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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Leistungsbeschreibung und Dienstleistersteuerung

Technisches Facility Management: TFM » VDI 3810 » Betriebskonzept » Leistungsbeschreibung Dienstleistersteuerung

Leistungsmodell

Das Betriebskonzept wird in eindeutige Leistungsgegenstände übersetzt. Umfang, Menge, Qualität, Auslöser, erforderliche Qualifikation und Nachweis müssen für Auftraggeber und Auftragnehmer nachvollziehbar sein. Leistungsausschlüsse und Übergabepunkte werden ausdrücklich beschrieben. Pauschal-, Bedarfs- und Zusatzleistungen besitzen unterschiedliche Auslöser und Abrechnungsgrundlagen. Eine allgemeine Formulierung zur Erfüllung aller Normen ersetzt keine hinreichend bestimmte Leistungsbeschreibung.

Dienstleister transparent und leistungsbezogen steuern

Leistungsbündelung

Total Technical Services bezeichnet eine gebündelte Leistungsform. Die Bündelung kann Koordination erleichtern, benötigt aber weiterhin klare Fachzuständigkeiten und Schnittstellen. Der tatsächliche Anlagenbestand muss mit dem Vertragsumfang übereinstimmen. Das Kürzel TTS kann daneben als Time to Service verwendet werden. Die jeweilige Bedeutung ist eindeutig auszuschreiben, damit Leistungsmodell und Zeitkennzahl nicht vermischt werden.

Gegenstand

Betriebliche Festlegung

Erforderlicher Nachweis

Leistungsumfang

Anlagen, Tätigkeiten und Ausschlüsse bestimmen

Eindeutige Leistungsbeschreibung

Service Level

Beginn, Ende und Messzeit festlegen

Nachvollziehbarer Leistungsnachweis

Wertgrenze

Befugnisse und erforderliche Freigaben regeln

Kaufmännische Entscheidung

Qualität

Termin und technische Wirkung getrennt bewerten

Befund und verfolgte Maßnahme

Service Level

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten benötigen definierten Beginn, Endpunkt, Messzeit und zulässige Unterbrechungen. Technische Wiederherstellung und fachliche Freigabe können verschiedene Zeitpunkte sein. Der Nachweis muss die vereinbarte Definition tragen. Wirtschaftliche Wertgrenzen ordnen Freigabebefugnisse zu. Erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr benötigen trotzdem einen eindeutig geregelten Handlungsweg. Unklare Budgetzuständigkeit darf diesen Weg nicht offenlassen.

Leistungssteuerung

Qualität, Termintreue und technische Wirkung werden getrennt bewertet. Ein gutes Verbrauchsergebnis kann eine offene sicherheitsrelevante Pflicht nicht ausgleichen. Abweichungen erhalten Ursache, Maßnahme, Termin und Verantwortlichkeit. Änderungen von Bestand, Nutzung und Anforderungen werden über ein geregeltes Änderungsverfahren in den Vertrag zurückgeführt. Qualitätsgespräche bewerten konkrete Ergebnisse und den Stand offener Entscheidungen.

Qualitätsgespräche an konkreten Vorgängen führen

Die Besprechung verbindet Kennzahlen mit ausgewählten Aufträgen und deren technischen Ergebnissen. Wiederkehrende Abweichungen erhalten eine Ursachenbewertung und eine überprüfbare Folgemaßnahme. Auftraggeber und Dienstleister verwenden dieselbe Definition von Umfang, Fälligkeit und Abschluss. Neue Anforderungen werden über das vereinbarte Änderungsverfahren in Leistungsbeschreibung und Vergütung überführt.