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Gebäudeautomation nach Blatt 5

Technisches Facility Management: TFM » VDI 3810 » Blätter » Blatt 5

Gebäudeautomation als doppelte Betriebsaufgabe

VDI/GEFMA 3810 Blatt 5:2018-01 behandelt den Gebäudebetrieb mithilfe der Gebäudeautomation sowie Betrieb und Instandhaltung der Automation selbst. Die GA unterstützt Bedienung, Steuerung, Überwachung, Auswertung und Optimierung. Ihre Hardware und Software bilden zugleich einen eigenen zu betreuenden Anlagenbestand. Automationsfunktionen werden den versorgten technischen Anlagen zugeordnet. Dazu gehören Datenpunkte, Regelungen, Zeitprogramme, Meldungen und Bedienmöglichkeiten. Systemgrenzen und Schnittstellen müssen im tatsächlichen Bestand nachvollziehbar sein.

Gebäudeautomation zuverlässig betreiben und instand halten

Systemfunktionen und Betriebsdaten

Zeitstempel, Einheit, Zuordnung und Qualität eines Werts bestimmen seine Aussage. Ein unveränderter Messwert kann sowohl einen stabilen Zustand als auch eine unterbrochene Übertragung anzeigen. Die Bewertung benötigt deshalb Kenntnis der Mess- und Informationskette. Sollwerte, Zeitprogramme und Handstellungen erhalten Freigabe und Änderungshistorie. Die Entscheidung über eine Änderung richtet sich nach ihrer Wirkung auf Anlage, Nutzung und Schutzfunktionen. Die Gebäudeleittechnik unterstützt technische Beobachtung und Bedienung. Ein CAFM-System führt beispielsweise Anlagen, Aufträge, Termine und Nachweise. Das jeweils führende System für einen Datensatz wird in der Systemarchitektur festgelegt. Automations- und Auftragsdaten besitzen unterschiedliche Zwecke. Eine Alarmmeldung kann einen Arbeitsauftrag auslösen; dessen Erledigung muss mit dem tatsächlich hergestellten technischen Zustand verbunden werden. Die Schnittstelle benötigt eindeutige Kennungen und Rückmeldungen.

Gegenstand

Betriebliche Festlegung

Erforderlicher Nachweis

Betriebsfunktion

Automatisierte Aufgabe und versorgte Nutzung festhalten

Funktionsbeschreibung und Systemzuordnung

Meldung

Erkennung mit erreichbarer Reaktion verbinden

Geprüfte Alarmkette

Änderung

Programme und Parameter nachvollziehbar freigeben

Versionsstand und Prüfprotokoll

Wiederherstellung

Sicherung und Rückkehr zur Funktion praktisch prüfen

Getestetes Wiederherstellungsverfahren

Instandhaltung und Wiederherstellung

Versionsstände, Lizenzen, Zugänge, Ersatzteile und Wiederherstellungsverfahren gehören zum Betriebsumfang. Datensicherungen sind mit der passenden Konfiguration und einem geeigneten Wiederherstellungsnachweis zu verbinden. Der Ausfall einer zentralen Sicht kann bei weiterlaufenden lokalen Reglern zu einem eingeschränkten Betriebszustand führen. Dann ist zu bewerten, welche Beobachtungs- und Bedienmöglichkeiten fehlen und welche Nutzung vertretbar bleibt. Nach Rückkehr der Verbindung werden aktuelle Werte, Zuordnungen, Alarmwege und Bedienmöglichkeiten überprüft. Zwischenzeitliche Änderungen müssen berücksichtigt werden. Der bloße Verbindungsstatus bestätigt noch keine vollständige Wiederherstellung. Das Ergebnis umfasst den gültigen Konfigurationsstand, geeignete Funktionsnachweise und dokumentierte Restpunkte. Reale Zugangsdaten und sicherheitsrelevante Netzdetails gehören in geschützte Betriebsunterlagen.

Alarmierung und Ausfall der zentralen Sicht

Ein relevanter Alarm führt von der Erkennung über Übertragung und Annahme zu Bewertung und Reaktion. Priorität und Zuständigkeit richten sich nach der betrieblichen Bedeutung. Nicht bearbeitete Meldungsfluten und unklare Quittierungen beeinträchtigen diese Kette. Der Alarmweg wird unter geeigneten Bedingungen geprüft. Dabei zählen Erreichbarkeit und geeignete Reaktion ebenso wie die technische Übertragung. Ersatzverfahren gelten nur im festgelegten Umfang und Zeitraum. Bei einem Netzausfall können lokale Regler weiterarbeiten, während Trends und Alarmweiterleitung fehlen. Die Fachbewertung erfasst die verbliebenen Funktionen und die fehlende Beobachtbarkeit. Die Betriebsführung entscheidet über Einschränkungen und geeignete Ersatzkontrollen. Ersatzkontrollen benötigen Personal, Messmöglichkeiten, Meldewege und eine zeitliche Grenze. Sie können zwingend erforderliche Schutzfunktionen nicht beliebig ersetzen.

Informationssicherheit im Anlagenbetrieb

Gebäudeautomation verbindet technische Betriebsfunktionen mit informationstechnischen Systemen. Zuständigkeiten zwischen Betrieb, IT und OT müssen an Schnittstellen eindeutig sein. Zugänge und Änderungen werden entsprechend den tatsächlichen Befugnissen geführt. Informationssicherheit benötigt eine eigene Bewertung von System, Bedrohungen und betrieblichen Folgen. Die Anwendung von Blatt 5 allein bestätigt keine vollständige Erfüllung sämtlicher Sicherheitsanforderungen. BSI-Grundschutz und einschlägige betriebliche Regelungen ergänzen die Betrachtung.