Betrachtungsumfang der Bewertung festlegen
Risiko- und Kritikalitätsbewertung beziehen sich auf eine bestimmte Anlage, Funktion oder Nutzung. Das Szenario nennt Ausfallfolgen, Abhängigkeiten und vorhandene Gegenmaßnahmen. Unsichere Bestandsinformationen bleiben Teil der Bewertung und erhalten einen gezielten Klärungsauftrag.
Technische Eingriffe risikobasiert vorbereiten und absichern
Planung mit der späteren Rückgabe verbinden
Der Instandhaltungs- und Prüfplan übersetzt Anforderungen in ausführbare Tätigkeiten. Der Arbeitsauftrag enthält Voraussetzungen, Betriebsauswirkungen und erwartete Ergebnisse. Bereits vor dem Eingriff wird bestimmt, welche Nachweise die technische Rückgabe benötigt.
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| F04 Risiko und Kritikalität | Betrachtungseinheit; Nutzung; Ausfallszenario; Folgen; Abhängigkeiten; Erkennbarkeit; bestehende Maßnahmen; Bewertungskriterien; fachliche Einschätzung; Unsicherheit; zusätzliche Maßnahmen; Verantwortlichkeit; Termin; Mittel; Entscheidung; Wirkungsprüfung | Bewertung auf einen definierten Umfang begrenzt. Gesetzliche und sicherheitsrelevante Mindestanforderungen gesondert. Verbleibende Unsicherheit sichtbar. |
| F05 Instandhaltungs- und Prüfplan | Anlage; Tätigkeit; Ziel; Grundlage mit Ausgabe; Anwendbarkeit; Intervall oder Auslöser; letzte Durchführung; Fälligkeit; Qualifikation; Ressourcen; Betriebsfenster; Nachweis; Befund; Folgemaßnahme; Änderungsgrund und Entscheidung | Prüfungen und Wartung bleiben nach Grundlage unterscheidbar. Überfälligkeit und Terminänderungen sind nachvollziehbar. Offene Befunde erhalten einen Folgeauftrag. |
| F06 Arbeitsauftrag und Rückgabe | Anlass; Anlagenumfang; Ausgangszustand; Leistung; beteiligte Rollen; Arbeitsfenster; Schutzmaßnahmenverweis; Ausführung; Abweichungen; erforderliche Prüfungen; Ergebnisse; hergestellter Zustand; Einschränkungen; Übergabezeit; übergebende und übernehmende Rolle; Restaufgaben | Der zurückgegebene Zustand ist fachlich belegt. Temporäre Maßnahmen und Einschränkungen bleiben erkennbar. Kaufmännischer Abschluss und Betriebsentscheidung sind getrennt. |
Bewertung und Priorität nachvollziehbar begründen
Gesetzliche und sicherheitsrelevante Mindestanforderungen werden gesondert behandelt. Eine betriebliche Priorität verbindet Ausfallfolgen mit Maßnahmen und verfügbaren Mitteln. Die Wirkung einer abgeschlossenen Maßnahme wird anhand zuvor bestimmter Kriterien geprüft.
Termine und Abweichungen sichtbar führen
Grundlage, Fälligkeit und letzte Durchführung bleiben zusammengehörig. Verschobene oder überfällige Aufgaben werden mit ihrem ursprünglichen Termin und der jeweiligen Bewertung geführt. Prüfungen und Wartungsleistungen behalten ihren unterschiedlichen fachlichen Zweck.
Tatsächlich zurückgegebenen Zustand dokumentieren
Arbeitsbericht, Prüfergebnisse und verbleibende Einschränkungen werden dem Auftrag zugeordnet. Übergabezeit und beteiligte Rollen sind erkennbar. Ein kaufmännisch geschlossener Auftrag bestätigt nicht automatisch den zulässigen weiteren Betriebsumfang.