Grundsätze der Installationssysteme: TGA
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TGA – Grundsätze der Installationssysteme
TGA-Grundsätze bringen Klarheit, u.A. in Bezug auf die sortenreine Installationen, den Brandschutz, die Schall- und Wärmedämmung, die Montage, Prüfverfahren, Wartung und Betriebsmonitoring. Darüber sind moderne Anforderungen wie BIM, Hygienevorschriften oder Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. TGA-Grundsätze stellen eine technisch einwandfreie, sichere und wirtschaftliche Umsetzung aller TGA-Anlagen sicher und ermöglicht einen effizienten sowie ressourcenschonenden Betrieb über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes.
- Sortenreine
- Installation
- Befestigung
- Kabel
- Podeste
- Fassadenbefestigung
- Anfahrschutz
- Schaltwartenböden
- Dämmungen
- Umhüllung
- Brandschutzmaßnahmen
- Sichtinstallationen
- Grundieren
- Bauzeitenschutz
- Frostschutz
- Kondensationsschutz
- Dichtheits
- Installationsprüfungen
- Verbotene
- Erfassung
- Dokumentation
- Monitoring
- BIM-Integration
- Qualitätssicherung
- Inbetriebnahme
- Hygiene
- Wartung
- Kennzeichnung
- Sicherheitsanforderungen
- Anlagenarten
- Sustainability
- Abstimmung
- Dokumentation
- Terminkoordination
Sortenreine Installationen der TGA
In jedem Einzelsystem (z. B. Trinkwasser, Heizung, Lüftung, Elektro) sind nur Fabrikate eines Herstellers zu verwenden.
Vermischungen unterschiedlicher Hersteller innerhalb desselben Systems sind untersagt, um eine vollständige Herstellergewährleistung sicherzustellen.
Ein Materialwechsel ist nur erlaubt, wenn die Anlagenbeschreibung dies ausdrücklich zulässt (beispielsweise in Außenbereichen oder Vorwänden).
Übergangsstellen müssen regelkonform, schallgedämpft, korrosionsvermeidend und brandschutzgerecht ausgeführt sein.
Installation von Leitungen und Kanälen
Vorgaben der Hersteller-Verlegvorschriften sowie relevante Normen, Vorschriften und Verordnungen (z. B. DIN, EN, VDE) sind einzuhalten.
Leitungen und Kanäle sollen ordnungsgemäß, formschön, entlüftbar und entleerbar verlegt werden.
Brandschutzvorschriften des Brandschutznachweises sind bei Bauteilquerungen zu berücksichtigen. Zusätzlich können AG-spezifische Brandschutztrennungen verlangt werden.
Mechanische und elektrische Gewerke sollten in Schächten möglichst getrennt geführt werden, wobei jeder Schacht in allen Ebenen zugänglich sein muss.
Vor dem Dämmen ist eine Sicht- und Dichtheitsprüfung durchzuführen. Anschließend sind die Leitungen zu spülen und restlos zu entleeren.
Für Trinkwasserleitungen empfiehlt sich eine Dichtheitsprüfung mit inertem Gas, um Hygienevorschriften einzuhalten.
Die Rohinstallationen sind vor dem Verschließen und Dämmen durch den AG abzunehmen.
Zur Vermeidung von Körperschall sind die Leitungen schallentkoppelt zu montieren.
Längendehnungen sollten bevorzugt über Kompensatoren realisiert werden.
Spülanschlüsse sind dort einzuplanen, wo eine schnelle Ableitung ins Abwassersystem gewährleistet ist.
Armaturen für Be- und Entlüftung, Entleerung und Spülung sind mit dichten Verschlusskappen auszustatten.
Befestigung von Leitungen und Kanälen
Befestigungssysteme sind grundsätzlich schallentkoppelt auszuführen. Bei Kälteanlagen sind vorgedämmte Halterungen erforderlich.
Ein einheitliches, formschönes Befestigungsbild ist in Absprache mit allen beteiligten Firmen umzusetzen.
Im Innenbereich wird ein verzinktes, im Außenbereich ein feuerverzinktes Befestigungssystem eingesetzt (Rohrschellen, Gewindestangen, Montageschienen etc.).
Die Lastaufnahme ist auf die Nennlast plus 25 % Reserve auszulegen.
In Stahlbeton darf nur mit zugelassenen, hohlraumfreien Dübeln gearbeitet werden. Bei WU-Beton ist oft ein Klebeanker vorgeschrieben.
Fixpunkte inkl. Haltekonstruktionen sind auf das gewählte Halterungssystem abzustimmen.
Bei Kabeln und Verlegesystemen gelten gleichermaßen die Herstellerangaben und gültige Normen (z. B. DIN VDE).
Kabel sind in Schaltanlagen mit wasserführenden Installationen bevorzugt von unten einzuführen und auf die IP-Schutzklasse zu achten.
