von Geräten mit Energiesparmodus und zeitgesteuerten Abschaltfunktionen für Peripheriegeräte). Gleichzeitig können Daten aus dem Zutrittssystem – etwa Informationen zur Raumnutzung – genutzt werden, um die Gebäudetechnik bedarfsgerecht zu steuern (z. B. Beleuchtung und Klimatisierung in ungenutzten Bereichen automatisch abzusenken).

Dokumentationsanforderungen für Bieter

  • Energiemonitoring-Methodik: Beschreibung, wie der Bieter den Energieverbrauch erfassen und überwachen wird, einschließlich geplanter Messstellen (Hauptzähler, Unterzähler) und der Integration dieser Daten in ein CAFM-System (Computer Aided Facility Management) oder die Gebäudeautomation. Es sollte dargelegt werden, welche Messtechnik und Sensorik zum Einsatz kommt und wie häufig die Verbrauchsdaten ausgelesen sowie analysiert werden.

  • Ausgangsverbrauch und Einsparziele: Vorlage von Referenzwerten oder Annahmen zum aktuellen Energieverbrauch (Baseline) des Gebäudes sowie klar formulierte Zielvorgaben zur Verbrauchsreduktion über die Vertragslaufzeit. Der Bieter soll darlegen, welches Einsparpotenzial identifiziert wurde und welche prozentuale Verbesserung der Energieeffizienz angestrebt wird.

  • CO₂-Fußabdruck und Berichtswesen: Darstellung des Konzepts zur Erfassung und Berichterstattung der CO₂-Emissionen im Gebäudebetrieb. Dies umfasst die Zuordnung der Verbräuche zu Emissionsquellen (Scope 1: direkte Emissionen, z. B. Brennstoffe; Scope 2: indirekte Emissionen aus Strom/Fernwärme; Scope 3: weitere indirekte Emissionen, falls relevant) sowie die Methodik zur Berechnung der CO₂-Äquivalente. Der Bieter soll aufzeigen, wie regelmäßig Berichte (z. B. jährliche CO₂-Bilanzen) erstellt und an den Auftraggeber übermittelt werden.

  • Geplante Optimierungsmaßnahmen: Beschreibung konkreter Maßnahmen, die der Bieter zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen plant. Dazu können technische und organisatorische Schritte gehören, wie z. B. vorbeugende Wartung zur Steigerung des Wirkungsgrads von Anlagen, Nachrüstung energieeffizienter Komponenten (etwa Austausch veralteter Pumpen oder Verbesserung der Dämmung technischer Anlagen) und Optimierung von Steuerungsstrategien im BMS. Jede Maßnahme sollte mit der erwarteten Wirkung auf den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen begründet werden.

  • Schulung und Sensibilisierung des Personals: Konzept zur Fortbildung der eingesetzten Mitarbeiter im Hinblick auf energieeffizienten Betrieb und Bewusstsein für Energiesparpotenziale. Der Bieter soll darlegen, wie das technische Personal in ISO-50001-Grundsätzen und modernen Energiemanagement-Tools geschult wird und ob interne Sensibilisierungskampagnen für Gebäudenutzer (z. B. Mitarbeiterschulungen zum energiesparenden Verhalten) vorgesehen sind.

Verfahrensvorgaben im Ausschreibungsprozess

  • Einreichung eines ISO-50001-konformen Plans: Im Rahmen der Angebotsabgabe muss jeder Bieter einen detaillierten Energiemanagementplan vorlegen, der den Grundsätzen der ISO 50001 entspricht. Darin sind alle oben genannten Elemente (Monitoring-Konzept, Ziele, Maßnahmen etc.) enthalten und konkret auf das ausgeschriebene Objekt zugeschnitten. Diese Vorlage dient als Nachweis der fachlichen Eignung des Bieters und seines Verständnisses für ein nachhaltiges Technisches Facility Management.

  • Prüfung der Einhaltung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgeschlagenen Konzepte und später deren Umsetzung zu überprüfen. Bereits im Vergabeverfahren können Referenzen oder Zertifikate (z. B. ISO-50001-Zertifizierung oder Auditberichte) angefordert werden. Nach Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber regelmäßige Audits oder Benchmarking durchführen, um die Einhaltung der im Energiemanagementplan festgelegten Maßnahmen und Einsparziele zu verifizieren.

  • Verpflichtung zu jährlichen Energieberichten: Im Vertrag wird festgeschrieben, dass der Dienstleister jährliche Berichte zur Energieeffizienz vorzulegen hat. Diese Berichte sollten Informationen über den Energieverbrauch, erreichte Einsparungen, CO₂-Emissionen sowie die umgesetzten Optimierungsmaßnahmen des jeweiligen Zeitraums enthalten. Sie dienen der kontinuierlichen Erfolgskontrolle und ermöglichen es dem Auftraggeber, die Entwicklung der energetischen Leistung nachzuvollziehen.

