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Zuschlagsschreiben

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Zuschlagserteilung im Technischen Facility Management

Zuschlagserteilung im Technischen Facility Management

Das vorliegende Dokument dient als Leitfaden für die Erstellung eines formalen Zuschlagsschreibens im Bereich des technischen Facility Managements. Es erläutert den Zweck eines Zuschlagsschreibens im Vergabeverfahren und unterstreicht dessen Bedeutung für einen transparenten und rechtssicheren Abschluss des Ausschreibungsprozesses. Ein schriftliches Zuschlagsschreiben bestätigt die Auftragsvergabe an den ausgewählten Bieter und definiert den Vertragsbeginn verbindlich. Gerade bei systemkritischen Dienstleistungen wie der Zutrittskontrolle in einem Industriegebäude ist ein strukturierter Zuschlagsprozess essenziell, um einen reibungslosen Übergang der Leistungen sicherzustellen und alle gesetzlichen sowie betrieblichen Vorgaben einzuhalten.

Struktur und Transparenz durch Zuschlagsschreiben

Rechtliche und regulatorische Grundlagen

In Deutschland wird die Vergabe von Aufträgen öffentlicher Auftraggeber durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Diese Vorschriften schreiben vor, dass ein Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen ist und legen formale Pflichten für die Zuschlagserteilung und die Information der Bieter fest. Das Zuschlagsschreiben fungiert hierbei als offizielle Mitteilung über die Annahme des Angebots. Es muss in der Regel schriftlich (heutzutage oft in Textform über elektronische Vergabeplattformen) erfolgen und dem erfolgreichen Bieter innerhalb der Bindefrist zugehen. Die Einhaltung dieser Formalitäten gewährleistet Transparenz im Vergabeverfahren und reduziert rechtliche Unsicherheiten.

Neben dem Vergaberecht ist das Zivilrecht von Bedeutung: Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kommt durch den Zuschlag der Vertrag mit dem Inhalt des Angebots zustande. Das Zuschlagsschreiben stellt somit die Annahmeerklärung des Auftraggebers dar, durch die ein verbindlicher Vertrag geschlossen wird. Wird der Zuschlag innerhalb der Angebotsbindefrist erteilt, gilt er als fristgerechte Annahme des Angebots. Erfolgt der Zuschlag hingegen erst nach Ablauf der Bindefrist, wird er zivilrechtlich als neues Vertragsangebot des Auftraggebers gewertet, das der Bieter noch bestätigen muss. Für kaufmännische Vertragsparteien (nach Handelsgesetzbuch, HGB) gelten im Schriftverkehr zudem die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens, wodurch das Zuschlagsschreiben die getroffenen Vereinbarungen noch einmal zusammenfasst und deren Gültigkeit bestätigt.

Zu beachten sind ferner die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Sobald personengebundene Informationen Teil des Vertrages oder der Leistungserbringung sind – wie zum Beispiel Mitarbeiterdaten im Rahmen eines Zutrittskontrollsystems – greifen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das Zuschlagsschreiben und der darauf basierende Vertrag müssen sicherstellen, dass der Umgang mit sensiblen Daten (z.B. Zugangsdaten, Zutrittsprotokolle) rechtskonform erfolgt. Häufig wird hierzu im Vertrag eine Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen aufgenommen oder ein Auftragsverarbeitungsvertrag beigefügt, um den Schutz personenbezogener Daten während der Übergabe und im laufenden Betrieb zu gewährleisten.

Schließlich ist es ratsam, bei der Gestaltung des Übergangs im technischen Facility Management anerkannte Branchenstandards zu berücksichtigen. Die europäischen Facility-Management-Normen der DIN EN 15221-Reihe sowie die internationale Norm ISO 41001 (Facility Management – Managementsysteme) bieten Leitlinien für das Aufsetzen von FM-Vertragsstrukturen und insbesondere für das Übergangsmanagement. Diese Standards betonen eine strukturierte Planung, Dokumentation und Qualitätskontrolle beim Dienstleisterwechsel, sodass von Beginn des Vertrags an ein nahtloser und qualitativ hochwertiger Betrieb der technischen Anlagen gewährleistet ist.

