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FM-/FS-/GM-Dienstleistungen

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FM, FS und GM Dienstleistungen in der Dokumentationsstrategie des technischen Facility Management

FM-/FS-/GM-Dienstleistungen

In der betrieblichen Praxis des Facility Managements ist eine umfassende und gut strukturierte Dokumentation unerlässlich. Dieses Dokumentenverzeichnis definiert alle erforderlichen organisatorischen, betrieblichen und rechtlichen Nachweise, die im Rahmen der Erbringung und Vergabe von Facility Services (FM/FS/GM) herangezogen werden. Es umfasst insbesondere Unterlagen, die die Eignung, Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Transparenz von Dienstleistern belegen. Grundlage dieser Dokumentation sind insbesondere die Richtlinien der GEFMA 520 (Ausschreibung Facility Services), GEFMA 198-1 (Betreiberverantwortung im FM) sowie die DIN EN 13306 (Instandhaltungsmanagement).

Das Ziel dieser Dokumentation ist die standardisierte und revisionssichere Darstellung von Betreiberkonzepten, Dienstleistungsinhalten und Vertragsbeziehungen. Durch eine einheitliche Struktur wird eine rechtssichere und nachhaltige Betriebsführung gemäß den Anforderungen der Betreiberverantwortung sichergestellt. Gleichzeitig schaffen diese Unterlagen eine transparente Basis für interne und externe Prüfungen (Audits) sowie für die Nachvollziehbarkeit im Rahmen von Qualitäts- und Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Strukturierte Leistungsabgrenzung von Facility Management, Facility Services und Gebäudemanagement

Betreiberkonzept

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betreiberkonzept

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt die organisatorische, technische und rechtliche Struktur der Betreiberverantwortung gemäß GEFMA 198-1 und GEFMA 520.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520; GEFMA 198-1

Schlüsselelemente

• Organisationsstruktur und Rollenverteilung (Eigentümer, Betreiber, Nutzer, Dienstleister)
• Prozesse der Leistungserbringung (z.B. Reinigung, Wartung, Sicherheit)
• Verantwortlichkeiten nach BetrSichV und ArbSchG
• Kommunikations- und Eskalationswege
• Dokumentationssystematik (digitale Betreiberakte)

Verantwortlich

Bieter / Facility Services-Anbieter

Praxis-Hinweise

Grundlage der Betreiberverantwortung und Bestandteil jeder Ausschreibung oder Vertragsdokumentation. Wird im FM-Audit auf Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit geprüft.

Erläuterung:

Das Betreiberkonzept legt die strategische und operative Organisation des Facility Managements im Kontext der Betreiberverantwortung fest. Es definiert, wie Aufgaben und Pflichten zwischen Eigentümer, Betreiber (Facility Manager) und Nutzer aufgeteilt sind. Beispielsweise regelt es, wer für die Durchführung und Dokumentation der vorgeschriebenen Prüfungen (z. B. nach der Betriebssicherheitsverordnung) sowie für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsschutzgesetz) zuständig ist.

Das Betreiberkonzept dient als zentraler Nachweis dafür, dass alle gesetzlichen Betreiberpflichten eingehalten werden (z. B. Verkehrssicherungspflicht, Arbeitsschutzauflagen). Es enthält in der Regel Organigramme, Prozessdarstellungen und Nachweisunterlagen (z. B. Wartungspläne), die Transparenz über Abläufe und Eskalationswege schaffen.

Darüber hinaus integriert das Betreiberkonzept die Nutzeranforderungen in Form von Leistungsvereinbarungen und unterstützt die digitale Dokumentation (z. B. in einer elektronischen Betreiberakte). Es dient dem Auftraggeber als Steuerungsinstrument, um die Einhaltung der vereinbarten Leistungen zu überwachen und im Rahmen von Audits die Nachvollziehbarkeit im Facility Management sicherzustellen.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Betriebskonzept (Gebäudemanagement)

Zweck & Geltungsbereich

Beschreibt die betrieblichen Prozesse, Leistungsumfänge und Service-Level-Vereinbarungen (SLA) für die Gebäude- und Anlagenbewirtschaftung.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 198-1; Leitfaden Nachhaltiges Bauen (BNB); GEFMA 520

Schlüsselelemente

• Definition von Leistungsbereichen (Technik, Reinigung, Sicherheit, Umweltmanagement)
• Prozessabläufe und Schnittstellenkoordination
• Maßnahmenplanung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
• Reporting- und Qualitätsmechanismen (KPIs, SLAs)
• Nachhaltigkeitskriterien und Energieziele

Verantwortlich

Auftraggeber / Nutzer / FM-Dienstleister

Praxis-Hinweise

Wird bei Betriebsaufnahme oder Neuvergabe gefordert; dient als Grundlage für CAFM-Integration und Qualitätssicherung.

