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Gefährdungen und Anlagenkritikalität

Technisches Facility Management: TFM » VDI 3810 » Betreiberpflichten » Gefaehrdungen Kritikalitaet

Zwei Betrachtungsebenen

Die Gefährdungsbeurteilung bewertet Gefährdungen im jeweiligen rechtlichen Anwendungsbereich und leitet erforderliche Maßnahmen ab. Eine betriebliche Kritikalitätsbewertung untersucht zusätzlich die Folgen eines Ausfalls für Nutzung, Umwelt, Sachwerte und Betriebsablauf. Beide Perspektiven unterstützen unterschiedliche Entscheidungen. Eine Kritikalitätsklasse ersetzt keine erforderliche Gefährdungsbeurteilung. Gesetzliche oder sicherheitsrelevante Mindestanforderungen werden nicht durch einen wirtschaftlichen Gesamtwert relativiert.

Gefährdungen und Anlagenkritikalität systematisch bewerten

Szenario und Abhängigkeiten

Die Betrachtungseinheit ist eindeutig abzugrenzen. Ein Szenario beschreibt Auslöser, betroffene Funktion, Folgen, Erkennbarkeit und vorhandene Gegenmaßnahmen. Unsichere Bestandsinformationen bleiben Teil der Bewertung. Zwei Pumpen mit gemeinsamer Stromversorgung besitzen beispielsweise eine gemeinsame Ausfallmöglichkeit. Die technische Doppelung allein belegt daher noch keine unabhängige Versorgung. Auch gemeinsame Regelung, Zugang oder Ersatzteilabhängigkeit können relevant sein.

Gegenstand

Betriebliche Festlegung

Erforderlicher Nachweis

Gefährdung

Relevanten rechtlichen Anwendungsbereich bestimmen

Gefährdungsbeurteilung

Ausfallfolge

Wirkung auf Nutzung und Betrieb bewerten

Begründete Kritikalität

Abhängigkeit

Gemeinsame Versorgung und Schutzfunktion prüfen

Dokumentiertes Szenario

Maßnahme

Priorität und Wirksamkeitskriterium festlegen

Entscheidung und Ergebnisprüfung

Bewertung und Maßnahmen

Die Fachrolle bewertet den Sachverhalt anhand nachvollziehbarer Kriterien. Die befugte Leitung entscheidet über Priorität, Ressourcen und Umsetzung im zulässigen Rahmen. Jede Maßnahme erhält Verantwortlichkeit, Termin und ein Kriterium für die Wirkungsprüfung. Eine A/B/C-Klassifikation ist ein betriebliches Modell. Ihre Kriterien und Konsequenzen müssen definiert sein. Vertragsbezogene Klassen oder Reaktionszeiten sind keine allgemeine Forderung der VDI 3810.

Fortschreibung

Änderungen der Nutzung, neue Störungen, veränderte Versorgung oder zusätzliche Erkenntnisse lösen eine Neubewertung aus. Abgeschlossene Maßnahmen verändern die Ausgangslage nur, wenn ihre Wirkung hinreichend belegt ist. Das Risikoregister verbindet Szenario, Bewertung, Entscheidung und verbleibende Unsicherheit. Offene kritische Sachverhalte bleiben auch dann sichtbar, wenn andere Anlagen oder Kennzahlen einen guten Gesamtzustand anzeigen.

Bewertung für Entscheidungen nutzbar machen

Die Priorisierung wird mit konkreten Aufträgen, verfügbaren Mitteln und einem überprüfbaren Ergebnis verbunden. Eine hohe Einstufung ohne Folgemaßnahme verändert den Anlagenzustand nicht. Bei unvollständigen Informationen wird die Unsicherheit sichtbar geführt und gezielt geklärt. Nach Umsetzung einer Maßnahme ist erneut zu prüfen, welche Ausfallfolgen oder Abhängigkeiten tatsächlich verändert wurden.