Umfang des Zuschlagsschreibens

  • Formale Zuschlagsbestätigung und Vertragsbeginn: Zu Beginn des Schreibens wird dem Bieter formell mitgeteilt, dass ihm der Auftrag erteilt wird. Dabei ist der genaue Vertragsbeginn bzw. Leistungsstart anzugeben, ab dem der Auftragnehmer die Verantwortung für das technische Facility Management übernimmt. Diese Bestätigung schafft Klarheit über den Startzeitpunkt und stellt sicher, dass beide Parteien denselben Termin für den Leistungsübergang vor Augen haben.

  • Übergangsverfahren und Handover-Zeitplan: Das Schreiben sollte den geplanten Übergangsprozess skizzieren. Hierzu gehört die Festlegung von Übergabefristen und Meilensteinen, etwa wann die Vertragsunterzeichnung (falls separat erforderlich), Schlüsselübergabe, Anlagenübernahme oder Einweisung des neuen Personals stattfinden sollen. Zudem ist anzugeben, bis wann der Auftragnehmer sein technisches Personal vor Ort bereitstellen muss und wie die Übernahme von eventuellen Nachunternehmern (Subdienstleistern) organisiert wird. Ein klar definierter Handover-Zeitplan stellt sicher, dass der Übergang strukturiert und ohne Unterbrechungen abläuft.

  • Zusammenfassung der Vertragsinhalte: Obwohl der Vertrag in der Regel bereits durch das Angebot und den Zuschlag definiert ist, fasst ein gutes Zuschlagsschreiben die wichtigsten Aspekte des Leistungsumfangs noch einmal knapp zusammen. Dazu gehören die Art und der Umfang der technischen FM-Dienstleistungen (z.B. Wartung gebäudetechnischer Anlagen, Störungsmanagement, Instandhaltung), vereinbarte Servicelevel (SLA) und Qualitätskennzahlen sowie Reporting- und Dokumentationspflichten. Diese Zusammenfassung dient der Klarstellung und hilft, Missverständnisse zu vermeiden, indem beide Seiten sich der Kernelemente des Auftrags nochmals vergewissern.

  • Integration der Zutrittskontrollsysteme: Speziell für den Bereich Zutrittskontrolle ist im Zuschlagsschreiben zu bestätigen, dass der Auftragnehmer die Verantwortung für bestehende Zugangssysteme und -daten übernimmt. Es sollte festgehalten werden, wie und wann die Übergabe der Zutrittskontrollsysteme vom bisherigen Dienstleister oder vom Auftraggeber erfolgt, einschließlich der Übergabe aller Zugangscodes, Schlüssel, Karten und sonstigen Berechtigungsnachweise. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Auftragnehmer die übernommenen Daten (z.B. Listen berechtigter Personen oder Zugangshistorien) DSGVO-konform weiterverarbeitet und keine Sicherheitslücke während des Betreiberwechsels entsteht.

  • Kommunikations- und Kontaktplan: Ein weiterer Bestandteil des Zuschlagsschreibens ist die Benennung der Ansprechpersonen auf Seiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers für die Vertragsdurchführung. Das Schreiben sollte einen Kommunikationsplan umreißen, in dem festgelegt ist, wie die Abstimmung während der Übergangs- und Betriebsphase erfolgt (z.B. Regeltermine, Jour Fixe, Notfallkontakte). Durch die klare Kommunikationsstruktur wird sichergestellt, dass Informationen zeitnah fließen und etwaige Probleme schnell gemeinschaftlich gelöst werden können.