Erläuterung:

Das Betriebskonzept konkretisiert die Vorgaben des Betreiberkonzepts auf operativer Ebene. Es beschreibt detailliert die Abläufe und Prozesse für jeden Leistungsbereich (z. B. Technik, Reinigung, Sicherheit, Umweltmanagement). Hierin werden beispielsweise Wartungs- und Inspektionspläne für technische Anlagen sowie Reinigungsintervalle und Reaktionszeiten bei Störungen festgelegt. Dabei definiert es auch die Verantwortlichkeiten für die Koordination und Durchführung einzelner Arbeitsschritte.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Definition von Service-Level-Vereinbarungen (SLA) und Leistungskennzahlen (KPIs), anhand derer die Leistungserbringung gemessen wird. Typische KPIs im FM können z. B. die Verfügbarkeit technischer Systeme, die Einhaltung von Reaktions- und Beseitigungszeiten oder der Energieverbrauch sein. Durch regelmäßiges Reporting und Qualitätskontrollen wird die erbrachte Servicequalität transparent dokumentiert und sichergestellt.

In modernen Betriebskonzepten werden auch Nachhaltigkeits- und Energieziele festgelegt. Dies kann Vorgaben zur Energieeffizienz, zum Einsatz erneuerbarer Energien oder zur Abfallreduzierung umfassen. Oft werden dabei Richtlinien wie der Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ (BNB) herangezogen, um Umweltauflagen und Ressourcenschonung im Gebäudebetrieb sicherzustellen.

Das Betriebskonzept wird üblicherweise bei Betriebsaufnahme oder Neuvergabe erstellt und ist Teil der FM-Vertragsunterlagen. Es bildet die Grundlage für die Integration in CAFM-Systeme, indem es Prozesse, Aufgaben und Schnittstellen formal beschreibt. Auf dieser Basis können Auftraggeber und FM-Dienstleister die erbrachten Leistungen nachvollziehen, den Betrieb steuern und kontinuierlich Verbesserungsmaßnahmen ableiten.

Bietererklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Bietererklärung (Gebäudemanagement)

Zweck & Geltungsbereich

Erklärung des Anbieters zur Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit des Angebots.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520

Schlüsselelemente

• Erklärung über Kenntnis der Vergabeunterlagen
• Bestätigung der Leistungsfähigkeit
• Vertraulichkeits- und Integritätserklärung
• Angaben zur rechtlichen Vertretung

Verantwortlich

Bieter / Facility Services-Anbieter

Praxis-Hinweise

Obligatorisch in Ausschreibungen nach GEFMA 520; wird vom Auftraggeber geprüft und dokumentiert.

Erläuterung:

Die Bietererklärung ist eine formale Versicherungs- und Verbindlichkeitserklärung des Anbieters im Rahmen des Vergabeverfahrens. Mit ihrer Unterzeichnung bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen (z. B. Leistungsverzeichnis, Vertragsentwurf) vollständig geprüft und verstanden hat und dass sein Angebot darauf basiert. Er sichert zu, dass das Angebot vollständig, rechtmäßig und verbindlich ist und keine Ausschlussgründe vorliegen (z. B. Interessenkonflikte oder sonstige Vergabebeschränkungen).

Üblicherweise werden in der Bietererklärung auch Zusicherungen zu Vertraulichkeit und Integrität abgegeben, etwa zur Einhaltung geltender Compliance-Regeln. Darüber hinaus enthält sie Angaben zur rechtlichen Vertretung, z. B. Name und Position des Unterzeichners.

Der Zweck der Bietererklärung ist es, Transparenz und Rechtssicherheit im Vergabeverfahren herzustellen. Sie ermöglicht dem Auftraggeber, nachzuvollziehen, dass der Bieter die Bedingungen der Ausschreibung kennt, sein Angebot ernsthaft abgibt und zur Abgabe rechtsverbindlich befugt ist. In Ausschreibungen nach GEFMA 520 ist die Abgabe einer Bietererklärung zwingend vorgeschrieben und ihr Vorliegen wird im Vergabeprozess geprüft.