  • Sanktionen bei Nichteinhaltung: Für den Fall, dass der Dienstleister seinen Berichtspflichten nicht nachkommt oder vereinbarte Energieeinsparmaßnahmen nicht umsetzt, werden vertragliche Sanktionen definiert. Dies können beispielsweise Pönalen (Vertragsstrafen) bei verspäteter oder unvollständiger Berichterstattung sein oder finanzielle Abschläge, falls definierte Effizienzkennzahlen deutlich verfehlt werden. Solche Mechanismen stellen sicher, dass der Dienstleister zur Einhaltung der Energieziele angehalten wird und Abweichungen frühzeitig adressiert werden.

Spezifische Anforderungen für Zutrittskontrollsysteme

  • Energieeffiziente Betriebsweise der Zutrittsgeräte: Alle Komponenten der Zutrittskontrolle (Kartenleser, Sensoren, elektrische Türöffner, Drehkreuze etc.) sollen auf einen stromsparenden Betrieb ausgelegt und entsprechend konfiguriert werden. Das bedeutet, dass Geräte, die nicht permanent aktiv sein müssen, in einen Standby- oder Schlafmodus wechseln, sobald sie ungenutzt sind, um Strom zu sparen. Bei der Hardware-Auswahl ist auf einen geringen Eigenverbrauch und moderne, effiziente Netzteile zu achten.

  • Integration mit Gebäudetechnik zur Energiesparsteuerung: Die Zutrittskontrolle soll mit der Gebäudeautomation verknüpft werden, um belegungsabhängig technische Anlagen zu steuern. Zum Beispiel kann das System registrieren, wenn der letzte Mitarbeiter einen Bereich verlässt, und automatisch eine Aktion im BMS auslösen, die Beleuchtung und Klimatisierung in diesem Bereich herunterfährt. Umgekehrt kann ein Erstzutritt am Morgen genutzt werden, um vordefinierte Einrichtungen (Licht, Lüftung) einzuschalten. Diese intelligente Kopplung erhöht den Komfort für die Nutzer und senkt gleichzeitig den Energieverbrauch.

  • Server und IT-Infrastruktur: Die Server und Steuerzentralen der Zutrittsanlage sind rund um die Uhr in Betrieb und müssen daher effizient verwaltet werden. Es ist sicherzustellen, dass Serversysteme modern und energieoptimiert konfiguriert sind (z. B. Nutzung virtueller Server oder energieeffizienter Hardware), um Standby-Verluste zu minimieren. Auch im Sicherheitsleitstand ist darauf zu achten, dass Monitore, Workstations und andere Geräte nach Dienstende ausgeschaltet oder in Energiesparmodi versetzt werden, ohne die Sicherheitsfunktionen zu beeinträchtigen.

  • Datenschutz bei Nutzungsdaten: Wenn Zutrittsdaten für energetische Zwecke ausgewertet werden (z. B. um Nutzungsprofile zur bedarfsgerechten Steuerung zu erstellen), sind zwingend die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Personenbezogene Daten dürfen nur anonymisiert oder aggregiert für das Energiemanagement verwendet werden, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Der Dienstleister hat entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit die Kopplung von Zutritts- und Energiedaten DSGVO-konform erfolgt.

Bestätigung der Konformität

  • Selbstverpflichtung des Bieters: Der Bieter muss im Angebotsverfahren ausdrücklich bestätigen, dass er die Grundsätze des Energiemanagements nach ISO 5001 einhält und alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Energieeffizienz und Klimaschutz beachtet. Dies erfolgt in der Regel durch eine Eigenerklärung im Angebot und kann untermauert werden durch die Vorlage einschlägiger Zertifikate oder Nachweise (z. B. gültige ISO-50001-Zertifizierung, Umweltmanagement-Zertifikate oder Energieaudit-Berichte).

  • Kontinuierliche Verbesserung: Darüber hinaus verpflichtet sich der Dienstleister vertraglich, die Energieperformance des betreuten Objekts kontinuierlich zu verbessern. Dies beinhaltet die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Energiemanagementplans sowie die Umsetzung weiterer Effizienzmaßnahmen im Laufe der Zeit. Der Bieter übernimmt Verantwortung dafür, dass die vereinbarten Ziele erreicht oder übertroffen werden, und berichtet dem Auftraggeber transparent über Fortschritte bzw. Abweichungen im Sinne einer nachhaltigen Betriebsführung.