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Grundsätze der Installationssysteme: TGA

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TGA – Grundsätze der Installationssysteme

TGA – Grundsätze der Installationssysteme

TGA-Grundsätze bringen Klarheit, u.A. in Bezug auf die sortenreine Installationen, den Brandschutz, die Schall- und Wärmedämmung, die Montage, Prüfverfahren, Wartung und Betriebsmonitoring. Darüber sind moderne Anforderungen wie BIM, Hygienevorschriften oder Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen. TGA-Grundsätze stellen eine technisch einwandfreie, sichere und wirtschaftliche Umsetzung aller TGA-Anlagen sicher und ermöglicht einen effizienten sowie ressourcenschonenden Betrieb über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes.

Sortenreine Installationen der TGA

  • In jedem Einzelsystem (z. B. Trinkwasser, Heizung, Lüftung, Elektro) sind nur Fabrikate eines Herstellers zu verwenden.

  • Vermischungen unterschiedlicher Hersteller innerhalb desselben Systems sind untersagt, um eine vollständige Herstellergewährleistung sicherzustellen.

  • Ein Materialwechsel ist nur erlaubt, wenn die Anlagenbeschreibung dies ausdrücklich zulässt (beispielsweise in Außenbereichen oder Vorwänden).

  • Übergangsstellen müssen regelkonform, schallgedämpft, korrosionsvermeidend und brandschutzgerecht ausgeführt sein.

Installation von Leitungen und Kanälen

  • Vorgaben der Hersteller-Verlegvorschriften sowie relevante Normen, Vorschriften und Verordnungen (z. B. DIN, EN, VDE) sind einzuhalten.

  • Leitungen und Kanäle sollen ordnungsgemäß, formschön, entlüftbar und entleerbar verlegt werden.

  • Brandschutzvorschriften des Brandschutznachweises sind bei Bauteilquerungen zu berücksichtigen. Zusätzlich können AG-spezifische Brandschutztrennungen verlangt werden.

  • Mechanische und elektrische Gewerke sollten in Schächten möglichst getrennt geführt werden, wobei jeder Schacht in allen Ebenen zugänglich sein muss.

  • Vor dem Dämmen ist eine Sicht- und Dichtheitsprüfung durchzuführen. Anschließend sind die Leitungen zu spülen und restlos zu entleeren.

  • Für Trinkwasserleitungen empfiehlt sich eine Dichtheitsprüfung mit inertem Gas, um Hygienevorschriften einzuhalten.

  • Die Rohinstallationen sind vor dem Verschließen und Dämmen durch den AG abzunehmen.

  • Zur Vermeidung von Körperschall sind die Leitungen schallentkoppelt zu montieren.

  • Längendehnungen sollten bevorzugt über Kompensatoren realisiert werden.

  • Spülanschlüsse sind dort einzuplanen, wo eine schnelle Ableitung ins Abwassersystem gewährleistet ist.

  • Armaturen für Be- und Entlüftung, Entleerung und Spülung sind mit dichten Verschlusskappen auszustatten.

Befestigung von Leitungen und Kanälen

  • Befestigungssysteme sind grundsätzlich schallentkoppelt auszuführen. Bei Kälteanlagen sind vorgedämmte Halterungen erforderlich.

  • Ein einheitliches, formschönes Befestigungsbild ist in Absprache mit allen beteiligten Firmen umzusetzen.

  • Im Innenbereich wird ein verzinktes, im Außenbereich ein feuerverzinktes Befestigungssystem eingesetzt (Rohrschellen, Gewindestangen, Montageschienen etc.).

  • Die Lastaufnahme ist auf die Nennlast plus 25 % Reserve auszulegen.

  • In Stahlbeton darf nur mit zugelassenen, hohlraumfreien Dübeln gearbeitet werden. Bei WU-Beton ist oft ein Klebeanker vorgeschrieben.

  • Fixpunkte inkl. Haltekonstruktionen sind auf das gewählte Halterungssystem abzustimmen.

  • Bei Kabeln und Verlegesystemen gelten gleichermaßen die Herstellerangaben und gültige Normen (z. B. DIN VDE).

  • Kabel sind in Schaltanlagen mit wasserführenden Installationen bevorzugt von unten einzuführen und auf die IP-Schutzklasse zu achten.

  • Getrennte Trassen für Mittelspannung, Niederspannung, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen sowie Gebäudeautomation.

  • Analog zu anderen Leistungsgruppen (KG 440/450) ist diese Trennung ebenso für KG 480 anzuwenden.

Podeste, Druckverteilungen und Fundamente

  • Für innen aufgestellte Anlagen können Podeste aus armiertem Stahlbeton (mit geeigneter Beschichtung) oder druckfestem Foamglas geschaffen werden.