Eigenerklärung zur Eignung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Eigenerklärung zur Eignung

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis der technischen, wirtschaftlichen und personellen Leistungsfähigkeit des Bieters.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520

Schlüsselelemente

• Unternehmensprofil und Referenzen
• Fachliche Qualifikationen (z.B. VDI 6022, VDI 6026)
• Versicherungs- und Haftungsnachweise
• Personalstruktur, Ausbildung, Zertifikate

Verantwortlich

Bieter

Praxis-Hinweise

Bestandteil jeder Angebotsunterlage; Grundlage für die Eignungsprüfung nach Vergaberecht (z. B. § 6 VgV).

Erläuterung:

Die Eigenerklärung zur Eignung dient als Nachweis, dass der Bieter über die erforderliche Fachkompetenz, wirtschaftliche Stabilität und personelle Ausstattung verfügt, um den Auftrag auszuführen. Sie enthält üblicherweise Angaben zum Unternehmensprofil, zu Referenzprojekten und gegebenenfalls zu finanziellen Kennzahlen (z. B. Umsatz, Bilanzdaten). Referenzen belegen, dass der Anbieter bereits vergleichbare Dienstleistungen erfolgreich erbracht hat.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die fachlichen Qualifikationen. Hier werden relevante Zertifikate und Nachweise aufgeführt, etwa Schulungen gemäß VDI-Richtlinien (z. B. VDI 6022 für raumlufttechnische Anlagen oder VDI 6026 für die TGA-Dokumentation), ISO-Zertifizierungen (z. B. ISO 9001) oder spezielle Qualifikationsnachweise für sicherheitskritische Aufgaben (z. B. Sachkundenachweis nach § 34a GewO für Sicherheitsdienste).

Zudem werden Versicherungsschutz und Haftungsbedingungen beschrieben, beispielsweise Nachweise über eine Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung. Ergänzend kann die Personalstruktur dargelegt werden (Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, interne Schulungen und Zertifikate).

Die Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil jeder Angebotsunterlage und eine wesentliche Grundlage für die Eignungsprüfung nach vergaberechtlichen Vorgaben (z. B. § 6 VgV). Sie ermöglicht es dem Auftraggeber, die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters zu bewerten und darauf basierend die Bieterauswahl zu treffen.

Inventarliste

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Inventarliste

Zweck & Geltungsbereich

Auflistung sämtlicher betriebsrelevanter Anlagen, Geräte und Einrichtungen im Verantwortungsbereich des FM-Dienstleisters.

Relevante Regelwerke/Normen

DIN EN 13306 (Instandhaltungsmanagement)

Schlüsselelemente

• Objektbezeichnung und Standort
• Hersteller, Typ, Seriennummer
• Wartungs- und Prüfintervalle
• Zugehörigkeit zu Anlagengruppen / Gewerken

Verantwortlich

Facility Manager / Betreiber

Praxis-Hinweise

Grundlage für Wartungsplanung, Gefährdungsbeurteilungen und Lebenszykluskostenanalyse.

Erläuterung:

Die Inventarliste erfasst als zentrales Werkzeug alle relevanten Anlagen, Geräte und Einrichtungen, für die der Facility Manager verantwortlich ist. Jedes Objekt wird mit Bezeichnung, Standort, Hersteller, Typ und Seriennummer dokumentiert. Sie bildet die Grundlage für eine systematische Anlagenverwaltung und Instandhaltungsplanung gemäß DIN EN 13306.

Zu den weiteren Schlüsselelementen gehören Angaben zu Wartungs- und Prüfintervallen sowie die Zuordnung der Anlage zu bestimmten Gewerken (z. B. Heizungsanlage, Lüftungssysteme, Aufzüge). Diese Informationen ermöglichen es, erforderliche Inspektionen und Instandhaltungsmaßnahmen bedarfsgerecht zu planen und durchzuführen.

Die Inventarliste dient zudem als Basis für Gefährdungsbeurteilungen und Lebenszykluskostenanalysen. In CAFM-Systemen wird sie regelmäßig gepflegt und aktualisiert, um Änderungen im Anlagenbestand (z. B. Neuanschaffungen, Außerbetriebnahmen) abzubilden. Dadurch ist sichergestellt, dass alle betriebsrelevanten Geräte nachverfolgt und ihre Wartungsmaßnahmen lückenlos dokumentiert sind.

