Anlagen- und Betriebsmittelkennzeichnung
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Anlagenkennzeichnungsschlüssel in der Technischen Gebäudeausrüstung
Ein Anlagenkennzeichnungsschlüssel (AKS) dient der eindeutigen Identifikation und Strukturierung aller technischen Anlagen in einem Gebäude. Durch eine konsequente, normgerechte Kennzeichnung wird der sichere Betrieb, die effiziente Wartung und eine klare Dokumentation ermöglicht. Insbesondere lassen sich mit einem einheitlichen AKS die vielfältigen Anlagenteile übersichtlich ordnen, was die Überschaubarkeit der Anlage in allen Projektphasen – von Planung und Bau über Inbetriebnahme bis zum Betrieb und der Störungssuche – erheblich erleichtert. Alle Beteiligten (Planer, Errichter, Betreiber) sprechen mit einem AKS die gleiche Sprache, sodass Anlagen, Komponenten und Funktionen jederzeit klar zugeordnet werden können. Für den Betreiber bedeutet dies mehr Transparenz, schnellere Fehlersuche und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch eine lückenlose, nachvollziehbare Anlagen-Dokumentation.
AKS und BMKS im Planungs- und Bauprozess – Strukturierte Bedarfsermittlung
Zusammenhang und Abgrenzung zum Betriebsmittelkennzeichnungssystem (BMKS)
Der AKS liefert eine kennzahlbasierte Bezeichnung für ganze Anlagen/Systeme (z. B. eine komplette Lüftungsanlage), während das Betriebsmittelkennzeichnungssystem (BMKS) – häufig auch Betriebsmittelkennzeichen (BMK) genannt – die einzelnen Geräte und Komponenten innerhalb dieser Anlage eindeutig markiert (z. B. einzelne Ventilatoren, Ventile, Sensoren). AKS und BMKS greifen ineinander: Erst die Kombination beider Systeme stellt sicher, dass sowohl jede Anlage als auch jedes zugehörige Betriebsmittel eindeutig identifizierbar ist. In der Praxis wird daher jedem Gerät ein Kenncode zugewiesen, der den Anlagen-Code (AKS) enthält und um das spezifische Betriebsmittelkürzel ergänzt ist. Durch die gemeinsame Verwendung von AKS und BMKS entstehen klare Strukturen und Transparenz in der technischen Anlage. Verwechslungen oder doppelte Bezeichnungen werden vermieden, da jedes Anlagensystem und jedes Bauteil darin einen einmaligen Schlüssel trägt. Diese durchgängige Kennzeichnung gewerkeübergreifend – vom Hauptsystem bis zur kleinsten Komponente – bildet die Grundlage für eine konsistente technische Dokumentation.
Gewerkübergreifende Anwendungspflicht für den Anlagenerrichter
Der Anlagenerrichter (Auftragnehmer) wird vertraglich verpflichtet, das vereinbarte AKS in allen Gewerken anzuwenden – also übergreifend für Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Elektroanlagen sowie ggf. Gebäudeautomation. Das Kennzeichnungssystem ist nach den Vorgaben des Auftraggebers (Bauherrn/Betreibers) und unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anlagenbesonderheiten umzusetzen. Falls der Betreiber bereits ein unternehmensweites AKS vorgegeben hat (z. B. bei großen Liegenschaften), ist dieses vom Auftragnehmer zu übernehmen und konsistent fortzuführen. Abweichungen oder zusätzliche Anforderungen des Nutzers sind zu dokumentieren und in der Kennzeichnung umzusetzen. Die Einhaltung der AKS-Vorgaben ist gewerkeübergreifend verbindlich: Alle beauftragten Fachplaner und ausführenden Unternehmen müssen das gleiche, durchgängige System nutzen, um eine einheitliche Kennzeichnung über alle Anlagen und Gewerke hinweg sicherzustellen. Dadurch wird verhindert, dass jedes Gewerk ein eigenes Schema verwendet – stattdessen gibt es einen zentral abgestimmten Schlüssel für die gesamte TGA.
Bezug zu Normen, Richtlinien und etablierten Systemen
Das AKS soll sich an anerkannten Regelwerken orientieren, um Kompatibilität und Zukunftssicherheit zu gewährleisten.
Insbesondere sind folgende Normen und Systeme relevant:
DIN 6779 (Kennzeichnungssystematik) : Diese Normenreihe (insb. Teil 12 für Bauwerke und TGA) definiert Regeln zum Aufbau von Kennzeichnungsschlüsseln. In Verbindung mit der internationalen Norm DIN EN 81346 werden Kennzeichnungsstrukturen für technische Objekte festgelegt, inklusive genormter Kennbuchstaben für Objektklassen (z. B. Anlagenarten der TGA). Dies stellt sicher, dass ein Gebäudetechnisches AKS kompatibel mit übergeordneten Kennzeichnungssystemen ist und allen Lebensphasen eines Produktes gerecht wird.
