Entscheidungen belastbar belegen
Berücksichtigungsgrad und Quellenqualität sind getrennte Merkmale: Eine vollständig verarbeitete, aber falsche Bestandsunterlage liefert keine tragfähige Entscheidungsgrundlage.
Nachweisketten und Betriebsstatus klar trennen
Mindestinhalt des entscheidungsfähigen Belegs
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| Eindeutiger Bezug | Objekt-/Anlagen-ID, Systemgrenze, untersuchte Funktion, Betriebszustand und anwendbare Anforderung. |
| Prüfgrundlage | Sollzustand, zulässige Toleranz, Methode, Mess-/Prüfmittel und maßgeblicher Konfigurationsstand. |
| Durchführung | Datum, verantwortliche Ausführung, erforderliche Qualifikation und tatsächliche Prüfbedingungen. |
| Ergebnis | Festgestellter Istzustand, Vergleich, Abweichungen, Einschränkungen und betroffene Folgefunktionen. |
| Folge und Bestand | Maßnahme, zuständige Entscheidung, Gültigkeit, Wiedervorlage und unverwechselbare Ablage. |
Bewertungsaussagen
Bewertungsaussagen: nicht nachgewiesen; nicht betriebsfähig; für einen definierten eingeschränkten Umfang betriebsfähig; im definierten Zielumfang betriebsfähig. Ein Nachweisdefizit ist keine bewiesene Fehlfunktion, aber auch keine positive Betriebsbestätigung.
Was kein Ersatznachweis ist
Eine CE-Kennzeichnung ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung. Ein Wartungsbericht ersetzt nicht automatisch eine vorgeschriebene Prüfung. Eine erfolgreiche Gewerkefunktion ersetzt nicht die Untersuchung ihrer erforderlichen Schnittstellen.
Eine Eskalation muss entscheidungsfähig sein
Sie enthält den konkreten Umfang, die fehlende Voraussetzung, ihre Auswirkung, die nötige Entscheidung, mögliche zulässige Alternativen und einen Zeitpunkt. Bis zur Entscheidung bleiben erforderliche Schutzmaßnahmen, Überwachung und Kommunikation eindeutig zugeordnet. Keine positive Gesamtquote darf eine einzelne zwingende, nicht erfüllte Voraussetzung verdecken. Ein eingeschränkter Betrieb wird nur für seinen eigenen nachgewiesenen Umfang beurteilt.