Nachunternehmererklärung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Nachunternehmererklärung

Zweck & Geltungsbereich

Erklärung über den Einsatz von Subunternehmen und deren Qualifikation im Rahmen des Leistungsumfangs.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520

Schlüsselelemente

• Liste der Subunternehmer und Leistungsanteile
• Nachweis der Eignung und Zulassung
• Haftungsregelung und Schnittstellenbeschreibung

Verantwortlich

Bieter / Hauptauftragnehmer

Praxis-Hinweise

Dient der Transparenz über Leistungsketten und der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers im Hinblick auf Betreiberpflichten.

Erläuterung:

Die Nachunternehmererklärung informiert darüber, ob und welche Subunternehmen im Leistungsumfang vorgesehen sind. Sie listet in der Regel alle eingesetzten Nachunternehmer mit den jeweiligen Leistungsanteilen auf. Für jeden Nachunternehmer werden dessen Qualifikationen und Zulassungen kurz benannt (z. B. Gewerbeanmeldung, Fachbetriebsgenehmigung). Zudem wird dargelegt, wie die Haftung und Verantwortung zwischen Haupt- und Nachunternehmer geregelt ist.

Ziel dieser Erklärung ist es, dem Auftraggeber Transparenz über die Leistungskette zu geben und sicherzustellen, dass alle beteiligten Unternehmen den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen genügen. Beispielsweise muss der Hauptauftragnehmer nach deutschem Recht (z. B. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz) garantieren, dass seine Nachunternehmer geltende Vorschriften einhalten, insbesondere in Bereichen wie Arbeitszeit und Mindestlohn.

Die Nachunternehmererklärung hilft, das Haftungsrisiko des Auftraggebers zu minimieren: Sollte ein Nachunternehmer gegen Auflagen verstoßen, haftet der Hauptauftragnehmer. Sie unterstützt zudem die Einhaltung betriebsrelevanter Pflichten (z. B. Sicherheitsbestimmungen nach der Betriebssicherheitsverordnung), indem transparent aufgezeigt wird, wer welche Aufgaben übernimmt. In Ausschreibungen nach GEFMA 520 dient diese Erklärung dem Auftraggeber als wichtiges Kontrollinstrument.

Subunternehmerliste

Feld

Inhalt

   

Dokumenttitel/-typ

Subunternehmerliste

   

Zweck & Geltungsbereich

Übersicht aller eingebundenen Nachunternehmer, deren Qualifikationen und Leistungsumfänge zur Erfüllung der FM-Vertragsleistungen.

   

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520 (z)

BGB §278

ArbSchG §8

Schlüsselelemente

- Unternehmensname, Ansprechpartner, Zulassungen
- Leistungsumfang, Gewerkezuordnung
- Nachweis der Eignung (z. B. Zertifikate, Präqualifikationen)
- Vertrags- und Datenschutzvereinbarungen

Verantwortlich

Hauptauftragnehmer / FM-Dienstleister

   

Praxis-Hinweise

Bestandteil der Vergabedokumentation und der Auditnachweise; regelmäßig zu aktualisieren bei Personal- oder Unternehmensänderungen.

   

Erläuterung:

Die Subunternehmerliste dient der Dokumentation aller bei der Leistungserbringung eingesetzten Nachunternehmer sowie ihrer Qualifikationen und Leistungsumfänge. Sie sorgt für Transparenz in den Dienstleistungsbeziehungen, indem sie abbildet, welche Firmen welche Leistungen erbringen und ob sie die fachlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllen. Die Liste ermöglicht beispielsweise den Nachweis, dass sämtliche Nachunternehmer über die notwendigen Zulassungen, Zertifikate und Unterweisungen (etwa im Arbeitsschutz oder Datenschutz) verfügen. Damit werden insbesondere die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (insbesondere § 8 ArbSchG) erfüllt: Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass alle Fremdfirmen über Gefahren am Arbeitsplatz unterrichtet sind und geeignete Sicherheitsmaßnahmen befolgen. Gleichzeitig bildet die Liste die Basis für die Haftung nach § 278 BGB, da der Hauptauftragnehmer für die Leistungen und Pflichtverletzungen seiner Nachunternehmer einzustehen hat. Im Rahmen von Audits oder behördlichen Kontrollen ermöglicht die Subunternehmerliste eine lückenlose Nachvollziehbarkeit, ob alle involvierten Unternehmen die erforderlichen Qualifikationen und Vereinbarungen nachweisen können. Daher ist die Subunternehmerliste Teil der Vergabedokumentation und sollte bei Änderungen (z. B. Wechsel von Firmen oder Personal) stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Benutzerhandbuch