Getrennte Trassen für Mittelspannung, Niederspannung, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Gebäudeautomation.
Analog zu anderen Leistungsgruppen (KG 440/450) ist diese Trennung ebenso für KG 480 anzuwenden.
Podeste, Druckverteilungen und Fundamente
Für innen aufgestellte Anlagen können Podeste aus armiertem Stahlbeton (mit geeigneter Beschichtung) oder druckfestem Foamglas geschaffen werden.
Mindesthöhe der Podeste: 100 mm, umlaufender Überstand gegenüber den Anlagenaußenkanten: ebenfalls 100 mm.
Für Außenanlagen sind Podeste aus feuerverzinktem Stahl (IPE-Profile, Gitterroste) zu verwenden.
Ein umlaufender Bedienweg (zwischen 750 und 1000 mm) ist vorzusehen.
Bei herausziehbaren Bauteilen (z. B. Register) muss das Podest mindestens Bauteillänge plus 200 mm umfassen.
Absturzsicherung gemäß geltenden Normen und UVV (z. B. Geländerhöhe 1,1 m).
TGA-Anlagen sind nicht direkt auf Dächern zu platzieren, sondern über geeignete Zwischenpodeste.
Die Dämmarbeiten richten sich nach einer projektspezifischen Dämmmatrix, dabei ist Folgendes besonders zu beachten:
Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) für Mindestdämmstärken
Schallschutz zur Vermeidung von Körperschall
Brandschutz gemäß Brandschutznachweis
Diffusionsbeständigkeit zum Schutz vor Tauwasser
Gesetzliche Regelungen wie TRWI, TRGI und ggf. Zusatzanforderungen des Nutzers
Eventuelle Anwendung der 200 %-Regelung in Freianlagen
Unterputzverlegung von Gasleitungen nur mit Schrumpfschläuchen
Mineralwoll-Dämmung mit Alukaschierung in Fluchtwegen
Umhüllung von Dämmungen
Außerhalb von Gebäuden sind dichte, metallische Ummantelungen aus feuerverzinktem Stahl (Mindeststandard) mit abgedichteten Nähten und Sicken einzusetzen.
Längsverbindungen vorzugsweise an der Unterseite anordnen, Schrauben/Nieten entsprechend abdichten.
Eine Hinterlüftung durch Abstandshalter (20–30 mm) ist einzuhalten.
Innerhalb von Gebäuden ist eine metallische Ummantelung nur in sichtbaren Bereichen und Technikzentralen vorgeschrieben; darüber hinaus kann PVC-Ummantelung eingesetzt werden.
Feuerverzinkter Stahl ist auch hier der Mindeststandard.
Alle Brandschutzanforderungen (z. B. aus der Landesbauordnung, dem Brandschutznachweis) sind umzusetzen.
Abschottungen in Wänden, Decken und Böden sind rauch- und feuerdicht auszuführen, inkl. Ausführungsschildern oder Zertifikaten.
Neben dem Einbau der Brandschutzdurchführungen ist auch das Verschließen der Wand-/Deckenöffnungen Pflicht des Anlagenerrichters.
Brandschutzklappen müssen BUS-fähig, fernwartbar und mit Stellungsanzeige (AUF/ZU) ausgestattet sein. Sie werden in zugänglichen Bereichen eingebaut.
In korrosiver oder gefährlicher Abluft (z. B. Laborbereiche) sind keine Brandschutzklappen einzusetzen; stattdessen sind die Kanäle in F90-Ausführung bis ins Freie zu führen.
Ein Mindestabstand von 200 mm zwischen Brandschutzklappen und wasserführenden Leitungen ist einzuhalten.
Grundieren, Lackieren und Farbgestaltung
Leitungen aus rostendem Stahl, die nicht gedämmt werden, sind zu reinigen, zweifach zu grundieren (z. B. RAL 7035) und ggf. nach Kennzeichnungsrichtlinien zu lackieren.
Verzinkte Stähle, Edelstahl oder Kupfer werden in der Regel nicht lackiert, es sei denn, projektspezifische Vorgaben erfordern es.
Offene Rohr- oder Kanalenden sind bei Montagepausen zu verschließen und vor Verschmutzung zu schützen.
Entstandener Bohr- und Schleifstaub ist unverzüglich zu entfernen.
Beim Schweißen in der Nähe brennbarer Oberflächen sind geeignete Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandwache) zu treffen.
Auf fertigen Oberflächen dürfen nur Geräte oder Fahrzeuge mit entsprechenden Schutzmaßnahmen (weiße Reifen oder Bodenabdeckungen) eingesetzt werden.
Während der Bauphase müssen gefährdete Anlagen frostfrei gehalten werden.
Im späteren Betrieb können Leitungen draußen mit Frostschutzbändern (an der Rohrunterseite, alle 500 mm fixiert) oder einem Frostschutzgemisch (z. B. Glykol) gesichert werden.