Dokumentationsanforderungen an den Bieter

  • Eingangsbestätigung und Annahmeerklärung: Der Bieter sollte schriftlich bestätigen, dass er das Zuschlagsschreiben erhalten hat und den Auftrag annimmt. Diese Annahmeerklärung kann beispielsweise durch Gegenzeichnung des Zuschlagsschreibens oder durch ein separates Schreiben erfolgen. Sie dient dazu, die Rechtsverbindlichkeit des Vertragsschlusses zu bekräftigen und dem Auftraggeber die Sicherheit zu geben, dass der Bieter den Zuschlag akzeptiert.

  • Bestätigung der Einsatzbereitschaft: Der Bieter muss erklären, dass er ab dem genannten Vertragsbeginn die vertraglich vereinbarten technischen FM-Leistungen erbringen kann. Dies umfasst die Bereitstellung des erforderlichen Personals, der Werkzeuge, Fahrzeuge und sonstigen Ressourcen am Standort. Eine solche Bestätigung der Einsatzbereitschaft zeigt, dass der Auftragnehmer die nötigen Vorbereitungen getroffen hat, um nahtlos mit der Leistungserbringung zu starten.

  • Aktualisierter Übergabe- und Projektplan: Der erfolgreiche Bieter sollte einen detaillierten Plan vorlegen, der die einzelnen Schritte der Übergabephase enthält. Dieser Plan umfasst die Zeitplanung für die Übernahme aller relevanten Anlagen und Dienste, die Koordination mit dem bisherigen Dienstleister (falls zutreffend) sowie interne Meilensteine des Auftragnehmers (z.B. Schulungen des Personals, Einrichtung von IT-Systemen). Ein überarbeiteter Projektplan stellt sicher, dass beide Seiten über den Ablauf der Transition im Klaren sind und erleichtert die Überwachung des Fortschritts.

  • Personaldokumentation und Qualifikationsnachweise: Insbesondere für sicherheitsrelevante Bereiche wie die Zutrittskontrolle muss der Bieter nachweisen, dass geeignetes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Hierzu können Namenslisten der vorgesehenen Mitarbeiter mit Angaben zu deren Qualifikationen, Schulungen und ggf. Sicherheitsprüfungen oder Zertifizierungen gehören. Der Auftraggeber kann verlangen, Kopien von Zertifikaten (z.B. für Elektrofachkräfte, Sicherheitspersonal) vorzulegen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

  • Versicherungs- und Nachweisdokumente: Falls es im Rahmen der Ausschreibung gefordert war oder sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben, muss der Bieter aktuelle Nachweise zu betrieblichen Versicherungen (etwa Haftpflichtversicherung) sowie zu seiner Zuverlässigkeit und Eignung einreichen. Dazu gehören beispielsweise Versicherungsbestätigungen mit ausreichender Deckungssumme ab Vertragsbeginn, eventuell aktualisierte Auszüge aus dem Gewerbezentralregister oder andere Compliance-Nachweise. Diese Unterlagen gewährleisten, dass alle Voraussetzungen für den Vertragsstart erfüllt sind und der Auftragnehmer seine Leistungsfähigkeit sowie Vertrauenswürdigkeit belegt.

Verfahrensanforderungen im Vergabeprozess

  • Form und Übermittlungsweg des Zuschlags: Der Zuschlag ist als schriftliche, rechtsverbindliche Mitteilung zu übermitteln. In öffentlichen Vergabeverfahren erfolgt dies heute meist über die elektronische Vergabeplattform in Textform oder per formalem Schreiben. Wichtig ist, dass der Zugang der Zuschlagserklärung beim Bieter nachweisbar ist (z.B. durch elektronische Lesebestätigung oder Einschreiben), um den Zeitpunkt des Vertragsschlusses eindeutig festzuhalten. Unabhängig vom Weg der Übermittlung sollte das Dokument von einer zeichnungsberechtigten Person des Auftraggebers erstellt bzw. unterzeichnet sein, um die Verbindlichkeit zu unterstreichen.