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Benutzerhandbuch

Zweck & Geltungsbereich

Zusammenstellung aller betrieblichen Abläufe, Prozessbeschreibungen und Kontaktstrukturen für die FM-/FS-Leistungsumsetzung.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520, ISO 41012 (Facility Management Guidance), DIN EN ISO 9001.

Schlüsselelemente

- Organisationsstruktur
- Leistungsbeschreibung und Service Level Agreements (SLAs)
- Kommunikations- und Eskalationspfade
- Notfallmanagement und Sicherheitsvorgaben

Verantwortlich

FM-Dienstleister / Betriebsleitung

Praxis-Hinweise

Wird dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn übergeben und bei System- oder Prozessänderungen fortgeschrieben.

Erläuterung:

Das Benutzerhandbuch ist ein zentrales Arbeitsmittel, das alle betrieblichen Abläufe, Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten im Facility Service dokumentiert. Es enthält beispielsweise Angaben zur Aufbauorganisation, detaillierte Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen sowie der vereinbarten Service Level Agreements (SLAs) und definierten Kommunikations- und Eskalationswege. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungen einheitlich, reproduzierbar und in Übereinstimmung mit den Qualitätsanforderungen erbracht werden. Gleichzeitig dient es als Referenz für das Fachpersonal des Dienstleisters und den Auftraggeber, um im Störungsfall oder bei Prozessanpassungen schnell die richtigen Ansprechpartner und Vorgehensweisen nachzuvollziehen. Das Benutzerhandbuch wird üblicherweise zu Beginn der Vertragslaufzeit an den Auftraggeber übergeben und bei Änderungen in Systemen oder Prozessen regelmäßig aktualisiert, sodass es stets den aktuellen Stand der Betriebsabläufe abbildet.

Objektprofil

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Objektprofil

Zweck & Geltungsbereich

Erfassung aller objektspezifischen Daten als Grundlage für Leistungsbeschreibung, Kalkulation und Betriebssteuerung.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520, DIN 32736 (FM-Leistungsmodelle).

Schlüsselelemente

- Objektadresse, Flächenstruktur, Gebäudenutzung
- Technische Anlagen und Servicebereiche
- Betriebskostenstruktur
- Nutzeranforderungen und Vertragslaufzeiten

Verantwortlich

Auftraggeber / Facility Manager

Praxis-Hinweise

Basisdokument für Ausschreibungen, Benchmarks und Reportingstrukturen; jährlich zu prüfen und zu aktualisieren.

Erläuterung:

Das Objektprofil fasst alle relevanten Angaben zum zu betreuenden Gebäude oder Objekt zusammen. Es enthält beispielsweise Informationen zur Gebäudeadresse, Flächenaufteilung und Nutzungsklassen (z. B. Büroflächen, Lagerräume, Produktionsbereiche) sowie zu den technischen Anlagen und ausgewiesenen Servicebereichen (z. B. Klima-, Heizungs- oder Sicherheitsanlagen). Ebenfalls dokumentiert werden die Struktur der Betriebskosten (z. B. Energie, Reinigung, Instandhaltung) und spezifische Nutzeranforderungen (etwa erweiterte Öffnungszeiten oder besondere Servicewünsche) sowie relevante Vertragslaufzeiten. Diese umfassende Datenbasis ermöglicht eine präzise Leistungsbeschreibung und Kalkulation sowie eine effiziente Koordination von Personal, Ressourcen und Serviceprozessen. Das Objektprofil dient als Grundlage für Ausschreibungen, Benchmarks und Reports und sollte mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden, um geänderte Rahmenbedingungen (etwa Umbauten, Nutzungsänderungen oder neue Kostenfaktoren) zu berücksichtigen.

Unternehmens-Selbstauskunft

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Unternehmens-Selbstauskunft

Zweck & Geltungsbereich

Nachweis über Leistungsfähigkeit, Qualifikation und rechtliche Zuverlässigkeit des Anbieters.