VDI-Richtlinien : Die VDI 3814 (Gebäudeautomation) Blatt 4.1 liefert ein spezifisches Kennzeichnungs- und Adressierungssystem für die Gebäudeautomation. Darin wird betont: Für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung gebäudetechnischer Anlagen ist ein einheitliches Kennzeichnungssystem erforderlich. Die Struktur und Tiefe der Kennzeichnung soll projektspezifisch angemessen sein und eine eindeutige Bezeichnung von Anlagen, Komponenten und Funktionen ermöglichen. – Weiterhin ist die VDI 3805-Richtlinienreihe zu beachten, welche einen herstellerneutralen Produktdatenaustausch in der TGA definiert. Die Nutzung dieser standardisierten Datenformate (VDI 3805-Blätter) stellt eine wichtige Voraussetzung für BIM-gestützte Planung und FM-Datenhaltung dar. So können Komponenten einheitlich beschrieben und in digitalen Modellen verknüpft werden.
Branchenspezifische Systeme : In bestimmten Branchen haben sich eigene AKS-Systeme etabliert. Im Kraftwerksbereich etwa wird das Kraftwerks-Kennzeichnungssystem (KKS) bzw. dessen moderner Nachfolger RDS-PP (Reference Designation System for Power Plants) als Anlagenkennzeichnung eingesetzt. Diese Systeme basieren ebenfalls auf DIN/ISO-Normen und können als Orientierung für komplexe technische Anlagen dienen. Für die TGA von Gebäuden sind sie zwar nicht verpflichtend, zeigen jedoch bewährte Konzepte für strukturierte Kennzeichnung großer Anlagen auf (insbesondere bei sehr umfangreichen technischen Installationen könnte RDS-PP analog angewendet werden).
In Summe soll der Auftragnehmer ein AKS verwenden, das sich an den genannten Normen und „Best Practices“ orientiert. So wird sichergestellt, dass die Kennzeichnung branchenüblichen Standards entspricht und mit gängigen Tools und Methoden (z. B. BIM-Klassifikationen, CAFM-Systemen) kompatibel ist. Falls einschlägige Normen während der Vertragslaufzeit aktualisiert werden, sind deren relevante Änderungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen.
Dokumentation, Strukturierung und digitale Weiterverwendbarkeit
Der AKS-Schlüssel ist konsequent in der Anlagendokumentation zu verwenden. Sämtliche Planungs- und Bestandsunterlagen – beispielsweise Rohrleitungs- und Instrumentenfließschemata (R+I), Grundrisspläne, Schemen und Betriebsbücher – müssen die AKS-codierten Bezeichnungen der Anlagen und Geräte enthalten. Eine Anlage oder Komponente darf in allen Dokumenten nur noch unter ihrer AKS/BMKS-Kennung auftreten, um Eindeutigkeit zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat daher auch Übersichtslisten/Verzeichnisse aller Anlagenkennzeichen zu erstellen (z. B. Anlagen- und Gerätelisten), die dem Betreiber übergeben werden.
Zudem ist die digitale Nutzbarkeit der Kennzeichnung sicherzustellen. Das bedeutet: Jedes Kennzeichen soll nicht nur an der Anlage angebracht, sondern auch elektronisch verfügbar sein. Konkret sind maschinenlesbare Codes (Barcode oder QR-Code) auf den Typenschildern vorzusehen, um ein automatisiertes Auslesen vor Ort zu ermöglichen. Parallel dazu ist eine digitale Übergabe der Kennzeichnungsschlüssel und zugehörigen Anlagendaten an den Auftraggeber gefordert (z. B. als tabellarische Datenbank-Exporte oder im Rahmen eines BIM-Datenmodells). Die Kennzeichnungen müssen kompatibel mit gängigen CAFM-Systemen (Computer Aided Facility Management) und BIM-Modellen sein. Insbesondere soll das AKS als durchsuchbare Objektinformation im BIM-Modell mitgeführt werden. Das bedeutet, jedes Anlagenobjekt im digitalen Gebäudemodell trägt sein AKS-Kennzeichen als Attribut, sodass ein eindeutiger Abgleich zwischen Modell, Dokumentation und realer Anlage möglich ist. Schnittstellen (z. B. IFC für BIM oder Excel/CSV für CAFM) sind entsprechend einzurichten, damit der Übergang der Kennungsdaten in die Systeme des Betreibers verlustfrei erfolgen kann. Schließlich obliegt dem Auftragnehmer die Pflicht, die AKS-Daten während der Projektdauer aktuell zu halten und dem Betreiber zur Übernahme in dessen Systeme bereitzustellen.
Hinweis: Vor endgültiger Abnahme ist gemeinsam zu überprüfen, ob alle gelieferten Dokumentationen und digitalen Daten das AKS konsistent verwenden. Gegebenenfalls erforderliche Korrekturen sind vom Auftragnehmer vorzunehmen. Eine ordnungsgemäße AKS-Dokumentation bildet eine Voraussetzung für die Anlagenübergabe.