  • Mindesthöhe der Podeste: 100 mm, umlaufender Überstand gegenüber den Anlagenaußenkanten: ebenfalls 100 mm.

  • Für Außenanlagen sind Podeste aus feuerverzinktem Stahl (IPE-Profile, Gitterroste) zu verwenden.

  • Ein umlaufender Bedienweg (zwischen 750 und 1000 mm) ist vorzusehen.

  • Bei herausziehbaren Bauteilen (z. B. Register) muss das Podest mindestens Bauteillänge plus 200 mm umfassen.

  • Absturzsicherung gemäß geltenden Normen und UVV (z. B. Geländerhöhe 1,1 m).

  • TGA-Anlagen sind nicht direkt auf Dächern zu platzieren, sondern über geeignete Zwischenpodeste.

  • Befestigungen an Fassaden dürfen nur über Unterkonstruktionen mit Thermostopp erfolgen, nicht direkt in der Fassadenebene.

  • Die Lastaufnahme muss zum Bauteil passen.

  • Alle Durchführungen sind in die Fassadenabdichtung einzubinden.

  • In Fahr- oder Staplerbereichen ist bis zu einer Höhe von 2,5 m ein Anfahrschutz einzurichten.

  • Innen aus verzinktem Stahl, außen feuerverzinkt; zusätzlich Markierungsringe zur besseren Sichtbarkeit.

  • Bei potenziell gefährlichen Anlagen kann ein erweiterter Anprallschutz vorgeschrieben sein.

Schaltwartenböden und Gitterrostböden

  • In Technikräumen werden bei Bedarf Zwischenböden (z. B. Doppelboden, Gitterrostboden) eingebaut.

  • Die Vorgaben gemäß KG 440/450 gelten entsprechend auch für KG 480.

Die Dämmarbeiten richten sich nach einer projektspezifischen Dämmmatrix, dabei ist Folgendes besonders zu beachten:

  • Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) für Mindestdämmstärken

  • Schallschutz zur Vermeidung von Körperschall

  • Brandschutz gemäß Brandschutznachweis

  • Diffusionsbeständigkeit zum Schutz vor Tauwasser

  • Gesetzliche Regelungen wie TRWI, TRGI und ggf. Zusatzanforderungen des Nutzers

  • Eventuelle Anwendung der 200 %-Regelung in Freianlagen

  • Unterputzverlegung von Gasleitungen nur mit Schrumpfschläuchen

  • Mineralwoll-Dämmung mit Alukaschierung in Fluchtwegen

Umhüllung von Dämmungen

  • Außerhalb von Gebäuden sind dichte, metallische Ummantelungen aus feuerverzinktem Stahl (Mindeststandard) mit abgedichteten Nähten und Sicken einzusetzen.

  • Längsverbindungen vorzugsweise an der Unterseite anordnen, Schrauben/Nieten entsprechend abdichten.

  • Eine Hinterlüftung durch Abstandshalter (20–30 mm) ist einzuhalten.

  • Innerhalb von Gebäuden ist eine metallische Ummantelung nur in sichtbaren Bereichen und Technikzentralen vorgeschrieben; darüber hinaus kann PVC-Ummantelung eingesetzt werden.

  • Feuerverzinkter Stahl ist auch hier der Mindeststandard.

  • Alle Brandschutzanforderungen (z. B. aus der Landesbauordnung, dem Brandschutznachweis) sind umzusetzen.

  • Abschottungen in Wänden, Decken und Böden sind rauch- und feuerdicht auszuführen, inkl. Ausführungsschildern oder Zertifikaten.

  • Neben dem Einbau der Brandschutzdurchführungen ist auch das Verschließen der Wand-/Deckenöffnungen Pflicht des Anlagenerrichters.

  • Brandschutzklappen müssen BUS-fähig, fernwartbar und mit Stellungsanzeige (AUF/ZU) ausgestattet sein. Sie werden in zugänglichen Bereichen eingebaut.

  • In korrosiver oder gefährlicher Abluft (z. B. Laborbereiche) sind keine Brandschutzklappen einzusetzen; stattdessen sind die Kanäle in F90-Ausführung bis ins Freie zu führen.

  • Ein Mindestabstand von 200 mm zwischen Brandschutzklappen und wasserführenden Leitungen ist einzuhalten.

  • In sichtbaren Bereichen sind alle TGA-Installationen formschön und geordnet zu verlegen, damit ein optisch ansprechendes Gesamtbild entsteht.

Grundieren, Lackieren und Farbgestaltung

  • Leitungen aus rostendem Stahl, die nicht gedämmt werden, sind zu reinigen, zweifach zu grundieren (z. B. RAL 7035) und ggf. nach Kennzeichnungsrichtlinien zu lackieren.