Relevante Regelwerke/Normen

GEFMA 520, Vergaberecht (VgV, UVgO), BGB.

Schlüsselelemente

- Unternehmensdaten, Handelsregisterauszug
- Referenzen, Zertifikate (ISO 9001, ISO 14001)
- Bonitäts- und Haftpflichtnachweis
- Angaben zu Arbeits- und Umweltschutz

Verantwortlich

Bieter / Dienstleister

Praxis-Hinweise

Erforderlich in Vergabeverfahren und Vertragsmanagement; dient der präventiven Risikoprüfung.

Erläuterung:

Die Unternehmens-Selbstauskunft dient im Vergabeverfahren als Nachweis der Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Anbieters. In der Selbstauskunft macht der Bieter Angaben zu seinen Unternehmensdaten (z. B. Handelsregisterauszug), vorhandenen Referenzen und Qualitätszertifikaten (beispielsweise ISO 9001 oder ISO 14001) sowie zu finanziellen Kennzahlen (Bonität, abgeschlossene Haftpflichtversicherung). Ebenfalls werden Informationen zu Arbeitssicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen des Unternehmens erfasst. Anhand dieser Angaben kann der Auftraggeber prüfen, ob der Dienstleister die notwendigen Voraussetzungen zur Vertragserfüllung erfüllt. In der Praxis ist die Selbstauskunft ein zentraler Bestandteil der Eignungsprüfung gemäß Vergaberecht (z. B. VgV, UVgO) und GEFMA 520. Sie dient der präventiven Risikobewertung, da sie einen ersten Einblick in die Seriosität und Leistungsfähigkeit des Anbieters bietet. Fehlende oder falsche Angaben in der Selbstauskunft können bereits zur Ablehnung des Angebots führen. Auf diese Weise bildet die Selbstauskunft die Basis für die Auswahl vertrauenswürdiger und leistungsstarker Dienstleister.

Vertrag

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/-typ

Facility Services Vertrag (nach BGB / GEFMA 510)

Zweck & Geltungsbereich

Regelung von Leistung, Vergütung, Haftung und Qualitätssicherung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Relevante Regelwerke/Normen

BGB (§§ 631–650 Werkvertrag), GEFMA 510 (Vertragsgestaltung im FM), GEFMA 520.

Schlüsselelemente

- Vertragsparteien, Laufzeit, Kündigungsfristen
- Leistungsbeschreibung und SLAs
- Qualitäts- und Kontrollmechanismen
- Vergütungsstruktur, Anpassungsklauseln
- Haftungsregelungen, Datenschutz, Geheimhaltung

Verantwortlich

Auftraggeber / Auftragnehmer

Praxis-Hinweise

Grundlage der Dienstleistungserbringung; regelmäßig zu prüfen auf Aktualität und Rechtskonformität.

Erläuterung:

Der Facility Services-Vertrag ist das zentrale Steuerungsinstrument zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Er regelt alle rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Dienstleistungsauftrags. Üblicherweise wird er als Werkvertrag nach §§ 631–650 BGB gestaltet, wie im GEFMA-Mustervertrag Facility Services (GEFMA 510) empfohlen. Der Vertrag definiert die Vertragsparteien sowie Laufzeit und Kündigungsfristen. Wesentliche Bestandteile sind die detaillierte Leistungsbeschreibung mit den vereinbarten Service Level Agreements (SLAs) und festgelegten Qualitäts- und Kontrollmechanismen (z. B. Reporting, Inspektionen, Abnahmeverfahren). Darüber hinaus enthält er die Vergütungsstruktur (Pauschalpreis, Einheitspreise, Anpassungsklauseln) und Regelungen zu Haftung (z. B. für Mängel oder Pflichtverletzungen), Datenschutz und Vertraulichkeit. Als rechtliche Grundlage stellt der Vertrag sicher, dass alle Vereinbarungen zu Leistung, Qualität und Vergütung verbindlich festgehalten sind. Er bildet die Basis für das Leistungscontrolling und die Auditierbarkeit der Servicequalität. Daher sollte der Vertrag regelmäßig überprüft und bei Änderungen (z. B. geänderter Leistungsumfang oder neue gesetzliche Vorgaben wie Arbeitsrecht oder Datenschutzbestimmungen) aktualisiert werden, damit die Haftungs- und Vergütungsregelungen sowie die vereinbarten Servicelevels stets aktuell und rechtskonform bleiben.