  • Frist für die Annahme durch den Bieter: Oft wird dem Bieter im Zuschlagsschreiben eine kurze Frist gesetzt, innerhalb derer er den Zuschlag offiziell bestätigen muss (beispielsweise innerhalb von 5 Werktagen). Diese Frist stellt sicher, dass der Auftragnehmer zeitnah reagiert und Klarheit darüber besteht, dass der Vertrag von beiden Seiten getragen wird. Bleibt eine Bestätigung innerhalb der Frist aus, kann der Auftraggeber weitere Schritte einleiten, etwa das Angebot des nächstplatzierten Bieters anzunehmen oder den Vergabeprozess aufzuheben, um Verzögerungen im Projekt zu vermeiden.

  • Verpflichtungen während der Übergangszeit: Zwischen Zuschlag und offiziellem Leistungsbeginn sind beide Parteien gefordert, den Wechsel reibungslos vorzubereiten. Der Auftraggeber muss dem neuen Dienstleister rechtzeitig Zugang zum Objekt gewähren und relevante Unterlagen (Pläne, Gerätehistorien, Wartungsprotokolle) bereitstellen. Der Auftragnehmer seinerseits ist verpflichtet, in dieser Phase alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, ohne bereits in den laufenden Betrieb einzugreifen. Dazu gehören Abstimmungsgespräche mit dem bisherigen Dienstleister oder dem Personal vor Ort, Übernahme von technischen Dokumentationen und ggf. die Sichtung der Anlagen. Alle diese Schritte sollten klar terminiert und dokumentiert werden.

  • Überprüfung der Einsatzbereitschaft: Der Auftraggeber wird in der Regel vor Leistungsbeginn prüfen, ob der Auftragnehmer alle Voraussetzungen für die Aufnahme der Tätigkeit erfüllt hat. Dies kann durch ein gemeinsames Kick-off-Meeting, Ortstermine oder anhand der eingereichten Pläne und Nachweise erfolgen. Dabei wird kontrolliert, ob ausreichend qualifiziertes Personal eingeplant ist, ob die Übernahmetermine eingehalten werden und ob der Auftragnehmer organisatorisch in der Lage ist, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Sollten hierbei Mängel oder Verzögerungen festgestellt werden, kann der Auftraggeber frühzeitig gegensteuern oder zusätzliche Maßnahmen einfordern.

  • Konsequenzen bei Nichterfüllung: Das Verfahren sollte auch Regelungen für den Fall vorsehen, dass der Bieter den Zuschlag nicht ordnungsgemäß annimmt oder die Übergabe scheitert. Mögliche Konsequenzen können je nach Vergabeart und Vertragsgestaltung sein: ein Vertragsrücktritt oder die Erklärung der Nichtigkeit des Zuschlags, die Inanspruchnahme einer Vertragsstrafe (falls im Vertrag vorgesehen) oder die Beauftragung des nächstgereihten Bieters. In jedem Fall sollte der Auftraggeber in solchen Situationen die Schritte gut dokumentieren und juristisch abstimmen, um Schaden für den Betrieb zu vermeiden und ggf. Regressansprüche geltend zu machen.

Besondere Anforderungen für Zutrittskontrollsysteme

  • Geordnete Übergabe von Zugangsmitteln: Es ist sicherzustellen, dass alle physischen Schlüssel, elektronischen Zugangskarten, Transponder oder Codes vollständig und dokumentiert vom bisherigen Dienstleister bzw. Betreiber an den neuen Auftragnehmer übergeben werden. Hierbei sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden, das den Erhalt jeder einzelnen Schlüssel und Zutrittskarte bestätigt. Eventuell vorhandene Reserve- oder Notfallschlüssel sind ebenfalls zu übernehmen und ihr Verbleib ist festzuhalten. Durch diese lückenlose Übergabe wird gewährleistet, dass keine unberechtigten Exemplare im Umlauf bleiben.