Der Fühler ist am kältesten Punkt zu montieren; bei Unterschreitung von ca. +4 °C startet die Pumpe, und Regelventile öffnen.
Rohrlängsverbindungen sind möglichst in Innenräumen anzuordnen.
Dichtheits- und Druckprüfung
Alle Rohr- und Kanalsysteme sind mindestens 24 Stunden lang auf Dichtheit zu prüfen und zu dokumentieren.
Nach erfolgreicher Prüfung sind die Anlagen restlos zu entleeren und ggf. hygienisch zu spülen.
Bei Lüftungsanlagen genügen oft stichprobenhafte Prüfungen pro Hauptanlagenteil.
Erfassung von Verbräuchen und Leistungen
Das Projekt legt großen Wert auf die Zählererfassung (Verbrauch und Leistung).
Alle Zähler sind geeicht und liefern Verbrauchs- sowie Leistungsdaten (z. B. 15-Minuten-Werte).
Die Ebenenstruktur (Einspeisungen, Hauptverteilung, Unterverteilung, Einzelverbraucher) ist konsequent umzusetzen.
Dokumentation von Verbräuchen und Leistungen
Eine zentrale Leitstelle (Gebäudeautomation) bündelt alle Energiedaten.
Die Messwerte werden in Intervallen (z. B. 15 Minuten) erfasst, gespeichert und archiviert (mind. 6 Monate aktiv, danach 5 Jahre im Archiv).
Datenübertragung kann über M-Bus, Profibus, Modbus oder 0–20 mA-Signale erfolgen.
Die Visualisierung erfolgt über Trendkurven und tabellarische Übersichten (Tages-, Monats-, Jahreswerte).
Wird ein Speicherlimit (z. B. 70, 90 oder 99 %) erreicht, erfolgt eine Warnmeldung, bevor Daten überschrieben werden.
Monitoring während der Gewährleistung
Vom Zeitpunkt der Übergabe an bis zum Ende der Gewährleistung führt der Anlagenerrichter ein Monitoring durch.
Beim Energie-Monitoring werden tatsächliche Leistungs- und Verbrauchsdaten mit den Planwerten (bereinigt und unbereinigt) verglichen.
Beim Betriebs-Monitoring werden Anlagenprogramme (Zeitsteuerung, Grenzwerte) jährlich überprüft und nur mit Zustimmung des AG angepasst. Änderungen sind schriftlich zu dokumentieren.
Qualitätssicherung und -kontrolle (QS/QM)
Einsatz einheitlicher Prüf- und Abnahmeprotokolle (Checklisten, Fotodokumentation, Messprotokolle).
Gegebenenfalls Fremdüberwachung durch externe Sachverständige (z. B. Hygieneinspektion nach VDI 6022).
Regelmäßige QS-Begehungen, protokolliert mit klarer Maßnahmenverfolgung.
Inbetriebnahme und Einregulierung
Strukturierter Commissioning-Prozess für alle TGA-Gewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, MSR).
Hydraulischer Abgleich für Heiz- und Kühlkreisläufe, Volumenstrommessung für Lüftungsnetze.
Abschlussdokumentation aller Einstellungen sowie Übergabe an den Auftraggeber.
Hygiene- und Gesundheitsschutz
Trinkwasserhygiene nach DIN EN 806 und DIN 1988 (Legionellenprävention, thermische Desinfektion, Vermeidung von Stagnation).
Raumlufttechnik nach VDI 6022 (Filterklassen, Wartungsintervalle, Hygieneinspektionen).
Gaswarnsysteme für brennbare oder giftige Gase (z. B. CO₂, CO), Integration in Alarmierungssysteme.
Sachgerechte Lagerung und Entsorgung von Frostschutzmitteln, Kältemitteln und Reinigungschemikalien.
Wartung, Service und Betreiberpflichten
Vorgaben zu Wartungsintervallen und -umfängen pro Gewerk (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, MSR).
Abschluss von Wartungsverträgen mit klar geregelten Schnittstellen und Garantieleistungen.
Sorgfältige Betriebsdokumentation (Wartungs- und Inspektionsberichte, idealerweise in CAFM-Systemen).
Besondere Sicherheitsanforderungen
Einhaltung der Baustellenverordnung und relevanter Arbeitsschutzvorschriften.
Brandschutz bei Schweißarbeiten, persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Gegebenenfalls Integration von Feuerlöschsystemen (Sprinkler, CO₂-Löschungen) oder Not-Aus-Konzepten (Labore, Serverräume).
Sustainability und Nachhaltigkeit
Energieeffizienz durch Auswahl hochwertiger Antriebsklassen (Pumpen, Motoren, Ventilatoren).
Berücksichtigung von Green-Building-Standards (z. B. DGNB, LEED) bei Dämmung, Materialwahl, VOC-Emissionen.
Lebenszykluskostenbetrachtung (Energieverbrauch, Wartung, Ersatzteile).