Tiefe und Qualität der Kennzeichnung (gewünschte Struktur, Beispiele)
Das AKS soll mit der nötigen Detailtiefe umgesetzt werden, um alle wesentlichen technischen Komponenten abzudecken. Vollständigkeit ist oberstes Gebot: Alle relevanten TGA-Bestandteile – von übergeordneten Anlageneinheiten bis zu Armaturen, Ventilen, Mess- und Steuereinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen – sind mit Kennzeichnungen zu versehen. Es dürfen keine Anlagenteile unbeschriftet bleiben, die für Betrieb oder Instandhaltung von Bedeutung sind. Die Kennzeichnungstiefe richtet sich nach der Komplexität der Anlage; sie soll so fein wie nötig, aber so übersichtlich wie möglich sein. Übertriebene Verschachtelung ist zu vermeiden, doch jede Anlage und jedes Gerät erhält einen eindeutigen Code, der seine Position in der Anlagenhierarchie erkennen lässt.
Dabei wird hoher Wert auf die Qualität und Einheitlichkeit der Kennzeichen gelegt. Alle Kürzel und Nummern sind systematisch und konsistent nach einem festgelegten Schema zu vergeben. Ein einheitlicher Katalog von Abkürzungen (für Gewerke, Anlagenarten, Medien, Gerätetypen etc.) ist zu verwenden – z. B. TWK für „Trinkwasser kalt“, WW für „Warmwasser“, etc., analog den in der Branche üblichen Bezeichnungen. Solche sprechenden Kürzel erhöhen die Verständlichkeit der Kennzeichnung für alle Beteiligten. Doppelvergaben oder widersprüchliche Benennungen sind auszuschließen; jedes Kürzel darf im gesamten Projektkontext nur eine Bedeutung haben.
Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass die Schlüssel logischen Regeln folgen (keine willkürlichen Nummernfolgen ohne Systematik) und dass die Hierarchie der Anlagen in der Schlüsselstruktur erkennbar ist (z. B. durch Gliederung in Standort, Anl
Beispielhafte Struktur: Üblicherweise setzt sich ein Anlagenkennzeichen aus Ort, Gewerk/Anlagentyp und laufender Nummer zusammen. So könnte etwa die erste Teilklimaanlage im Hauptgebäude als K_HG_ASP01_TKA01 kodiert werden (Kampus K, Gebäude Hauptgebäude, Anlagen-Sammelpunkte 01, Teilklimaanlage 01). Innerhalb dieser Anlage würde z. B. der Zuluft-Ventilator mit Motor als Betriebsmittel ZUV_M01 gekennzeichnet. Damit lässt sich bereits am Schlüssel ablesen, zu welcher Anlage ein Gerät gehört und um was für eine Komponente es sich handelt. Alternativ sind auch andere Nummerierungsmodelle zulässig, etwa auf Basis von Funktionsschlüssel oder Raumzuordnung – entscheidend ist, dass ein durchgängiges Schema verwendet wird und dieses vorab zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt ist.
Kennzeichnungsqualität: Die Kennzeichnungsschilder an den Anlagen müssen gut lesbar, dauerhaft und eindeutig dem jeweiligen Objekt zugeordnet sein. Physisch sind die Schilder bzw. Aufkleber an oder nahe der entsprechenden Komponenten anzubringen (bei Bedarf in ausreichender Anzahl, z. B. an langen Rohrleitungen in regelmäßigen Abständen). Aber vor allem inhaltlich muss die Kennzeichnung präzise sein: Sie soll kurz und prägnant sein (keine überlangen Texte), aber dennoch ausreichend Information enthalten, um Verwechslungen auszuschließen. Ein guter AKS-Schlüssel findet den Kompromiss zwischen „so kurz wie möglich“ und „so aussagekräftig wie nötig“.
AKS-Struktur und Anlagenkennzeichnung im Projektverlauf – Verbindliche Dokumentation für Betrieb und Instandhaltung im Technischen Facility Management
Abschließend wird erwartet, dass der Auftragnehmer die geplante AKS-Struktur in Form eines kurzen Leitfadens oder Plans dem Auftraggeber frühzeitig vorlegt. Dieser sollte beispielhaft zeigen, wie die Kennzeichnung der wichtigsten Anlagen und Komponenten erfolgt. Änderungen in der Anlagenstruktur während der Planung oder Bauausführung sind umgehend im AKS nachzuführen. Die Tiefe der Kennzeichnung (Anzahl der Hierarchieebenen im Schlüssel) ist mit dem Betreiber so abzustimmen, dass dessen Anforderungen an Betriebsführung und Instandhaltung erfüllt werden, ohne das System unnötig zu verkomplizieren. Eine hohe Qualität der Kennzeichnung – inhaltlich wie formal – ist Voraussetzung für einen effizienten späteren Anlagenbetrieb und wird daher als Vertragspflicht angesehen. Jede Anlage, jedes Betriebsmittel soll am Ende der Projektphase eindeutig gekennzeichnet und in den übergebenen Unterlagen sowie digitalen Systemen entsprechend verzeichnet sein.
