Ereignisse mit dem Anlagenzustand verbinden
Die Störungsaufnahme beschreibt beobachtete Wirkung, Meldezeit und betroffene Nutzung. Bestätigte Feststellungen bleiben von vermuteten Ursachen unterscheidbar. Priorität und Maßnahmenbedarf werden fachlich bewertet und mit der jeweiligen Entscheidung verbunden.
Störungen strukturiert erfassen und bearbeiten
Unterbrechung und Nachweise gemeinsam führen
Der Wiederanlaufdatensatz dokumentiert Voraussetzungen, offene Befunde und zulässigen Umfang der Rückkehr. Die Datenprüfung bewertet Herkunft, Aktualität und fachliche Eignung der verwendeten Nachweise. Beide Datensätze müssen auf dieselben Anlagen und Vorgänge verweisen.
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| F07 Störung und Betriebsentscheidung | Ereigniskennung; Meldungszeit; Meldequelle; Anlagen- und Nutzungsbezug; beobachtete Wirkung; Priorität; Fachbewertung; Rollen; Maßnahmen; Reaktionsbeginn; Stabilisierung; Wiederherstellung; Freigabe; Kommunikationsstand; Ersatzmaßnahmen; Betriebsgrenzen; nächste Prüfung; Abschlussgrund | Bearbeitungsschritte und Zeitpunkte sind getrennt. Unbekannte Angaben bleiben unbekannt. Wiederholungsfälle werden mit dem Ursachenfall verbunden. |
| F08 Unterbrechung und Wiederanlauf | Anlass; geplante oder tatsächliche Dauer; Systeme; betroffene Zonen; verbleibende Nutzung; Vorbereitung; Aufgaben während der Unterbrechung; Verantwortliche; Rückkehrkriterien; gewerkespezifische Voraussetzungen; Befunde; ausstehende Maßnahmen; Entscheidung; Nutzungsinformation | Wiederaufnahme beruht auf bewerteten Voraussetzungen. Teilfreigaben nennen Bereich und Grenzen. Veränderungen der Dauer oder Nutzung lösen eine Neubewertung aus. |
| F09 Daten- und Nachweisprüfung | Nachweiskennung; Anlage; Anlass; Erstellerrolle; Datum; Quelle; Methode; Umfang; Ergebnis; fachliche Bewertung; Messstelle; Einheit; Zeitbezug; Qualitätsgrenzen; Dokumentversion; Status; Abweichung; Ablageort; Pflegeverantwortung | Vorhanden, formal geprüft, fachlich bewertet, unvollständig und nicht anwendbar sind unterscheidbar. Vertretungen können den gültigen Stand nutzen. |
Zeitpunkte der Störungsbearbeitung unterscheiden
Reaktionsbeginn, Stabilisierung, technische Wiederherstellung und Freigabe sind getrennte Ereignisse. Ein einzelner Abschlusszeitpunkt kann diese Unterschiede nicht ersetzen. Wiederholungsfälle werden mit einem gemeinsamen Ursachenfall verbunden, während ihre jeweiligen Ereignisdaten erhalten bleiben.
Wiederaufnahme an erfüllte Voraussetzungen binden
Anlass und Dauer der Unterbrechung bestimmen die erforderliche Bewertung. Teilfreigaben benennen ihren Bereich und bestehende Grenzen. Geänderte Dauer, neue Schäden oder veränderte Nutzung führen zu einer erneuten fachlichen Entscheidung.
Nachweisqualität für Vertretungen erkennbar machen
Vorhandene, geprüfte, unvollständige und nicht anwendbare Unterlagen werden unterscheidbar geführt. Messwerte benötigen Messstelle, Einheit und Zeitbezug. Die nächste zuständige Person muss aus dem Datensatz erkennen können, welche Aussage belastbar ist und welcher Schritt noch aussteht.