  • Sicherstellung der Service-Kontinuität: Während der Übergangsphase darf es zu keinem Sicherheitsleck oder Ausfall der Zutrittskontrolle kommen. Der neue Dienstleister muss daher unmittelbar ab Vertragsbeginn die Überwachung und Betreuung des Zugangssystems übernehmen. Gegebenenfalls ist eine kurze Parallelphase mit dem bisherigen Dienstleister sinnvoll, um den Wissenstransfer sicherzustellen. Wichtig ist, dass zu jedem Zeitpunkt klar geregelt ist, wer die Verantwortung für die Zugangssteuerung hat, damit Unbefugte keinen Zutritt erhalten und autorisierte Personen weiterhin problemlos Zugang haben.

  • Dokumentation der übernommenen Zutrittsinfrastruktur: Der Auftragnehmer sollte eine vollständige Dokumentation aller relevanten Komponenten des Zutrittskontrollsystems erhalten und überprüfen. Dazu zählen Systembeschreibungen, Schaltpläne, Konfigurationsdateien, Benutzer- und Berechtigtenlisten sowie bisherige Protokolldaten über Zutritte. Diese Informationen sind gemeinsam mit dem bisherigen Betreiber durchzugehen, um den aktuellen Systemzustand und etwaige offene Maßnahmen (z.B. defekte Schlösser, ausstehende Updates) festzuhalten. Eine vollständige Übernahmedokumentation ermöglicht es dem neuen Auftragnehmer, das System ohne Wissenslücken weiterzuführen.

  • DSGVO-konformer Umgang mit personenbezogenen Daten: Zutrittskontrollsysteme verarbeiten in der Regel personenbezogene Daten (etwa Namen von Karteninhabern, Zutrittszeiten). Bei der Übergabe dieser Daten ist strikt auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze (DSGVO/BDSG) zu achten. Der Auftragnehmer darf die überlassenen Daten nur für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nutzen und muss sie vertraulich behandeln. Möglicherweise ist ein separater Datenschutz-Anhang oder eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung Bestandteil des Vertrags, um die Verantwortlichkeiten bei der Datenverarbeitung eindeutig festzulegen. Zudem sollte dokumentiert werden, welche Daten übergeben wurden und dass der vorherige Dienstleister diese Daten nach Übergabe löscht bzw. unzugänglich macht.

  • Einhaltung fachlicher Normen und Standards: Die Übergabe und weitere Betreuung des Zutrittskontrollsystems hat im Einklang mit relevanten technischen Normen zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere DIN EN 60839 (Anforderungen an elektronische Zutrittskontrollanlagen) und die VDE 0833-Richtlinien für Gefahrenmelde- und Sicherheitsanlagen. Die Beachtung dieser Standards bedeutet beispielsweise, dass Änderungen am System fachgerecht dokumentiert werden, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen durchgängig getestet werden und dass der Übergabeprozess keine Schwachstellen hinterlässt. Dadurch bleibt die Anlage auch während und nach dem Dienstleisterwechsel voll normgerecht und betriebssicher.

Bestätigung der Auftragsannahme und Leistungsbereitschaft

Abschließend enthält das Zuschlagsschreiben eine Aufforderung an den Bieter, die Annahme des Auftrags und die Erfüllung der damit verbundenen Pflichten zu bestätigen. In der Praxis geschieht dies durch eine schriftliche Rückmeldung des Bieters (z.B. unterschriebene Zurücksendung des Zuschlagsschreibens oder eine formale Annahmeerklärung). Mit dieser Bestätigung erklärt der künftige Auftragnehmer verbindlich, dass er den Auftrag wie ausgeschrieben annimmt und alle vertraglichen Anforderungen erfüllen wird. Zugleich übernimmt er die Verantwortung dafür, ab dem vereinbarten Vertragsbeginn eine unterbrechungsfreie und ordnungsgemäße Leistungserbringung sicherzustellen. Diese Erklärung bildet den formellen Abschluss des Vergabeverfahrens und schafft die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit während der Vertragslaufzeit.