  • Verzinkte Stähle, Edelstahl oder Kupfer werden in der Regel nicht lackiert, es sei denn, projektspezifische Vorgaben erfordern es.

  • Offene Rohr- oder Kanalenden sind bei Montagepausen zu verschließen und vor Verschmutzung zu schützen.

  • Entstandener Bohr- und Schleifstaub ist unverzüglich zu entfernen.

  • Beim Schweißen in der Nähe brennbarer Oberflächen sind geeignete Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandwache) zu treffen.

  • Auf fertigen Oberflächen dürfen nur Geräte oder Fahrzeuge mit entsprechenden Schutzmaßnahmen (weiße Reifen oder Bodenabdeckungen) eingesetzt werden.

  • Während der Bauphase müssen gefährdete Anlagen frostfrei gehalten werden.

  • Im späteren Betrieb können Leitungen draußen mit Frostschutzbändern (an der Rohrunterseite, alle 500 mm fixiert) oder einem Frostschutzgemisch (z. B. Glykol) gesichert werden.

  • Der Fühler ist am kältesten Punkt zu montieren; bei Unterschreitung von ca. +4 °C startet die Pumpe, und Regelventile öffnen.

  • Rohrlängsverbindungen sind möglichst in Innenräumen anzuordnen.

  • Zur Vermeidung von Tauwasserbildung ist eine diffusionsdichte und korrekt dimensionierte Dämmung zu wählen. Dies gilt insbesondere für Kaltwasser- und Kühlleitungen.

Dichtheits- und Druckprüfung

  • Alle Rohr- und Kanalsysteme sind mindestens 24 Stunden lang auf Dichtheit zu prüfen und zu dokumentieren.

  • Nach erfolgreicher Prüfung sind die Anlagen restlos zu entleeren und ggf. hygienisch zu spülen.

  • Bei Lüftungsanlagen genügen oft stichprobenhafte Prüfungen pro Hauptanlagenteil.

Installationsprüfungen und Spülungen

  • Vor Inbetriebnahme sind die Leitungen (Wasser-/Luftgemisch) oder gasförmige Systeme mit inertem Gas zu spülen und zu prüfen.

  • RLT-Anlagen werden im Probebetrieb mittels Sicht- und Geräuschprüfungen kontrolliert.

  • Alle Prüfergebnisse werden protokolliert.

Verbotene Stoffanwendungen

  • Benetzungsstörende Silikone sind an Sanitärfugen, Knebelgriff-Schutzumhüllungen, Kanal- und Formteilverbindungen in der Lüftung sowie an Elektroleitungen untersagt.

  • Statt C-Stahl werden hochwertige Alternativen (Edelstahl, verzinkter Stahl) verwendet.

Erfassung von Verbräuchen und Leistungen

  • Das Projekt legt großen Wert auf die Zählererfassung (Verbrauch und Leistung).

  • Alle Zähler sind geeicht und liefern Verbrauchs- sowie Leistungsdaten (z. B. 15-Minuten-Werte).

  • Die Ebenenstruktur (Einspeisungen, Hauptverteilung, Unterverteilung, Einzelverbraucher) ist konsequent umzusetzen.

Dokumentation von Verbräuchen und Leistungen

  • Eine zentrale Leitstelle (Gebäudeautomation) bündelt alle Energiedaten.

  • Die Messwerte werden in Intervallen (z. B. 15 Minuten) erfasst, gespeichert und archiviert (mind. 6 Monate aktiv, danach 5 Jahre im Archiv).

  • Datenübertragung kann über M-Bus, Profibus, Modbus oder 0–20 mA-Signale erfolgen.

  • Die Visualisierung erfolgt über Trendkurven und tabellarische Übersichten (Tages-, Monats-, Jahreswerte).

  • Wird ein Speicherlimit (z. B. 70, 90 oder 99 %) erreicht, erfolgt eine Warnmeldung, bevor Daten überschrieben werden.

Monitoring während der Gewährleistung

  • Vom Zeitpunkt der Übergabe an bis zum Ende der Gewährleistung führt der Anlagenerrichter ein Monitoring durch.

  • Beim Energie-Monitoring werden tatsächliche Leistungs- und Verbrauchsdaten mit den Planwerten (bereinigt und unbereinigt) verglichen.

  • Beim Betriebs-Monitoring werden Anlagenprogramme (Zeitsteuerung, Grenzwerte) jährlich überprüft und nur mit Zustimmung des AG angepasst. Änderungen sind schriftlich zu dokumentieren.

BIM-Integration (Building Information Modeling)

  • Modellbasierte Planung der TGA mit Kollisionsprüfung, Datenaustausch (z. B. IFC, DWG).

  • Abstimmung zum Detaillierungsgrad (LOD).

  • BIM-Daten werden im Idealfall während des gesamten Lebenszyklus eingesetzt (z. B. Facility Management).

Qualitätssicherung und -kontrolle (QS/QM)

  • Einsatz einheitlicher Prüf- und Abnahmeprotokolle (Checklisten, Fotodokumentation, Messprotokolle).

  • Gegebenenfalls Fremdüberwachung durch externe Sachverständige (z. B. Hygieneinspektion nach VDI 6022).

  • Regelmäßige QS-Begehungen, protokolliert mit klarer Maßnahmenverfolgung.

Inbetriebnahme und Einregulierung

  • Strukturierter Commissioning-Prozess für alle TGA-Gewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, MSR).

  • Hydraulischer Abgleich für Heiz- und Kühlkreisläufe, Volumenstrommessung für Lüftungsnetze.

  • Abschlussdokumentation aller Einstellungen sowie Übergabe an den Auftraggeber.

Hygiene- und Gesundheitsschutz

  • Trinkwasserhygiene nach DIN EN 806 und DIN 1988 (Legionellenprävention, thermische Desinfektion, Vermeidung von Stagnation).

  • Raumlufttechnik nach VDI 6022 (Filterklassen, Wartungsintervalle, Hygieneinspektionen).

  • Gaswarnsysteme für brennbare oder giftige Gase (z. B. CO₂, CO), Integration in Alarmierungssysteme.

  • Sachgerechte Lagerung und Entsorgung von Frostschutzmitteln, Kältemitteln und Reinigungschemikalien.

Wartung, Service und Betreiberpflichten

  • Vorgaben zu Wartungsintervallen und -umfängen pro Gewerk (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, MSR).

  • Abschluss von Wartungsverträgen mit klar geregelten Schnittstellen und Garantieleistungen.

  • Sorgfältige Betriebsdokumentation (Wartungs- und Inspektionsberichte, idealerweise in CAFM-Systemen).

Kennzeichnung der Leitungen und Armaturen

  • Einheitliches Farbleitsystem (z. B. DIN 2403 oder projektspezifische Vorgaben).

  • Typenschilder (ggf. mit QR-Code oder RFID) für Ventile, Pumpen, Klappen, Sensoren.

  • Übereinstimmung der Beschriftung mit den Planunterlagen bzw. GA-Daten.

Besondere Sicherheitsanforderungen

  • Einhaltung der Baustellenverordnung und relevanter Arbeitsschutzvorschriften.

  • Brandschutz bei Schweißarbeiten, persönliche Schutzausrüstung (PSA).

  • Gegebenenfalls Integration von Feuerlöschsystemen (Sprinkler, CO₂-Löschungen) oder Not-Aus-Konzepten (Labore, Serverräume).

Besondere Anlagenarten

  • Laborbereiche/Reinräume mit erhöhten Anforderungen an Dichtheit, Druckhaltung und Ablufttechnik.

  • Regenerative Energien (Photovoltaik, Solarthermie, KWK, Wärmepumpen).

  • Eventueller Ex-Schutz für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX-Richtlinien).

Sustainability und Nachhaltigkeit

  • Energieeffizienz durch Auswahl hochwertiger Antriebsklassen (Pumpen, Motoren, Ventilatoren).

  • Berücksichtigung von Green-Building-Standards (z. B. DGNB, LEED) bei Dämmung, Materialwahl, VOC-Emissionen.

  • Lebenszykluskostenbetrachtung (Energieverbrauch, Wartung, Ersatzteile).

Abstimmung mit Gebäudeautomation

  • Festlegung der Kommunikationsschnittstellen (BACnet, KNX, Modbus, M-Bus, LON).

  • Detaillierte Sensor- und Aktorlisten, Prioritäten bei Alarmmeldungen.

  • Energie- und Betriebsmonitoring als integraler Bestandteil der GA.

Dokumentation und Schulung

  • Revisionsunterlagen (Pläne, Schemata, Prüfprotokolle, Einweisungsdokumente) vollständig und nachvollziehbar vorlegen.

  • Benutzerhandbücher mit Wartungsplänen und Bedienungsanleitungen.

  • Schulungen des Bedienpersonals (mit schriftlichem Nachweis).

Terminkoordination und Logistik

  • Abstimmung der Bauzeiten (Rohbauinstallationen, Prüfungen, Inbetriebnahme, Abnahmen).

  • Sorgfältige Lagerung und Transport (insbesondere temperaturempfindliche Komponenten).

  • Just-in-Time-Lieferungen in Absprache mit Herstellern, um Verzögerungen zu vermeiden.